mini|Supreme Court Building in Washington, D.C., 1935 unter dem Architekten Cass Gilbert errichtet
Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ( [], abgekürzt SCOTUS) ist das oberste rechtsprechende Staatsorgan der Vereinigten Staaten. Neben diesem obersten Bundesgericht existieren auf Ebene der Bundesstaaten Oberste Gerichtshöfe der Bundesstaaten (), die teils auch abweichende Bezeichnungen tragen können.
Der Oberste Gerichtshof ist das einzige amerikanische Gericht, das explizit in der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehen ist. Zusätzlich richtete der Kongress 13 Bundesberufungsgerichte (Federal Courts of Appeals) und – eine Stufe darunter – 94uscourts.gov: Frequently Asked Questions Bundesbezirksgerichte (Federal District Courts) ein. Der Supreme Court tagt in Washington, D.C., die anderen Bundesgerichte sind landesweit verteilt.
Bundesgerichte befassen sich mit Fällen, die die Verfassung, Bundesrecht, Bundesverträge und Seerecht betreffen oder bei denen ausländische Bürger oder Regierungen oder die amerikanische Bundesregierung selbst Partei sind. Von wenigen Ausnahmen abgesehen werden nur Rechtsmittel gegen Entscheidungen der unteren Gerichte vom Supreme Court behandelt, wobei das amerikanische Rechtssystem keine strikte Abgrenzung zwischen Berufung und Revision kennt. Bei den meisten dieser Fälle geht es um die Verfassungsmäßigkeit von Handlungen der Exekutive und von Gesetzen, die vom Kongress oder von den Bundesstaaten verabschiedet wurden.
Der Supreme Court besteht aus neun Richtern, die nach Nominierung durch den Präsidenten vom Senat bestätigt, und danach auf Lebenszeit ernannt werden. Zuletzt wurde am 30. Juni 2022 die von Joe Biden nominierte Ketanji Brown Jackson Nachfolgerin von Stephen Breyer, der am gleichen Tag zurücktrat. Jackson ist die erste schwarze Frau, die dieses Amt bekleidet.
Geschichte Der Supreme Court ist das einzige amerikanische Gericht, das explizit in der Verfassung der Vereinigten Staaten vorgesehen ist. Nach dem Judiciary Act of 1789 (Justizgesetz von 1789) sollte der Gerichtshof aus sechs Mitgliedern bestehen, nämlich einem Vorsitzenden Richter und fünf Beisitzenden Richtern. Obwohl die Zahl der Richter während des größten Teils seiner Geschichte neun betrug, wird diese Zahl vom Kongress und nicht von der Verfassung festgelegt, und kann daher jederzeit geändert werden. Das Gericht trat am 2. Februar 1790 zum ersten Mal zusammen.
Zuständigkeit Der Supreme Court hat die – weitgehend nach freiem Ermessen – endgültige Berufungsgerichtsbarkeit für alle Bundes- und Bundesstaatsgerichtsfälle, die einen Punkt des Bundesrechts betreffen, und die erstinstanzliche Zuständigkeit für eine begrenzte Art von Fällen, insbesondere „in allen Fällen, die Botschafter, Gesandte und Konsuln betreffen, und in solchen, in denen ein Einzelstaat Partei ist“. Der Gerichtshof hat die Befugnis zur gerichtlichen Überprüfung und die Möglichkeit, ein Gesetz wegen Verstoßes gegen eine Bestimmung der Verfassung für ungültig zu erklären. Er kann auch Executive Orders des Präsidenten wegen Verstoßes gegen die Verfassung oder ein Bundesgesetz umwerfen. Er darf jedoch nur in einem Rechtsbereich, für den er zuständig ist, tätig werden.
Entscheidungen des Supreme Court können durch Verfassungsänderungen und teilweise auch durch Gesetzgebung explizit aufgehoben werden. Zudem kann der Kongress Gesetze verabschieden, die die Zuständigkeit des Obersten Gerichtshofs und anderer Bundesgerichte in Bezug auf bestimmte Themen und Fälle einschränkt. Dies entspricht Artikel 3 Abschnitt 2 der Verfassung, in dem die Berufungsgerichtsbarkeit „mit solchen Ausnahmen und unter solchen Bestimmungen wie der Kongress sie machen soll“ beschränkt werden kann. Der Supreme Court genehmigte eine solche Maßnahme des Kongresses in der Reconstruction Entscheidung ex parte McCardle (1869),Ex parte McCardle, 74 U.S. 506 (1868) lehnte jedoch im Fall United States v. Klein (1871)United States v. Klein, 80 U.S. 128 (1871) die Befugnis des Kongresses ab, zu bestimmen, wie bestimmte Fälle entschieden werden müssen.
Verfahrensablauf mini|Das Portal des Gerichts mit der Inschrift EQUAL JUSTICE UNDER LAW alternativtext=|mini|Pressekonferenz eines Klägeranwalts vor dem Gerichtsgebäude Der Verfahrensablauf vor dem Obersten Gerichtshof ist immer der gleiche. Berufungsanträge werden von Anwälten eingereicht, die eine spezielle Zulassung besitzen müssen, die aber nur daraus besteht, das Recht zu haben, im eigenen Bundesstaat zumindest drei Jahre vor dem staatlichen Obersten Gerichtshof aufzutreten. Diese Anwälte werden oft von erfahrenen Spezialisten, die das Temperament und die Rechtsphilosophie der einzelnen Richter sehr gut kennen, bei der mündlichen Verhandlung vertreten, da sie Fragen besser parieren können.
Am Prozess unbeteiligte Personen oder Gemeinschaften, die am Ausgang Interesse haben, können unaufgefordert sogenannte amici briefs eingeben, wobei sich amici von amicus curiae (lat. Freund des Gerichts, engl. Friend of the Court) ableitet, und diese Anträge ihre eigene Stellungnahme und die Unterstützung einer der Streitparteien vertreten. Anwälte, die amici einreichen, dürfen jedoch sonst nicht weiter am Prozess teilnehmen und werden nicht während der mündlichen Verhandlung vor dem Gericht gehört.Ulrich Kühne: Amicus Curiae. Richterliche Informationsbeschaffung durch Beteiligung Dritter. Mohr Siebeck Verlag, 2015. ISBN 978-3-16-153147-7 (PDF) adopted April 19, 2013, effective July 1, 2013, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch)Rule 29. Brief of an Amicus Curiae Federal Rules of Appellate Procedure, abgerufen am 29. Juni 2017 (englisch)
Alle Anträge werden dann von den Richtern geprüft, und anschließend entscheiden sie in einem freien Annahmeverfahren, ob sie den Fall vor Gericht anhören. Wichtig ist dabei allein die richtungweisende Bedeutung der Sache oder ob sie eine ungeklärte Rechtsfrage aufwirft; auf eine möglicherweise fehlerhafte Rechtsanwendung der Vorinstanz im Einzelfall kommt es hingegen nicht an. Entscheiden die Richter, den Fall nicht anzuhören, ist das Verfahren beendet. Die meisten der Anträge scheitern bereits hier. Für die zugelassenen Anträge werden mündliche Verhandlungen anberaumt.
Die mündliche Verhandlung verläuft nach strengen Regeln. Die Richter betreten den Raum in einer zeremoniellen Art und Weise. Wenn die Verhandlung beginnt, klopft der Gerichtsdiener (Marshall) zweimal mit seinem Hammer auf den Tisch und verkündet:
Der Chief Justice eröffnet daraufhin die Sitzung und ruft den ersten Fall auf. Nun treten die Anwälte in Aktion. Jeder Anwalt bekommt die gleiche Zeit, um am Rednerpult seine Argumente vorzubringen und sie gegen die Fragen der Richter zu verteidigen (so genannte oral arguments).
Dabei bilden Fragen der Richter den Schwerpunkt. Die Anwälte bekommen keine Gelegenheit zu einem umfassenden Plädoyer, sondern werden ständig mit Fragen unterbrochen.
Zeugen werden nicht gehört. Der Chief Justice beendet die Sitzung mit den Worten The Case is submitted („Der Fall wird zur Entscheidung angenommen“).
Danach ziehen sich die Richter zurück und bereden den Fall. Es finden einige Probeabstimmungen statt, und am Ende steht die richtige Abstimmung. Ist der Chief Justice in der Mehrheit, so fällt ihm die Aufgabe zu, die Auffassung des Gerichtes zu verfassen, er kann diese Aufgabe jedoch einem der anderen Richter übergeben. Ist er in der Minderheit, so hat er die Pflicht, die Meinung der Minderheit darzustellen, und die Auffassung der Mehrheit wird von dem dienstältesten Richter der Mehrheit selbst geschrieben oder auch delegiert.
Nachdem der Beschluss sowie eventuelle abweichende Meinungen (dissenting votes) niedergeschrieben sind, werden diese entweder in einer öffentlichen Sitzung verlesen oder nur schriftlich abgesetzt. Obwohl das Kollegium des Supreme Courts mehrere Beratungs- und Abstimmungsgänge kennt und die Position beider Fraktionen regelmäßig dargestellt wird, sind die Richter mit Sondervoten nicht gerade sparsam. Diese von Individualität geprägte Rechtskultur unterscheidet sich etwa von der des deutschen Bundesverfassungsgerichts, das konsensualer agiert; dort werden nur viel seltener Sondervoten bei gravierenden Differenzen oder einem dogmatisch anspruchsvollen Meinungsstreit veröffentlicht.
Besetzung mini|hochkant=1.4|Besetzung ab Juni 2022: (oben von links) Amy Coney Barrett, Neil Gorsuch, Brett Kavanaugh, Ketanji Brown Jackson; (unten von links) Sonia Sotomayor, Clarence Thomas, John Roberts, Samuel Alito, Elena Kagan
Der Präsident der Vereinigten Staaten nominiert Richterkandidaten – im Regelfall bewährte Bundesrichter –, die dann nach Befragung im Justizausschuss des Senats und Zustimmung durch den Senat in ihr Amt berufen werden. Das Gericht setzt sich aus acht beigeordneten Richtern (Associate Justices) und einem Vorsitzenden (Chief Justice) zusammen. In der Verfassung heißt es, die Richter sollen during good behavior im Amt bleiben. Faktisch bewirkt dies eine Ernennung auf Lebenszeit, es gibt keine Altersgrenze. Rücktritte aus Gesundheitsgründen kommen jedoch immer wieder vor. Wie alle anderen Richter und sonstigen Inhaber hoher Bundesämter können sie nach Amtsanklage (Impeachment) des Repräsentantenhauses durch Beschluss des Senats abgesetzt werden.
Eine Einsetzung direkt durch den Präsidenten ohne Zustimmung des Senats ist nur während einer sitzungsfreien Zeit des Senats möglich (sogenanntes Recess Appointment) und kommt in jüngster Zeit eher selten vor, da dadurch keine Ernennung auf Lebenszeit garantiert wird. Bemerkenswert ist, dass durch Präsident Dwight D. Eisenhower gleich drei Mitglieder des Obersten Gerichtshofs im Wege eines Recess Appointment eingesetzt wurden, nämlich William Joseph Brennan, Potter Stewart und sogar Chief Justice Earl Warren.
Besonders durch die Benennung relativ junger Richterkandidaten kann ein Präsident die politische Richtung der USA weit über seine eigene Amtszeit hinaus beeinflussen. Daher sind diese Berufungen in den letzten Jahrzehnten oft politisch heftig umstritten.
Demografische Zusammensetzung mini|links|Die ersten vier Frauen, die Mitglied des Gerichtshofs waren bzw. sind (von links): Sandra Day O’Connor (1981–2006), Sonia Sotomayor (seit 2009), Ruth Bader Ginsburg (1993–2020), Elena Kagan (seit 2010). Nicht abgebildet: Amy Coney Barrett (seit 2020) und Ketanji Brown Jackson (seit 2022) Der ethnisch-religiösen Zusammensetzung der frühen USA entsprechend waren die Mitglieder des Gerichtshofs bis weit ins 20. Jahrhundert überwiegend Protestanten verschiedener Kirchen. Der erste Katholik war Roger B. Taney 1836, der erste Jude Louis Brandeis 1916. Derzeit ist nur Ketanji Brown Jackson protestantisch, obwohl rund 40 Prozent der US-amerikanischen Bevölkerung dem protestantischen Glauben zugeschrieben werden. Elena Kagan ist Jüdin. Die anderen sechs gehören formell der römisch-katholischen Kirche an. Neil Gorsuch, der als Katholik erzogen wurde, besucht allerdings auch episkopalkirchliche Gottesdienste.
Derzeit gibt es mit Clarence Thomas und Ketanji Brown Jackson zwei Afroamerikaner, der erste war Thurgood Marshall 1967. Samuel Alito ist Italoamerikaner, der erste war Antonin Scalia 1986. Das erste Mitglied des Höchstgerichtes mit hispanoamerikanischem Hintergrund ist seit 2009 Sonia Sotomayor.
Derzeit sind vier von neun Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs weiblich, das entspricht auch der historischen Höchstanzahl. Die erste Frau am Obersten Gericht war Sandra Day O’Connor, die 1981 von Präsident Ronald Reagan nominiert wurde.
Politische Einordnung der Richter
Die Richter werden in juristischen und politischen Kreisen informell als konservativ, gemäßigt oder liberal kategorisiert. Solche Neigungen beziehen sich im Allgemeinen eher auf rechtliche als auf politische oder gesetzgeberische Ansichten.