mini|Haupteingang zum Landgericht Hanau im Justizgebäude Hanau (2025) Das Landgericht Hanau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von neun Landgerichten in Hessen. Es hat seinen Sitz in Hanau.

Geschichte Oberstes Gericht des Landes war in der Grafschaft Hanau-Münzenberg das Hofgericht. Es wurde in der Regierungszeit des Grafen Philipp Ludwig II. im Jahr 1606Dietrich, S. 181. durch ein Privilegium de non appellando gestärkt, das für alle Rechtsstreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 500 Gulden die Berufung an Reichsgerichte verbot. Nach dem Tod des letzten Hanauer Grafen, Johann Reinhard III., erbte 1736 Landgraf Friedrich von Hessen-Kassel die Grafschaft Hanau-Münzenberg, trat die Erwerbung aber sofort an seinen jüngeren Bruder, Wilhelm VIII., ab, da er selbst König von Schweden war und sich damit dauerhaft außer Landes aufhielt. Durch die besonderen Verhältnisse in der Familie der Landgrafen von Hessen-Kassel wurde die Grafschaft Hanau-Münzenberg über ein halbes Jahrhundert weiter wie eine Sekundogenitur für jüngere Prinzen der Landgrafschaft behandelt, zunächst für Wilhelm VIII. und ab 1760 für Erbprinz Wilhelm (IX.). Auch die Justiz und damit das Hofgericht blieben selbständig. Erst ab 1786, als Landgraf Wilhelm IX. auch die Landgrafschaft erbte, wurde die Grafschaft Hanau-Münzenberg enger an die Landgrafschaft herangeführt. Im Jahre 1791 erwirkte Wilhelm IX. zwar ein neues, unbegrenztes Privilegium de non appellando illimitatum für die Grafschaft Hessen-Hanau-Münzenberg, allerdings wurde im gleichen Jahr das Oberappellationsgericht in Kassel höchste gerichtliche Instanz auch für Hanau.Dietrich, S. 250, Anm. 115.

Kurhessen mini|Foto von 1860/1865, etwa vom Paradeplatz. Bildmitte: die Kirche Mariae Namen, rechts davon das Gebäude des Obergerichtes Hanau

Das napoleonische Zwischenspiel hinterließ wegen der rigorosen Revisionspolitik des nunmehrigen Kurfürsten Wilhelm I. keine Spur in der Gerichtsverfassung des Landes. Mit der Verwaltungsreform des Kurfürstentums Hessen von 1821 wurde das Kurfürstentum Hessen in vier Provinzen und 22 Kreise eingeteilt und erhielt eine parallele Gerichtsorganisation, an deren Spitze weiter das Oberappellationsgericht Kassel stand. Das Obergericht Hanau – Vorläufer des Landgerichtes Hanau – war für die Provinz Hanau zuständig.

Die Hanauer Gerichte hatten seit 1835 ihren Sitz im Altstädter Rathaus und erhielten 1842 ein Gerichtsgebäude im Bangert. Dies war ein freistehender, dreigeschossiger Bau mit einem großen Sitzungssaal, der in seiner Höhe zwei Stockwerke einnahm. Er wurde im Zweiten Weltkrieg zerstört.

Preußen und Hessen mini|Front zur Nußallee im Entwurf von 1911 mini|hochkant|Karl-Anton Schulte, Landgerichtspräsident in Hanau 1928–1933

Nach dem verlorenen Krieg von 1866 annektierte das Königreich Preußen das Kurfürstentum Hessen.Gesetz, betreffend die Vereinigung des Königreichs Hannover, des Kurfürstenthums Hessen, des Herzogthums Nassau und der freien Stadt Frankfurt mit der Preußischen Monarchie vom 20. September 1866. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 47, S. 555;Patent wegen der Besitznahme des vormaligen Kurfürstenthums Hessen vom 3. Oktober 1866. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 51, S. 594f.Allerhöchste Proklamation an die Einwohner des vormaligen Kurfürstenthums Hessen vom 3. Oktober 1866. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 51, S. 595f. Damit wurde auch Hanau preußisch und erhielt 1867 eine preußische Gerichtsverfassung.§ 1 Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 64, S. 1085;Verfügung vom 8. August 1867, – betreffend die Einrichtung nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf, zu bildenden neuen Gerichte. In: Justiz-Ministerial-Blatt für die Preußische Gesetzgebung und Rechtspflege Nr. 31 vom 9. August 1867, S. 221. Das Obergericht Hanau wurde in Kreisgericht Hanau umbenannt. Es war die Berufungsinstanz für die Amtsgerichte seines Bezirkes. Das Oberappellationsgericht Kassel wurde mediatisiert und in Appellationsgericht umbenannt.§ 1 Verordnung über die Gerichtsverfassung in dem vormaligen Kurfürstenthum Hessen und den vormals Königlich Bayerischen Gebietstheilen, mit Ausschluß der Enklave Kaulsdorf vom 26. Juni 1867. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 64, S. 1085. Es unterstand nun dem Oberappellationsgericht in Berlin. Der Zuständigkeitsbereich des Kreisgerichtes Hanau erweiterte sich zugleich um das Landgericht Orb, dessen Gebiet von Bayern an Preußen nach dem verlorenen Krieg abgetreten werden musste.

Zum 1. Oktober 1879 trat das Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 in Kraft. Damit wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Das Kreisgericht Hanau wurde zum 1. Oktober 1879 formal aufgehoben§ 12 Nr. 5 Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 24. April 1878. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 25, S. 230–252 (232). und das Landgericht Hanau neu eingerichtet.§ 37ff Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 24. April 1878. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 25, S. 230–252 (238).

