Die HJ-Marinehelfer waren minderjährige Hilfskräfte der deutschen Kriegsmarine, die während des Zweiten Weltkrieges im aktiven Waffendienst eingesetzt wurden. Die spezifische Organisationsform entstand aus den zuvor gegründeten Einheiten der sogenannten Flakhelfer. Diese Einheiten waren trotz gemeinsamen Ursprungs nicht der Luftwaffe unterstellt. Das betraf nicht nur die Ausbildungs- und Schulungszeiten während des angeordneten Zwangsdienstes an der Waffe, sondern bezog vielmehr auch eine breit gefächerte Aufgabenerfüllung zur Bekämpfung von Seezielen ein. Marinehelfer unterstanden der alleinigen Befehlsgewalt der Kriegsmarine. Im Gegensatz zu den Luftwaffenhelfern, die entsprechend den Standorten ihrer jeweiligen Flakbatterien ausschließlich im Reichsgebiet zum Einsatz kamen, umfasste das Operationsgebiet der Marinehelfer nahezu die gesamte Küstenregion des Deutschen Reiches sowie der okkupierten Gebiete mit insgesamt fast 3000 Kilometer Länge.Küstenlänge BRD: 2389 km, Küstenlänge Polen: 491 km, Küstenlänge Litauen: 99 km Zu Kriegsende wurden Marinehelfer auch im Kampfeinsatz gegen alliierte Bodentruppen eingesetzt.

Rechtliche Grundlagen und Entstehungsgeschichte der Marinehelfer Parallel zu der Anordnung über den Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend in der Luftwaffe vom 26. Januar 1943 wurde auch die Anordnung über den Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend bei der Kriegsmarine vom 12. Februar 1943 aufgrund der Notdienstverordnung vom 15. Oktober 1938 erlassen.Kriegshilfseinsatz der deutschen Jugend bei der Kriegsmarine.- R 13/43g Deutsche Digitale Bibliothek, abgerufen am 6. Dezember 2023.

Die zunehmende Dauer des Krieges und insbesondere die hohen Verluste an der Ostfront bis zum Winter 1941/42 zwangen die deutsche Heeresführung, neue Personalreserven (vgl. Menschenmaterial) zu erschließen. Der Zuwachs der Heeresstärke durch Heranziehung und Aufstellung von Soldaten verbündeter Staaten konnte auf Dauer nicht befriedigen. Die Geburtsstunde der „Flakhelfer“, Zehntausende halbwüchsiger Schüler an deutschen Schulen und Gymnasien, geht dabei auf die Jahresmitte 1942 zurück.Hans-Dietrich Nicolaisen: Die Flakhelfer – Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg. S. 149. Die aufgestellten Flakhelfer wurden zunächst ausschließlich der Luftwaffe zugeteilt. Diesen Missstand kreidete Erich Raeder bald schon massiv an. Hermann Göring weigerte sich jedoch kategorisch, „seine“ Luftwaffenhelfer anderen Wehrmachtsteilen zur Verfügung zu stellen, so dass der Chef des Oberkommando der Wehrmacht Wilhelm Keitel eine Konferenz am 14. Dezember 1942 einberief, in deren Verlauf Göring durch den Chef der Luftverteidigung mitteilen ließ, er habe das Problem noch einmal „überdacht“ und sei nun zu Zugeständnissen hinsichtlich einer Marineflak bereit. Raeder selbst war mit der mündlichen Zusage Görings nicht zufrieden und verlangte den zuvor eigens geschaffenen „Erlass für die Flakhelfer der Luftwaffe“ juristisch in dessen Wortlaut ändern zu lassen. So sollte das Wort „Luftwaffe“ in der Überschrift und im § 1 des Erlasses gestrichen und ergänzt werden durch das Wort: „Wehrmacht“. Ebenso erfuhr der § 5 des Erlasses eine grundlegende Änderung zugunsten der Marine. Nach seinem erfolglosen Protest kam Raeder auf die Nachwuchsfrage der Marine allgemein zu sprechen. Schließlich schritt Hitler ein und gab Raeders Drängen während eines Vortrags im Führerhauptquartier am 22. Dezember 1942 nach. Dies war die Geburtsstunde der Marinehelfer.

Trotz der erzielten Übereinkunft zeigten sich alsbald Schwierigkeiten. So wollte die Kriegsmarine auf der einen Seite unbedingt von dem freigemachten „Menschenmaterial“ profitieren, was sie ja auch erreicht hatte. Andererseits führte der Abzug der Jugendlichen zur Marineflak zu drastischen Einbrüchen der Anzahl der Marinesoldaten für die Flotte. Gleiches galt für den Offiziersnachwuchs der U-Boot-Flotte. So mangelte es der Marine bis zum Kriegsende an Nachwuchs und an genügend Helfern.Hans-Dietrich Nicolaisen: Die Flakhelfer – Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg. S. 151.

Entstehung des Zusatzes „HJ“ Am 20. Oktober 1942 teilte ein Vertreter des Reichsluftfahrtministeriums in einer Dienstbesprechung mit, dass man beabsichtige, die Jahrgänge 1926 und 1927 der Höheren und Mittleren Schulen zum Hilfseinsatz bei der Luftwaffe heranzuziehen, wobei für diese Zeit der Schulunterricht ruhen solle. Daraufhin protestierte jedoch der Erziehungsminister energisch und forderte eine Art „Dualität“ zu schaffen. So sollten die Schüler neben ihrem Dienst an der Flak auch noch einen modifizierten und abgespeckten Unterricht besuchen können. In dem darauf folgenden Briefgeplänkel fiel dann zum ersten Mal das Wort: Flakhelfer. Erst später einigte man sich schließlich auf den Begriff: Luftwaffen- bzw. Marinehelfer. Nun forderte indes der Reichsjugendführer Artur Axmann den Zusatz HJ für diese Einheiten, da alle Jungen und Mädchen im Alter von zehn bis achtzehn Jahren seiner Reichsjugend angehörten. Am 8. September 1943 einigte man sich schließlich, nach erneutem Drängen Axmanns, auf den Zusatz:

HJ-Luftwaffenflakhelfer und HJ-Marineflakhelfer.Hans-Dietrich Nicolaisen: Die Flakhelfer – Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg. S. 10.

Trotz des Erfolges der Kriegsmarine hinsichtlich der Verteilung der Flakhelfer gab es im Heer bis zum Kriegsende keine eigenen „Heeres-Flakhelfer“. Zudem bestand neben den abgestellten Flakhelfern der Luftwaffe noch eine dritte „Sonderform“ der Flakverteidigung, die sogenannte Heimatflakartillerie, die aus den Belegschaften besonders wichtiger Rüstungsunternehmen gegründet worden war. Als Beispiele seien hier die Leunawerke, die Bayerischen Motorwerke, die Porsche-Werke und die Thyssen-Krupp-Werke genannt.

Tragen der Hakenkreuzarmbinde Als Nebeneffekt des HJ-Zusatzes mussten alle HJ-Flakhelfer, egal ob Marine oder Luftwaffe, ihre HJ-Armbinde weitertragen, obwohl der Dienst an der Waffe nichts mehr mit der Hitlerjugend zu tun hatte. Zudem erfolgte der Dienst an der Flak auf Kosten des HJ-Dienstes (Fahnenappelle usw.), weil die verantwortlichen HJ-Führer und Dienststellen den HJ-Dienst quasi „boykottierten“. Da die zur Flak Eingezogenen mit HJ-Armbinden nun als „Soldaten“ behandelt wurden, legte ein Großteil der Betroffenen diese Binden nicht mehr an, wenn sie das Haus verließen, oder nahmen sie bei der nächsten Straßenecke klammheimlich ab. Dies war jedoch unter Strafe verboten. Derartige Verstöße wurden von übereifrigen HJ-Pimpfen des HJ-Streifendienstes, die um einige Jahre jünger waren als die Flakhelfer, an den nächsten Vorgesetzten gemeldet. Die Reichsjugendführung sah sich auch wegen des schlampig ausgeführten oder verweigerten Hitlergrußes veranlasst, wegen dieser Nichtigkeiten einzuschreiten und legte schriftlich fest, dass die HJ-Armbinden von allen Flakhelfern zu tragen seien, ausnahmsweise jedoch abgelegt werden durften, wenn sie durch mögliche Verschmutzung bei der Flakbedienung „unansehnlich“ werden könnten.

Einteilung, Rekrutierungszahlen und Aufgaben der Marinehelfer Einteilung Die Einheiten der Marinehelfer lassen sich grob in zwei große Gruppen einteilen. Die erste Rekrutierungswelle betraf die Jahrgänge 1926 und 1927. Nach einer Einsatzzeit von 13 Monaten gingen sie regulär zum Reichsarbeitsdienst und stießen danach als Soldaten zur Wehrmacht. Auch die Gruppen ab Jahrgang 1928 mussten ihren Dienst als Flakhelfer antreten und verbrachten ihre gesamte Einsatzzeit bis Kriegsende bei der Flak, wurden jedoch in den letzten Kriegstagen mancherorts noch zu regulären Artilleriesoldaten (siehe auch Völkerrechtsbehandlung der Flakhelfer) ernannt.

