mini|280px|Ober-Abtsteinach, von Osten gesehen mini|280px|Löhrbacher Straße und der rund 1,5 km entfernte Hardberg mit dem 135 m hohen Sendeturm des Hessischen Rundfunks Ober-Abtsteinach ist der einwohnerreichste Ortsteil der Gemeinde Abtsteinach im südhessischen Landkreis Bergstraße und Sitz der Gemeindeverwaltung.
Geographische Lage Ober-Abtsteinach liegt im Odenwald in einer hochgelegenen Talaue, in der die von hier südwärts über Unter-Abtsteinach dem Neckar in Neckarsteinach zufließende Steinach entspringt. Die Gemarkung des Ortes umfasst einen für Odenwälder Verhältnisse hohen Anteil an Feldflur, der geringe Waldanteil steht besonders am östlichen und nördlichen Rand. Namhafte Erhebungen wie der Waldskopf, der Götzenstein und der Hardberg in der nahen Umgebung liegen alle jenseits der Gemeindegrenze. Durch Ober-Abtsteinacher Gebiet läuft die Wasserscheide zwischen Steinach und Weschnitz und damit zwischen Neckar und Oberrhein. Am nördlichen Rand der Gemarkung beginnt der steile Abfall in das Talsystem des Weschnitz-Zuflusses Mörlenbach.
Geschichte Ortsgeschichte Auf die Besiedlung der Gegend um Abtsteinach durch Kelten schon in vorrömischer Zeit weisen entsprechende Funde hin. Gesichert ist eine mehr als tausendjährige Geschichte, da der früheste erhalten gebliebene urkundliche Nachweis im Lorscher Codex das Bestehen des Ortes possesa Steinah, des heutigen Ortsteils Ober-Abtsteinach, erstmals für das Jahr 1012 belegt.
Ober-Abtsteinach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst dem zugehörigen Bezirk, der ausgedehnten Mark Heppenheim, dem Reichskloster Lorsch. Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben. Der Blütezeit des Klosters Lorsch, in dessen Gebiet Abtsteinach lag, folgte im 11. und 12. Jahrhundert sein Niedergang. 1232 wurde das Kloster dem Erzbistum Mainz unterstellt. 1461 verpfändet Kurmainz infolge der Mainzer Stiftsfehde diese Besitzungen an die Kurpfalz. Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf.
Im Mittelalter war Abtsteinach als Zent grundherrschaftliche Verwaltungsstelle sowie Gerichtsort. Mit der Verpfändung des Amts Starkenburg 1461 begann für die Kurmainzer Besitzungen an der Bergstraße und im Odenwald die Zeit der kurpfälzischen Herrschaft. Als im Laufe des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) spanische Truppen der Katholischen Liga die Region eroberten, wurde 1623 die Kurmainzer Herrschaft wieder hergestellt. Dadurch wurde die durch die Pfalzgrafen eingeführte Reformation weitgehend wieder rückgängig gemacht und die Bevölkerung musste wieder zum katholischen Glauben zurückkehren. Zwar zogen sich die spanischen Truppen nach 10 Jahren vor den anrückenden Schweden zurück, aber nach der katastrophalen Niederlage der Evangelischen in der Schlacht bei Nördlingen 1634 verließen auch die Schweden die Bergstraße und mit dem Schwedisch-Französischen Krieg begann ab 1635 das blutigste Kapitel des Dreißigjährigen Krieges. Aus der Region berichten die Chronisten aus jener Zeit: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Mit dem Westfälischen Frieden von 1648 wurde die Einlösung der Pfandschaft endgültig festgeschrieben. Aus dem Jahr 1654 wird berichtet, dass jeder Centmann Leibeigener von Kurmainz ist. Für das gleiche Jahr ist belegt, dass der Ort aus 7 Huben bestand und zusammen mit Ober-Abtsteinach jährlich 26½ fl. Bede an die Kellerei in Heppenheim zu zahlen hatte.
Im Jahr 1782 führte Kurmainz eine Verwaltungsreform durch, mit der in Fürth eine Amtsvogtei eingerichtet wurde, in dessen Verwaltungsbezirk auch Ober-Abtsteinach lag. Die Amtsvogtei wiederum war dem Oberamt Starkenburg des „Unteren Erzstifts“ des Kurfürstentums Mainz unterstellt. Damit wurden die Rechte und Entscheidungsfreiheiten der Zent weitgehend eingeschränkt.
Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde Kurmainz aufgelöst und das Oberamt Starkenburg und mit ihm Ober-Abtsteinach kamen zur Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, die 1806 in dem auf Druck Napoleons gebildeten Großherzogtum Hessen aufging.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Oberabtsteinach: Ein katholisches Pfarrdorf an der Steinach mit 779 Einwohnern. Die Gemarkung bestand aus 2050 Morgen, davon waren 966 Morgen Ackerland, 288 Morgen Wiesen und 739 Morgen Wald.
In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Pfarrdorf Ober-Abtsteinach mit eigener Bürgermeisterei 65 Häuser, 413 Einwohner, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Wald-Michelbach, die evangelische Pfarrei Wald-Michelbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Ober-Abtsteinach des Dekanats Heppenheim angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden außerdem Mackenheim (11 Häuser, 81 Einw.) und die Schnorrenbacher Höfe (2 Häuser, 22 Einw.) verwaltet.
In Hessen gehörte Ober-Abtsteinach infolge einer Reihe von Verwaltungsreformen zum Landratsbezirk Lindenfels sowie den Kreisen Lindenfels und Heppenheim, bis es 1938 zum heutigen Landkreis Bergstraße kam.
Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 324 ha angegeben, davon waren 82 ha Wald.
Am 31. Dezember 1971 entstand im Zuge der Gebietsreform in Hessen die Gemeinde Abtsteinach durch den freiwilligen Zusammenschluss der bis dahin selbständigen Gemeinden Ober-Abtsteinach, Unter-Abtsteinach und Mackenheim. Sitz der Gemeindeverwaltung wurde Ober-Abtsteinach. Ortsbezirke nach der hessischen Gemeindeordnung wurden nicht eingerichtet.
Historische Beschreibungen Die Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues berichtet 1812 über die Ober-Abtsteinach:
Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Ober-Abtsteinach:
Im Neuesten und gründlichsten alphabetischen Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 findet sich folgender Eintrag:
Verwaltungsgeschichte im Überblick Die folgende Liste zeigt die Staaten und deren Verwaltungseinheiten,Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter und frühen Gerichte sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan. denen Ober-Abtsteinach angehört(e):
vor 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Amt Starkenburg (1461–1650 an Kurpfalz verpfändet), Zent Abtsteinach ab 1782: Heiliges Römisches Reich, Kurfürstentum Mainz, Unteres Erzstift, Oberamt Starkenburg, Amtsvogtei Fürth ab 1803: Heiliges Römisches Reich, Landgrafschaft Hessen-Darmstadt,Durch den Reichsdeputationshauptschluss. Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth ab 1806: Großherzogtum Hessen,Infolge der Rheinbundakte. Fürstentum Starkenburg, Amt Fürth ab 1812: Großherzogtum Hessen, Fürstentum Starkenburg, Amt Waldmichelbach ab 1815: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Amt Waldmichelbach ab 1821: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Landratsbezirk LindenfelsTrennung zwischen Justiz (Landgericht Fürth) und Verwaltung. ab 1832: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim ab 1848: Großherzogtum Hessen, Regierungsbezirk Heppenheim ab 1852: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels ab 1871: Deutsches Reich, Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Lindenfels ab 1874: Großherzogtum Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim ab 1918: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Provinz Starkenburg, Kreis Heppenheim ab 1938: Deutsches Reich, Volksstaat Hessen, Landkreis BergstraßeIm Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelöst. ab 1945: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone,Infolge des Zweiten Weltkriegs. Groß-Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1946: Deutsches Reich, Amerikanische Besatzungszone, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1949: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße ab 1972: Bundesrepublik Deutschland, Hessen, Regierungsbezirk Darmstadt, Landkreis Bergstraße, Gemeinde Abtsteinach
Justiz Mit Einrichtung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz für Ober-Abtsteinach.
Durch die Verwaltungsreformen von 1832, 1848 und zuletzt 1852 änderten sich nicht nur die Bezeichnungen der Verwaltungsbezirke, sondern auch deren Grenzen. Um das wieder anzugleichen, revidierte das Großherzogtum 1853 in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen umfassend die Zuständigkeitsbereiche der Gerichte. In der Folge wechselte Ober-Abtsteinach zum Landgericht Waldmichelbach.Bekanntmachung, 1. die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt und Waldmichelbach,2. die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichtsbezirke in der Provinz Starkenburg betreffend vom 20. Mai 1853. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 19 vom 26. April 1853, S. 221–230 (225).
Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolgedessen die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, wurde nun das Amtsgericht Wald-Michelbach im Bezirk des Landgerichts Darmstadt zuständig.
1943 wurde der Amtsgerichtsbezirk Wald-Michelbach kriegsbedingt vorübergehend aufgelöst, dem Amtsgericht Fürth zugeordnet und dort als Zweigstelle geführt, was nach dem Krieg wieder rückgängig gemacht wurde. Zum 1. Juli 1968 wurde dann das Amtsgericht Wald-Michelbach endgültig aufgelöst. Dabei kam Ober-Abtsteinach in die Zuständigkeit des ehemaligen Amtsgerichts Hirschhorn, das gleichzeitig eine Außenstelle des Amtsgerichts Fürth wurde. Die Außenstelle wurde 2003 aufgelöst.
Bevölkerung Einwohnerstruktur 2011 Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag, dem 9. Mai 2011, in Ober-Abtsteinach 1356 Einwohner. Darunter waren 87 (6,4 %) Ausländer. 228 Einwohner waren unter 18 Jahre alt, 546 waren zwischen 18 und 49, 303 zwischen 50 und 64 und 276 Einwohner waren älter. Die Einwohner lebten in 579 Haushalten. Davon waren 150 Singlehaushalte, 174 Paare ohne Kinder und 210 Paare mit Kindern, sowie 36 Alleinerziehende und 25 Wohngemeinschaften. In 138 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 384 Haushaltungen lebten keine Senioren.
Einwohnerentwicklung • 1654: 7 Huben • 1806: 247 Einwohner, 27 Häuser • 1812: 256 Einwohner, 28 Häuser • 1829: 358 Einwohner, 48 Häuser • 1867: 413 Einwohner, 65 Häuser
Historische Religionszugehörigkeit • 1829: 358 katholische (= 100 %) Einwohner • 1961: 72 evangelische (= 7,69 %), 857 katholische (= 91,56 %) Einwohner
Wappen links|100px Blasonierung: „In Rot über blauem Wellen-Schildfuß ein aus silbernen Felsen wachsender silberner Abtstab.“Hessisches Landesarchiv Darmstadt, Bestand R 6 C Nr. 208.
Das Wappen wurde der damaligen Gemeinde am 21. Dezember 1929 durch den Hessischen Innenminister verliehen. Gestaltet wurde es durch den Darmstädter Heraldiker Georg Massoth. Es wurde bei der Gemeindeneugründung 1972 von der Gemeinde Abtsteinach übernommen.
Das Wappen von Ober-Abtsteinach ist ein sogenanntes redendes Wappen: Der Abtsstab dokumentiert die Verbindung von Ober-Abtsteinach als Besitztum des Klosters Lorsch (in Abtsteinach gab es keine Abtei). Der Felsen bzw. Berg symbolisiert den Hardberg als höchsten Berg der Umgebung, der für Abtsteinach bestimmend ist. Die Wellenschildfuß symbolisiert den Bachlauf der Steinach, deren Quelle in Ober-Abtsteinach entspringt und dem Neckar zufließt. Ein Siegel aus dem Jahr 1736 zeigt in der oberen Hälfte einen Löwen, in der unteren Hälfte den Abtsstab und zwei Sterne sowie die Buchstaben A und S.
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