Gonterskirchen ist ein Stadtteil von Laubach im mittelhessischen Landkreis Gießen. Gonterskirchen liegt am Rande des Naturparks Vulkanregion Vogelsberg am Zusammenfluss des Schifferbachs in die Horloff, 4 km südöstlich von Laubach. Durch den Ort verläuft die Landesstraße 3138.
Ortsgeschichte alt=Kirche Gonterskirchen|mini|Südansicht der Kirche von Gonterskirchen
Mittelalter Erstmals urkundlich erwähnt wurde der Ort im Jahre 1239 als Gunthardskirche. Genannt wird eigentlich ein ortsansässiger Adliger namens „Eberwinus de Gunthardskirchen“.Archiv für hessische Geschichte und Alterthumskunde 1 (1835/37). S. 287. Derselbe findet sich auch in einer Urkunde des Klosters Arnsburg von 1241 als „Eberwinus de Gunthardeskirchen“.Ludwig Baur: Urkundenbuch des Klosters Arnsburg in der Wetterau. Darmstadt 1851. Nr. 31, S. 20 1288 heißt es „Frater rupertus de Gunthardeskirchen“ (Bruder Rupert von Gonterskirchen).Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1–5. Band 1. Darmstadt 1860–1873. Nr. 261, S. 189. Die Kirche des Ortes Gunterskirchen wird 1340 erwähnt: „der Kirchin zu Gunterskirchen“ und „Guntirskirchin“ (1379).Ludwig Baur: Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staatsarchive. Band 1. Nr. 1112, S. 740. Namenkundlich wird der Ortsname als „Siedlung bei der Kirche des Gunthard“ gedeutet. Das Grundwort Kirche in Verbindung mit einem Personennamen verweist auf die Eigenkirche eines Grundherren hin.Lutz Reichardt: Die Siedlungsnamen der Kreise Gießen, Alsfeld und Lauterbach in Hessen. Namenbuch. Dissertation. Göppingen 1973. S. 142 f.
Am 1. Juni 1324 wird erstmals eine Mühle in Gonterskirchen erwähnt.Ferdinand Dreher: Das Testament des Angelus de Sassin, olim civis in Frideberg. In: Friedberger Geschichtsblätter 1 (1909), S. 35–57. Herrschaft Schon in der Karolingerzeit erhielt die Abtei Hersfeld Besitz in der Wetterau und den angrenzenden nördlichen Gebieten. Hungen und Laubach wurden zu Zentren der „Hersfelder Mark“. Im Raum um Laubach finden sich im gleichen Zeitraum Schenkungen an das Kloster Fulda. Zu diesen Tradenten gehört auch ein nach 800 genannter „Presbyter“ Gunthard, in dem Steen den Gründer von Kirche und Ort Gonterskirchen sieht.Jürgen Steen: Königtum und Adel in der frühmittelalterlichen Siedlungs-, Sozial- und Agrargeschichte in der Wetterau. Studien zum Verhältnis von Landnahme und Kontinuität am Beispiel einer Randlandschaft des Merowingerreichs, Ffm 1979 = Schriften des Historischen Museums Frankfurt am Main XIV, S. 186.
Im 12. Jahrhundert erhielt der Vogt des Klosters Hersfeld, Kuno I. von Münzenberg, die Hälfte aller Nutzungsrechte im Gebiet um Ruppertsburg. Nach dem Aussterben der Münzenberger, 1255, gelangte das Gebiet auf dem Erbwege an die Herren von Hanau.
Ulrich II. von Hanau und seine Frau Agnes erlaubten am 5. Dezember 1340 ihrem Sohn Ulrich III. den Verkauf von Burg und Dorf „Laupach“ zusammen mit den dazu gehörigen Gerichten und Dörfern, u. a. „Guntherskirchen“ und „Aeinhartshusen“.Heinrich Eduard Scriba, Regesten der bis jetzt gedruckten Urkunden zur Landes- und Orts-Geschichte des Grossherzogthums Hessen. Band 2: Die Regesten der Provinz Oberhessen enthaltend, Darmstadt 1849. Der bereits abgeschlossene Verkauf an den Mainzer Erzbischof Heinrich III. von VirnebergHeinrich Reimer, Urkundenbuch zur Geschichte der Herren von Hanau und der ehemaligen Provinz Hanau. Teil 1. Leipzig 1891, 470. wurde durch Philipp V. von Falkenstein, Herr zu Münzenberg und Laubach, der mit Elisabeth von Hanau verheiratet war, hintertrieben.
Zur Herrschaft Laubach gehörten 1341 u. a. Gonterskirchen und Einartshausen sowie die späteren Wüstungen Germanshausen und Horloff.Wolf-Arno Kropat, Reich, Adel und Kirche in der Wetterau von der Karolinger- bis zur Stauferzeit. = Wetterauer Geschichtsblätter 13 (1964), S. 134–137. Nach dem Aussterben der Falkensteiner 1418 teilten sich die Brüder Bernhard und Johannes von Solms deren ausgedehnten Besitz.
1432 fiel Gonterskirchen infolge der Solms’schen Teilung an die Johannische Linie Solms-Lich.
Gonterskirchen unter Klosterbesitz Die Ritter Gottfried Strebekotz und Klas von Engelnhausen verkauften 1365 an das Kloster Haina Gülten zu Gonterskirchen, Wiemannshausen, Laubach und Nieder-Hindernau.Albrecht Eckhardt, Klosterarchive: Regesten und Urkunden. 6, 1, Nr. 693 f. Marburg 1977. Es ist auch wohl dieser Besitz, den das Kloster 1528 an Graf Philipp von Solms-Lich für 2.000 fl. mit seinem Hof in Utphe samt Zinsen zu Ober-Bessingen, Ettingshausen, Gonterskirchen, Laubach und Trais-Horloff verkauft.Friedrich Battenberg, Solmser Urkunden. Regesten zu den Urkundenbeständen und Kopiaren der Grafen und Fürsten von Solms im Staatsarchiv Darmstadt (Abteilungen B 9 und F 24 B), im gräflichen Archiv zu Laubach und im fürstlichen Archiv zu Lich. 1131–1913. Bd. 1–5, Darmstadt 1981–1986. Solmser Urkunden 3, Nr. 2654, 2680.
Das Antoniterkloster Grünberg erhielt 1477 eine Stiftung u. a. aus dem Zehnten zu Gonterskirchen. Weiterhin konnten die Grünberger Antoniter 1489 vom Kloster Arnsburg dessen Güterbesitz in Gonterskirchen erwerben.Albrecht Eckhardt, Klosterarchive: Regesten und Urkunde. Die oberhessischen Klöster 3, 1, Nr. 489, und 3, 2, Nr. 489.
Bis 1702 waren Ruppertsburg und Einartshausen Filialkirchen der Pfarrei zu Gonterskirchen; das Kirchenpatronat lag ursprünglich bei den Grafen zu Solms-Lich, von 1548 bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts bei den Grafen zu Solms-Laubach. 1809 trat die Pfarrei Gonterskirchen zusammen mit Einartshausen der Unierten Kirche bei.
Wüstungen um Gonterskirchen mini|Wüstungen um Gonterskirchen Um Gonterskirchen herum findet sich eine erstaunlich große Anzahl von Wüstungen. Innerhalb der heutigen Gemarkung sind dies:
Germanshausen Hartmannshausen Hindernau (auch „Nieder-Hinderna“ und „Ober-Hinderna“) Lauzendorf Horloff Selbach
Außerhalb der offiziellen Gemarkungsgrenzen, aber in näherer Umgebung von Gonterskirchen finden sich außerdem:
Sorgenlos Buchholz Rutthardshausen Gersrode (auch „Hirschrod“) Winden (oder „Wynden“)
Die hohe Anzahl von Wüstungen und Auflassungen ist in vielen Fällen mit dem Bestreben der Grafen zu Solms-Laubach zu erklären, kleinere Ortschaften gewaltsam in die Kernstadt Laubach einzugemeinden. Ein besonders grausamer Fall dieser Form von gewüsteten Dörfern ereignete sich, einer Sage nach, um ca. 1400, als der damalige Graf von Laubach in einer Nacht sieben Dörfer zwischen Laubach und Schotten zerstören ließ. Wahrscheinlicher als die Zerstörung in einer Nacht ist allerdings, dass die Dörfer zwischen 1412 und 1432 zerstört oder aufgegeben wurden und die Bewohner nach Laubach umsiedeln mussten. Neuzeit Über Jahrhunderte galt Gonterskirchen als das ärmste Dorf in der Grafschaft Solms-Laubach. Bedingt durch die weitläufigen Wälder entwickelte sich der Ort im Mittelalter zu einer Köhlergemeinde; zeitweilig übten fast alle Familien dieses Handwerk aus. Dazu kamen Nagelschmiede.
Ab dem 18. Jahrhundert verdienten viele Männer ihr Geld als sogenannte Schmelzgänger in der bei Laubach gelegenen Friedrichshütte
Die Grafen zu Solms-Laubach ließen in Gonterskirchen mit seinen ausgedehnten Wäldern und dem damit verbundenen Wildreichtum um 1750 ein Jagdhaus errichten.
Hessische Gebietsreform (1970–1977) Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die Gemeinde Gonterskirchen zum 31. Dezember 1970 auf freiwilliger Basis in die Stadt Laubach eingemeindet. Für den Stadtteil Gonterskirchen wurde, wie für die anderen eingemeindeten ehemals eigenständigen Gemeinden von Laubach, ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Gonterskirchen angehört(e):
vor 1806: Heiliges Römisches Reich, Grafschaft Solms-Laubach (Anteil an der Herrschaft Münzenberg), Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach) ab 1806: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Fürstentum Oberhessen, Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach) ab 1815: Großherzogtum Hessen (Souveränitätslande), Provinz Oberhessen, Amt Laubach (des Grafen Solms-Laubach) ab 1820: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Amt LaubachStandesherrliches Amt Laubach (Patrimonialgericht) des Grafen Solms-Laubach ab 1822: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Landratsbezirk HungenTrennung zwischen Justiz (Landgericht Laubach; 1822 gingen die Rechte des „standesherrlichen Amts Laubach“ an das Landgericht über, wo sie im Namen der Standesherren ausgeübt wurden) und Verwaltung- ab 1837: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Grünberg ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Gießen ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1867: Norddeutscher Bund, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Oberhessen, Kreis Schotten ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis Gießen ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen ab 1971: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Laubach ab 1977: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Lahn-Dill-Kreis, Stadt Laubach ab 1979: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Gießen, Stadt Laubach ab 1981: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Gießen, Landkreis Gießen, Stadt Laubach
Gerichte seit 1803 In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das Hofgericht Gießen als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen und somit war für Gonterskirchen ab 1806 das „Patrimonialgericht der Grafen Solms-Laubach“ in Laubach zuständig. Nach der Gründung des Großherzogtums Hessen 1806 wurden die Aufgaben der ersten Instanz 1821–1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Land- bzw. Stadtgerichte übertragen. Ab 1822 ließen die Grafen Solms-Laubach ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben. „Landgericht Laubach“ war daher die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht, das für Gonterskirchen zuständig war. Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf 1823. Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in „Amtsgericht Laubach“ und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen.
Am 1. Juli 1968 erfolgte die Auflösung des Amtsgerichts und die Gemeinde Gonterskirchen wurde dem Sprengels des Amtsgerichts Gießen zugelegt.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011