miniatur|Gebäude des Sozialgerichtes und Landessozialgerichtes in Saarbrücken (2012) Das Sozialgericht für das Saarland ist ein deutsches Gericht der am 1. Januar 1959 gegründeten Sozialgerichtsbarkeit des Saarlandes. Es ist das einzige Sozialgericht des Landes.
Gerichtssitz und -bezirk Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Saarbrücken.§ 1 des Gesetzes Nr. 630 zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes vom 18. Juni 1958, .
Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes. Er umfasst damit eine Fläche von etwa 2571 km2 mit einer Einwohnerzahl von ca. 995.000 (Stand 30. September 2017).
Gerichtsgebäude Das Gericht ist zusammen mit dem Landessozialgericht in einem Gebäude in der Egon-Reinert-Straße 4-6 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte Dem Sozialgericht ist das Landessozialgericht für das Saarland übergeordnet. Diesem ist das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel übergeordnet.
Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Saarlandes
Weblinks
Einzelnachweise
Saarland Kategorie:Gericht (Saarbrücken) Kategorie:Gerichtsgründung 1959