Der Schulname bezeichnet eine einzelne Bildungseinrichtung.
Grundlagen Während zunächst häufig lokale oder soziologische Relationen für eine Namensdefinition genügten (Klosterschule, Dorfschule, Volksschule, Fürstenschule etc.), brachte die Entwicklung des Bildungswesens und das damit verbundene Anwachsen der Anzahl der Schulen auch eine Differenzierung der Schulnamen mit sich.
Manche Schulnamen sind vom Schulträger geprägte programmatische Widmungen. Schulnamen sind oft mit einem Personennamen als Ehrenname verbunden, einem Schulpatron. Sie können den Schulträger selbst repräsentieren, historisch eine Stifterperson, oder einen Schulreformer. Schulnamen beziehen sich häufig auf ein Vorbild, das entweder in einer Beziehung zu der einzelnen Schule stand oder dessen Ideen, Schicksal bzw. Leistungen eine Übernahme des Namens als gerechtfertigt erscheinen lassen (Politiker, Künstler, Leitgestalten der Religionen). Hier repräsentiert der Patron ein pädagogisches Leitbild der Schule. Auch nach Gönnern oder Sponsoren wurden Schulen benannt. Daneben gibt es ein breites Feld der Ordensschulen und anderer religiöser Bildungsstätten, die nach den Heiligenpatrozinien der jeweiligen Schulhalter benannt sind.
Vielfach wechseln Schulnamen im Wechsel der politischen Zeitläufte. Am Wechsel solcher Namen lässt sich ausschnittweise die Entwicklung der lokalen Geistesgeschichte beobachten.
Moderne Entwicklungen Allgemein ist in Mitteleuropa eine anhaltende Tendenz fort von der allgemeinen Regionalverknüpfung eines Schulnamens („Gymnasium der Stadt NN.“) zu einem personalen Patronat zu beobachten:
Dies spiegelt sich auch in Titelzeilen über Schulnamensdiskussionen wie Mit Namen Identifikation stärken.
Solche Aussagen sind in dem Kontext zu sehen, dass Schulen sind, die um die abnehmenden Schülerzahlen der geburtenschwachen Jahrgänge nach den 1970ern (Pillenknick) und der ungebrochenen weiteren Abnahme der Jugendlichen an der Gesamtbevölkerung konkurrieren müssen. Hier leistet der Schulname im Sinne einer Corporate identity, aber auch eines mission statements (Schulmotto) als des Lehrplans ihren Beitrag, der Schule ein prägnantes, und auch reizvolleres Profil zu verschaffen. In den USA hingegen ist die Benennung von Schulen nach Personen rückläufig.
Nationales Deutschland Allgemein setzt sich eine Schulbezeichnung aus Schulform mit zusätzlichen Regelungen, gebietsweise dem Ort der Schule (meist der Gemeinde), und optional dem Schulnamen zusammen und muss prinzipiell die Schule von anderen Schulen vor Ort unterscheiden.
Geschichte In Deutschland wurden in der nationalsozialistischen Periode 1933–1945 politisch missliebige Schulpatronyme getilgt und Eponyme nationalsozialistischer Leitfiguren herangezogen. .Sänger. S. 71.
