Karma (n., Sanskrit: Stamm: कर्मन् karman, Nominativ: कर्म karma, Pali: kamma „Wirken, Tat“) bezeichnet ein spirituelles Konzept, nach dem jede Handlung – physisch wie geistig – unweigerlich eine Folge hat. Diese Folge muss nicht unbedingt im gegenwärtigen Leben wirksam werden, sondern sie kann sich möglicherweise erst in einem zukünftigen Leben manifestieren.

In den indischen Religionen ist die Lehre des Karma eng mit dem Glauben an Samsara, den Kreislauf der Wiedergeburten, verbunden und damit an die Gültigkeit des Ursache-Wirkungs-Prinzips auf geistiger Ebene auch über mehrere Lebensspannen hinweg. Im Hinduismus, Sikhismus, Buddhismus und Jainismus bezeichnet der Begriff die Folge jeder Tat, die Wirkungen von Handlungen und Gedanken in jeder Hinsicht, insbesondere die Rückwirkungen auf den Akteur selbst. Karma entsteht demnach durch eine Gesetzmäßigkeit und nicht wegen einer Beurteilung durch einen Weltenrichter oder Gott: Es geht nicht um „Göttliche Gnade“ oder „Strafe“. Karma und Wiedergeburt sind in verschiedenen Lehren unterschiedlich miteinander verknüpft. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung ist es nicht das Ziel aller dieser Lehren, kein Karma zu sammeln.

In mitteleuropäischen spirituellen Lehren kommt der Begriff in der Anthroposophie Rudolf Steiners vor, dort ebenfalls in Verbindung mit der Reinkarnation.

Kontroversen Freier Wille und Schicksal Eine der bedeutenden Kontroversen der Karma-Doktrin ist, ob sie immer das Schicksal impliziert und welche Auswirkungen dies auf den freien Willen hat. Diese Kontroverse wird auch als moralisches Entscheidungsproblem bezeichnet.Kaufman, W. R. (2005), Karma, rebirth, and the problem of evil, Philosophy East and West, S. 15–32 Die Kontroverse betrifft nicht nur die Karma-Doktrin, sondern findet sich auch in monotheistischen Religionen.[Moral responsibility] Stanford Encyclopedia of Philosophy, Stanford University (2009); Quote – "Can a person be morally responsible for her behavior if that behavior can be explained solely by reference to physical states of the universe and the laws governing changes in those physical states, or solely by reference to the existence of a sovereign God who guides the world along a divinely ordained path?"

Die Kontroverse um den freien Willen kann in drei Teilen umrissen werden: (1) Eine Person, die tötet, vergewaltigt oder andere Verbrechen begeht, kann behaupten, dass alle ihre schlechten Handlungen ein Produkt ihres Karmas waren: Sie hat keinen freien Willen, sie kann keine Wahl treffen, sie ist ein Agent des Karma, und sie vollführt lediglich die notwendigen Strafen, die ihre „schlechten“ Opfer für ihr eigenes Karma in früheren Leben verdient haben. Sind Verbrechen und ungerechte Handlungen auf freien Willen oder auf Kräfte des Karma zurückzuführen? (2) Nimmt eine Person, die unter dem unnatürlichen Tod eines geliebten Menschen oder einer Vergewaltigung oder einer anderen ungerechten Handlung leidet, an, dass ein moralischer Agent dafür verantwortlich ist, und sucht daher Gerechtigkeit? Oder sollte man sich selbst die Schuld für schlechtes Karma in vergangenen Leben geben und annehmen, dass das ungerechte Leiden Schicksal ist? (3) Untergräbt die Karma-Doktrin den Anreiz zur moralischen Erziehung - weil alles Leiden verdient ist und Folge vergangener Leben ist?Herman, Arthur (1976), The Problem of Evil in Indian Thought, Delhi: Motilal Banarsidas

Helena Petrovna Blavatsky schreibt in Die Geheimlehre: "Nur das Karma kann uns das geheimnisvolle Problem von Gut und Böse erklären und den Menschen mit der schrecklichen scheinbaren Ungerechtigkeit des Lebens aussöhnen. Denn wenn jemand, der die edle Lehre nicht kennt, um sich blickt und die Ungleichheiten von Geburt und Vermögen, von Intellekt und Fähigkeiten beobachtet, [...] dann bewahrt ihn allein jenes gesegnete Wissen um das Karma davor, Leben und Menschen sowie ihren mutmaßlichen Schöpfer zu verfluchen."Helena Petrovna Blavatsky, Die Geheimlehre, S. 57

Hinduismus Die Vorstellungen von Karma und Samsara wurden etwa ab dem 6. Jh. v. Chr. in den Schriften nachgewiesen und bilden die Basis für den Hinduismus. Die Idee ist, den ewigen Kreislauf der Wiedergeburten, Samsara, zu überwinden. In den Upanishaden gelingt dies über die spirituelle Erkenntnis, dass die Individualseele Atman mit Brahman (Weltseele) in ihrem Wesenskern identisch sei.

