mini|Das Wohnhaus, in dem die Familie gelebt hat Als Mordfall Jessica oder Fall Jessica wurde im März 2005 der Tod der siebenjährigen Hamburgerin Jessica bundesweit bekannt. Das Mädchen war wegen Unterernährung entkräftet an seinem Erbrochenen erstickt. Die Eltern hatten es jahrelang in einem Zimmer ihrer Wohnung eingesperrt und vernachlässigt. Nach dreimonatiger Gerichtsverhandlung wurden sie im November 2005 zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt.

Die Schulbehörde und das Jugendamt gerieten in die Kritik, weil sie die Vernachlässigung des Mädchens nicht erkannt hatten. Die öffentliche Verwaltung reagierte mit der Einführung neuer und dem Ausbau bestehender Kontrollmechanismen sowie einer Aufstockung des Personals. Das Landesparlament, die Hamburgische Bürgerschaft, erhöhte die Finanzmittel für die zuständigen Behörden.

Lebenssituation und Familie miniatur|Lage in Hamburg Jessica hatte bis zu ihrem Tod mit ihren Eltern in einer 71 Quadratmeter großen Zweieinhalbzimmer-Mietwohnung eines achtgeschossigen Mehrfamilienhauses im Hamburger Stadtteil Jenfeld gelebt. Jessicas Eltern waren die zur Tatzeit 35-jährige Marlies S. und der 49-jährige Burkhard M.

Nach Medienberichten war die elterliche Wohnung zum Tatzeitpunkt in einem stark verwahrlosten Zustand. Nachbarn sagten aus, sie hätten das Kind nie gesehen und nichts von ihm gewusst. Die Eltern hatten Jessica in ihrem Zimmer eingesperrt, ihr Toilettengänge verweigert, Spielzeug vorenthalten, die Zimmerfenster zugeschraubt und die Scheiben mit lichtundurchlässiger Folie beklebt. Auch hatten sie das Licht abgeschaltet und den Thermostat der Heizung auf niedriger Stufe verriegelt. Die Zimmerdecke war mit Schimmel überzogen, von Jessicas Matratze waren nur die Sprungfedern übrig gewesen. Jessica hat nur selten zu essen und zu wenig zu trinken erhalten.

Nach kriminalpolizeilichen Ermittlungen hatte Burkhard M. den Lichtschalter in Jessicas Zimmer mit einem unisolierten Kupferdraht zu einer „Stromfalle“ umgebaut. Er hatte auch den isolierenden Teppich und das Linoleum auf dem Zimmerboden unter dem Lichtschalter entfernt. Er bestritt in den Vernehmungen eine Tötungsabsicht und gab an, Jessica habe die Schutzverkleidung des Lichtschalters selbst abgerissen. Ein Gutachten bestätigte jedoch das Ermittlungsergebnis. Das Kind kam mit dem Draht nicht in Berührung.

Die Medien thematisierten auch die Vorgeschichte der Eltern. Demnach lernte Marlies S. ihren eigenen Vater nie kennen und ihre Mutter war häufig alkoholisiert. Seit ihrem neunten Lebensjahr wurde Marlies S. etwa zwei bis drei Jahre lang vom Lebensgefährten ihrer Mutter sexuell belästigt, ohne dass die Mutter eingriff. Ab ihrem 13. Lebensjahr wohnte sie vier Jahre bei einer Tante. Nach der Schule begann sie eine Ausbildung zur Friseurin, die sie wegen einer Allergie jedoch nicht abschloss. Später zog sie in eine Jugendwohnung und bekam 1991 mit 21 Jahren ihren ersten Sohn. Wenige Monate später heiratete sie. Acht Monate nach der Geburt des Sohnes, der entgegen der normalen Entwicklung weder sitzen noch krabbeln konnte, übergaben ihn Marlies S. und ihr damaliger Ehemann dauerhaft der Tante. Die Tante benachrichtigte das zuständige Jugendamt und das Kind wurde später adoptiert. 1992 bekam sie ihren zweiten Sohn, 1994 ihre erste Tochter. Das Ehepaar ließ sich 1996 scheiden. Das zuständige Jugendamt legte dem Familiengericht dar, dass Marlies S. mit der Erziehung der beiden Kinder überfordert sei. Der Ehemann erhielt das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder. 1996 war Marlies S. als Näherin in Hamburg beschäftigt, nach unentschuldigtem Fernbleiben wurde ihr nach drei Monaten gekündigt. Im selben Jahr lernte sie Burkhard M. kennen. Dieser hatte, bevor er nach Hamburg kam, in Berlin gewohnt und dort als Maler und Lackierer gearbeitet. Im August 1997 wurde die gemeinsame Tochter Jessica geboren, die nicht gewollt war.

