Das Amt für Verfassungsschutz Thüringen (AfV) ist der Nachrichtendienst des Landes Thüringen mit Sitz in Erfurt. Der Thüringer Verfassungsschutz wurde 1991 als eigenständiges Landesamt gegründet und 2015 als Abteilung in das Thüringer Innenministerium eingegliedert, das als Landesbehörde für Verfassungsschutz bezeichnet wird. Der Thüringer Verfassungsschutz ist damit anders als der Name suggeriert kein eigenständiges Amt. Zu seinen Aufgaben gehören die Beobachtung von politischem und religiösem Extremismus, die Abwehr von Spionage und Sabotage sowie der Geheimschutz. Im Haushaltsjahr 2024 verfügte die Abteilung über 105 Mitarbeiterstellen und ein Gesamtbudget von 8,6 Millionen Euro.Innenministerium Thüringen: Verfassungsschutzbericht 2024 (PDF; 2,5 MB), S. 7, abgerufen am 15. September 2025 Geleitet wird sie von Stephan J. Kramer.

Aufgaben Zu den Aufgaben des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen gehört es politischen und religiösen Extremismus, der sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet, zu beobachten. Hierzu zählen Rechtsextremismus, Linksextremismus, Islamismus, Ausländerextremismus sowie die Reichsbürgerbewegung. Der Verfassungsschutz Thüringen ist darüber hinaus für Spionageabwehr und Geheimschutz zuständig. Er wirkt bei Sicherheitsüberprüfungen und technischen Schutzmaßnahmen mit.Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Aufgaben, abgerufen am 29. August 2026 Die Aufgaben des Verfassungsschutzes sind in § 4 des Thüringer Verfassungsschutzgesetz festgelegt.§ 4 Thüringer Verfassungsschutzgesetz

Mitarbeiter und Budget Im Haushaltsjahr 2024 waren der Behörde 105 Mitarbeiterstellen und ein Gesamtbudget von 8,6 Millionen Euro zugeordnet. Abteilungsleiter ist Stephan J. Kramer (SPD). Aufbau miniatur|Organigramm des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen (Stand: 2024)

Dem Präsidenten als Leiter des Amtes unterstehen folgende Organisationseinheiten (Stand: 31. März 2025):Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Organigramm (PDF), abgerufen am 25. Juni 2025 Stabsstelle Controlling Referat A1 – Grundsatz- und Rechtsangelegenheiten, G 10, Gremienarbeit Referat A2 – Auswertung Ausländerextremismus/Islamismus Referat A3 – Auswertung Rechtsextremismus/Linksextremismus, TIAZ Referat A4 – Beschaffung Referat A5 – Querschnittsaufgaben Referat A6 – Geheimschutz, Spionageabwehr, Scientology

Arbeitsweise miniatur|Gebäude des Thüringer Innenministeriums in Erfurt Den Großteil seiner Informationen gewinnt das Amt für Verfassungsschutz Thüringen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie Zeitungen, Zeitschriften, Flugblättern und dem Internet. Es darf darüber hinaus nachrichtendienstliche Mittel wie Observationen, heimliche Foto- und Tonaufnahmen oder V-Leute einsetzen.Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung: Arbeitsweise, abgerufen am 29. August 2026 Anders als der Verfassungsschutz in anderen Bundesländern verwendet der Thüringer Verfassungsschutz seit 2015 keine V-Leute mehr. Ausnahmen sind nur zur Terrorismusbekämpfung zulässig.

Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage der Arbeit des AfV ist das Thüringer Verfassungsschutzgesetz (ThürVerfSchG) vom 8. August 2014 (GVBl. 2014, 529).

Kontrolle miniatur|Kontrollinstanzen des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen Die Arbeit in den Referaten im AfV unterliegt der fortlaufenden Kontrolle durch die Stabsstelle Controlling, die unmittelbar dem Präsidenten unterstellt ist. Eine parlamentarische Überwachung erfolgt durch Unterrichtung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags durch den Minister sowie die sogenannte G10-Kommission. In besonderen Fällen kann die Parlamentarische Kontrollkommission auch die direkte Berichterstattung durch die Stabsstelle Controlling verlangen.

