Bobstadt ist ein Stadtteil von Bürstadt im südhessischen Landkreis Bergstraße.
Geographische Lage Bobstadt liegt nordwestlich der Kernstadt Bürstadt im Hessischen Ried. Die geradezu brettebene und überwiegend landwirtschaftlich genutzte Gemarkung erstreckt sich südlich der Weschnitz bis zum Mühlgraben, der die Grenze zur Gemarkung Bürstadt bildet.
Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Süden die Kernstadt Bürstadt, im Westen Hofheim, im Norden Biblis und, etwas weiter entfernt, im Osten Einhausen.
Geschichte Mittelalter Die erste Erwähnung Bobstadts findet sich im Lorscher Codex, einem Besitzverzeichnis des Klosters, als „Die gottgeweihte Eufemia, Tochter des Grafen Cancor“ am 1. Oktober 776 ihre Güter in Villa et marca Babestat dem Kloster Lorsch schenkte. Ein weiterer Eintrag ist für das Jahr 782 verzeichnet, nach dem ihr Bruder Heinrich ebenfalls seinen Besitz in Bobstadt der Abtei Lorsch vermachte. Der Graf Concor wird im Lorscher Codex als Stifter des Klosters genannt. Dass Bobstadt zur „Mark Heppenheim“ und damit zum unmittelbaren Einflussbereich des Klosters Lorsch gehörte, ist nicht belegt. Dagegen ist überliefert, dass Dorf und Gemarkung Bobstadt 1427 zum Bistum Worms gehörten, als Peter von Wattenheim Güter in Bobstadt vom Wormser Bischof als Lehen erhielt. Diese fielen mit dessen Tod im Jahre 1440 an das Bistum zurück. 1443 bekannte Konrad von Frankenstein Dorf und Gericht Bobstadt als Lehen, sowie Burg- und Mannlehen zum Stein vom Bischof Johann von Worms (Johann II. von Fleckenstein) erhalten zu haben.
Der Ursprung der Burg Stein reicht bis in die Zeit der Römer zurück, die am damaligen Rheinlauf einen Hafen betrieben. Der Platz geriet zeitweise in Vergessenheit, bis er 805 als Zullenstein dem Kloster Lorsch als Königsgut geschenkt wurde. Im Jahr 995 wurde dann der Platz als „Ort Stein“ erwähnt, als Kaiser Otto III. auf Bitten des Lorscher Fürstabt Salmann dem Ort Stein das Marktrecht verlieh. Nach 1100 scheint der Hafen verlandet gewesen zu sein und der Bischof von Worms war Besitzer des Platzes, den er zu einer Burg ausbaute. 1232 war die Niederungsburg „Burg Stein“ Kellerei der wormsischen Dörfer Bobstadt, Lampertheim, Hofheim und Nordheim., abgerufen am 20. Mai 2015 Im Jahr 1387 verpfändete der in Geldnot geratene Wormser Bischof Eckard von Worms für 23.000 Rheinische Gulden die Hälfte des Amtes Stein mit der Burg, sowie die Stadt Ladenburg an seinen Schutzherren, den Pfalzgrafen Ruprecht I. Dabei wurden die Gerechtsame und Einkünfte des verpfändeten Gebiets geteilt und dem pfälzischen Oberamt Heidelberg unterstellt.
Frühe Neuzeit
Der Ort und das Gericht in Bobstadt blieben bis 1780 Lehen des Frankensteiner Adelsgeschlechts.
Bobstadt gehörte zum Gebiet des Gemeinen Rechts, das hier ohne die Überlagerung von Partikularrecht galt. Dieses behielt seine Geltung auch während der Zugehörigkeit zum Großherzogtum Hessen im 19. Jahrhundert, bis es zum 1. Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Bürgerlichen Gesetzbuch abgelöst wurde.Arthur B. Schmidt: Die geschichtlichen Grundlagen des bürgerlichen Rechts im Großherzogtum Hessen. Curt von Münchow, Gießen 1893, S. 102f u. Anm. 12.
In die Frankensteiner Zeit fallen der Dreißigjährige Krieg (1618–1648) und der Pfälzische Erbfolgekrieg, bei denen die Region schwere Verluste an Menschen und Gütern hinnehmen musste. Besonders schlimm waren die Jahre 1632 und 1632, als die Pest in Bevölkerung stark dezimierte, und nach 1635, als mit dem Eingreifen Frankreichs in den Krieg dessen blutigstes Kapitel begann. Die Chronisten aus jener Zeit berichteten: „Pest und Hunger wüten im Land und dezimieren die Bevölkerung, sodass die Dörfer öfters völlig leer stehen“. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges durch den Westfälischen Frieden, einigen sich 1653 im „Regensburger Rezess“ der Pfälzer Kurfürst Karl Ludwig und der benachbarten Kurfürsten von Mainz, Johann Philipp von Schönborn, über eine Reihe strittiger Rechtspositionen. So wurde festgelegt, dass in Wattenheim wieder das katholische Bekenntnis eingesetzt und in Nordheim eine reformierte Kirchengemeinde mit Filialen in Hofheim und Bobstadt eingerichtet werden sollte.
In den Jahren 1688–1697 wütete der durch Frankreich provozierte Pfälzische Erbfolgekrieg, der das Gebiet zwischen Rhein und Bergstraße vielfältiger Zerstörung aussetzte und so die Wiederaufbaubemühungen nach dem Dreißigjährigen Krieg zum Teil zunichtemachte. Erst mit dem Frieden von Rijswijk 1697 zogen sich die Franzosen wieder hinter den Rhein zurück. Aus dieser Zeit wurde berichtet: „An der Bergstraße und im ganzen Land herrscht großes Sterben und Hungersnot.“ und in der Pfarrei Gernsheim ist im Totenbuch das Jahr 1689 mit Annuus Feralis (Schreckensjahr) überschrieben.
Im Jahr 1780 tauschte Johann Friedrich Joseph Carl Xaver Freiherr von Frankenstein den Ort gegen den vierten Teil des Dorfes Dornassenheim und andere Gefälle mit dem Bistum Worms. Mit dem Tausch gehörte Bobstadt zum wormsischen Amt Lampertheim, das Nachfolger des Amtes auf der Burg Stein wurde.
Vom 19. Jahrhundert bis heute Bobstadt wird hessisch Das ausgehende 18. und beginnende 19. Jahrhundert brachte Europa weitreichende Änderungen. Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das „Linke Rheinufer“ und damit der linksrheinische Teil des Bistums Worms durch Frankreich annektiert. In der letzten Sitzung des Immerwährenden Reichstags in Regensburg wurde im Februar 1803 der Reichsdeputationshauptschluss verabschiedet, der die Bestimmungen des Friedens von Lunéville umsetzte, und die territorialen Verhältnisse im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) neu regelte. Er verfügte die Auflösung des Bistums Worms und wies das Amt Lampertheim der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt als Ausgleich für verlorene linksrheinische Gebiete zu, die es dem Fürstentum Starkenburg zuordnete. Bereits vor dem Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses hatten am 10. September 1802 hessische Truppen das Amt Lampertheim besetzt.
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.
Unter Druck Napoleons wurde 1806 der Rheinbund gegründet, dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien. Dies führte am 6. August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone durch den römisch-deutschen Kaiser Franz II., womit das Alte Reich aufhörte zu bestehen. Am 14. August 1806 wurde die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, gegen Stellung hoher Militärkontingente an Frankreich und den Beitritt zum Rheinbund, von Napoleon zum Großherzogtum erhoben, andernfalls drohte er mit Invasion.
Nach der endgültigen Niederlage Napoléons regelte der Wiener Kongress 1814/15 die territorialen Verhältnisse in Deutschland neu, dabei wurde die Zugehörigkeit des Fürstentums Starkenburg zum Großherzogtum Hessen bestätigt, woraufhin dieses das Gebiet im Rahmen einer Verwaltungsreform in Provinz Starkenburg umbenannte.Beiträge zur Statistik des Grossherzogthums Hessen, Bände 1–5. Band 3, S. 32 (Digitale Ansicht)
Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Großherzogtum Hessen aufgehoben und es erhielt mit der am 17. Dezember 1820 eingeführten Verfassung des Großherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie, in der der Großherzog aber noch große Machtbefugnisse hatte. Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit, Zehnten, Grundzinsen und andere Gefälle blieben aber noch bis 1848 bestehen.
1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Großherzogtums aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Bobstadt nun im Landratsbezirk Heppenheim lag. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Hofheim auch für Bobstadt zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.
Die „Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen“ berichtet 1829 über Bobstadt:
Im 19. Jahrhundert wurde Bobstadt mehrfach von schweren Überschwemmungen des Rheins betroffen. Am 3. November 1824 brach der Reuterdeich bei Nordheim und weite Teile des Hessischen Rieds, insbesondere auch Bobstadt, wurden überschwemmt. Auch bei der Rheinüberschwemmung im Winter 1882/83 wurde Bobstadt wieder stark in Mitleidenschaft gezogen.
1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet. Bobstadt wurde jetzt dem Kreis Bensheim zugewiesen. 1842 wurde das Steuersystem im Großherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten (Einnahmen aus Grundbesitz) wurden durch ein Steuersystem ersetzt, wie es in den Grundzügen heute noch existiert.
Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 findet sich folgender Eintrag:
Infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben. Darüber hinaus wurden in den Provinzen, die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums am 31. Juli 1848 abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Bobstadt wurde jetzt Teil des Kreises Heppenheim.
Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten ergaben für Bobstadt: Katholisches und evangelisches Filialdorf mit 513 Einwohnern. Die Gemarkung besteht aus 1759 Morgen, davon 1414 Morgen Ackerland, 172 Morgen Wiesen und 115 Morgen Wald. 1852 wurde ein Schul- und Rathaus errichtet, das heute noch als Bürgerhaus in Benutzung ist. In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Bobstadt mit eigener Bürgermeisterei, 79 Häuser, 478 Einwohnern, der Kreis Heppenheim, das Landgericht Lorsch, die evangelische Pfarrei Hofheim mit dem Dekanat in Zwingenberg und die katholische Pfarrei Hofheim des Dekanats Bensheim, angegeben.
1870 provoziert der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch-Französischen Krieg, in dem das Großherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preußens teilnahm. Noch vor dessen offiziellen Ende am 10. Mai 1871 traten die süddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1. Januar 1871 trat dessen neue Verfassung in Kraft, mit der er sich nun Deutsches Reich nannte. Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca. 41.000 Tote. Mit dem Reichsmünzgesetz gab es in Deutschland nur noch eine Währung, die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit.