Die Arbeitsgemeinschaft der Erwachsenenbildungsträger in Bayern (kurz AGEB) ist der Zusammenschluss der sieben Erwachsenenbildungsträger in Bayern nach dem Erwachsenenbildungs- und Förderungsgesetz (EbFöG) von 1974, aktuell Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung. Sie hat die Aufgabe, die Erwachsenenbildung in Bayern zu entwickeln.
Geschichte Im Zuge der Bildungsexpansion in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er Jahren gab es eine Verrechtlichung und Institutionalisierung der Erwachsenenbildung mit dem Ziel, eine Professionalisierung und Flächendeckung des Angebots zu erreichen.„In der Folgezeit wurden in allen anderen Bundesländern (außer Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin) Erwachsenenbildungsgesetze verabschiedet oder novelliert“ (Siebert. 2. Auflage. 2009, S. 70). Verbunden war dies mit einer gesellschaftlichen Aufwertung dieses Bildungsbereiches „als eigenständiger und gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungswesens“.EbFöG von 1974, Artikel 1 Entsprechend wurde auch in Bayern eine gesetzliche Grundlage geschaffen, welche durch die finanzielle Planungssicherheit zu einer Verstetigung des Angebots führte.
Die „Vorläufige Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern“ Die Erwachsenenbildung in Bayern wurde weit vor dem Erwachsenenbildungs- und Förderungsgesetz plural im Sinne eigenständiger Träger, die aber mit einem staatlichen Auftrag öffentlich gefördert werden, organisiert. Bereits seit 1958 bestand die „Vorläufige Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Bayern“, die zunächst „vom Volkshochschulverband und der Evangelischen bzw. Katholischen Akademie gebildet wurde“.(Kündörfer 1976, S. 116) Ebenfalls wesentlich älter sind auch die ersten Kooperationen unter den verschiedenen Trägerorganisationen. Eine der bekanntesten und institutionalisierte Kooperation war die von Arbeit und Leben Bayern. Diese Kooperation zwischen den bayerischen Volkshochschulen und dem DGB Bayern geht ebenfalls bis in die 1960er Jahre zurück.Vgl. hierzu beispielsweise die Richtlinien der örtlichen Arbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben München vom August 1960.
Die Situation nach dem EbFöG von 1974 Nicht übernommen wurde mit dem Erwachsenenbildungs- und Förderungsgesetz in Bayern der Anspruch auf einen entsprechenden Bildungsurlaub.Vgl. hierzu Siebert 2. Auflage. 2009, S. 69 ff. Durch die gesetzliche Basis nahmen im weiteren Verlauf jedoch sowohl die Angebote als auch die Teilnehmerzahlen der verschiedenen Trägerorganisationen stetig zu. Die Entwicklung der Institutionen und Teilnehmenden folgte über die Jahre hinweg der in der Bundesrepublik Deutschland. Die immer wieder notwendigen organisatorischen Absprachen und Regelungen wurden im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Trägerorganisationen, der AGEB, getroffen.
Inhaltlich und politisch gingen von der Arbeitsgemeinschaft, sieht man von drei Tagungen in den Jahren 2005 und 2009 ab, keine nachhaltigen Impulse zur Gestaltung der Erwachsenenbildung in Bayern aus. Die Diskussion um die Zukunft und Finanzierung der Erwachsenenbildung wurde 2004 in der Bundesrepublik erneut sehr intensiv geführt.Vergleiche dazu die Berichte der sogenannten Timmermann-Kommission, BMBF 2004. Aber auch BLK 2004. In Bayern wurde diese Diskussion dagegen, auch von Seiten der Erwachsenenbildungsträger, nur sehr verhalten mitgetragen. Im Übergang der Jahre 2005/2006 beschloss der Ministerrat unter ihrem Präsidenten Edmund Stoiber (CSU), entgegen der bundesweiten Diskussion, die Erwachsenenbildung in Bayern nicht mehr weiter zu finanzieren.Siehe hierzu auch die Presseerklärung der KLE und die gemeinsame Erklärung der kommunalen Spitzenverbände. Aufgrund der massiven Proteste der in der AGEB zusammenarbeitenden Organisationen wurden diese Pläne nicht realisiert. Seit dieser Zeit versteht sich die AGEB auch als Arbeitsgemeinschaft im Sinne einer politischen und inhaltlichen Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung in Bayern.
Aufgabe Aufgabe der Erwachsenenbildung in Bayern ist es bis heute, „zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen“. Sie soll durch den Erwerb zusätzlicher Kenntnisse und Fähigkeiten die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit fördern. Das „führt zum Abbau von Vorurteilen und befähigt zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns“.Der Artikel 1 des EbföG von 1974 lautet vollständig "Erwachsenenbildung ist ein eigenständiger, gleichberechtigter Hauptbereich des Bildungswesens, der mit seinen Bildungsangeboten Gelegenheit gibt, die der Schule, in der Hochschule oder in der Berufsausbildung erworbene Bildung zu vertiefen, zu erneuern und zu erweitern. Erwachsenenbildung verfolgt das Ziel, zur Selbstverantwortung und Selbstbestimmung des Menschen beizutragen. Ihr Bildungsangebot erstreckt sich auf persönliche, gesellschaftliche, politische und berufliche Bereiche. Sie ermöglicht dadurch den Erwerb von zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten, fördert die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, führt zum Abbau von Vorurteilen und befähigt zu einem besseren Verständnis gesellschaftlicher und politischer Vorgänge als Voraussetzung eigenen verantwortungsbewussten Handelns. Sie fördert die Entfaltung schöpferischer Fähigkeiten." (EbföG von 1974, Artikel 1). Wertevermittlung und politische Bildung waren somit immer impliziter Bestandteil, Aufgabe und auch Selbstverständnis der einzelnen Träger der bayerischen Erwachsenenbildung.
Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Arbeitsgemeinschaft stellt das Erwachsenenbildungs- und Förderungsgesetz von 1974, heute Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbildung, dar. Dieses wiederum geht zurück auf Artikel 139 der bayerischen Verfassung, welcher besagt, dass Erwachsenenbildung „durch Volkshochschulen und sonstige mit öffentlichen Mitteln unterstützte Einrichtungen zu fördern“ sei.Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung v. 15. Dez. 1998 Erwähnt wird die Zusammenarbeit an verschiedenen Stellen des Gesetzes, so z. B. Art. 3 und 5 (Träger, Einrichtungen und Landesorganisationen), Art. 6 (Kooperation und Koordination) sowie Art. 16 (Landesbeirat für Erwachsenenbildung). Grundsätzlich sollen die Trägerorganisationen dabei sowohl untereinander (inhaltlich und organisatorisch) wie auch mit dem Landesbeirat für Erwachsenenbildung (strategisch und politisch) zusammenarbeiten.„Träger und Einrichtungen der Erwachsenenbildung sollen auf kommunaler und Landesebene Netzwerke bilden und mit Trägern und Einrichtungen der anderen Bildungsbereiche zusammenarbeiten“ (AGEB 2012, Art. 5).
Auch eine Zusammenarbeit mit dem Gesetzgeber und dem Kultusministerium ist vorgesehen. Doch Diskussionen auf dieser Ebene um eine Anpassung und Modernisierung des Gesetzes wurden bisher nicht in die Tat umgesetzt. Im Gegensatz beispielsweise zur schulischen Grundversorgung als Aufgabe des Freistaates Bayern ist die Erwachsenenbildung der Träger und Landesorganisationen in der AGEB durch die gesetzliche Regelung eine freiwillige Leistung. Das führt in der Praxis dazu, dass jenseits einer garantierten Grundausstattung die Finanzierung der Erwachsenenbildung immer wieder neu ausgehandelt werden muss.
Zielgruppen Mit dem Inkrafttreten des EbFöG 1974 wurde durch die sieben Trägerorganisationen sichergestellt, dass die Majorität der gesellschaftlichen Gruppen und Schichten in Bayern mit einem flächendeckenden Angebot an Erwachsenenbildung versorgt werden konnten. Die Zielgruppenorientierung der einzelnen Träger führte aber ebenfalls immer wieder zu Problemen mit dem Obersten Bayerischen Rechnungshof (ORH) als Kontrollinstanz in dem Sinne, dass die Veranstaltungen öffentlich ausgeschrieben werden bzw. zugänglich sein müssen.
Programmatische Tagungen Die AGEB veranstaltete bisher im Sinne gemeinsam verantworteter Erwachsenenbildung zwei Tagungen (AGEB Forum), die auch politische Signale setzen sollten. Untereinander stehen die Tagungen dabei in keinem inhaltlichen Zusammenhang.
AGEB Forum 2005 Bildung anders denken? lautete das AGEB Forum im Juni 2005. Unter dieser Überschrift wurden an der Katholischen Akademie in München der Frage nachgegangen, was mit Bildung und welche Erwachsenenbildung im Bereich des lebenslangen Lernens eigentlich gemeint sein könnten.„Wie kann langfristig Bildung, konkret Erwachsenenbildung, finanziert werden, die andere Akzente setzt, die jenseits reiner Marktorientierung ihren Gemeinwohlauftrag ernst nimmt?“ (Aus dem Einladungsflyer). Die Tagung richtete sich an alle Verantwortlichen der Einrichtungen und Träger sowie Politiker, die Erwachsenenbildung in Bayern gestalten wollten.
AGEB Foren 2009 Unter dem Motto „Bildungsgesellschaft – über Schule und Hochschule hinaus“ sollten die Verantwortlichen der verschiedenen Träger und Mitgliedseinrichtungen zu einer Strategie des Lernens im Lebensverlauf in Bayern diskutieren. An der Akademie für politische Bildung in Tutzing, die Kooperationspartner war, sollten im Juli 2009 die gesellschaftlichen Herausforderungen und pädagogisch relevanten Forschungsergebnisse der Maßstab für zu entwickelnde Maßnahmen sein.
Ebenfalls 2009 fand auf Initiative des Bayerischen Volkshochschulverbandes im November in der Allerheiligen-Hofkirche die Veranstaltung Lernen im Lebenslauf – mit anschließendem Staatsempfang – statt. Im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten Horst Seehofer sollte auch die Politik stärker in die inhaltliche und vor allem finanzielle Weiterentwicklung der Erwachsenenbildung einbezogen werden. Die Veranstaltung wurde vom Bayerischen Rundfunk aufgezeichnet.
Veranstaltung „Ausgelernt?“ Im Juli 2013 fand unter dem Titel Ausgelernt? Vom Wagnis der Bildung in unübersichtlichen Zeiten eine Diskussion mit Landtagskandidaten der Parteien zu den Aufgaben und zur Finanzierung der Erwachsenenbildung in den Räumen der KEB in München statt.
Organisation Das Erwachsenenbildungs- und Förderungsgesetz finanziert grundsätzlich die einzelnen unabhängigen Institutionen (Trägerverbände), nicht die jeweils stattfindenden Veranstaltungen. Es handelt sich also um eine institutionelle Förderung (Institutionenförderung). Mit dem staatlicherseits zur Verfügung gestellten Geld sollen die jeweiligen Trägerverbände in die Lage versetzt werden, ihrerseits durch ihre Mitgliedseinrichtungen und ggf. zusätzliche Projektmittel weitere Bildungsveranstaltungen in Bayern zu organisieren.
Die Trägerverbände mini|Die Münchner Volkshochschule gilt als größte Erwachsenenbildungseinrichtung in Deutschland. Die Träger und Landesorganisationen auf bayerischer Ebene werden in Artikel 3, 4 und 5 des Gesetzes aufgeführt. Es handelt sich dabei um einen landesweiten Zusammenschluss der jeweiligen Mitgliedseinrichtungen. Der Träger oder die Landesorganisation muss dabei in fünf von sieben Regierungsbezirken Bayerns präsent sein. Die jeweiligen Mitgliedseinrichtungen müssen allen Bevölkerungsschichten und erwachsenen Menschen offenstehen.
Bayerischer Volkshochschulverband (BVV) Der Bayerische Volkshochschulverband, kurz BVV ist der Dachverband aller 217 Volkshochschulen in Bayern. Er ist neben der Dachorganisation der Volkshochschulverbände (Deutsche Volkshochschul-Verband) der größte Trägerverband im Rahmen der AGEB. Der BVV hat seinen Sitz in München. Er unterstützt die bayerischen Volkshochschulen bei ihren Aufgaben sowohl auf der inhaltlichen als auch auf der politischen wie der juristischen Ebene.
Katholische Erwachsenenbildung in Bayern (KEB) mini|Das Kardinal Wendel Haus der katholischen Akademie in Bayern ist auch Sitz der KEB (Katholische Erwachsenenbildung in Bayern).