Mit dem Freikauf von Rumäniendeutschen durch die deutsche Bundesregierung wurde zwischen 1967 und 1989 unter den Decknamen Geheimsache Kanal auf westdeutscher Seite und Aktion „Rückgewinnung“Hinter dem rumänischen Decknamen verbarg sich ursprünglich eine geheimdienstliche Aktion, welche die Rückführung der Sozialversicherungsbeiträge von rumänischen Arbeitern und Spezialisten, die in der ersten Hälfte der 1970er Jahre in der Bundesrepublik tätig waren, nach Rumänien verfolgte. Ab 1979 wurde dieser Codename dann auf die über den geheimen Kanal laufende Freikaufaktion übertragen. Die Bezeichnung trifft nicht auf die gesamte Zeitspanne der Verhandlungen zu. (Vgl. Walter Tonţa: Der Geheimdienst Securitate und die Aktion „Rückgewinnung“.) () auf rumänischer Seite die Ausreise von 226.654 Rumäniendeutschen aus dem zu dieser Zeit unter kommunistischer Herrschaft stehenden Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland erwirkt. Die Höhe der Zahlungen für das sogenannte Kopfgeld wird auf über eine Milliarde DM geschätzt.

Geschichte + Aussiedlerzahlen aus Rumänien laut amtlicher deutscher StatistikErnst Meinhardt: Der Freikauf der Rumäniendeutschen – Was sagen deutsche Politiker dazu? Was geben die Archive her? Jahr Personen 1950 13 1951 1.031 1952 26 1953 15 1954 8 1955 44 1956 176 1957 384 1958 1.383 1959 174 1960 2.124 1961 3.303 1962 1.675 1963 1.321 1964 818 1965 2.715 1966 609 1967 440 1968 614 1969 2.675 1970 6.519 1971 2.848 1972 4.374 1973 7.577 1974 8.484 1975 5.077 1976 3.764 1977 10.989 1978 12.120 1979 9.963 1980 15.767 1981 12.031 1982 12.972 1983 15.501 1984 16.554 1985 13.972 1986 13.130 1987 13.994 1988 12.902 1989 23.387 1990 111.150 1991 32.178 1992 16.146 1993 5.811 1994 6.615 1995 6.519 1996 1.777 1997 4.284 1998 1.005 1999 855 Summe 1967–1989: 226.654 Summe 1950–1999: 428.666

Politische Situation Bei der ersten Volkszählung nach dem Zweiten Weltkrieg Ende Januar 1948 wurden in Rumänien rund 345.000 Rumäniendeutsche registriert. Als vorgebliche „Kollaborateure Hitlers“ wurde die Volksgruppe für mehrere Jahre kollektiv entrechtet und der Willkür staatlicher Stellen ausgesetzt. Hierzu gehören die Verschleppung in die Sowjetunion im Januar 1945 und die Deportation in die Bărăgan-Steppe im Juni 1951. Zudem wurden infolge des Bodenreformgesetzes im März 1945Bodenreformgesetz Nr. 187 vom 23. März 1945. den Rumäniendeutschen auf dem Lande der Feldbesitz, die Häuser, das Großvieh und alle landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte enteignet. Erst durch einen Ministerialbeschluss im Dezember 1955,Ministerialbeschluss Nr. 2694 vom 7. Dezember 1955. der die Befreiung und Heimkehr der Bărăgan-Deportierten regelte, wurden der Feldbesitz und die Häuser rückerstattet. Hinzu kamen eine die gesamte Bevölkerung des Landes (insgesamt etwa 80.000 Bauern) um 1950 treffende und etappenweise durchgeführte Zwangskollektivierung sowie die Nationalisierung der Industrie, des Handels, der Banken und des Transportwesens vom 11. Juni 1948. Trotz der zeitweisen Lockerung dieser Repressionen in den 1960er und 1970er Jahren verspürte die überwiegende Mehrheit der Rumäniendeutschen den Wunsch, das Land permanent zu verlassen, was ihnen zu dieser Zeit nur in seltenen Fällen gelang.Bayrische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit: Bernhard Beller: (= Textheft zur Wandzeitung „Gesellschaft und Staat“ Nr. 5/2008). Lüders & Baran, Agentur für Kommunikation, München 2009.

Nach Grundgesetz sind deutsche Volkszugehörige mit fehlender deutscher Staatsangehörigkeit nicht als Ausländer zu behandeln. Nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist ein deutscher Volkszugehöriger eine Person, die sich in ihrer (außerdeutschen) Heimat „zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird“.

