mini|Der Geschäftssitz des ECMI im KompagnietorDas Europäische Zentrum für Minderheitenfragen (European Centre for Minority Issues, ECMI) in Flensburg ist ein Forschungs- und Informationszentrum über nationale Minderheiten. Das Zentrum ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, Stifter sind das Land Schleswig-Holstein, die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark. Derzeitiger Direktor ist der estnisch-amerikanische Politologe Vello Pettai.
Über das ECMI Organisation Das ECMI gründeten 1996 die Regierungen von Dänemark, Deutschland und Schleswig-Holstein.Flensburger Tageblatt: 1284 bis 2009: Die Stadtchronik, 1. Januar 2009; abgerufen am: 28. Juni 2014. Die Stiftung ist eine unabhängige und interdisziplinäre wissenschaftliche Einrichtung. Während die laufenden Kosten des ECMI von den drei Regierungen finanziert werden, bemüht es sich zusätzlich um projektbezogene Zweit- und Drittmittel, um seine wachsenden Aufgaben finanzieren zu können. Das ECMI beschäftigt ein wissenschaftliches Expertenteam, das auf ein internationales Netzwerk externer Experten zurückgreifen kann. Das ECMI ist in sechs Forschungsbereiche (Cluster) gegliedert: Culture and Diversity, Conflict and Security, Justice and Governance, Politics and Civil Society, Equality and Inclusion sowie Danish-German Minority Issues. Das Zentrum unterhält aktive Beziehungen zu anderen Institutionen mit ähnlichen Tätigkeitsfeldern und entwickelt mit ihnen gemeinsam Projekte. Das ECMI hat einen neunköpfigen Vorstand, der sich aus drei Mitgliedern aus Dänemark, drei aus Deutschland und jeweils einem Repräsentanten der OSZE, des Europarates und der Europäischen Union zusammensetzt. Die Arbeitssprache des ECMI ist Englisch. Das ECMI hat seinen Geschäftssitz im historischen Kompagnietor in der Altstadt Flensburgs.
Ziele Das ECMI betreibt wissenschaftliche Forschung zu Minderheitenfragen. Das Zentrum führt praxisbezogene und interdisziplinäre Forschung durch, stellt Informationen und Dokumentationen zur Verfügung und berät zum Thema Minderheitenfragen im europäischen Raum. Es arbeitet mit verschiedenen Regierungen, internationalen Organisationen sowie Verbänden zusammen. Das Zentrum unterstützt die akademische Forschung anderer, die Medien und die allgemeine Öffentlichkeit durch die Bereitstellung von Informationen und Analysen. Die Beobachtung und Untersuchung potenzieller ethnischer Konflikte in Europa stellen einen Schwerpunkt der Tätigkeiten des Zentrums dar. Insgesamt hat das ECMI drei zentrale Aufgaben: Bewertung und Weiterentwicklung universaler, regionaler, bilateraler und nationaler Standards: Sie können helfen, demokratische Regierungsformen auf der Basis von ethnischer Vielfalt und der Menschenrechte zu festigen. In diesem Zusammenhang interessiert sich das ECMI besonders für die sich entwickelnden Annäherungen der Standards zwischen den EU-Mitgliederstaaten und den Bewerberstaaten. Umsetzung derartiger Standards und die Untersuchung der Effektivität der entsprechenden Umsetzungsmechanismen: Das ECMI berät auch Regierungen und Minderheitengruppen und erarbeitet mit ihnen Umsetzungsmöglichkeiten von Minderheitenregelungen. Konstruktives Konflikt-Management: Zurzeit baut das ECMI seine Kapazität aus, internationale Friedensbemühungen und friedenserhaltende Maßnahmen zu unterstützen, indem es sich zunehmend mit Konflikten ethnopolitischer Dimension im Großraum Europa beschäftigt. Das ECMI hat auch Kontakte mit verschiedenen Spannungsregionen in Europa und veranlasst die lokalen Protagonisten zum Dialog, entweder in der jeweiligen Region oder an einem neutralen Ort. Dabei profitiert das Zentrum von der beispielhaften Entwicklung der Minderheitenfragen im deutsch-dänischen Grenzgebiet.