Affären und Kontroversen Der Mitte der 1990er Jahre im Raum Coburg gegründete „Fränkische Heimatschutz“ wurde von einem V-Mann des thüringischen Verfassungsschutzes geleitet.Webseite des Bayerischen Landtags vom 9. Oktober 2012: NSU-Untersuchungsausschuss startet mit der Zeugeneinvernahme ()

Ende der 1990er Jahre führte das Landesamt mit beträchtlichem finanziellen Aufwand zahlreiche V-Leute in der rechtsextremen Szene (siehe auch die aufwändige, aber ineffektive „Operation Rennsteig“). Einer der V-Leute, Tino Brandt, leitete den Thüringer Heimatschutz, aus dem heraus 1998 nach einigen geplanten Sprengstoffanschlägen drei Mitglieder die terroristische Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bildeten, nämlich Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe. Der NSU verübte 2000 bis 2006 eine Mordserie an neun Migranten. Außer den hinrichtungsartigen Morden begingen Mundlos und Böhnhardt drei Bombenanschläge, darunter den Nagelbombenanschlag in Köln, und 15 Banküberfälle (siehe Verbrechen des NSU). Noch während des Untertauchens hielt Brandt Kontakt zum NSU-Trio und erhielt 1998 den Auftrag des Landesamtes, gegen eine Sondervergütung an das NSU-Trio heranzukommen; unter anderem erhielt er Geld, das er dem NSU-Trio für gefälschte Reisepässe zukommen lassen sollte. Bei einem Telefonat Brandts mit dem NSU im März 1999 versäumte es das Landesamt für Verfassungsschutz, das Gespräch mitzuhören und das Landeskriminalamt zu informieren. Bis 2001 erhielt das Landesamt insgesamt 47 Quellenhinweise zum NSU-Trio, die meisten davon lieferte Brandt, es konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, ob einer der V-Leute Kenntnis der Taten oder auch nur des Aufenthaltsorts hatte. Der NSU-Experte Tanjev Schultz urteilte 2018, das Landesamt habe seine vielen Spitzel in der rechten Szene schlecht genutzt; es sei in der Behörde „drunter und drüber“ gegangen.Tanjev Schultz: NSU. Der Terror von rechts und das Versagen des Staates. Droemer Knaur, München 2018, Kapitel 3, S. 133, 150–161, 164–167, 179 f.

Die nachrichtendienstliche Überwachung des späteren thüringischen Ministerpräsidenten Bodo Ramelow begann ebenfalls unter Roewer in den 1990er Jahren. Die Überwachung des Parlamentariers durch das Landesamt wurde seitens des Innenministeriums auf Drängen Ramelows später eingestellt und durch das Bundesamt für Verfassungsschutz vom Bundesverfassungsgericht im Oktober 2013 für verfassungswidrig befunden.

Im Auftrag des thüringischen Innenministers Christian Köckert (CDU) untersuchte der ehemalige hessische Justizstaatssekretär Karl Heinz Gasser (CDU) im Jahr 2000 die Amtsführung des damaligen Verfassungsschutzpräsidenten Helmut Roewer. Gasser stellte gravierende Fehler bei Personalwahl, -struktur und -führung fest, so dass er die Neuausrichtung des Landesamtes in den Jahren 1994 bis 1999 als misslungen bezeichnete. Die Einstellung von jungen Hochschulabsolventen als Führungskräften führte zu ständigem Streit zwischen altgedienten Geheimdienstlern und ihren neuen Vorgesetzten. So wurde ein Beamter, der eine Entscheidung seines Chefs als unsinnig kritisierte, von Roewer kurz darauf verpflichtet, stündlich einen schriftlichen Bericht über seine Arbeit abzugeben. Eine Fachaufsicht durch das Innenministerium war praktisch jahrelang ausgeschaltet, da Roewer darauf bestand, ausschließlich Köckerts Vorgänger Richard Dewes (SPD) zu berichten, ohne dass das zuständige Aufsichtsreferat über den Inhalt der Gespräche informiert wurde. Auch Dewes Nachfolger Köckert habe trotz eines Brandbriefes des Personalrats nicht auf die chaotische Situation in Roewers Behörde reagiert.Gasser-Bericht: Roewer ging bei Dewes ein und aus. In: Thüringische Landeszeitung, 6. Juni 2012. Der Bericht blieb zunächst Verschlusssache, Roewer wurde aber im gleichen Jahr aufgrund einer Veruntreuungsaffäre um die Tarnfirma Heron-Verlag suspendiert. Erst als Roewer im Zuge der NSU-Affäre wieder ins öffentliche Interesse rückte, gelangte der Gasser-Bericht in die Medien.