Todesumstände Ab März 2005 berichteten große deutsche Tageszeitungen und Nachrichtenmagazine detailliert über den Fall. Nach ihren Angaben hatte Jessicas Mutter am 1. März kurz vor 7 Uhr morgens einen Notarzt gerufen und angegeben, ihre Tochter habe sich nachts erbrochen und sei in ein Koma gefallen. Der Notarzt fand das Mädchen jedoch bereits tot mit begonnener Leichenstarre und auf 9,6 Kilogramm Körpergewicht abgemagert vor. Nach Aussage des Vaters soll Jessica an einer Stoffwechselkrankheit gelitten haben, die nicht ärztlich behandelt worden sei. Eine gerichtsmedizinische Obduktion ergab die Todesursache: Jessica hatte infolge langfristiger Unterernährung einen lebensgefährlichen Darmverschluss erlitten. Sie hatte sich bei einer Nahrungsaufnahme erbrochen und war am Erbrochenen erstickt, weil sie zu schwach war, die Atemwege wieder freizubekommen. Vorerkrankungen wurden nicht festgestellt.M. Riße, u. a. Verhungern und Verdursten. In: Rechtsmedizin 20, 2010, S. 212–213.

Jessica wurde am 11. März 2005 auf einem Friedhof im Stadtteil Hamburg-Rahlstedt beigesetzt.

Rolle der Behörden mini|Schule Oppelner Straße Ab März 2005 gerieten mehrere Hamburger Behörden in die Kritik. Die Vorwürfe richteten sich in erster Linie gegen die von Alexandra Dinges-Dierig geleitete Behörde für Bildung und Sport und das zur Bezirksverwaltung gehörende Jugendamt. Ihnen wurde vorgeworfen, die Vernachlässigung der siebenjährigen Jessica nicht schon früher erkannt zu haben. Es war zwar ein Bußgeldverfahren gegen die Eltern eingeleitet worden, weil sie ihre Tochter nicht zur Schule angemeldet hatten. Nachdem aber das Kind zur Einschulung nicht erschienen war, waren weitere Maßnahmen unterblieben. Der Senat räumte Fehler der Behörde ein.

Jessica wurde am 1. August 2004 schulpflichtig. Der Schulleiter der Schule Oppelner Straße hatte Jessicas Eltern im Dezember 2003 angeschrieben und sie aufgefordert, Jessica anzumelden. Die Eltern reagierten nicht, auch nicht auf einen zweiten und dritten Brief im März 2004. Daraufhin meldete der Schulleiter das Fernbleiben des Kindes im April 2004 der Regionalen Beratungs- und Unterstützungsstelle der Hamburger Schulbehörde (Rebus). Die Rebus bemühte sich vergeblich, Jessicas Eltern zu erreichen. Dazu wurde sie dreimal an der Wohnung der Familie vorstellig, ohne dass die Eltern öffneten. Die drei im Briefkasten der Familie hinterlegten Briefe beantworteten die Eltern nicht. Nachbarn konnten auf Nachfrage des Rebus-Mitarbeiters keine Auskunft über Jessica geben, weil sie sie nicht kannten. Die Schulbehörde verhängte schließlich ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro wegen einer Schulpflichtverletzung. Die Eltern reagierten auch auf die Bußgeldforderung und zwei folgende Mahnungen nicht; danach stellte die Rebus alle weiteren Bemühungen ein. Die Rebus informierte auch das zuständige Jugendamt nicht, da sie davon ausging, dass die Familie fortgezogen war.

Rückblickend wiesen mehrere Beobachter auf die strukturellen Schwierigkeiten der Hamburger Sozialbehörden hin: Während das Sozialnetz der Hansestadt in den 1980er und 1990er deutschlandweit als gut entwickelt und sehr liberal galt, setzte Ende der 1990er Jahre ein Umschwung in der Politik des rot-grünen Senats ein. Anlass waren gestiegene Kosten durch zahlreiche, im Lauf der Jahre geschaffene Ansprüche der Bürger. Ambulante Hilfen wie etwa Familienbesuche wurden dabei zugunsten der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) zurückgefahren, die den Schwerpunkt auf flächendeckende, niederschwellige Angebote legt. Andererseits verschärfte sich der Kontroll- und Sanktionsdiskurs in Hamburg zu dieser Zeit, nachdem in dem als Dabelstein-Mord bekannt gewordenen Kriminalfall aus dem Juni 1998 ein Mann von zwei Jugendlichen erstochen worden war, die ungeachtet zahlreicher früherer Straftaten weiterhin in einer offenen Einrichtung untergebracht waren. Der erste von Ole von Beust geleitete Senat, der von einer Bürgerschaftsmehrheit aus (CDU) und Ronald Schills Partei Rechtsstaatlicher Offensive getragen wurde, setzte ab Oktober 2001 diesen eingeschlagenen Kurs fort. Zwar standen vor allem jugendliche Straftäter im Mittelpunkt der Sozial- und Sicherheitspolitik. Dennoch zeichnete sich auch im Bereich der Familienbetreuung eine weitere Verschiebung von ambulanten und einzelfallbezogenen Einrichtungen hin zu stationären, flächendeckenden, aber auch repressiveren Institutionen ab. Dazu gehörte beispielsweise die Wiedereinführung geschlossener Heime sowie die informationelle Verschaltung und koordinierte Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Polizei. Als problematisch stellte sich im Rückblick heraus, dass es zwar möglich wurde, Kinder ihren Eltern zu entziehen und sie in geschlossene Einrichtungen zu überstellen, das Hauptaugenmerk aber vornehmlich auf Jugendkriminalität lag und Verwahrlosung von Kleinkindern als Thema weitgehend unbeachtet blieb. Gleichzeitig waren vor allem die repressiven Maßnahmen sehr kostenintensiv, was zu Lasten der präventiven Bereiche in der Jugendarbeit – darunter auch Hausbesuche – ging.Tilman Lutz: Soziale Arbeit im Kontrolldiskurs., S. 112–119.

Ermittlungen und Anklage Jessicas Eltern wurden noch am 1. März 2005 festgenommen, am nächsten Tag ordnete ein Haftrichter Untersuchungshaft wegen Fluchtgefahr an. Der Gerichtsmediziner Michael Tsokos, der die Leiche der Siebenjährigen obduzierte, meinte, dass das Mädchen nur noch vor sich hingedämmert haben könne, ohne richtig wach gewesen zu sein.

In den kriminalpolizeilichen Vernehmungen sagten der Vater und die Mutter aus. Marlies S. schilderte hierbei ihre eigene Jugend, in der Gewalt, Verwahrlosung, Missbrauch und Alkohol eine wesentliche Rolle gespielt hätten. Ansonsten hätten sie Jessica immer gepflegt und gefüttert. Burkhard M. gab an, dass er sich seit Dezember 2004 nicht weiter um Jessica gekümmert habe, sie habe ihn abgelehnt. Ende 2004 oder Anfang 2005 habe er seine Tochter letztmals lebend gesehen. Sie habe auf ihrem Bett im Kinderzimmer gelegen. Der Verteidiger der angeklagten Mutter gab vor Prozessbeginn an, Marlies S. habe viel Schuld auf sich geladen. Allerdings hätten auch die Behörden versagt.Zicke ist tot, Cordula Meyer, Der Spiegel, 34/2005 21. August 2005

Die Staatsanwaltschaft erhob am 28. Juni 2005 Anklage gegen die Eltern. Sie lautete auf Misshandlung einer Schutzbefohlenen und Mord durch Unterlassung, wobei Grausamkeit als besonderes Mordmerkmal genannt wurde. In der Anklageschrift wurde den Eltern vorgeworfen, Jessica gröblichst vernachlässigt zu haben, sodass sie sich weder körperlich noch geistig auch nur ansatzweise altersgerecht hätte entwickeln können. Marlies S. und Burkhard M. hätten im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen, Jessica sterben zu lassen, und somit einen „grausamen Mord zur Verdeckung einer Straftat“ begangen. Die Eltern hätten während des Ermittlungsverfahrens keine Einsicht gezeigt.

Gerichtsverfahren mini|Landgericht Hamburg im Strafjustizgebäude Der Prozess gegen die Eltern vor dem Schwurgericht des Landgerichts Hamburg begann am 24. August 2005, verhandelt wurde im Strafjustizgebäude.

Einlassungen der beiden Angeklagten