Geschichtliches Über das Kompagnietor Bereits im 15. Jahrhundert existierte am östlichen Ausgang der heutigen Neue Straße laut dem Chronisten Claeden eine alte Compagnie.E. Lorenzen (Ed.): Das Kompagnietor. Die Geschichte des Flensburger Schiffergelags, Flensburg 1954, S. 5. In einem Bilddokument des Kanzlers Georg Bayer aus dem Jahr 1593 ist bereits das heute als Kompagnietor bezeichnete Gebäude ohne das Obergeschoss zu sehen. Die alte Compagnie musste schließlich im Zuge des Ausbaus der südlichen Straßenfront als Zugang zum Hafen dem heute noch stehenden Komapgnietor weichen. Mit dem Bau des neuen Kompagnietors und des Obergeschosses zwischen 1602 und 1604E. Lorenzen (Ed.): Das Kompagnietor. Die Geschichte des Flensburger Schiffergelags, Flensburg 1954, S. 5 f.Georg Träger, Werner de Vries: Flensburger Schiffergelag 1580–2005, Flensburg 2005, S. 21. konnten außen am Gebäude die heute noch existierenden Waffentafeln angebracht werden, wovon die obere das dänische Königswappen von König Christian IV und seiner Frau, Anna Katharina von Brandenburg, und die untere Tafel das Flensburger Wappen zeigt.ECMI: Über das Kompagnietor, o. J., zuletzt abgerufen am 27. September 2024.
Das Flensburger Schiffergelag, welches 1580 nach zu großen sozialen Gegensätzen zwischen den Kaufleuten und Schiffern der 1390 gegründeten St. Marien-Kaufmannsgilde entstanden war,Georg Träger, Werner de Vries: Flensburger Schiffergelag 1580–2005, Flensburg 2005, S. 6, 19, 41. nutzte das Kompagnietor als Gesellschaftshaus.Georg Träger, Werner de Vries: Flensburger Schiffergelag 1580–2005, Flensburg 2005, S. 25. Der Saal im südlichen Teil des Obergeschosses diente bis 1845 zur Abhaltung ihrer Gelagsfeiern.E. Lorenzen (Ed.): Das Kompagnietor. Die Geschichte des Flensburger Schiffergelags, Flensburg 1954, S. 10.Siehe E. Lorenzen (Ed.): Das Kompagnietor. Die Geschichte des Flensburger Schiffergelags, Flensburg 1954, S. 14–17, für den Ablauf einer solchen Feier. Der Nordteil des Kompagnietors war durch die Handelsbörse der Stadt mit Käufen und Verkäufen von Schiffen sowie Waren, dem Austausch von Nachrichten und der Mitteilung von Bekanntmachungen geprägt. Des Weiteren befand sich im 18. Jahrhundert, möglicherweise schon vorher, der Amtssitz des städtischen Waage- und Brückenmeisters, erreichbar durch ein kleines, mittlerweile zugemauertes Tor neben dem heute noch existierenden Tor. Der Waage- und Brückenmeister betrieb gleichzeitig eine Schankwirtschaft im Kompagnietor, die erst 1838 schließen musste. Ob auch im für Flensburg konfliktreichen 17. Jahrhundert das Kompagnietor kontinuierlich in Besitz des Schiffgelags oder zwischenzeitlich im Besitz der Stadt Flensburg war und später als Lehen der Gilde wieder zur Verfügung gestellt wurde, ist unklar.
Seit 1851 war das Kompagnietor ausschließlich Sitz des inzwischen eigenständig gewordenen Schiffergelags.Georg Träger, Werner de Vries: Flensburger Schiffergelag 1580–2005, Flensburg 2005, S. 29. Außerdem war das Kompagnietor von 1878 bis ca. 1985 Sitz des Seegerichtes, welches als Vorgänger des Seeamtes gelten kann.ECMI: Über das Kompagnietor, o. J., zuletzt abgerufen am 27. September 2024. Nach der Schließung des Seegerichts blieb das Kompagnietor vermutlich bis zur Gründung des ECMI geschlossen und ungenutzt.
Das deutsch-dänische Minderheitenmodell Die Grundlage für die positive Entwicklung der dänischen Minderheit in Deutschland und der deutschen Minderheit in Dänemark seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde durch die Bonn-Kopenhagen-Erklärungen vom 29. März 1955 gelegt.Siehe Popova, Zora (Ed.): Handbook on Minority Institutions in Schleswig-Holstein. Transfer of models to the Western Balkans, u. a. Bonn 2019, S. 11–16. Obwohl sie offiziell als unabhängig voneinander zu betrachten sind, enthalten sie doch denselben Inhalt. Sie griffen auf Artikel 14 der Europäischen Menschenrechtskonvention und die bereits 1949 getroffenen deutsch-dänischen Deklarationen – das Kopenhagen Protokoll und die Kieler Erklärung – zurück.Henrik Becker-Christensen: "From Confrontation to Cooperation" The Danish-German Minority Model, hrsg. vom Danish Consulate General in Flensburg, Flensburg 2014, S. 4.
Die Bonn-Kopenhagen-Erklärungen festigten die Rechte beider Minderheiten. Insbesondere betonen sie das Recht auf freie Entscheidung der Zugehörigkeit zu einer Minderheit sowie die uneingeschränkte Nutzung der jeweiligen Sprache ohne behördliche Einschränkungen. Darüber hinaus wird beiden Minderheiten ausdrücklich die Pflege ihrer kulturellen, religiösen und professionellen Verbindungen an ihrem Wohnort (Deutschland oder Dänemark) und mit dem jeweiligen Heimatland (Deutschland oder Dänemark) gestattet. Von besonderer Bedeutung ist das Recht beider Minderheiten, eigene Kindergärten und Schulen zu etablieren. Diese Bildungseinrichtungen sollen staatliche Zuschüsse erhalten – im Fall der dänischen Schulen in Schleswig-Holstein durch Deutschland und im Fall der deutschen Schulen in Süddänemark durch Dänemark.E. Lorenzen (Ed.): Das Kompagnietor. Die Geschichte des Flensburger Schiffergelags, Flensburg 1954, S. 9–11.
In einem ergänzenden Protokoll vom 28. März 1955 – „The result of the Danish-German dialogues about the rights of our respective minorities“ – wurden umfassende politische Regelungen für die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein festgeschrieben. Dieses Protokoll sieht vor, dass die dänische Minderheit die Möglichkeit hat, im Bundestag in Berlin vertreten zu sein, sofern sie die in ihrem Bundesland (≙ Schleswig-Holstein) benötigten Stimmen für einen Kandidaten vorweisen kann. Darüber hinaus wurde im Schleswig-Holsteinischen Landtag am 23. Mai 1955 die 5-%-Hürde für die dänische Minderheit bei Landtagswahlen aufgehoben. Dies bedeutet, dass die Minderheit auch auf Landesebene nur noch ausreichend Stimmen für einen einzigen Kandidaten sammeln muss, um im Landtag von Schleswig-Holstein vertreten zu sein.
Nachdem die Schleswigsche Partei (SP), welche die deutsche Minderheit im dänischen Parlament Folketing vertritt, im Jahr 1964 nicht erneut in das dänische Parlament einziehen konnte, wurde im folgenden Jahr eine Kontaktgruppe eingerichtet, um eine direkte Verbindung zwischen der deutschen Minderheit und dem Folketing sowie der dänischen Regierung zu gewährleisten. Da die SP seit 1973 aufgrund eines zu kleinem Wählerpotenzials nicht mehr bei Folketingswahlen antreten, existiert die Kontaktgruppe bis heute. Zu den weiteren Entwicklungen zählt u. a. die Gründung eines deutschen Sekretariats in Kopenhagen im Jahr 1983.
In Deutschland existiert seit 1965 eine vergleichbare Kontaktgruppe zur dänischen Minderheit als Teil des Innenministeriums und im Jahr 1975 wurde eine zusätzliche Kontaktgruppe zwischen der dänischen Minderheit und der schleswig-holsteinischen Landesregierung etabliert. Ende der 1980er Jahre folgte die Einrichtung eines Border Region Commissioner, welcher später in Commissioner for Minorities umbenannt wurde. Zudem wurde der Schutz der dänischen Minderheit durch eine 1990 erfolgte Änderung sogar in die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen.
Zusammengefasst wird das Modell seit 1955 als "Danish-German minority model" bezeichnet.E. Lorenzen (Ed.): Das Kompagnietor. Die Geschichte des Flensburger Schiffergelags, Flensburg 1954, S. 17. Das Bewusstsein über die Notwendigkeit von Regelungen über die (beiden) Minderheiten führte zur Gründung des European Centre for Minority Issues (ECMI) 1996 in Flensburg durch die Bundesrepublik Deutschland, das Königreich Dänemark und das Land Schleswig-Holstein.Siehe außerdem die Website des ECMI.