Parallel zu diesen Umständen schlossen Rumänien und der junge Staat Israel im Juli 1948 ein Wirtschaftsabkommen, welches unter anderem die Auswanderung von 5.000 Juden monatlich vorsah, zu Kosten von 8.000 Lei pro Kopf. Das Joint Distribution Committee erklärte sich bereit, diese Kosten zu tragen. Insgesamt verließen 118.000 Juden zwischen Mai 1948 und Ende 1951 das Land Richtung Israel. Als weitere Kompensation wurden Geflügelfarmen und andere agrarwirtschaftliche Betriebe von Israel geliefert.

Erste Kontakte Bei Verhandlungen des Ost-Ausschusses der Deutschen Wirtschaft mit einer rumänischen Wirtschaftsdelegation 1954 in Wien wurde das Thema Familienzusammenführung angesprochen. Es wurde von einer Zusammenkunft in Stockholm berichtet, in der Vertreter der rumänischen Regierung deutlich erklärt hätten, dass sie Personen deutscher Volkszugehörigkeit nur dann aus dem Land ausreisen lassen würden, wenn pro Kopf 1000 Dollar gezahlt würden.

Die von 1949 bis 1970 bestehende Zentrale Rechtsschutzstelle des Auswärtigen Amtes war ursprünglich dem Bundesministerium der Justiz zugeordnet und wurde 1953 dem Auswärtigen Amt unterstellt. Sie war unter anderem zuständig für „Grundsatzfragen des Rechtsschutzes vor ausländischen Gerichten oder Behörden für Deutsche, die als Auswirkung des Zweiten Weltkriegs oder auf Grund der in einzelnen Ländern bestehenden besonderen Verhältnisse in Schwierigkeiten geraten sind“. Verschiedene Anwälte wurden mit der Wahrnehmung von Rechtsschutz betraut, so der Stuttgarter Anwalt und Notar Ewald Garlepp in den frühen 1960er Jahren für Rumänien.

Dieser berichtete am 19. Dezember 1962 „über Angebote eines regulären Menschenauskaufes, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für die Rechtsschutzstelle gemacht wurden. Ihm wurde in einem konkreten Falle, der 76 Personen umfasste, von rumänischer Seite ein Vorschlag von 5.000 DM pro Person gemacht. Bei Inhaftierten beträgt die Summe 7.000 DM pro Person. Für eine größere Gruppe wurde ein Betrag von rund 600.000 DM verlangt. Herr Garlepp versicherte, dass auf diesem Wege heute jeder Deutsche aus Rumänien herausgebracht werden kann, gleichgültig, ob er inhaftiert ist oder nicht“. Garlepp erklärte 1963, „dass es, nachdem einmal Geld für die Übersiedlungsgenehmigung einer Anzahl Personen gezahlt worden ist, nicht möglich sein wird, über Familienzusammenführung hinaus Personen ohne finanzielle oder wirtschaftliche Gegenleistung herauszubekommen.“ In dieser Zeit wurden in Einzelfällen unter anderem 44.000 DM für zwei Familien mit zusammen sieben Personen gezahlt.

Bundespräsident Gustav Heinemann reiste 1967 zu einem Staatsbesuch nach Rumänien, um den vom Kreml unabhängigen Kurs des Landes zu stärken, jedoch ging es ihm auch um das „Schicksal der 350.000 Deutschstämmigen im kommunistischen Rumänien“. Am 31. Januar 1967 nahmen die Bundesrepublik Deutschland und Rumänien – als erstes Land des Ostblocks – diplomatische Beziehungen auf. Durch das sogenannte zweite Bein (finanzielle Leistungen im Tausch gegen Ausreisegenehmigungen für eine gewisse Zahl von Rumäniendeutschen) wollte Deutschland Erleichterungen für diejenigen herbeiführen, die in Rumänien bleiben wollten, und so den Ausreisedruck mindern.Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien, Ernst Meinhard: , 23. Dezember 2009.

Berufung des deutschen Verhandlungsführers 1968 beauftragte die damalige Bundesregierung unter Kanzler Kurt Georg Kiesinger den Neusser Rechtsanwalt und das spätere Mitglied des Deutschen Bundestages Heinz Günther Hüsch (CDU) als Verhandlungsführer der Bundesrepublik Deutschland mit Rumänien in der Geheimsache Kanal. Hüsch füllte diese Rolle auch während der folgenden Regierungszeiten unter Willy Brandt, Helmut Schmidt und Helmut Kohl aus. Seine Mission endete erst mit dem Sturz des Ceaușescu-Regimes während der Rumänischen Revolution 1989.

Hüsch erhielt seinen offiziellen Auftrag zu Verhandlungen mit Rumänien, für den er sich Freiheit in seiner Methodik ausbat, im Januar 1968 von Gerd Ludwig Lemmer, dem damaligen Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte. Für seinen Auftrag erhielt Hüsch keinen schriftlichen Vertrag mit der Bundesregierung. Das Deutsche Rote Kreuz unterstützte die Aktion, wollte sie aber nicht führen. Hüsch hatte mehr als 200 offizielle und zwischen 600 und 1000 inoffizielle Treffen mit Vertretern der rumänischen Regierung, die ihm den Decknamen EduardSecuritate Dosar Nr. 3673, EDUARD gab. Hüsch hatte im Laufe der Jahre insgesamt sechs rumänische Verhandlungspartner:

Dolmetscher waren Adalbert Bucur alias Popescu, Mitofan Oprea alias Oprescu, Marisescu (Vorname nicht bekannt).Ernst Meinhardt: Freikauf der Rumäniendeutschen. In: Banater Post. 20. August 2007. Ab 1970/71 bestand Gewissheit darüber, dass die rumänischen Gesprächspartner Angehörige der Securitate waren.Hannelore Baier: Es war der Kauf von Freiheit, Teil 2. In: Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien. 1. November 2011.

Verhandlungen Seine erste Verhandlungsrunde mit den Vertretern Rumäniens führte Hüsch vom 9. bis 12. Februar 1968 in einem Hinterraum des Hotel Ambasador in Bukarest. Die zweite Verhandlung wurde im Lido durchgeführt, spätere Gespräche fanden im Außenhandelsministerium statt. Helmut Kohl sagte zu Ulrich Wickert in einem Interview von 1999: […] dass gehört zu meinen barbarischsten Erinnerungen… wir haben wie im Suq gefeilscht […].Zeitzeugengespräch: Helmut Kohl mit Ulrich Wickert Teil 2 (1999) bei phoenix auf YouTube, 91:13 min. Mit Aufnahme der Verhandlungen war von Anfang an „absolute Geheimhaltung“ verknüpft. Die Anfangsphase war geprägt von gegenseitigem Misstrauen und Unsicherheit bezüglich der Befähigung der anderen Seite, Vereinbarungen einhalten zu können. Der Inhalt der Verhandlungen bestand im Wesentlichen aus der Verpflichtung der rumänischen Seite, in einem bestimmten Zeitraum eine bestimmte Anzahl von Deutschen in die Bundesrepublik ausreisen zu lassen, und der Verpflichtung der deutschen Seite, für jeden ausgereisten Deutschen einen bestimmten Betrag an Rumänien zu zahlen. Die rumänische Seite hatte folgende Forderungen: ein Vorschuss von 200.000 Deutsche Mark, Barzahlung, keine Quittung unterschiedliche Beträge für jede bewilligte Ausreise nach den Kategorien: Alter berufliche Ausbildung (Arbeiter, qualifizierter Arbeiter, Akademiker) Rentner Zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten kam es bei der Einstufung von Spezialisten, also Facharbeitern oder Handwerkern, zu denen auch Traktorfahrer und Studenten im letzten Semester gehören sollten. Auch bei den folgenden Verhandlungen gab es hierüber Differenzen, da Hüsch auf die Umstellung auf einen pauschalen Betrag pro Person drängte.

Zur Kontrolle der erbrachten Leistungen übergab die rumänische Seite Listen mit Angaben über Namen, Vornamen, Adressen und Passnummern. Eine Überprüfung ergab, dass die aufgeführten Personen lediglich eine Ausreisegenehmigung erhalten hatten, und es war unklar, ob diese tatsächlich in die Bundesrepublik ausgereist waren.

In der Verhandlungsrunde vom 25. April 1968 forderte Rumänien folgende Ablösebeträge pro ausreisende Person: Kategorie A: 1.700 DM – normaler Mensch Kategorie B: 5.000 DM – gehobener, ausgebildeter Facharbeiter Kategorie C: 10.000 DM – Akademiker

Der erste schriftliche Vertrag wurde am 7. März 1969 in Stockholm geschlossen und war bis zum 15. März 1970 befristet. Der zweite Vertrag folgte dann 1970 in Stockholm, in dem eine Fortsetzung der Zusammenarbeit ab dem 16. März 1970 vereinbart wurde. Hierin verpflichtete sich die rumänische Seite, als Mindestleistung an legaler Auswanderung von 20.000 deutschstämmigen Rumänen aus der Sozialistischen Republik Rumänien in die Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen, gestaffelt wie folgt: 16. März bis 31. Dezember 1970 1971 1972 1973– 4.000 Personen – 6.000 Personen – 6.000 Personen – 4.000 Personen

Zahlungen

Zahlungen Deutschlands Im Sinne dieses Vertrages war die rumänische Seite berechtigt, innerhalb des Vertragsraumes bis zu 40.000 legale Auswanderungen in die Bundesrepublik herbeizuführen. Zur Abgeltung zahlte Hüsch für seine Auftraggeber folgende Entschädigung: