Göbelnrod ist ein Stadtteil von Grünberg im mittelhessischen Landkreis Gießen.

Geografische Lage Das Dorf liegt zwei Kilometer westlich von Grünberg im Tal der Wieseck in Mittelhessen im Vorderen Vogelsberg. Der höchste Punkt der Gemarkung ist die „Koppe“ mit 309,3 Meter über Normalnull. Der tiefste Punkt befindet sich in Höhe „Moorsee“ im Wiesecktal mit 235 m über NN.

Im Ort gibt es einen Bahnhof an der Bahnstrecke Gießen–Fulda. Etwa einen Kilometer südlich führt die Bundesstraße 49 an Göbelnrod vorbei.

Ortsgeschichte Vor- und Frühgeschichte Schon vor rund 7000 Jahren hielten sich Menschen in der heutigen Gemarkung von Göbelnrod auf. Die ältesten Nachweise stammen aus der Jungsteinzeit um 5000 v. Chr., dem Neolithikum. Diese Artefakte sind je zwei Vierkant- und Rechteckbeile, zwei Schuhleistenkeile sowie ein Ovalbeil.

Mittelalter Die mittelalterliche Geschichte Göbelnrods ist eng mit der des Klosters Wirberg verbunden. Die Ersterwähnung des Orts erfolgte im Jahr 1310: „iuxta villam Gebelenrade“ (neben Göbelnrod).StAD Abt. V B 3, Konv. 266a, Fasc.1. Zu diesem Zeitpunkt übertrug die Begine Adelheid dem Kloster Wirberg 3 iugera Rottland auf dem hohen Berg bei dem Dorf Göbelnrod. Ausdrücklich wird Göbelnrod hier als „villa“ bezeichnet. Die Nennung des Dorfes findet sich in einem Kopiar des 18. Jahrhunderts. 1470 und später hat das Kloster Güterbesitz zu Göbelnrod. Albrecht Eckhardt: Die oberhessischen Klöster. Band 3. Hälfte 1. Regesten. Nr. 1139, 1168 u.ö. 1495 erhob das Kloster das sog. Königsgeld zu Wirberg und den Dörfern Reinhardshain, Beltershain, Lumda und Göbelnrod.Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 3, 1 Nr. 1264. 1373 lieh Ritter Eberhard von Merlau mit Zustimmung seiner Ganerben den halben Zehnten zu Hodenfeld, einer späteren Wüstung, mit allem Zubehör und 3 Maltern Korn auf dem Kloster zu Wirberg, die gegen den Zehnt von Göbelnrod vertauscht waren. In einer Urkunde des Jahres 1320 wurde der Ort als „Gebelinrode“ erwähnt. Dort heißt es: „versus Gebelinrode“. (Gegen Göbelnrod).Arthur Wyss: Urkundenbuch der Deutschordens-Ballei Hessen. Band 1–3. Leipzig 1879–1899. Gobelnrode In einem Kopiar des 15. Jahrhunderts lautet der Eintrag „gelegen zu Gobelnrode“.Universitätsbibliothek Gießen. Hs. 556/60, p. 69.

Der Ortsname wird mit dem Rufnamen Göbel gebildet, der sich von „Godabald“ oder „Godabrecht“ ableitet, also ist Göbelnrod die Rodung des Godabald.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 138 f.

Neuzeit mini|Dorfschule Göbelnrod, 1972 mini|Haltestelle Göbelnrod, Juni 2008 Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1830 über Göbelnrod:

Aufgrund der Einführung der allgemeinen Schulpflicht und steigenden Schülerzahlen erhielt Göbelnrod eine eigene Dorfschule, die im Jahr 1830 erbaut wurde. Zuvor besuchten die Schüler die Schule am Wirberg. Obwohl bereits 1869 die Bahnlinie zwischen Gießen und Grünberg eröffnet wurde, entstand erst 1908 eine Haltestelle mit Bahnhof im Ort. 1920 wurde Göbelnrod an das Stromnetz angeschlossen. 1933 erhielt das Dorf ein Back- und Feuerwehrhaus. Zwei Jahre später wurde ein Löschwasserteich angelegt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wuchs die Einwohnerzahl erheblich durch Zuzug von Heimatvertriebenen, hauptsächlich aus den Kreisen Bischofteinitz, Karlsbad und Reichenberg im Sudetenland.

Die Wasserversorgung wurde 1955 erneuert und 1956 erfolgten der Anschluss an die moderne Kanalisation sowie der Ausbau der Dorfstraßen. Im selben Jahr entstand das Wochenendgebiet am „Reitzenberg“. Zur Dorferweiterung wurden 1960 bis 1962 das Baugebiet „Kreuzberg“ (obere Waldstraße), 1967 die „untere Waldstraße“ sowie 1982 die zusammenhängenden Gebiete „Wann“ und „Seifenwiesen“ erschlossen. 1963 wurde für das Kirchspiel Wirberg in Göbelnrod das neue Pfarrhaus mit Gemeindesaal errichtet. Die Bewohner erbauten durch Eigenleistung im Jahr 1965 die Leichenhalle auf dem Friedhof.

Göbelnrod seit der Hessischen Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der hessischen Gebietsreform wurde sie bis dahin selbständige Gemeinde Göbelnrod zum 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Grünberg eingemeindet. Für Göbelnrod sowie für alle ehemals eigenständigen Gemeinden von Grünberg und die Kernstadt wurde je ein Ortsbezirk gebildet.

Der Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Stadt Grünberg nahm man 1973 vor, um die Frischwasserversorgung weiter gewährleisten zu können. 1976 wurde das Back- und Feuerwehrhaus durch ein neues Feuerwehrhaus mit integriertem Kühlraum für die Gefriergemeinschaft ersetzt. Der Abriss der alten Schule erfolgte 1979. Auf diesem Gelände wurde 1981 der Neubau des Dorfgemeinschaftshauses eingeweiht. Das Jahr 1998 brachte die Erneuerung der Wasserversorgungsleitung. 1996 wurde die Erweiterung des Baugebiets „In der Wann“ vorgenommen. Am 16. März 2000 wurde der Neubau des Jugendzentrums eingeweiht und seiner Bestimmung übergeben. Das 700-jährige Dorfjubiläum feierte Göbelnrod mit zahlreichen Veranstaltungen zwischen dem 5. Dezember 2009 und Silvester 2010. Den Höhepunkt der Feierlichkeiten stellte der stehende Festzug am 12. September 2010 dar.

Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Göbelnrod angehört(e):

1391 und später: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen, Landgericht Grünberg ab 1567: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Marburg, Amt Grünberg Die Zugehörigkeit des Amtes Grünberg anhand von Karten aus dem Geschichtlicher Atlas von Hessen: , und 1604–1648: Heiliges Römisches Reich, strittig zwischen Landgrafschaft Hessen-Darmstadt und Landgrafschaft Hessen-Kassel (Hessenkrieg) ab 1604: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, Oberfürstentum Hessen, Amt Grünberg, ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Ober-Hessen, Amt Grünberg ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt Grünberg ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk GrünbergTrennung zwischen Justiz (Landgericht Grünberg) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1867: Norddeutscher Bund,Der Norddeutsche Bund war der erste deutsche Bundesstaat unter der Führung Preußens. Er war die geschichtliche Vorstufe des Deutschen Reichs. Infolge des Deutschen Krieges wurde die Provinz Oberhessen dort zwangsweise Mitglied. Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landkreis Grünberg ab 1874: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Gießen ab 1918: Deutsches Reich (Weimarer Republik), Volksstaat Hessen, Kreis Gießen ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis GießenIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Oberhessen aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt GrünbergAm 31. Dezember 1970 als Ortsbezirk zur Stadt Grünberg. ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Grünberg ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Grünberg ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Grünberg

Recht Materielles Recht In Göbelnrod galt der Stadt- und Amtsbrauch von Grünberg als Partikularrecht. Das Gemeine Recht galt nur, soweit der Amtsbrauch keine Bestimmungen enthielt. Dieses Sonderrecht alten Herkommens behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde. Arthur Benno Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Giessen 1893, S. 67, Anm. 40 und S. 103.

Gerichtsverfassung seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Göbelnrod das „Amt Grünberg“ zuständig. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übertragen. „Landgericht Grünberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Göbelnrod zuständig war.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Grünberg“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen. Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts Grünberg, Göbelnrod wurde dem Amtsgericht Alsfeld zugelegt.

Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Göbelnrod 618 Einwohner. Darunter waren 15 (2,4 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 108 Einwohner unter 18 Jahren, 252 zwischen 18 und 49, 147 zwischen 50 und 64 und 111 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 246 Haushalten. Davon waren 48 Singlehaushalte, 84 Paare ohne Kinder und 87 Paare mit Kindern, sowie 18 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften. In 48 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 168 Haushaltungen lebten keine Senioren.

Einwohnerentwicklung Quelle: Historisches Ortslexikon • 1577: 13 Hausgesesse • 1630: 11 zweispännige, 5 einspännige Ackerleute, 1 Einläuftige • 1669: 88 Seelen • 1742: 38 Untertanen, 13 junge Mannschaften, kein Beisasse/Jude • 1791: 198 Einwohner • 1800: 221 Einwohner • 1806: 254 Einwohner, 49 Häuser • 1829: 270 Einwohner, 49 Häuser • 1867: 237 Einwohner, 42 bewohnte Gebäude • 1875: 250 Einwohner, 20 bewohnte Gebäude

Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 270 evangelische (= 100 %) Einwohner • 1961: 391 evangelische (= 77,58 %), 94 katholische (= 18,65 %) Einwohner

Historische Erwerbstätigkeit • 1961: Erwerbspersonen: 82 Land- und Forstwirtschaft, 74 Produzierendes Gewerbe, 41 Handel, Verkehr und Nachrichtenübermittlung, 32 Dienstleistungen und Sonstige.

Politik Ortsbeirat Für den Stadtteil Göbelnrod besteht ein Ortsbezirk (Gebiete der ehemaligen Gemeinde Göbelnrod) mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung. Der Ortsbeirat besteht aus neun Mitgliedern. Bei den Kommunalwahlen in Hessen 2021 betrug die Wahlbeteiligung zum Ortsbeirat 55,80 %. Alle Kandidaten gehörten der „Bürgerliste Göbelnrod“ an. Der Ortsbeirat wählte Jens Müll zum Ortsvorsteher.

Bürgermeister Bis zur Eingemeindung wählte Göbelnrod einen Bürgermeister.

Amtsinhaber seit dem Kaiserreich: