Die Wurzeltheorie ist in der Wirtschaft eine Methodik, wonach bei der Bewertung von Vermögensgegenständen oder Sachgesamtheiten jene Wertveränderungen nach dem Bewertungsstichtag berücksichtigt werden dürfen, deren Ursache bereits vor dem Bewertungsstichtag liegt.

Allgemeines Das Bestimmungswort „Wurzel“ soll darauf hinweisen, dass die Wertveränderung zwar erst nach dem Stichtag erkennbar wird, ihre Wurzeln jedoch vor dem Stichtag lagen. Der Wurzeltheorie liegt das Verständnis zugrunde, dass nur die wirtschaftlichen Entscheidungen und Umweltzustände, die bis zum Bewertungsstichtag eingeleitet bzw. eingetreten sind und deren erwartete Wirkungen bereits mit hinreichender Wahrscheinlichkeit absehbar sind, den Objektivierungsanforderungen genügen.Christoph T Eppinger, Bewertung von Beteiligungen in der Handelsbilanz, 2008, S. 216; ISBN 978-3-8300-3790-3 Spätere Entwicklungen dürfen bzw. müssen bei der Bewertung berücksichtigt werden, wenn die Wurzeln dieser Entwicklung bereits vor dem Bewertungsstichtag angelegt und erkennbar waren. Die spätere Entwicklung muss also im Zeitpunkt der Bewertung schon mit ausreichend hoher Wahrscheinlichkeit angelegt gewesen sein.Rolf Sethe/Philipp Weber, Die Wurzeltheorie als Mittel zur Korrektur von Unternehmensbewertungen nach der Ertragswertmethode, in: Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 2, 2010, S. 130 Damit sind Tatsachen von der Berücksichtigung ausgeschlossen, die ihre Wurzeln erst in einem nach dem Bewertungsstichtag liegenden Zeitpunkt haben.Bundesgerichtshof, Urteil vom 17. Januar 1973, Az.: IV ZR 142/70 =

Als Wurzel sind Maßnahmen wie ein Umsetzungsbeschluss der Geschäftsführung des Unternehmens zu verstehen.Klaus Hopt, in: Klaus Hopt/Hanno Merkt/Adolf Baumbach (Hrsg.), Handelsgesetzbuch, 34. Auflage, München, 2010, Einleitung vor § 1, Rn. 36; ISBN 978-3-406-59034-4 Angelegt ist eine Entwicklung, wenn sie für einen Sachverständigen schon erkennbar ist.Volker Emmerich, in: Volker Emmerich/Mathias Habersack (Hrsg.), Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 5. Auflage, München, 2008, § 305 AktG Rn. 56; ISBN 978-3-406-78620-4

Anwendungsgebiete Auf der Wurzeltheorie beruht im Rechnungswesen die Wertaufhellung.Joachim Tanski / Widmann, Markus: Die Wurzeltheorie im Kontext der bilanziellen Wertaufhellung. Zur Vorhersehbarkeit von Risiken im Rahmen der Bilanzaufstellung. In: DB 2024, S. 1969–1974 Das Wertaufhellungsprinzip ist in Abs. 1 Nr. 4 HGB kodifiziert, wonach „alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Bilanzstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen (sind), selbst wenn diese erst zwischen dem Bilanzstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind“.

Bei der Unternehmensbewertung gilt das Stichtagsprinzip, wonach die Wertermittlung zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfolgen hat.Gerwald Mandl/Alexandra Schrempf, Unternehmensbewertung, in: Siegfried G. Häberle (Hrsg.), Das neue Lexikon der Betriebswirtschaftslehre, 2008, S. 1277 Dementsprechend ist dem Bundesgerichtshof (BGH) zufolge bei der Bewertung grundsätzlich von der Ertragskraft des Unternehmens nahe dem Bewertungsstichtag auszugehen.BGH, Urteil vom 12. Februar 1979, Az.: II ZR 106/78 =

Nach BGB ist der Unternehmenswert zum Zeitpunkt des Erbfalls zu schätzen und deshalb ist auch die Ertragsprognose auf diesen Zeitpunkt abzustellen.Behzad Karami, Unternehmensbewertung in Spruchverfahren beim „Squeeze out“, 2014, S. 151 FN 6 Auf dieser Grundlage entwickelte der BGH im Januar 1973 erstmals die Wurzeltheorie im Zivilrecht, wonach die zwischen dem Bewertungsstichtag und der späteren Gerichtsentscheidung erkennbare Unternehmensentwicklung zu berücksichtigen ist.BGH, Urteil vom 17. Januar 1973, Az.: IV ZR 142/70 = Die nach einem Bewertungsstichtag zu berücksichtigenden Ergebnisse sind solche, die bereits am Stichtag (oder davor) angelegt sind.BGH, Beschluss vom 4. März 1998, Az: II ZB 5/97 =

Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer legt bei seinem Standard seit 2008 bei der Unternehmensbewertung die Wurzeltheorie zugrunde.Institut der Wirtschaftsprüfer (Hrsg.) vom 2. April 2008, S 1: Unternehmensbewertung, in: Die Wirtschaftsprüfung 3/2008, S. 68 ff.

International In der Schweiz wird die Wurzeltheorie bei der Unternehmensbewertung prominent durch Carl Helbling vertreten,Carl Helbling, Unternehmensbewertung und Steuern, 1982, passim; ISBN 978-3-8021-0650-7 wobei der zitierten Quelle in der Schweiz eine herausragende Bedeutung zukommt.Rolf Sethe/Philipp Weber, Die Wurzeltheorie als Mittel zur Korrektur von Unternehmensbewertungen nach der Ertragswertmethode, in: Zeitschrift für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 2, 2010, S. 135 In Österreich wird diskutiert, dass insbesondere in Bezug auf die Wurzeltheorie eine pauschale Fortsetzung der Effizienzgewinne eines Unternehmens in eine unendliche Zukunft nur in Sonderfällen plausibel sein kann.Jens Kaden/Christina Khinast-Sittenthaler/Victor Purtscher/Felix Wirth, Wichtige Neuerungen im KFS BW 1 (Teil II), in: Zeitschrift für Recht und Rechnungswesen 9, 2014, S. 264

Im englischen Recht haben einige Gerichte in Einzelfällen Überlegungen angestellt, der die Wurzeltheorie zugrunde liegt.Holger Fleischer/Christian Strothotte, Unternehmensbewertung im englischen Recht, in: Recht der Internationalen Wirtschaft 2, 2012, S. 6 f.

Einzelnachweise

Kategorie:Handelsrecht (Deutschland) Kategorie:Unternehmensbewertung Kategorie:Wirtschaft