mini|Lutherrose Das Luthertum ist eine Ausprägung des Protestantismus, die sich aus der Wittenberger Reformation des 16. Jahrhunderts entwickelt hat. Ihr Kennzeichen ist die Rechtfertigungslehre, die eine für diese Konfession charakteristische Spannung zwischen der Institution Kirche und dem individuellen Glauben zur Folge hat. Das Luthertum konkretisierte sich im Lauf der Geschichte in mehreren Nationalkirchen, Landeskirchen und Freikirchen, in Frömmigkeitsbewegungen ebenso wie in Formen des Kulturprotestantismus.
Name Die Sympathisanten Martin Luthers bezeichneten sich selbst als Evangelische, christliche Kirche oder ecclesia apostolica (Apostolische Kirche). Die Bezeichnungen Lutheraner und Lutheranismus wurden von ihren Gegnern aufgebracht, um die Reformanliegen Luthers als Ketzerei zu kennzeichnen:Besonders in Italien und Spanien gebrauchte das Inquisitionsgericht die Bezeichnungen Lutheraner/Lutheranismus für religiösen Antikonformismus aller Art. Vgl. Lucio Biasiori: Lutheraner vor dem Inquisitor: einer, keiner, hunderttausend. In: Alberto Melloni (Hrsg.): Martin Luther: Ein Christ zwischen Reformen und Moderne (1517–2017). Band 1. De Gruyter Reference, Berlin/Boston 2017, S. 531–550. in lateinischer Form (Lutherani) ab 1520 durch Johannes Eck, das deutsche Pendant Lutheraner begegnet erstmals 1544 bei Kaspar Schwenckfeld. In den 1560er Jahren wurden Lutheraner/Lutheranismus dann auch als Selbstbezeichnung übernommen, um sich von Katholizismus und Calvinismus abzugrenzen., hier Sp. 608.
Das seit der Reformationszeit belegte Adjektiv lutherisch ist älter als das im 18. Jahrhundert aufkommende Substantiv Luthert(h)um; Grimms Deutsches Wörterbuch verzeichnet die spezifisch norddeutsche Betonung luthérisch als vermutlich frühe Variante zu lútherisch.
Dogmatik mini|Kreuzigungsaltar in der Herderkirche (Weimar), Lucas Cranach der Jüngere 1555 Die Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche enthalten die dogmatischen Grundlagen des Luthertums. Das Konkordienbuch von 1580/84 wird von vielen lutherischen Kirchen als verbindliche Sammlung dieser Bekenntnisschriften anerkannt. Als Ur-Bekenntnisschrift des Luthertums kann die Confessio Augustana von 1530 gelten, die auch reichsrechtliche Relevanz erhielt (Augsburger Religionsfrieden 1555, Westfälischer Frieden 1648). Mit der Confessio Augustana als Kern gab es in der Frühzeit des Luthertums verschiedene Kirchenordnungen und Bekenntnisbücher. Sie verloren durch das Konkordienbuch an Bedeutung; gleichwohl hat sich, so Christian Peters, im Luthertum „eine starke Bekenntnispluralität erhalten“. Er nennt dafür die Sonderentwicklungen in Braunschweig-Wolfenbüttel, Pommern, Hessen-Darmstadt, Nürnberg und Kursachsen sowie außerhalb des Reichs das dänische Bekenntnis (Confessio et ordinatio ecclesiarum Danicarum) von 1561 und die schwedische Kirchenordnung (Corpus doctrinae Svecanum) von 1594.
Schrift und Bekenntnis Die Konkordienformel ordnet die Bekenntnistexte der Heiligen Schrift unter und begrenzt insofern den eigenen Geltungsanspruch:Diese Formulierungen sind aber getragen von der Überzeugung, die lutherisch verstandene Rechtfertigungslehre sei die „Mitte der Schrift“, und dies sei aufgrund der ihr eigentümlichen Klarheit (claritas interna) beim Bibellesen auch evident. Die moderne Bibelwissenschaft arbeitet stärker die Vielstimmigkeit der biblischen Autoren heraus; daher ist die Zuordnung von Rechtfertigungslehre und Schriftprinzip für das heutige Luthertum eine komplexere Aufgabe., hier Sp. 608f.
Rechtfertigungslehre mini|Gesetz und Gnade (Lucas Cranach der Ältere, 1529, Herzogliches Museum Gotha) Auf dem Gemälde Gesetz und Gnade (1529) stellte Lucas Cranach zentrale Themen lutherischer Theologie dar: Links der verlorene Mensch, von Tod und Teufel gehetzt, die Hölle vor Augen. Das Gesetz (Mose mit den Gesetzestafeln) kann ihm nicht helfen. Rechts der glaubende Mensch, der vertrauensvoll zu Christus aufblickt und durch sein Blut am Kreuz gerettet wird. Johannes der Täufer weist ihn auf das Lamm Gottes hin, das die Sünde der Welt trägt. Dieses Lamm ist Sieger über Tod und Teufel, als Auferstandener trägt Christus die Siegesfahne.Gunther Wenz: Theologie der Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche: Eine historische und systematische Einführung in das Konkordienbuch. Band 1. De Gruyter Lehrbuch, Berlin / New York 1996, S. 57–63 Die Rechtfertigungslehre besagt, dass jedem einzelnen Menschen das Gericht Gottes bevorsteht, in dem er nicht durch eigene gute Werke bestehen kann. Gott will ihm aber eine Gerechtigkeit schenken, die somit Gottes eigene und eine dem Menschen fremde Gerechtigkeit ist (iustitia Dei). Der Mensch vertraut sich der durch Jesus Christus aus Gnade angebotenen Rettung im Glauben an.Die traditionelle römisch-katholische Kontroverstheologie kennzeichnet diese Haltung als Fiduzialglauben (zu lateinisch fiducia „festes Vertrauen“). Herbert Vorgrimler bemerkt hierzu, dass ein Verständnis des Glaubens als „feste individuelle Heilshoffnung“ und „völlige Selbstübergabe an Gott“ aus heutiger katholischer Sicht unproblematisch sei. Vgl. Herbert Vorgrimler: Neues Theologisches Wörterbuch. Herder, Freiburg/Basel/Wien 2008, S. 192. Auch dieser Glaube ist keine fromme Leistung des Menschen, sondern Gottes Werk. Da der Mensch also passiv ist, hängt alles daran, dass Gott die Rettung des Menschen wirklich will. Die Kirche wendet sich mit dieser Botschaft (dem Evangelium) an alle Menschen: Das Luthertum lehnt daher die Lehre von der doppelten Prädestination des (klassischen) Calvinismus ab.
Kirche, Amt und Sakramente mini|Predigt, Taufe und Abendmahl. Antemensale in der Kirche von Torslunde (1561) Eine ekklesiologische Zentralaussage formulierte Melanchthon im Augsburger Bekenntnis: Dieser Text ist nicht nur die „Magna Charta der Lutherischen Kirche“, sondern auch in der Theologiegeschichte die früheste Bestimmung dessen, was Kirche ausmacht und worin ihre Einheit besteht.Gunther Wenz: Theologie der Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche: Eine historische und systematische Einführung in das Konkordienbuch. Band 2. De Gruyter Lehrbuch, Berlin / New York 1996, S. 242. Das ergibt sich daraus, dass die Ekklesiologie erst durch die Auseinandersetzungen der Reformationszeit ein eigener dogmatischer locus wurde. In der Apologie der Confessio Augustana wird präzisiert, dass „es uns auch wohlgefällt, daß die Universalceremonien um Einigkeit und guter Ordnung willen gleichförmig gehalten werden;“ als Beispiele werden der Ordo Missae, der Sonntag und die hohen kirchlichen Feiertage genannt.BSLK 242f, 33.
In der Kirche darf niemand öffentlich lehren oder die Sakramente verwalten „ohn ordentlichen Beruf (nisi rite vocatus).“Confessio Augustana, Artikel XIV., BSLK 69. Das ordinationsgebundene Amt wird Wortverkündigung und Sakramentenspendung funktional zugeordnet und ist nicht etwas Drittes neben diesen. In der neueren Diskussion steht aber in Frage, ob auch der Umkehrschluss gilt und die Meinung der Confessio Augustana ist, dass die Evangeliumsverkündigung nur dann lebenspendend wirken kann, wenn sie durch Ordinierte geschieht – und wie sich das zum allgemeinen Priestertum aller Glaubenden und Getauften verhält. Der Erlanger Theologe Johann Wilhelm Friedrich Höfling vertrat 1850 die These, dass das allen Christen von Gott anvertraute Amt der Verkündigung und Sakramentsspendung von diesen aus pragmatischen Gründen (iure humano) an die Ordinierten delegiert werde. Dem widersprachen unter anderem Wilhelm Löhe, Theodor Kliefoth und August Vilmar. Sie sahen im Amt eine göttliche Stiftung, dessen Aufgaben der Nicht-Ordinierte nur in Notfällen wahrnehmen dürfe.Gunther Wenz: Theologie der Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche: Eine historische und systematische Einführung in das Konkordienbuch. Band 2. De Gruyter Lehrbuch, Berlin / New York 1996, S. 327. mini|Ordination im Dom zu Stockholm (2015) mini|Die Erzbischöfin von Uppsala, Antje Jackelén, mit zwei von ihr geweihten Bischöfen (2015) Das Ordinationsrecht steht der Kirche als ganzer zu und nicht nur den Bischöfen, führt Melanchthon aus: Das ist aber deutlich aus einer ekklesiologischen Notsituation heraus formuliert; dem konservativen Charakter der Wittenberger Reformation entsprechend hätte man gerne das BischofsamtDer Papst ist nach den Schmalkaldischen Artikeln nur „Bischof oder Pfarrherr der Kirchen zu Rom“. Haupt der Christenheit ist nicht der Papst, sondern Jesus Christus. Vgl. BSLK 427,9–12. erhalten, wenn das möglich gewesen wäre. Die Gruppe, die es prinzipiell abgeschafft sehen wollte, war in der Minderheit.Gunther Wenz: Theologie der Bekenntnisschtiften der evangelisch-lutherischen Kirche: Eine historische und systematische Einführung in das Konkordienbuch. Band 2. De Gruyter Lehrbuch, Berlin / New York 1996, S. 356. Wer genau die Ordination vollziehen darf, bleibt in der Confessio Augustana in der Schwebe; die Möglichkeit der Laienordination im Notfall ist nicht ausgeschlossen.Gunther Wenz: Theologie der Bekenntnisschriften der evangelisch-lutherischen Kirche: Eine historische und systematische Einführung in das Konkordienbuch. Band 2. De Gruyter Lehrbuch, Berlin / New York 1996, S. 365f. Das „levitische“ Messopfer-Priestertum„Gleich als muß im neuen Testament ein Priestertum sein, wie das levitische Priestertum gewesen, da die Priester für das Volk opfern und die andern Vergebung der Sunde erlangen“: Apologie der Confessio Augustana XIII,7; BSLK 293,7f. wird mit Berufung auf das einmalige Opfer Christi verworfen. Der ökumenische Studienausschuss der VELKD stellte 2017 fest, dass die Wort-Gottes-Theologie amtstheologische Konsequenzen hat: „An die Stelle des hierarchischen, dreifachen Amtes stellten die Wittenberger Theologen das Predigtamt als das eine Amt der Kirche zur Verkündigung Christi.“ Die im Lutherischen Weltbund zusammengeschlossenen Kirchen stimmen darin überein, dass das Amt Wort und Sakrament dienend zugeordnet ist. Dazu gehört auch das „personal wahrgenommene geistliche Leitungsamt“ (üblicherweise Bischof/Bischöfin genannt). Über die kirchenrechtliche Ausgestaltung des Leitungsamts und die Bedeutung der apostolischen Sukzession bestehen verschiedene Meinungen; Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft haben aber eine größere Bedeutung als Ausdruck der sichtbaren Einheit in Wort und Sakrament.Bernd Oberdorfer, Oliver Schuegraf (Hrsg.): Sichtbare Einheit der Kirche in lutherischer Perspektive. Eine Studie des Ökumenischen Studienausschusses der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands und des Deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes. EVA, Leipzig 2017, S. 59, 81, 95.
Der lutherische Sakramentsbegriff ist christologisch zentriert; Jesus Christus ist das Grundsakrament.„Die heiligen Schriften kennen ein einziges Sakrament, welches Christus, der Herr, selbst ist,“ so die 18. These der Disputatio de fide von 1520 (WA 6,86). Die Sakramente sind von Gott eingesetzt, dass sie „Zeichen und Zeugnus seien gottlichs Willens gegen uns, unseren Glauben dadurch zu erwecken und zu stärken“.Confessio Augustana, Artikel XIII; BSLK 68. Es gibt im Luthertum einen engeren Sprachgebrauch, der außer dem göttlichen Gebot und der Gnadenverheißung auch ein sinnliches Zeichen (Wasser, Brot und Wein) für erforderlich hält, damit sind nur noch Taufe und Abendmahl Sakramente. Die Siebenzahl der Sakramente nach römisch-katholischer Tradition wird abgewiesen. Mit Berufung auf den offenen Sakramentsbegriff der Alten Kirche legt sich Melanchthon in der Apologie hinsichtlich der Zahl der Sakramente aber nicht fest., hier S. 670–673. Vgl. Apologie der Confessio Augustana XIII, Artikel 17; BSLK 294,48f.
Ethik mini|hochkant=1.2|Tafel mit den Zehn Geboten im Rathaus zu Wittenberg (Lucas Cranach der Ältere, 1516)