mini|Sanitäter bei einem Fußballspiel Sanitäter (von lateinisch sanitas „Gesundheit“) ist im Allgemeinen eine Bezeichnung für nichtärztliches Personal im Sanitätsdienst, Rettungsdienst oder des militärischen Sanitätswesens sowie im Speziellen für eine Person, die eine Sanitätsausbildung in der Erwachsenenbildung absolviert hat.
Deutschland Der Begriff „Sanitäter“ (San) ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt und bezeichnet keine spezifische Ausbildung. Er dient als kollektive Bezeichnung für Personen, die medizinische Erstversorgung leisten. Unter diesen Oberbegriff fallen sowohl ehrenamtliche Helfer mit minimaler Schulung als auch dreijährig staatlich ausgebildete Notfallmediziner im Rettungsdienst.
Der Sanitätshelfer (SanH) ist eine klar definierte Einstiegsqualifikation im Bereich des Sanitätsdienstes. Die Ausbildung wird von den Hilfsorganisationen (DRK, Malteser, Johanniter, ASB) intern geregelt und schließt mit einer Prüfung sowie einem Zertifikat ab.
Rangfolge Die Rangfolge der notfallmedizinischen Qualifikationsstufen in Deutschland gliedert sich strikt nach Ausbildungsumfang, rechtlicher Regulierung und medizinischer Kompetenz vom ehrenamtlichen Sanitätshelfer bis zum Notarzt.
Hierarchischer Überblick (aufsteigend nach Kompetenz): Sanitätshelfer (SanH)→Rettungshelfer (RH)→Rettungssanitäter (RS)→Rettungsassistent (RettAss)→Notfallsanitäter (NotSan)→Notarzt (NA)
1. Sanitätshelfer (SanH) / Sanitätsdienstausbildung Ausbildungsdauer: 48 bis 80 Unterrichtseinheiten (ca. 1 bis 2 Wochen). Rechtlicher Status: Interne Verbandszertifizierung der Hilfsorganisationen (keine staatliche Regelung). Fokus: Erweiterte Erste Hilfe, Assistenz im Sanitätswachdienst und Katastrophenschutz. Keine eigenverantwortliche Durchführung invasiver Maßnahmen.
2. Rettungshelfer (RettHelf / RH) Ausbildungsdauer: 160 Unterrichtseinheiten (Theorie und kurzes Praktikum, ca. 4 Wochen). Rechtlicher Status: Je nach Bundesland landesrechtlich geregelt oder als Zwischenstufe zum Rettungssanitäter definiert. Fokus: Funktion als Fahrer von Krankentransportwagen (KTW) oder als Assistenzkraft auf dem Rettungswagen (RTW).
3. Rettungssanitäter (RettSan / RS) Ausbildungsdauer: Mindestens 520 Stunden (aufgeteilt in Fachtheorie, Klinikpraktikum, Rettungswachenpraktikum und Abschlusslehrgang, ca. 3 bis 4 Monate). Rechtlicher Status: Landesrechtlich geregelte Qualifikation. Fokus: Verantwortlicher Führer eines Krankentransportwagens (KTW) und primärer Assistenzgeber sowie Fahrer auf dem Rettungswagen (RTW). Beherrscht grundlegende Algorithmen zur Lebensrettung und Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen.
4. Rettungsassistent (RettAss) (Auslaufmodell) Ausbildungsdauer: 2 Jahre (aufgeteilt in 1 Jahr Schule und 1 Anerkennungsjahr). Rechtlicher Status: Ehemaliges Bundesgesetz (RettAssG). Seit dem 1. Januar 2015 durch das Notfallsanitätergesetz abgelöst; bestehende Titel behalten jedoch im Rahmen des Bestandsschutzes ihre Gültigkeit. Fokus: Bis 2014 die höchste nicht-ärztliche Qualifikation. Führte Notfallmedikation und invasive Maßnahmen im Rahmen der „Notkompetenz“ durch.
5. Notfallsanitäter (NotSan / NFS) Ausbildungsdauer: 3 Jahre (vollschulische und praktische Ausbildung an Berufsfachschulen, Lehrrettungswachen und Kliniken mit staatlicher Abschlussprüfung). Rechtlicher Status: Bundesgesetzlich geschützter Ausbildungsberuf (NotSanG) und höchste nicht-ärztliche Qualifikationsstufe. Fokus: Eigenverantwortliche Durchführung von medizinischen Maßnahmen der Alters- und Gefahrenabwehr (inklusive invasiver Maßnahmen wie Intubation, Venenpunktion und Applikation definierter Notfallmedikamente) bis zum Eintreffen des Arztes (§ 2a NotSanG).
