Als Statutory List of Buildings of Special Architectural or Historic Interest werden amtliche Denkmallisten im Vereinigten Königreich bezeichnet. Je nach Region sind gesetzliche Grundlage, zuständige Organisation und Klassifizierung verschieden.

England und Wales Gesetzliche Grundlage für den Denkmalschutz ist der Planning (Listed Buildings and Conservation Areas) Act 1990. In England ist Historic England (bis 2015 English Heritage) für die Betreuung der Liste National Heritage List for England verantwortlich, die Aufnahme in die Liste geschieht durch Beschluss des zuständigen Ministers. In Wales führt Cadw die Liste. Die Klassifizierung geschieht nach folgendem Schema:

Grade I Bauwerke von außerordentlicher, teilweise internationaler Bedeutung. ()

Grade II* Besonders bedeutende Bauwerke von allgemeinem Interesse. (engl. )

Grade II Bauwerke von nationaler Bedeutung und speziellem Interesse. (engl. )

In England sind 2,5 % der Bauwerke auf der Statutory List als Grade I, 5,5 % als Grade II* und die übrigen 92 % als Grade II eingestuft.

Schottland Gesetzliche Grundlage ist der Planning (Listed Buildings and Conservation Areas) (Scotland) Act 1997. Die Denkmalliste wird von Historic Environment Scotland gepflegt und unterscheidet die folgenden Kategorien:

Kategorie A Bauwerke von nationaler oder internationaler Bedeutung auf Grund ihrer Architektur oder Geschichte oder schöne und wenig veränderte Beispiele für eine spezielle Periode, Stil oder Gebäudeart. (engl. )

Kategorie B Bauwerke von regionaler oder mehr als lokaler Bedeutung oder wichtige Beispiele für eine spezielle Periode, Baustil oder Gebäudeart, auch wenn sie verändert worden sind. (engl. )

Kategorie C Bauwerke von lokaler Bedeutung, weniger wertvolle Beispiele beliebiger Perioden, Stile oder Bautypen, original erhalten oder nur geringfügig verändert; und einfache traditionelle Gebäude, die sich gut in ein Ensemble mit anderen Bauwerken der Kategorien A und B einfügen. (engl. )

Ungefähr 8 % aller denkmalgeschützten Bauwerke in Schottland sind in der Kategorie A eingestuft, ungefähr 50 % in der Kategorie B und die übrigen etwa 42 % in der Kategorie C.

Nordirland Gesetzliche Grundlage ist The Planning (Northern Ireland) Order 1991. Die Denkmalliste wird von der Northern Ireland Environment Agency aufgestellt und klassifiziert die Bauwerke folgendermaßen:

Grade A Bauwerke von nationaler Bedeutung, darunter sowohl herausragende große Gebäude als auch gute kleinere, wenig veränderte Beispiele für einen wichtigen Stil oder eine Epoche. (engl. )

Grade B+ Bauwerke, die nur wegen vergleichsweise geringer Mängel wie Schwächen im Entwurf oder Zusätzen bzw. Veränderungen minderer Qualität nicht als Grade A eingestuft werden können. Außerdem Bauwerke, die auf Grund ihrer außergewöhnlichen Inneneinrichtung oder anderer Eigenschaften über der breiten Masse der Grade-B-Bauwerke stehen. (engl. )

Grade B1 und Grade B2 Bauwerke von lokaler Bedeutung oder gute Beispiele für eine bestimmte Epoche oder einen Baustil. Ein gewisses Maß an Veränderung oder Unvollkommenheit ist akzeptabel. (engl. )

Quellen Englische Denkmalliste Historic England Cadw Schottische Denkmalliste Historic Scotland Durchsuchbare Datenbank für Nordirland auf der Website des Department for Communities

Einzelnachweise

Kategorie:Denkmalverzeichnis Kategorie:Recht (Vereinigtes Königreich)

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