Die Dienstgrade der Feuerwehr in Sachsen-Anhalt reichen von dem Feuerwehrmann-Anwärter bzw. der Feuerwehrfrau-Anwärterin auf unterster Ebene der Freiwilligen Feuerwehr bis zum Landesbranddirektor in bei der Berufsfeuerwehr.

Freiwillige Feuerwehr Die Vergabe der Dienstgrade wird nach der Laufbahnverordnung für Freiwillige Feuerwehren des Landes Sachsen-AnhaltLaufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren (LVO-FF). (PDF; 65 kB) Vom 23. September 2005. (GVBl. LSA S. 640) Zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. August 2015 (GVBl. LSA S. 445). geregelt und das Aussehen der Schulterstücke in Verordnung über die Dienstkleidung der Feuerwehren., vom 8. September 2015

DienstgradAbzeichenFunktionVoraussetzungenKragen- und MützenabzeichenFeuerwehrfrauanwärterin / Feuerwehrmannanwärter60px|Schulterstück Feuwehrmannanwaerter Sachsen-Anhalt Aufnahme in die Freiwillige FeuerwehrKragenspiegel:

Parallelogramm 75 mm hoch und 42 mm breit, mit Stoffunterlage RAL 4004 und Feuerwehrsymbol

Mützenabzeichen:

mittig angebrachtes Metallabzeichen mit Landeswappen 21 mm hoch, 18 mm breit, umrahmt von einem 5 mm breiten, nach oben offenem Kranz aus Eichenlaub

Mützenkordel:

schwarzFeuerwehrfrau / Feuerwehrmann60px|Schulterstück Feuerwehrmann Sachsen-Anhalt Truppfrau oder Truppmann abgeschlossene Truppmannausbildung, Atemschutzgeräteträgerausbildung und Lehrgang „Sprechfunk“Oberfeuerwehrfrau / Oberfeuerwehrmann60px|Schulterstück Oberfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt Truppführerin oder Truppführer mindestens ein Jahr Dienst in Funktion Truppfrau oder Truppmann und abgeschlossene TruppführerausbildungHauptfeuerwehrfrau / Hauptfeuerwehrmann60px|Schulterstück Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt a) Truppführerin oder Truppführer b) Maschinistin oder Maschinist c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart d) Gerätewartin oder Gerätewart a) mindestens ein Jahr Dienst in Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossener Lehrgang „Technische Hilfeleistung“ b) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Maschinistenausbildung c) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Atemschutzgeräteträgerausbildung und abgeschlossene Atemschutzgerätewartausbildung d) ein Jahr Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene GerätewartausbildungErste Hauptfeuerwehrfrau / Erster Hauptfeuerwehrmann60px|Schulterstück Erster Hauptfeuerwehrmann Sachsen-Anhalt a) Truppführerin oder Truppführer b) Maschinistin oder Maschinist c) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart d) Gerätewartin oder Geratewart a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Lehrgänge Technische Hilfeleistung und ABC-Einsatz, oder mindestens 20 Jahre Dienst in der Funktion Truppführerin oder Truppführer b) zehn Jahre Dienst in Funktion Maschinistin oder Maschinist und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung c) fünf Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart d) fünf Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder GerätewartLöschmeisterin / Löschmeister60px|Schulterstück Löschmeister Sachsen-Anhalt a) Gruppenführerin oder Gruppenführer b) Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart c) Gerätewartin oder Gerätewart a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Truppführerin oder Truppführer und abgeschlossene Gruppenführerausbildung b) zehn Jahre Dienst in Funktion Atemschutzgerätewartin oder Atemschutzgerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische Fortbildung c) zehn Jahre Dienst in Funktion Gerätewartin oder Gerätewart und mindestens 20 h nachgewiesene funktionstypische FortbildungOberlöschmeisterin / Oberlöschmeister60px|Schulterstück Oberlöschmeister Sachsen-Anhalt Gruppenführerin oder Gruppenführer mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und mindestens 40 Stunden nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen FortbildungslehrgängenHauptlöschmeisterin / Hauptlöschmeister60px|Schulterstück Hauptlöschmeister Sachsen-Anhalt a) Gruppenführerin oder Gruppenführer b) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist. a) mindestens 15 Jahre in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“Brandmeisterin / Brandmeister60px|Schulterstück Brandmeister Sachsen-Anhalt a) Zugführerin oder Zugführer b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke einer Gruppe vorgesehen ist c) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist a) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossene Zugführerausbildung b) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Gruppenführerin oder Gruppenführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“Kragenspiegel:

Parallelogramm 75 mm hoch und 42 mm breit, mit Stoffunterlage RAL 4004, Feuerwehrsymbol und umlaufender silberfarbener Paspelierung

Mützenabzeichen:

mittig angebrachtes Metallabzeichen mit Landeswappen 21 mm hoch, 18 mm breit, umrahmt von einem 5 mm breiten, nach oben offenem Kranz aus Eichenlaub

Mützenkordel:

silberfarbigOberbrandmeisterin / Oberbrandmeister60px|Schulterstück Oberbrandmeister Sachsen-Anhalt a) Zugführerin oder Zugführer b) Verbandsführerin oder Verbandsführer c) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz bis zur Stärke eines erweiterten Zuges vorgesehen ist d) Stellvertretende Ortswehrleiterin oder stellvertretender Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen b) mindestens drei Jahre Dienst in Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang Verbandsführer und Einsatz als Verbandsführerin oder Verbandsführer c) ein Jahr Dienst in mindestens Funktion Zugführerin oder Zugführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ d) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“Hauptbrandmeisterin / Hauptbrandmeister60px|Schulterstück Hauptbrandmeister Sachsen-Anhalt a) Verbandsführerin oder Verbandsführer b) Ortswehrleiterin oder Ortswehrleiter einer Ortsfeuerwehr, deren Ausstattung für den Einsatz von mehr als einem erweiterten Zug vorgesehen ist c) Stellvertretende Gemeindewehrleiterin oder stellvertretender Gemeindewehrleiter oder Stellvertretende Stadtwehrleiterin oder stellvertretender Stadtwehrleiter d) Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter⁵ a) mindestens fünf Jahre Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und mindestens 40 h nachgewiesene Teilnahme an anerkannten funktionstypischen Fortbildungslehrgängen b) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ c) ein Jahr Dienst in Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“Brandinspektorin / Brandinspektor 60px|Schulterstück Brandinspektor Sachsen-Anhalt Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter, Gemeindewehrleiterin oder Gemeindewehrleiter oder Stadtwehrleiterin oder Stadtwehrleiter Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister ein Jahr Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“Oberbrandinspektorin / Oberbrandinspektor 60px|Schulterstück Oberbrandinspektor Sachsen-Anhalt Abschnittsleiterin oder Abschnittsleiter im großen Abschnitt, Stellvertretende Kreisbrandmeisterin oder stellvertretender Kreisbrandmeister, Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister Stadtwehrleitung der Freiwilligen Feuerwehr Halle Saale (unter dem D-Dienst) Stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“Hauptbrandinspektorin / Hauptbrandinspektor 60px|Schulterstück Hauptbrandinspektor Sachsen-Anhalt Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister stellvertretende Landesbrandmeisterin oder stellvertretender Landesbrandmeister Landesbrandmeisterin oder Landesbrandmeister fünf Jahre Dienst in der Funktion Verbandsführerin oder Verbandsführer und abgeschlossener Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“

Berufsfeuerwehr Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt Brandmeister = Grundausbildung abgeschlossen und aktiver Einsatzdienst, Gruppenführer, Sonderfunktion/Lehrgänge Oberbrandmeister = Einige Jahre Dienst + freie Planstellung, Sonderfunktion/Lehrgänge, Gruppenführer Hauptbrandmeister = Gruppenführer mit Fester Gruppenführer Stellung Hauptbrandmeister mit Zulage = Gruppenführer, Sonderfunktion

Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt Brandoberinspektor-Anwärter = Ausbildung für den Gehobenen Dienst (2.1.) Brandoberinspektor = Zugführer, Einsatzleiter (Verbandsführer), Verwaltung Brandamtmann = Einsatzleiter (Verbandsführer), Verwaltung Brandamtsrat = (A-Dienst), Verwaltung

Hinweis: Anstelle des früher in Sachsen-Anhalt verliehenen Dienstgrades „Brandoberamtsrat“ wird der Dienstgrad „Brandrat“ und damit das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 verliehen.

Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt Brandreferendar (überwiegend: Brandrat zur Anstellung) Brandrat = A-Dienst, Verwaltung Brandoberrat = A-Dienst, Verwaltung Branddirektor = A-Dienst, Verwaltung Leitender Branddirektor = A-Dienst, Verwaltung Landesbranddirektor (analog: Ministerialrat)

Leiter der Berufsfeuerwehren in Sachsen-Anhalt:

Magdeburg: Frank Mehr - Leitender

Branddirektor

Halle Saale: Daniel Schöppe - Branddirektor

Dessau-Roßlau: Martin Müller - Brandrat

Halberstadt: Ingo Wetzel - Brandamtsrat

Abzeichen

Ärztlicher Dienst

Medizinalrat

Medizinaloberrat

Medizinaldirektor

Leitender Medizinaldirektor (Ärztlicher Leiter Rettungsdienst der Berufsfeuerwehr)

Einzelnachweise

Sachsen-Anhalt