6. Notarzt (NA) Ausbildungsdauer: Erfolgreich abgeschlossenes Medizinstudium (6 Jahre), Approbation, mehrjährige klinische Tätigkeit in der Akutmedizin (meist Anästhesie, Innere Medizin oder Chirurgie) sowie der Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin. Rechtlicher Status: Approbierter Arzt mit landesärztekammergeordneter Zusatzqualifikation. Fokus: Medizinische Gesamtleitung am Einsatzort. Uneingeschränkte Heilkundeerlaubnis zur Durchführung aller diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (Narkoseeinleitung, Thoraxdrainagen etc.).
Einsatzbereich mini|Sanitäter mit Material Mitglieder von Hilfsorganisationen, die eine Sanitätsausbildung absolviert haben, werden üblicherweise im Sanitätswachdienst bei Veranstaltungen, im Sanitätsdienst (Katastrophenschutz), als Helfer vor Ort zur Überbrückung des therapiefreien Intervalls bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes und auch als Hilfskraft im Rettungsdienst eingesetzt. Ebenfalls finden Sanitäter auch immer mehr Beschäftigung in Vereinen und Unternehmen und sichern dann entsprechende Veranstaltungen ab.
Die Sanitätsausbildung ist eine Zusatzqualifikation für Einsatzkräfte anderer Organisationen (z. B. Feuerwehr, Technisches Hilfswerk). Hiermit werden Helfer zusätzlich für die erweiterte Erstversorgung von Betroffenen als auch für die Eigensicherung der Einsatzkräfte vorbereitet.
Schulsanitäter arbeiten im Schulsanitätsdienst und sorgen bei Unfällen oder plötzlichen Erkrankungen an ihrer Schule für die Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Ein Betriebssanitäter wird im betrieblichen Sanitätsdienst zur Erstversorgung bei Betriebsunfällen und Erkrankungen eingesetzt, dies ist ab bestimmten Mitarbeiterzahlen oder bei entsprechender Gefährdung von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern einheitlich vorgeschrieben. Oftmals wird in diesem Rahmen auch der arbeitsmedizinische Dienst bei seiner vorsorgenden Tätigkeit unterstützt. Entsprechendes gilt für die Heilgehilfen nach den Bergverordnungen.
In der Bundeswehr werden mittlerweile grundsätzlich alle Soldaten zum Einsatzersthelfer A (vormals Helfer im Sanitätsdienst) ausgebildet, um im Bedarfsfall bei der Durchführung der sanitätsdienstlichen Hilfe unterstützen zu können („Hilfskrankenträger“ nach den Genfer Konventionen). Die Sanitätssoldaten im Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr und im Heeressanitätsdienst wirken beim allgemeinen Auftrag des Sanitätsdienstes mit, um die Gesundheit der Soldaten zu schützen, zu erhalten und wiederherzustellen.
Sanitätsausbildung Ablauf und Umfang der Ausbildung mini|Sanitätskräfte bei einer Katastrophenschutz-Übung Sanitätsausbildung und Sanitätshelferausbildung sind Zertifikatslehrgänge der Erwachsenenbildung. Sie fallen unter den Begriff der funktionalen oder qualifizierenden Weiterbildung. Sie dienen der Vertiefung und Erweiterung der Inhalte eines Erste-Hilfe-Lehrgangs. Die Hilfsorganisationen haben dazu jeweils eigene (aber ähnliche) Ausbildungspläne entworfen und benennen die verschiedenen Ausbildungsstufen teils auch anders. Oftmals ist den Sanitätsausbildungen ein sogenanntes Einführungsseminar (Helfergrundausbildung beim Malteser Hilfsdienst;Malteser Bildungszentrum Euregio: Qualifizierung im Katastrophenschutz meist ca. acht Unterrichtseinheiten) vorgelagert, welches die Hilfsorganisation, deren Ziele und die beteiligten Personen vorstellt..
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) bietet eine einheitliche Sanitätsausbildung im Umfang von (mindestens) 64 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfungsdauer an. Seit der Einführung der neuen Ausbildungsordnung 2023 erfolgt die Ausbildung anhand dem ABCDE-Schema der Notfallmedizin und orientiert sich an der Bearbeitung praktischer Fallbeispiele. Die Prüfung umfasst einen schriftlichen Teil und einen praktischen Teil, letzterer besteht aus einer Reanimationsprüfung mit Defibrillator sowie einem traumatologischen und einem internistischen Fallbeispiel. Ein derart ausgebildetes Mitglied darf nach vollendetem 16. Lebensjahr die Bezeichnung „Sanitäter“ führen. Ausgebildete Sanitätskräfte unterliegen einer Fortbildungspflicht von mindestens sechzehn Unterrichtseinheiten innerhalb von zwei Jahren. Mit weiteren Lehrgängen aus dem Grundausbildungsprogramm (z. B. Grundlagen der Betreuung) wird sie auch allgemein als „Einsatzkraft“ bezeichnet. Es gibt zahlreiche weiterführende und spezialisierende Fachausbildungen. In einigen Rotkreuz-Gemeinschaften (z. B. Wasserwacht) gibt es zusätzliche Ausbildungskurse wie zum Beispiel die für Rettungsschwimmer. Bis 2010 wurde die Sanitätsausbildung des DRK in drei Teilen A, B („Sanitätshelfer“; je 24 Unterrichtsstunden) und C (32 Unterrichtseinheiten Fachausbildung z. B. für den Zivil- und Katastrophenschutz) vorgenommen, für die Überleitung bereits ausgebildeter Helfer gibt es Anerkennungsregelungen.