Jeder Mensch hat demnach seinen eigenen Dharma (einerseits kosmisches, andererseits soziales Gesetz), den es zu erfüllen gilt, und die Erfüllung ist ausschlaggebend dafür, ob Taten gutes oder schlechtes Karma bewirken. Es gibt im Hinduismus einerseits den allgemein gültigen sadharanadharma, der die Pflichten eines jeden Individuums beinhaltet wie etwa Gewaltlosigkeit (ahimsa), Wahrhaftigkeit (satya), Geduld (ksanti), Selbstkontrolle (dama), Mildtätigkeit (danam), Gastfreundschaft (ahithi). Diese Tugenden gelten für alle Menschen gleichermaßen, jedoch gibt es keinen einheitlichen Kodex dafür. Der svahdharma dagegen, der die Pflichten der verschiedenen Gesellschaftsschichten vorschreibt, ist für jeweils eine bestimmte Gruppe maßgeblich. Demnach etwa ist der Dharma eines Kriegers (Kshatriya-Kaste), im Anlassfall Krieg zu zeigen und notfalls auch zu töten. Muss ein Krieger einen Feind töten, bewirkt dies möglicherweise kein schlechtes Karma, da er seinen Dharma, seine ihm auferlegte Aufgabe, erfüllt hat. Tötet jedoch jemand aus anderen, egoistischen Beweggründen, kann dies sehr wohl schlechtes Karma zur Folge haben. Die Verknüpfung der Karma- mit der Dharma-Vorstellung beinhaltet eine sehr starke ethisch-moralische Komponente. Die Theorie von Karma bietet u. a. auch eine Erklärung für das Rätsel von anscheinend unverschuldetem Leid und gesellschaftlicher Ungleichheit.

Zu der Frage, in welchem Zusammenhang Tat und Wirkung stehen, gibt es im Mahabharata mehrere Erklärungen. Eine weit verbreitete Überzeugung besteht darin, dass die Werke ihre Wirkung automatisch erzeugen. Es gibt jedoch auch differenzierte Darlegungen: Zwei Ursachen für die Bindung der Seele, nämlich Nichtwissen (avidya) und Begierde (lobha), bewirken, dass die Tätigkeit der Sinnesorgane Unruhe und Trübung der Erkenntnis verursacht. Dies verhindert die erlösende Einsicht. Die Werke heften sich an das Denkorgan (manas), stören die erlösende Erkenntnis und bedingen die Beschaffenheit der Verkörperungen (Mbh. 12).

Zu der Frage, wie sich die Früchte der Taten realisieren, gibt es mehrere Auffassungen: (1) die Seele verlässt nach dem Tod den Körper und wird in einem neuen, durch Karma bedingten Leib neu geboren. (2) Die Vergeltung findet teils im Jenseits, teils in der neuen Existenz statt. (3) Gutes Karma kann eine zeitlich begrenzte Seligkeit im „Himmel“ erwirken, schlechtes Karma dagegen einen Aufenthalt in der „Hölle“, jedoch nicht als endgültiger Zustand, sondern z. B. im Wechsel mit der Tiergeburt. Alle guten Werke können religiöse Verdienste (punya) schaffen, die Karma abbauen. Solche besonderen Verdienste erwarten sich Gläubige etwa von religiösen Riten, Fasten, Wallfahrten oder Geschenke an Brahmanen sowie allgemeine Mildtätigkeit (danam) und Tempelbauten.

Der Mensch ist dabei frei und für sein Karma unbedingt selbst verantwortlich. Obwohl Karma ein Gesetz von „Ursache und Wirkung“ bedeutet, vertrauen besonders Gläubige der Bhakti-Richtungen auch auf die bedingungslose Gnade Gottes, welche die Wirkung von Karma vernichten und den Menschen erretten kann.

Wichtig ist, dass selbst eine vordergründig „schlechte“ Tat eine gute Wirkung zur Folge haben kann, wenn die Beweggründe rein und ohne Selbstnutz waren. Die geschilderten Ansätze gehören zum Standpunkt der „Werktätigkeit“ (pravritti): Man tut etwas, um eine gute Wirkung zu erzielen. Die gegensätzliche Strömung besteht in der „Nichttätigkeit“ (nivritti). Hier besteht der Weg darin, sich aus der Welt zurückzuziehen. Als Ursache des leidvollen Zustands gilt der Lebensdurst, d. h. der Wille zum Leben, Wiedergeburt bringt nur eine neue vergängliche Existenz. Durch Werk würde man gebunden, durch Wissen (vidya) und Nichttätigkeit (nivritti) dagegen erlöst. Auf dem Verzicht aller auf Erfolg gerichteten Handlungen beruht das Ideal des Gleichmuts.