Rekrutierungszahlen Für das Jahr 1943 sprach der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung Bernhard Rust von rund 90.000 Jugendlichen, die für den Dienst als Flakhelfer in Betracht kommen würden. Wie viele davon tatsächlich als Marinehelfer dienten, ist nicht feststellbar. Das Jahr 1944 brachte dann noch einmal rund 58.000 Jugendliche. Für die Monate Januar bis Mai 1945 lagen keine Zahlen mehr vor, da Ende September 1944 die Aufstellung des Volkssturmes beschlossen wurde und somit alle bis dahin nicht erfassten Jugendlichen von dieser Regelung betroffen waren. Vorsichtige Schätzungen gehen heute davon aus, dass seit ihrem ersten Einsatz im Februar 1943 bis Kriegsende ca. 200.000 Luftwaffen- und Marinehelfer im Einsatz gewesen sind. Das entspricht bei einer durchschnittlichen Flakbedienung von neun Mann ca. 22.000 Flakstellungen.

Aufgaben Bisher galt die irrige Annahme, die Luftwaffenhelfer, gleich ob bei der Luftwaffe oder Marine, seien ausschließlich an den Flakbatterien eingesetzt worden. Das trifft auch für den Großteil der Helfer zu, jedoch waren im Speziellen die Marinehelfer auch im Kommandostab einiger Einheiten beschäftigt. Daneben wurden sie im Objekt- und Wachschutz von Munitions- oder Lebensmittellagern, als Versorgungs- bzw. Meldegänger eingesetzt, aber auch zum Wachschutz ausländischer Zwangsarbeiter, im Fernsprechdienst, Geschäftszimmerdienst oder im Flugmeldedienst. Ihre Aufgabenzuweisung orientierte sich dabei üblicherweise an der körperlichen und geistigen Eignung des Helfers. Ausdrücklich verboten war, die Helfer für niedere Arbeiten, wie zum Beispiel im Küchen-, Kasino- und Reinigungsdienst heranzuziehen.Hans-Dietrich Nicolaisen: Die Flakhelfer – Luftwaffen- und Marinehelfer im Zweiten Weltkrieg. S. 238.

Ausbildungs- und Einsatzorte der HJ-Marinehelfer Ausbildungsorte Die Ausbildungsorte der Marinehelfer waren zum größten Teil mit den Einsatzorten identisch. Allerdings erfolgten mancher Lehrgang, aber auch ganze Ausbildungseinheiten, auf dem Segelschulschiff Gorch Fock.

Einsatzorte Die Einsatzorte erstreckten sich auf das gesamte deutsche Küstengebiet, in dem die Luftwaffe der Kriegsmarine unterstellt war, d. h. in den nahen Küstenbereichen mit einem dazugehörigen schmalen Landstreifen. Dabei kam es aber mitunter zu einem Kompetenzwirrwarr, vor allem in den Hansestädten Hamburg und Bremen. In diesen Städten waren sowohl Luftwaffenhelfer als auch Marinehelfer eingesetzt, so dass manche Flakbatterien die Bekämpfung von Luftzielen vornehmen „mussten“, für dessen Luftbereich sie eigentlich gar nicht verantwortlich waren. Auch gab es bei solchen „Paralleleinsätzen“ immer wieder Streitigkeit bzw. Neid über die Anerkennung von möglichen Abschusszahlen, die sowohl für Marine- als auch Luftwaffenhelfer als Prestigeobjekte galten. Üblicherweise waren jedoch die Marinehelfer für den Schutz von Flugplätzen, Häfen aber auch der Sicherung von Schifffahrtslinien verantwortlich. Den Marinehelfern an der Nordseeküste war von allen eingesetzten Flakhelfern auch das schlimmste aller Lose zugeteilt worden. Während es im Binnenland des Reiches Flakbatterien gab, die während des gesamten Krieges keinen einzigen Schuss von sich gaben, waren die Marinehelfer an den Nordseeküsten einem fast ständig anhaltenden Luftalarm ausgesetzt. Dies war der Tatsache geschuldet, dass die alliierten Bomberverbände auf ihrem Weg zu Zielen in Deutschland zwangsläufig die Flakstellungen der Küstenbatterien kreuzen mussten, diese aber auch gezielt bekämpften. Daher gab es hier die meisten Verluste. Besonders schlimm erging es den Marinehelfern auf Helgoland, wo mehrmals Bombenangriffe stattfanden. Die folgenden Geschehnisse stehen dabei stellvertretend für das Schicksal vieler anderen Flakstellungen:

Angriff auf Helgoland mini|Ein Bombentrichter einer 5.000 KG Bombe auf Helgoland