Die Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) bietet das Modul B2 der Integrierten Basisausbildung Sanität und Betreuung mit 60 Unterrichtseinheiten für alle Helfer. Absolventen müssen ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und dürfen sich „Sanitäter“ (teilweise als „Sanitätshelfer“ bezeichnet) nennen. Die Ausbildung schließt mit einer schriftlichen und praktischen Prüfung ab, letztere besteht aus einem Fallbeispiel (beispielsweise einem Unfall) und einer Reanimation mit Larynxtubus und Defibrillator.JUH – Sanitätshelfer.. In der Ausbildung lernen die Teilnehmer die Rettung nach dem ABCDE-Schema, worunter im Vergleich zum Erste-Hilfe-Kurs unter anderem auch die Beatmung mit Larynxtubus und Sauerstoff sowie erweiterte diagnostische Maßnahmen wie das Blutzuckermessen gehören. Teilweise gibt es (noch) die ehemaligen Ausbildungskurse Erste Hilfe für Fortgeschrittene (24 Unterrichtsstunden) und Sanitätshelfer alter Art (nur 48 Stunden).
Beim Malteser Hilfsdienst (MHD) existiert neben der weniger häufigen Ausbildungen zum „Notfallhelfer“ (vormals „Sanitätshelfer“, nicht zu verwechseln mit dem Notfallhelfer (NRW); i. d. R. 50 Unterrichtsstunden). auch der Einsatzsanitäter (ES) als neue vertiefende Standardausbildung für alle aktiven Helfer.. Diese umfasst 80 Stunden Theorie und 20 Stunden Praktikum. und stellt die Fachausbildung Sanität der Malteser dar.
Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) hat neben der Rettungsschwimmer und -taucherausbildung die alte Einteilung des DRK zum Teil (A und B) übernommen, eine Person mit der Ausbildungsstufe A wird bei der DLRG als Sanitätshelfer bezeichnet, ab Stufe B als Sanitäter.. Die Ausbildung umfasst je Teil 24 Stunden und beinhaltet auch wasserrettungsspezifische Inhalte. Im Lehrgang San A werden Kenntnisse im Legen von Guedel-Tuben, der Herz-Lungen-Wiederbelebung, der Verwendung eines AED und entsprechendes Hintergrundwissen vermittelt. Ebenso werden die Teilnehmer befähigt, Sauerstofftherapien durchzuführen.. San B sind im Vorbereiten von Injektionen, Infusionen, dem Anwenden von Vakuummatratzen, Larynx-Tuben etc. geschult. Die Potsdamer DLRG hat zudem die Einsatzsanitäterausbildung der Malteser weiterentwickelt (100 Unterrichtsstunden; umfasst San A+B, eine AED-Schulung sowie die Katastrophenschutzausbildung gem. Landesvorschrift Brandenburg).. Alle zwei bis drei Jahre muss die Ausbildung durch ein Fortbildungsseminar mit zwölf Stunden Umfang aufgefrischt werden.
Im Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland (ASB) werden zwei Stufen der Sanitätsausbildung unterschieden, der Sanitätshelferlehrgang (SHL) mit 48 Stunden Ausbildung zuzüglich Prüfungsdauer und der Sanitätsdienstlehrgang (SDL) mit 24 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfungsdauer und Abschlussprüfung. Vor diesen beiden Lehrgängen muss der Helfer einen Erste Hilfe Grundlehrgang abschließen. Die SHL-Prüfung kann entfallen, wenn die SDL-Ausbildung binnen drei Monaten nach Abschluss des Sanitätshelferlehrgangs begonnen wird. Nach erfolgreicher Teilnahme und bestandener Prüfung des SHL wird der Helfer zum Sanitätsersthelfer. Der erfolgreiche Abschluss des SDL macht aus dem Teilnehmer einen Sanitäter., abgerufen am 9. März 2018.
Die Aus- und Fortbildung der Betriebssanitäter wird in einschlägigen Vorschriften (BGV A1 – „Prävention“; DGUV Grundsatz 304-002, ehemals BGG 949) vergleichsweise genau definiert.DGUV Grundsatz 304-002, September 2016, Kapitel 1, Seite 6, Dokumentenserver der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, abgerufen am 1. Juli 2019.