Beide Strömungen, pravritti (Werktätigkeit) und nivritti (Nichttätigkeit), sind im Mahabharata vertreten und werden in der Bhagavad Gita genannt. Dabei gibt Krishna in der Gita dem Yoga der Tat den Vorzug. So lautet die Antwort Krishnas auf die entsprechende Frage von Arjuna:

Vollzieh das notwend'ge Werk, denn Tun ist besser als nichts tun; selbst die Verrichtungen des Leibs auf einer Tätigkeit beruhn. Ans Dasein bindet jedes Tun, das nicht geschieht aus Opferpflicht; vollbringe darum zwar ein Werk, doch hänge an demselben nicht.

(Bhagavad Gita 3. 8 - 9)

Buddhismus

Zum Verständnis der buddhistischen Karmalehre sind die Begriffe „Nicht-Selbst“ (p.: Anatta, skt.: Anātman) und „Bedingtes Entstehen“ (p. Paṭiccasamuppāda, skt. Pratītyasamutpāda) von Bedeutung. Gemäß der buddhistischen Lehre (Dharma) ist die Vorstellung, es gäbe ein „Ich“, eine abgegrenzte Person, also ein Selbst bzw. eine Seele, bereits eine grundlegende Täuschung über das Wesen der Wirklichkeit. Was Menschen als ihr Selbst oder ihre Seele bezeichnen, ist vielmehr ein ständig im Wandel begriffenes Zusammenspiel der fünf Daseins- oder Aneignungsgruppen (Skandhas): des materiellen Körpers mit seinen Sinnesorganen, der Empfindungen, der Wahrnehmung der Welt, der Geistesformationen (Interessen, Willensregungen, Sehnsüchte und Tatabsichten) und letztlich des Bewusstseins. Aus diesem ständigen Wandel ergibt sich die Gesetzmäßigkeit des „bedingten Entstehens“: jede Handlung gestaltet demnach die Welt neu, auf der materiellen wie auch auf der geistigen Ebene.

Karma, an dessen Stelle buddhistische Autoren auch die Begriffe „Prägungen“ oder „Samen“ verwenden, bezieht sich in diesem Sinn auf das sinnliche Begehren und das Anhaften an den Erscheinungen der Welt und die daraus folgenden Gedanken und Taten. Alles Handeln und Denken bewirkt Karma und führt somit zu weiteren Verstrickungen in der Welt. Ziel der buddhistischen Praxis ist es, kein Karma mehr zu erzeugen und somit diesen Kreislauf (vgl. Samsara) hinter sich zu lassen (vgl. Nirwana). Der erste Schritt dazu ist zu erkennen, dass die Ursache dieses Anhaftens in den Drei Geistesgiften liegt: Anhaftung oder Gier (Lobha), Zorn oder Hass (Dosa) und Unwissenheit oder Verwirrung (Moha). Die drei Wege zu positivem Karma sind demnach Bescheidenheit (Nicht-Anhaften), Güte und Einsicht.

Entscheidend für die bei einer Handlung erzeugte karmische Prägung ist die der Handlung zugrunde liegende Absicht (Cetana). Gemäß der buddhistischen Lehre ist hierbei das Denken als Handlungsform den körperlichen Handlungen und der Rede übergeordnet. In Hinsicht auf die Zeit des Eintritts der Wirkung (Vipaka) können drei unterschiedliche Arten von Karma differenziert werden:

Zu Lebzeiten reifendes Karma (Pali: Ditthadhamma-vedaniya-kamma) Im nächsten Leben reifendes Karma (Pali: Upapajja-vedaniya-kamma) In späteren Leben reifendes Karma (Pali: Aparapariya-vedaniya-kamma)

Manche Taten oder Haltungen können auch ohne Karmawirkung bleiben, falls die zum Eintritt der Wirkung erforderlichen Umstände fehlen oder sie infolge von zu geringer Intensität durch das Übergewicht von entgegenwirkenden Tendenzen keine Wirkung erzeugen können (z. B. wenn positive Absicht negative Auswirkung übertrifft). In diesem Falle wird von wirkungslosem Karma (Pali: Ahosi-kamma) gesprochen.

In den Auswirkungen wird unterschieden zwischen: Wiedergeburt-erzeugendem Karma (Pali: Janaka-kamma), das bei der Wiedergeburt (vgl. Reinkarnation) und während des Lebensfortganges die Daseinsgruppen bedingt, unterstützendem Karma (Pali: Upatthambhaka), das keine Karmawirkung erzeugt, sondern diese bloß in Gange hält, unterdrückendem Karma (Pali: Upapilaka), das die Karmawirkungen unterdrückt, sowie