Hiltersklingen ist ein Ortsteil der Gemeinde Mossautal im südhessischen Odenwaldkreis.
Geographie Das offene Dorf mit regellosem Grundriss Hiltersklingen liegt im Buntsandstein-Odenwald, ca. 7 km südwestlich von Erbach und 3,1 km nordöstlich der Gemeindeverwaltung in Unter-Mossau. Das Gebiet des Ortsteils besteht aus der Gemarkung Hiltersklingen mit einer Fläche von 942 Hektar., davon sind 696 Hektar Wald. Die Ortslage befindet sich auf 312 bis und der höchste Punkt der Gemarkung ist der 482 m hohe Dachsberg im Westen der Gemarkung. Durch den Ort fließt der Marbach, ein linker Zufluss der Mümling.
An den Ortsteil Hiltersklingen grenzen, von Norden beginnend, im Uhrzeigersinn, der Reichelsheimer Stadtteil Rohrbach, die Mossautaler Ortsteile Ober-Mossau, Unter-Mossau, Hüttenthal und Güttersbach, die Grasellenbacher Ortsteile Gras-Ellenbach und Hammelbach, der Fürther Ortsteil Weschnitz sowie der Reichelsheimer Stadtteil Erzbach. Durch den Ort verläuft die Bundesstraße 460 zwischen Weschnitz und Hüttenthal.
Geschichte Historische Namensformen In historischen Dokumenten ist der Ort unter folgenden Ortsnamen belegt (in Klammern das Jahr der Erwähnung): Hildegersklingen (1324), Hiltegersklingen (1366), Hiltegersklingen (1398), Hildersklingen (1398–1400), Hiltigerßclingen (1427), Hilderßclingen (1443), Hylterßclingen (1487), Helteschling (16. Jahrhundert), Hilgersclingen (1545), Hiltersklingen (1829) und Unter-Hiltersklingen (1829).
Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert Hiltersklingen entstand im Gebiet der ehemaligen „Mark Heppenheim“, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten „Mark Heppenheim“, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Hiltersklingen lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändete dann Kurmainz diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.
Der Name Hildegersbrunno wurde bereits im Jahr 773 in der Grenzbeschreibung der Mark „Mark Heppenheim“ verwendet. Dies bezeichnete wahrscheinlich die Quelle des Hiltersklinger Bachs (wahrscheinlich der heutige Streitbach). 1232 unterstellte Kaiser Friedrich II. die Reichsabtei Lorsch dem Erzbistum Mainz und seinem Bischof Siegfried III. von Eppstein zur Reform. Die Benediktiner widersetzten sich der angeordneten Reform und mussten deshalb die Abtei verlassen. Sie wurden durch Zisterzienser aus dem Kloster Eberbach und diese 1248 durch Prämonstratenser aus dem Kloster Allerheiligen ersetzt. Von diesem Zeitpunkt an wurde das Kloster als Propstei weitergeführt. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und das Erzbistum Mainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe aus der Lorscher Abtei einigen. Die Grenze der Einflussbereiche der beiden Kontrahenten verlief im Tal des Marbachs und teilte dadurch Hiltersklingen für lange Zeit in zwei Hoheitsbereiche.
Die ersten bekannten Erwähnungen des Weilers Hiltersklingen stammen aus dem Jahr 1324 mit dem Namen Hiltegertsklingen und von 1366, als der Pfalzgraf Ruprecht dem Schenken Konrad von Erbach erlaubt, seinen Teil an Hiltersklingen seiner Frau Grede als Wittum zu geben.Geschichte der Dynasten und Grafen zu Erbach und ihres Landes von 1856 Im 14. Jahrhundert sind mehrere Lehen auf Huben und Teile des Zehnten von Hiltersklingen an die Schenken von Erbach durch die Pfalzgrafen überliefert und 1443 werden Dorf, Vogtei und Gericht von Hiltersklingen an Erbach gegeben. Das Lehen über Hiltersklingen wurde in Urkunden aus den Jahren 1532 und 1653 erneuert.
Bereits 1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg (über Heppenheim) genannt, der auch das Mainzer „Amt Starkenburg“ verwaltete, zu dem ein Teil Hiltersklingens (Hiltersklingen an der Hardt, oder Ober-Hiltersklingen) zählte. Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die „Zent Fürth“, deren älteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1613 stammt. Die „Zent Fürth“ war eine der wenigen Zenten die auch die Hohe Gerichtsbarkeit (auch Blutgerichtsbarkeit) ausüben durften.
Im Verlauf der für Kurmainz verhängnisvollen Mainzer Stiftsfehde wurde das Amt Starkenburg an Kurpfalz wiedereinlöslich verpfändet und blieb anschließend für 160 Jahre pfälzisch. Pfalzgraf Friedrich ließ sich für seine Unterstützung von Erzbischof Dieter – im durch die Kurfürsten am 19. November 1461 geschlossenen „Weinheimer Bund“ – das „Amt Starkenburg“ verpfänden, wobei Kurmainz das Recht erhielt, das Pfand für 100.000 Pfund wieder einzulösen. Für 1474 ist belegt, dass zwei Zentschöffen am Zentgericht in Beerfurth aus Hiltersklingen kommen und somit zum Erbachischen Teil gehören. Dagegen gehörten drei Huben an das Hubengericht zu Mainz, waren als mainzisch. 1607 verzichtete Kurmainz auf sein Hain- oder Hub(en)gericht, behielt sich aber die Vollstreckung gegen säumige Hubner vor. In der Beschreibung der „Zent Fürth“ wurde Hiltersklingen allerdings genannt.
In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich (Kurfürst von 1556 bis 1559) erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. In der Grafschaft Erbach wurde bereits 1544 die Reformation eingeführt. Das führte dazu, dass der evangelische Glaube im erbachischen Teil von Hiltersklingen auch noch nach der Gegenreformation in Kurmainz erhalten blieb. Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf. Die bestehenden Rechte wie Zehnte, Grundzinsen, Gülten und Gefälle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die „Oberschaffnerei Lorsch“ wahrgenommen und verwaltet.Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 178ff (online bei google books) Kirchlich war Unter-Hiltersklingen eine Filiale der Pfarrei Güttersbach und Ober-Hiltersklingen eine Filiale der Pfarrei Fürth.
Im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) eroberten spanische Truppen der „Katholischen Liga“ die Region und stellten damit 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder her. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation in Ober-Hiltersklingen weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach zehn Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße, und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. 1648 wurde der Ort im Salbuch 47b des Staatsarchivs Darmstadt als unbewohnt vermerkt. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben.
Im 18. Jahrhundert wurde in Unter-Hilterskingen von zehn und in Ober-Hiltersklingen von vier zinsbaren Huben berichtet. Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam, wurde der Bereich des Amtes in Unterämter eingeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt. Die „Zent Fürth“, in der Ober-Hiltersklingen lag, wurde dem neu errichteten Amt Fürth unterstellt. Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiß formal bestehen, dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der übergeordneten Behörden (Oberamt Starkenburg, Unteramt Fürth) ausführen. Das „Oberamt Starkenburg“ gehörte verwaltungsmäßig zum „Unteren Erzstift“ des Kurfürstentums Mainz. Für den erbachischen Anteil Hiltersklingens (Unter-Hiltersklingen) änderte sich die verwaltungsmäßige Zuordnung 1544 vom „Amt Freienstein“ zum „Amt Fürstenau“, die beide der erbachischen Linie Erbach-Fürstenau unterstanden.
Vom 19. Jahrhundert bis heute Hiltersklingen wird hessisch Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachten Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert. In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwährende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss, der die Bestimmungen des Friedens von Lunéville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz, Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Ober-Hiltersklingen kam an Hessen-Darmstadt. Dort wurde die „Amtsvogtei Fürth“ vorerst als hessisches Amt weitergeführt, während das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelöst wurde.
Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“, der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde. In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Fürth“ und die mit ihnen verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt.
Unter Druck Napoleons gründete sich 1806 der Rheinbund, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone durch Franz II., womit das Alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich, zum Großherzogtum, andernfalls drohte er mit Invasion. Im Rahmen dieses Vertrages wurden mehrere vorher reichsunmittelbare Territorien, darunter auch die Grafschaft Erbach, mediatisiert und Großherzogtum Hessen einverleibt. Erhalten blieben die sogenannten standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle, die teilweise noch bis 1848 fortbestanden. Damit kam auch Unter-Hiltersklingen nach Hessen. Das „Amt Fürstenau“ wurde als hessische Amtsvogtei weitergeführt.
Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues beschreibt 1812 über Hiltersklingen als Ort der „Zent Fürth“:
Nach der endgültigen Niederlage Napoleons regelte der Wiener Kongress 1814/15 auch die territorialen Verhältnisse für Hessen, daraufhin wurden 1816 im Großherzogtum Provinzen gebildet. Dabei wurde das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte blieben weiter erhalten.