100px|mini|Logo DRSC Das DRSC – Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) ist der nationale Standardsetzer für die Konzernrechnungslegung in Deutschland. Es wurde am 17. März 1998 als unabhängiger und eingetragener Verein von der deutschen Wirtschaft gegründet. Es hat den Sitz in Berlin und tritt international als ASCG – Accounting Standards Committee of Germany (ASCG) auf. Das DRSC e. V. wurde durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ; heute: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, BMJV) mit Vertrag – dem sogenannten Standardisierungsvertrag – vom 3. September 1998 und – nach einer vorübergehenden Aussetzung im Jahr 2010 – erneut am 2. Dezember 2011 als privates Rechnungslegungsgremium im Sinne von § 342q HGB (zuvor § 342 HGB) anerkannt.
Ziele und Aufgaben Die Gründung des Vereins erfolgte mit dem Ziel,
die Fortentwicklung der Rechnungslegung im gesamtwirtschaftlichen Interesse unter Beteiligung der fachlich interessierten Öffentlichkeit, insbesondere der an der Rechnungslegung Beteiligten, zu fördern; als deutscher Standardisierer von der Bundesregierung anerkannt, in seinen Zielen unterstützt und als sachverständiger Ratgeber gehört zu werden, ohne dass hierdurch die Souveränität des Gesetzgebers und der Gerichte beeinträchtigt wird; die Interessen der deutschen Wirtschaft im Bereich der Rechnungslegung international zu vertreten; die Entwicklung zu einem inhaltlich in zunehmend Maße breiter angelegten Verständnis von Rechnungslegung fachlich zu begleiten und diese in die Arbeit seiner Gremien zu integrieren. Es gilt wichtige Impulse aufzunehmen, insbesondere aus dem Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Durch den European Green Deal entstehen für die Breite der deutschen Unternehmen neue Berichtserfordernisse. Dies gilt in gleichem Maße auch für Entwicklungen auf internationaler Ebene, wo bei der IFRS Foundation die Grundlagen für die international einheitliche Standardisierung in diesem Bereich gelegt werden.
Aus dieser Zielsetzung ergeben sich die folgenden sechs Aufgabengebiete des DRSC, die in § 2 Abs. 1 der Satzung niedergelegt sind. Danach soll das DRSC im gesamtwirtschaftlichen Interesse
Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung entwickeln; bei Gesetzgebungsvorhaben auf nationaler und EU-Ebene zu Rechnungslegungsvorschriften beraten; die Bundesrepublik Deutschland in internationalen Gremien der Rechnungslegung vertreten; Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB erarbeiten; die Qualität der Rechnungslegung erhöhen; sowie die Forschung und Ausbildung in den vorgenannten Bereichen fördern.
Die ersten vier Aufgabengebiete ergeben sich unmittelbar aus dem gesetzlichen Auftrag nach § 342q HGB sowie aus dem Standardisierungsvertrag. In letzterem wird ferner die Erhöhung der Qualität der Rechnungslegung als weiteres Aufgabenfeld genannt.
Der DRSC vertritt die Interessen seiner Mitglieder und der deutschen Wirtschaft bei internationalen Rechnungslegungsgremien. Dies geschieht unter anderem beim International Accounting Standards Board (IASB) und der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG). Wobei insbesondere die Rolle bei in der Nachhaltigkeitsberichterstattungssäule von EFRAG umstritten ist, da dem DRSC laut eines Gutachtens das Mandat im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung fehlt.
Das DRSC sieht sich zudem verpflichtet, neuere Entwicklungen der Unternehmensberichterstattung zu erkennen und aufzugreifen, um dem im Standardisierungsvertrag verankerten Auftrag und den daraus abgeleiteten Aufgabengebieten gerecht zu werden.
Seit Ende der 2010er Jahre wird die Unternehmensberichterstattung breiter und umfasst zunehmend auch nicht-finanzielle Berichtspflichten. Eine weitere wichtige Entwicklung stellt die sich abzeichnende Digitalisierung der Unternehmensberichterstattung dar, insbesondere die Regulierung eines European Single Electronic Format (ESEF) für die IFRS-Finanzberichterstattung sowie die Schaffung eines European Single Access Point (ESAP) für Unternehmens- und Produktdaten.
Arbeitsweise Die Facharbeit des DRSC erfolgt weitgehend in zwei Fachausschüssen. Sie wird vom Präsidium nach außen vertreten. Seit 2021 verteilt sich die Facharbeit auf den Fachausschuss Finanzberichterstattung und den Fachausschusses Nachhaltigkeitsberichterstattung, die in besonderen Fällen auch als Gemeinsamer Fachausschuss tagen.
Der Fachausschuss Finanzberichterstattung ist insbesondere zuständig für
die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342q HGB im Bereich der Finanzberichterstattung; die Erarbeitung und Verlautbarung von Interpretationen der Internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315e Abs. 1 HGB; die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen des IASB und anderer Gremien der IFRS Stiftung zur Finanzberichterstattung; die Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den Europäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Bereich der Finanzberichterstattung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien; und Stellungnahmen zu EU-Richtlinien.
Der Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung ist insbesondere zuständig für
die Erarbeitung und Verlautbarung von deutschen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342q HGB im Bereich der nichtfinanziellen Berichterstattung; die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen von internationalen Standardisierungsinitiativen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung; die Zusammenarbeit mit und die Erarbeitung von Stellungnahmen zu Entwürfen der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG), den Europäischen Finanzaufsichten und der Europäischen Kommission im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung; die Beratung bei Gesetzgebungsvorhaben und zur Umsetzung von EU-Richtlinien; und Stellungnahmen zu EU-Richtlinien.