Nach analogem Muster verfuhr man in der DDR, wobei man die Namensvergabe teilweise über die Schule hinaus auf die Klassenzimmer ausdehnte. .Sänger, S. 170
Bundesweites Aufsehen erregte die Diskussion um das (2008 entwidmete) Friedrich-Flick-Gymnasium, auch andere Schulen wurden zum Politikum.Döbelner Allgemeine: .(pdf; 1,1 MB)spiegel.de: Streit über Astrid-Lindgren-Schule. Lörrachs Angst vor Pippis Anarcho-Image. Spiegel online, 1. Dezember 2003
Verbreitung In Deutschland ist Geschwister-Scholl-Schule der meistverbreitete Schulname. Es folgen als Patronatsgeber Albert Schweitzer Johann Wolfgang von Goethe Friedrich Schiller Theodor Heuss Heinrich Friedrich Karl vom und zum Stein Alexander von Humboldt Erich Kästner Anne Frank Albert Einstein
Rechtliche Regelungen Die Schulgesetze der Länder regeln die Schulnamensvergabe in Deutschland. Niedersachsen: Zitat Das Verfahren ist in des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) geregelt Nordrhein-Westfalen: () Sachsen: Für Dresden gelten besondere Regeln ()Richtlinie der Landeshauptstadt Dresden zur Namensgebung für Schulen (Richtlinie Namensgebung Schulen) Vom 27. September 1996. Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 41/96 vom 10. Oktober 1996, wo ein Verwaltungsname (im Einrichtungsregister des Freistaates Sachsen eingetragen) die Schulart, bei mehreren Schulen gleicher Schulart die Schulnummer (bei Grund- und Mittelschulen) oder die Fachrichtung oder das Berufsfeld (bei Beruflichen Schulzentren) geführt werden, bei Gymnasien ist das Anfügen von Stadtteil- bzw. Ortsteilnamen zulässig. Grundsatz ist: Richtlinie Namensgebung Schulen 3 Grundsätze Baden-Württemberg
Österreich In Österreich setzt sich der Name einer öffentlichen Schule allgemein aus der Schulart bzw. Schulform im Bildungssystem (außer in amtlichen Dokumenten meist abgekürzt in der Form VS … Volksschule, HS … Hauptschule, BG … Bundesgymnasium, ORG … Oberstufenrealgymnasium, HTL … Höhere technische Lehranstalt usw.) und dem Ort (Gemeinde oder Ortschaft, in Städten auch Stadtteile oder Straßen/Plätze). Dazugestellt sind die von Schulen im Rahmen der für Österreich typischen Schulautonomie vom Schulhalter gewählten Eigennamen: Diese umfassen ausschließlich Namenspatronanzen. Beispiele eines vollen Schulnamens: HTBLuVA Wien 5 Spengergasse (Schulart + näherer Ortsname), Aufbaugymnasium Hollabrunn (nähere Schulform + Ortsname), Camillo Sitte Lehranstalt – HTBLuVA Wien III (Namenspatronanz + Schulform + Ort), Linz International School Auhof oder Internatsschule für Schisportler Skigymnasium Stams (jew. nähere Schwerpunktbildung), Sir Karl Popper Schule (Schulversuch am Wiedner Gymnasium) Bischöfliches Gymnasium Petrinum (private öffentliche Schule)
Schulpatronanzen haben – abgesehen von noch älteren Ordensschulen – in Österreich eine lange Tradition und gehen in die Reformen der Zeit der Maria Theresia und Joseph II. (Theresianum, Josephinum) zurück. Namen des 19. Jahrhunderts beziehen sich meist auf Landesherren, Techniker oder Schulreformatoren, die die Schulen begründet haben, moderne Namen umfassen auch Personen aus Politik und Wirtschaft, sowie die Wissenschaftler, Philosophen und Künstler, die für das österreichische Selbstverständnis und Image eine bedeutende Rolle spielen. Daneben ist seit dem EU-Beitritt 1994/95 die Bezeichnung Europaschule zu Ehren des geeinten Europa populär geworden.Dieser Name ist aufgrund der Auslegung der erweiterten Bestimmungen zur im Pflichtschulorganisations-AusführungsG rechtlich zulässig.
In Österreich gibt es über 200 Schulen (von Volksschulen über höhere Schulen bis hin zu Schulzweigen und Schulversuchen), die eine Patronanz einer Person oder Europas tragen.Weblink Pratscher: Europaschulen …
Rechtliche Regelungen Die Bezeichnung einer öffentlich-rechtlichen Schule ist im II. Hauptstück des Schulorganisationsgesetzes (SchOG 1962, i.d.g.F. d. Schulorganisationsgesetz-Novelle 2005)Schulrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 91/2005 und 2. Schulrechtspaket 2005, BGBl. I Nr. 20/2006 geregelt (SchOG) geregelt.
Die Grundsatzbestimmung der Ausnahmen bezüglich der stehen im SchOG. Privatschulen sind in der Namenswahl gänzlich frei, sofern sie keine höheren Rechte (Persönlichkeitsrechte, Anstand usw.) verletzen.
Literatur Herbert Altrichter, Martin Heinrich, Katharina Soukup-Altrichter: Schulentwicklung durch Schulprofilierung?: Zur Veränderung von Koordinationsmechanismen im Schulsystem. Band 8 von Educational Governance. Verlag Springer, 2011, ISBN 978-3-531-16671-1. Sebastian Engelmann, Katharina Weiand: Waldorf, Montessori und Pestalozzi-Hype? – Schulnamen im Spiegel der Geschichte der Pädagogik. In: Berichte zur Wissenschaftsgeschichte 1/2024. Abrufbar hier.
Weblinks Deutschland: , ndr.de Österreich:
Einzelnachweise