Der Thüringer NSU-Untersuchungsausschuss hält behördliche Sabotage beim Informationsaustausch zwischen dem Thüringer Verfassungsschutz und dem LKA für möglich. So sollen V-Leute vor anstehenden polizeilichen Durchsuchungen in der rechten Szene gewarnt worden sein.Abschlussbericht zum NSU: Untersuchungsausschuss hält auch Absicht der Behörden für möglich. In: MDR Thüringen, 16. August 2014; Tanjev Schultz: NSU, München 2018, S. 157–159.

Wegen gewerbsmäßigen Bandenbetrugs gab es im März 2012 mehrere umfangreiche Hausdurchsuchungen bei ehemaligen V-Leuten des Thüringer Verfassungsschutzes; unter den Beschuldigten befindet sich auch Brandt.Betrugsermittlungen im rechten Milieu: Razzia bei ehemaligen V-Leuten. In: Spiegel Online, 28. März 2012.

Im Dezember 2015 wurde Stephan J. Kramer Präsident des AfV. Kramer verfügt nicht über die Befähigung zum Richteramt, obwohl laut dem Thüringer Verfassungsschutzgesetz (§ 2) das Amt des Präsidenten nur einer Person übertragen werden soll, „die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“

Die AfD Thüringen strengte im Jahr 2019 aufgrund der durch das Thüringer AfV öffentlich verkündeten Einstufung der Partei als Prüffall ein Organstreitverfahren vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof an. Noch vor der mündlichen Verhandlung wurde der Presse eine E-Mail des damaligen Referatsleiters für Rechtsextremismus zugespielt, in der er mitteilt, dass bei der Einstufung der AfD als Prüffall das fachlich zuständige Referat für Rechtsextremismus auf ausdrückliche Weisung des Präsidenten des AfV Kramer übergangen worden sein soll.Streit um AfD im Thüringer Verfassungsschutz: Massive Vorwürfe gegen Kramer. In: Thüringer Allgemeine, 11. September 2019. Kramer ignorierte zudem weitere seiner eigenen Mitarbeiter, die ihm zuvor von einer Verkündung eines Prüffalles abgeraten hatten. Im Jahr 2021 urteilte das Verwaltungsgericht Weimar, dass der Präsident des Amts für Verfassungsschutz mit der öffentlichen Verkündung des Prüffalls gegen die Verfassung verstoßen hat. Cicero berichtete, dass aus einer gegen Kramer gerichteten Dienstaufsichtsbeschwerde hervorgehe, dass die Einstufung der AfD Thüringen als „Prüffall“ ohne Beteiligung des eigentlich dafür zuständigen Fachbereichs stattgefunden habe. Als der Verfassungsschutz Thüringen die AfD später als „erwiesen rechtsextrem“ hochgestuft habe, habe Kramer außerdem ein „Ergänzungsgutachten“, das die Hochstufung rechtlich problematisierte, unberücksichtigt gelassen.

Abgeordnete von CDU und AfD forderten 2021 die sofortige Entlassung des Präsidenten des AfV wegen fehlender politischer Neutralität, nachdem er Hans-Georg Maaßen die Verwendung „antisemitischer Stereotype“ vorwarf.CDU und AfD in Thüringen fordern Absetzung des Verfassungsschutz-Chefs, Der Tagesspiegel vom 6. Juni 2021, abgerufen am 10. Juni 2021

Leiter des Amtes Am 2. September 1992 ordnete Ministerpräsident Bernhard Vogel an, dass der Behördenleiter die Amtsbezeichnung „Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz“ führt.Vergleiche GVBl. 1992 S. 499 (Digitalisat hier).