Besitzstand bezeichnet im Tarif- und Arbeitsrecht erworbene Ansprüche in der europäischen Politik einen Acquis, d. h. eine Gesamtheit von Rechtsakten, z. B. Besitzstand der EU Schengen-Besitzstand im Liegenschaftsrecht und im Vermessungswesen der räumlich begrenzte Bereich von Grundstücken, über den tatsächliche Sachherrschaft besteht und der – in der Regel örtlich durch Einfriedungen (= Besitzstandsgrenzen) abgegrenzt – in Besitz genommen wurde (nicht zwingend den Eigentumsverhältnissen entsprechend)