Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) ist eine privatwirtschaftliche Organisation in Deutschland, deren Anteilseigner mehrheitlich Bund und Länder sind. Sie nimmt die Funktion der nationalen Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland wahr. Sitz ist in Berlin, Braunschweig und Frankfurt/Main. Im Sinne des § 1 Abs. 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes ist die DAkkS eine Behörde.

Aufgabe Die DAkkS beschreibt ihre Aufgabe als Akkreditierungsstelle selbst vereinfacht mit „staatliche Prüfung der Prüfer“.Was ist Akkreditierung?, dakks.de, abgerufen am 9. März 2025. Zielgruppe sind Stellen zur Konformitätsbewertung, die Prüfungen im hoheitlichen Auftrag erbringen. Dazu zählen:Wer wird akkreditiert?, dakks.de, abgerufen am 9. März 2025.

Laboratorien Prüflaboratorien Kalibrierlaboratorien medizinische Laboratorien Inspektionsstellen Zertifizierungsstellen Zertifizierungsstellen für Produkte, Prozesse und Dienstleistungen Zertifizierungsstellen für Personen Zertifizierungsstellen für Managementsysteme Anbieter von Eignungsprüfungen Referenzmaterialhersteller Biobanken Validierungs- und Verifizierungsstellen (Treibhausgasemissionen)

Aufgabe der DAkkS ist es also, diese Stellen wiederum regelmäßig zu überprüfen, ihre Unabhängigkeit, Kompetenz und Arbeitsweise anhand internationaler Normen zu bestätigen und sie damit staatlich zu akkreditieren.

Gründungsgeschichte Im Zuge der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Artikel 4 Absatz 1) müssen alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen. In Verbindung mit dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) musste die Dachorganisation Deutscher Akkreditierungsrat (DAR) mit den folgenden vier Fachgesellschaften für bestimmte Gebiete im öffentlichen Interesse zur DAkkS fusionieren: Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie (DACH), Deutscher Kalibrierdienst (DKD), Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen (DAP) und Trägergemeinschaft für Akkreditierung (TGA). Über eine vorweggenommene Fusion enthält die TGA auch die Deutsche Akkreditierungsstelle Technik (DATech).

Organisation Die DAkkS ist eine privatwirtschaftliche Organisation, die beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Die DAkkS arbeitet nicht gewinnorientiert. Bei Tätigkeiten der hoheitlichen Akkreditierung unterliegt die DAkkS dem deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und weiteren verwaltungsrechtlichen Vorgaben..

Die GmbH-Anteilseigner der DAkkS sind jeweils zu einem Drittel:

die Bundesländer, vertreten durch die Länder Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen (Stand 2017, früher: Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-AnhaltVgl. „Alle guten Dinge sind drei“, in: DAkkS-News 2011, Ausgabe 3, S. 10. .), die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und die Deutsche Wirtschaft, vertreten durch den Bundesverband der Deutschen Industrie.

Die Bundesländer wurden primär beteiligt, um die bestehenden Organisationen der Länder leichter in die DAkkS zu überführen, „wodurch parallele Strukturen und Aktivitäten auf Landesebene verzichtbar werden“.

Kritik Rechtliche Anforderungen im Zusammenhang mit einer Behörde werden umgangen, indem die hoheitlichen Aufgaben auf eine privatrechtliche Institution übertragen werden.Jürgen Ensthaler, Dagmar Gesmann-Nuissl, Klaus Joachim Zink;Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Berlin im Mai 2016 Projekt 25/15 „Evaluierung der deutschen Akkreditierungsstruktur“ Abschnitt 3 a), dritter Absatz.

In einer gemeinsamen Erklärung kritisierten im Herbst 2017 die drei Verbände Eurolab-D, der Verband der Materialprüfungsanstalten (VMPA) und der Verband Unabhängiger Prüflaboratorien (VUP) die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vorgelegte Reform der Gebührenverordnung für die Akkreditierungsstelle. Die Preissteigerungsrate schade dem Mittelstand und somit dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Siehe auch Liste privatrechtlicher Unternehmen mit Bundesbeteiligung in Deutschland

Weblinks dakks.de – Offizielle Webseite Gesetz über die Akkreditierungsstelle (Akkreditierungsstellengesetz – AkkStelleG) (PDF-Datei; 40 kB) Verordnung über die Beleihung der Akkreditierungsstelle nach dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleGBV) (PDF-Datei; 34 kB) Gebührenverordnung der Akkreditierungsstelle (AkkStelleGebV) (PDF-Datei; 62 kB)

Einzelnachweise

Kategorie:Qualitätssicherung Kategorie:Unternehmensgründung 2010 Kategorie:Organisation (Sachverständigenwesen) Kategorie:Unternehmen (Berlin)