Der Gemeinsame Fachausschuss wird tätig, wenn Berichtsthemen übergreifend und gleichermaßen für beide Ausschüsse von Bedeutung sind.
Beide Ausschüsse werden von Arbeitsgruppen unterstützt, die es den Ausschüssen ermöglichen, auf Experten mit Fach- und/oder Branchenkenntnissen zurückzugreifen.
Struktur Die Organe und Gremien des DRSC sind in diesem Schaubild dargestellt:
mini|DRSC Organe und Gremien
Aktuelle Struktur Die Organe und Gremien des DRSC sind:
Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl, Abberufung und Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates und des Nominierungsausschusses, die Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrages, den Wirtschaftsplan, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Wahl des Abschlussprüfers sowie alle wesentlichen Geschäftsführungsmaßnahmen sowie für Änderungen und Ergänzungen dieser Satzung sowie die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens.
Mitglieder des DRSC sind Unternehmen, Verbände und juristische Personen, die von der Rechnungslegung betroffen sind. Die Mitglieder sind nach § 4 der Satzung des DRSC folgenden sog. Segmenten zugeordnet:
Kapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände Nichtkapitalmarktorientierte Industrieunternehmen und deren Verbände Banken und deren Verbände Versicherungen und deren Verbände Wirtschaftsprüfung und deren Verbände
Nach § 342q HGB dürfen die Mitgliedschaftsrechte der Mitglieder nur von Personen ausgeübt werden, die Rechnungsleger sind.
Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat legt die Grundsätze und Leitlinien für die Arbeit des Vereins fest, wählt die Mitglieder der Fachausschüsse, bestellt, berät und überwacht das Präsidium.
Der Verwaltungsrat hat 20 Mitglieder. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist seit 2023 der Finanzvorstand der Henkel AG & Co. KGaA, Marco Swoboda. Sein Vorgänger war Finanzvorstand der Siemens AG, Ralf P. Thomas.
Nach § 12 der Satzung des DRSC hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz das Recht, an den Sitzungen des Verwaltungsrates ohne Stimmrecht teilzunehmen.
Präsidium Das Präsidium führt die Geschäfte des Vereins und leitet die Fachausschüsse. Präsident ist seit März 2021 Georg Lanfermann.
Vizepräsident ist seit April 2021 Sven Morich.
Frühere Präsidenten des DRSC waren Liesel Knorr (2011–2015) und Andreas Barckow (2015–2021).
Fachausschüsse Die Fachausschüsse sind zuständig sind für die Facharbeit, also die Erstellung von Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 315q HGB, Rechnungslegungsstandards im Sinne von § 342 HGB, Stellungnahmen gegenüber nationalen und internationalen Adressaten zu Fragen der Rechnungslegung, Diskussionspapieren, sonstigen Stellungnahmen und Veröffentlichungen. Die Fachausschüsse tagen in öffentlicher Sitzung.
Das DRSC hat zwei Fachausschüsse: Fachausschuss Finanzberichterstattung Fachausschuss Nachhaltigkeitsberichterstattung
Mitglieder der Fachausschüsse dürfen nach § 342 HGB nur Personen sein, die Rechnungsleger sind. Die Mitglieder der Fachausschüsse sind ehrenamtlich tätig.
Nominierungsausschuss Der Nominierungsausschuss unterbreitet dem Verwaltungsrat Vorschläge für die Wahl der Mitglieder des Präsidiums und der Fachausschüsse. Nach § 14 der Satzung des DRSC sind die Vorschläge des Nominierungsausschusses für den Verwaltungsrat in dem Sinne verbindlich, dass nur vom Nominierungsausschuss vorgeschlagene Personen gewählt werden können.
Struktur bis 2010 Bis zur Reform 2010 hatte das DRSC als Organe die Mitgliederversammlung und den Vorstand und als Gremien den Deutschen Standardisierungsrat (DSR) und das Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC).
Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung, die einmal jährlich stattfand, beschloss unter anderem über die Wahl und die Entlastung des Vorstands, den Jahresetat und das Drei-Jahres-Budget sowie über Satzungsänderungen.
Vorstand Der Vorstand wählte die Mitglieder der beiden Gremien, genehmigte deren Geschäftsordnungen, überprüfte die Strategie des DRSC und war verantwortlich für die Sicherstellung der Finanzierung des Vereins.
Deutscher Standardisierungsrat (DSR) Bis zur Einführung der Fachausschüsse 2011 erfolgte die Facharbeit in den Gremien Deutscher Standardisierungsrat (DSR) und Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC). Mitglieder von DSR und RIC durften nach § 342 HGB nur Personen sein, die Rechnungsleger sind.
Der DSR entwickelte die Empfehlungen zur Anwendung der Grundsätze über die Konzernrechnungslegung im Sinne von HGB, die Deutsche Rechnungslegungsstandards (DRS), erarbeitete Stellungnahmen zu Diskussionspapieren und Standardentwürfen des International Accounting Standards Board (IASB), zu Verlautbarungen anderer Rechnungslegungsorganisationen.
Präsidenten des DSR waren Hans Havermann (1998–2002), Klaus Pohle (2003–2005), Harald Wiedmann (2006–2007) und Liesel Knorr (2007–2011).
Rechnungslegungs Interpretations Committee (RIC) Das RIC entwickelte Interpretationen der internationalen Rechnungslegungsstandards im Sinne von Abs. 1 HGB erarbeitete Stellungnahmen zu Interpretationsentwürfen des IFRS Interpretations Committee.
Rechnungslegungsstandards