miniatur|Kriegsverdienstwimpel in Echtfarbendarstellung miniatur|Amtliche Darstellung des Kriegsverdienstwimpels miniatur|Amtlicher Musterverleihungsvordruck Der Kriegsverdienstwimpel wurde am 16. Mai 1941 durch Adolf Hitler gestiftet. Es galt als äußere Anerkennung für hervorragende Verdienste um die Kriegsführung, die sich Führer von nicht unter der Reichskriegsflagge fahrenden Schiffe erwerben konnten.Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 16. Mai 1941, Reichsgesetzblatt vom 27. Mai 1941, Nr. 57, Artikel 1 Der Kriegsverdienstwimpel hat nichts mit dem Kriegsverdienstkreuz (1939) zu tun.
Aussehen und Beschaffenheit Der Kriegsverdienstwimpel war ein roter Wimpel, in dem sich ein rundes weißes Feld mit dem von einem schwarzen Eichenlaubkranz umgebenen Eisernen Kreuz befindet; über dem Eisernen Kreuz lag auf dem Kranz ein schwarzer Wehrmachtsadler, dessen Kopf zur Stange blickte.Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 16. Mai 1941, Reichsgesetzblatt vom 27. Mai 1941, Nr. 57, Artikel 2
Abmessungen Maßeinheit: Höhe (H): Länge (L) = 3:5. Halbmesser der Abrundung am fliegenden Ende: 2/9 Höhe Durchmesser weißes Feld: 4/9 Höhe Abstand des Eichenlaubkranzes (an seinen dünnen Stellen) vom roten Grund: 1/24 Höhe größte Dicke des Eichenlaubkranzes: 1/15 Höhe geringste Dicke des Eichenlaubkranzes: 1/16 Höhe Durchmesser Eisernes Kreuz: 5/18 Höhe Breite des Schwarz-weißen Randes des Eisernen Kreuzes: 1/60 Höhe Breite des schwarzen Randes des Eisernen Kreuzes: 1/120 Höhe Breite des weißen Randes des Eisernen Kreuzes: 1/120 Höhe Breite der Enden der Arme des Eisernen Kreuzes: 5/36 Höhe Entfernung des Mittelpunktes der Kreise, die die Begrenzung des Eisernen Kreuzes bilden, vor roten Grund: 1/36 Höhe Abstand des Hakenkreuzes vom Eisernen Kreuz: 1/180 Höhe Diagonale des Hakenkreuzquadrates: 1/9 Höhe Breite des Wehrmachtsadlers: 1/5 Höhe Wehrmachtsadler ragt dabei oben um 1/20 Höhe über den Rand des weißen Feldes hinaus.Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 24. Juli 1941, Reichsgesetzblatt vom 12. August 1941, Nr. 88, Artikel VI Absatz 1
Größenanfertigung Der Wimpel wurde in folgenden Größen von Handel angefertigt (nach DIN Tex 1000):
Größe 1: 20 × 35 cm, (nur Boote) Größe 2: 40 × 65 cm, (Schiffe bis zu 500 BRT) Größe 4: 70 × 120 cm, (Schiffe bis zu 2.500 BRT) Größe 6: 100 × 170 cm, (Schiffe bis zu 10.000 BRT) Größe 7: 150 × 250 cm. (Schiffe ab 10.000 BRT)Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 24. Juli 1941, Reichsgesetzblatt vom 12. August 1941, Nr. 88, Artikel VI Absaätze 2 und 3
Anbringungsweise Der Kriegsverdienstwimpel war auf betreffenden Schiffen im Vortopp, in Booten an einem Stock im Bug zu setzen. An Land und an Kraftfahrzeugen (Kraftwagen) durfte der Wimpel jedoch nicht gesetzt werden. Flaggen, die üblicherweise im Vortopp geführt wurden, z. B. die Flagge des Bestimmungslandes, waren neben dem Kriegsverdienstwimpel zu setzen.
Verleihungspraxis Das Recht zum Führen des Kriegsverdienstwimpels verlieh, im Namen Hitlers, der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine nach vorhergehenden Einvernehmen mit dem Reichsverkehrsminister. Der beliehene Schiffsführer erhielt bei der Aushändigung des Wimpels eine Berechtigungsurkunde.Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 16. Mai 1941, Reichsgesetzblatt vom 27. Mai 1941, Nr. 57, Artikel 4 und 5
Ausführungsbestimmungen Die Ausführungsbestimmungen zum Kriegsverdienstwimpel wurden am 24. Juli 1941 weiter konkretisiert.
Verleihungsvoraussetzungen Die Schiffsführer konnten für Taten nur dann mit Kriegsverdienstwimpel belohnt werden, wenn sie:
a) auf einen nicht unter der Reichskriegsflagge fahrenden Schiff stattfanden, b) den vollen Einsatz des Schiffes, des Schiffsführers oder der Besatzung erforderten, c) für die Kriegsführung von hervorragendem Wert waren.Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 24. Juli 1941, Reichsgesetzblatt vom 12. August 1941, Nr. 88, Artikel I
Der Kriegsverdienstwimpel konnte allen Führern von Schiffen, unabhängig von ihrer Größe und Zweckbestimmung verliehen werden. In Ausnahmefällen konnte er auch an Ausländer verliehen werden, wenn feststand, dass der ausländische Schiffsführer diesem Wimpel anzunehmen bereit war.Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 24. Juli 1941, Reichsgesetzblatt vom 12. August 1941, Nr. 88, Artikel II
Verleihungsvorschläge Die Verleihungsvorschläge waren dem Oberbefehlshaber der Kriegsmarine für Blockadebrecher durch den Reichsverkehrsminister (Seeschifffahrtsamt) oder durch den Chef des Stabes der Seekriegsleitung, im Übrigen auf dem Dienstwege von den Befehlshabern, Chefs, Kommandanten, Kommandeuren usw. der Teile der Wehrmacht vorzulegen, für deren Bereich oder Aufgaben das zu belohnende Verdienst von Wert war. Vor der endgültigen Entscheidung war der Reichsverkehrsminister zu beteiligen.Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 24. Juli 1941, Reichsgesetzblatt vom 12. August 1941, Nr. 88, Artikel III Die Vorschläge musste dabei folgende Angaben enthalten:
Zu- und Vorname des Schiffsführers, Geburtstag und -ort, Staatsangehörigkeit, Berufsbezeichnung, Patent als ..., Militärischer Dienstgrad, Wohnort und Wohnung, Namen des geführten Schiffes, Schiffseigentümer (Firma, Name), Kurze Begründung und die Stellungnahme der Vorgesetzten des Vorschlagenden.Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 24. Juli 1941, Reichsgesetzblatt vom 12. August 1941, Nr. 88, Artikel IV
Sonstiges Den Kriegsverdienstwimpel musste sich der Beliehene selbst im Handel beschaffen. Er wurde nur gegen Vorlage der Berechtigungsurkunde verkauft. Der Wimpel konnte von dem Berechtigten auf jedem von ihm geführten Schiff und in jedem von ihm benutzten Boot gesetzt werden. Unberechtigtes Setzen des Wimpels war strafbar.Ausführungsbestimmungen zur Verordnung über den Kriegsverdienstwimpel vom 24. Juli 1941, Reichsgesetzblatt vom 12. August 1941, Nr. 88, Artikel VII
Einzelnachweise
Kategorie:Orden und Ehrenzeichen (Kriegsmarine) Kategorie:Erstverleihung 1941 Kategorie:Orden und Ehrenzeichen (Zweiter Weltkrieg)