Das übergeordnete Gericht hieß nun Oberlandesgericht und befand sich weiterhin in Kassel.§ 47ff Ausführungsgesetz zum Deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 24. April 1878. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 25, S. 230–252 (240);§ 2 Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und Landgerichte vom 4. März 1878. In: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten Nr. 12, S. 109–124 (122). Nicht alle Kreisgerichte sollten in Landgerichte umgewandelt werden: Entweder Hanau oder Fulda sollte das Gericht erhalten. Vermutlich weil Fulda dezidiert römisch-katholisch war, entschied der Preußische Landtag sich schließlich für Hanau, dessen Gerichtsbezirk sich dadurch bis Hünfeld und Gersfeld erweiterte.Lesser, S. 182; Kästner, S. 116. Die dadurch entstehende Raumnot wurde 1880 gelöst, indem das Amtsgericht Hanau das Gerichtsgebäude am Bangert verließ und in ein Gebäude am Neustädter Markt umzog. Dieser Zustand hielt sich bei weiter wachsendem Geschäftsanfall etwa 20 Jahre, bis mit den Planungen für ein neues, wieder gemeinsames Justizgebäude für beide Gerichte begonnen wurde. Es dient heute noch als Gerichtsgebäude für Land- und Amtsgericht Hanau.

Erst 1944 wurde das Landgericht Hanau aus dem Bezirk des Oberlandesgerichtes Kassel aus- und in den des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main eingegliedert. Damit fiel eine der letzten noch aus kurhessischer Zeit überkommenen Strukturen in Hanau.Lesser, S. 184. Die inzwischen nach Frankfurt eingemeindeten Orte, die sich von Bockenheim im Westen bis Frankfurt-Bergen-Enkheim im Osten in einem großen Bogen nördlich der Frankfurter Kernstadt erstreckten, gingen im Zuge ihrer Eingemeindung nach Frankfurt nach und nach aus dem Zuständigkeitsbereich des Landgerichtes Hanau an den des Landgerichtes Frankfurt am Main über. Nach dem Krieg erhielt dann Fulda auch ein eigenes Landgericht, dessen Bezirk von dem des Landgerichtes Hanau abgetrennt wurde.Lesser, S. 185. Es verblieben die Amtsgerichtsbezirke Bad Orb, Gelnhausen, Hanau, Langenselbold, Salmünster, Schlüchtern, Steinau, Wächtersbach und Windecken.Katzer: Konzentrationslager.

Präsidenten Präsidenten des Landgerichtes Hanau warenDie Angaben zu den Landgerichtspräsidenten vor 1938 stellte das Stadtarchiv Hanau zur Verfügung.:

Name von bis Anmerkung Hermann Philipp Lang 1879 1887 * 1. August 1814, Rinteln; † 1. Juni 1891, Hanau, kam aus Frankfurt Karl Louis August Koppen 1888 1906 * 14. August 1831, Kassel; † 30. August 1910, Hanau, ging 1906 in den Ruhestand Fritz Schulte-Uffelage 1906 1914 * 1848; † 18. Juni 1920, Bonn, ging 1914 in den Ruhestand Julius Hermann Emil Grimm 1914 1924 * 28. September 1858 Wiesbaden; † 21. März 1945 Philipps-Universität Marburg: Ehrensenatorinnen und Ehrensenatoren der Philipps-Universität Marburg. , ging 1924 in den Ruhestand; Stadtverordneter in Hanau: seit 1924 (Bürgerliche Gemeinschaftsliste), 1929-April 1931 (Deutsche Volkspartei), 1924–1931 Stadtverordnetenvorsteher Friedrich Beckmann 1924 1928 zuvor: Landgerichtspräsident in Bartenstein, Ostpreußen, anschließend: Senatspräsident am Oberlandesgericht Breslau, trat 1937 in den Ruhestand Karl-Anton Schulte 1928 1933 * 27. Dezember 1873 Neisse, Niederschlesien; † 1948 Maintal-Bischofsheim; 1919 bis 1921 Mitglied der verfassungsgebenden preußischen Landesversammlung, bis 1923 Mitglied des Preußischen Landtages, von 1921 bis 1928 zudem Mitglied des Reichstages, bis 1938 am Landgericht Frankfurt, anschließend Ruhestand Hugo Lang 1934 1938 1938 in den Ruhestand getreten Gustav KleeHessisches Hauptstaatsarchiv: Abt. 505 Hessisches Justizministerium Nr. 527 und Abt. 520 FZ Spruchkammer Frankfurt-Zentral Nr. 4889. 1. September 1938 September 1939 / 1945 Mit Kriegsbeginn 1939 wurde er als Heeresrichter zur Wehrmacht einberufen, wo er bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs blieb. Die Stelle des Landgerichtspräsidenten wurde während seiner Abwesenheit wahrscheinlich nicht neu besetzt, sondern von einem Vertreter wahrgenommen.Auskunft des Hessischen Hauptstaatsarchivs v. 24. Februar 2013 (Az.: 6.1.1.158-0192). Felix LesserKatzer: Konzentrationslager. 20. August 1945 31. März 1960 Präsident des Hessischen Staatsgerichtshofes Gerhard OttoKatzer: Gerhard Otto. In: Hanauer Anzeiger v. 2. Januar 2002, S. 22. 1. April 1960 30. September 1973 Ernst WeigandKatzer: Mit souveräner Verhandlungsführung. In: Hanauer Anzeiger v. 3. Januar 2002, S. 18. 1. Oktober 1973 31. Dezember 1983 Otto KästnerKatzer: Otto Kästner. In: Hanauer Anzeiger v. 7. Januar 2002, S. 15. 1. Januar 1984 30. November 2000 Rainer MössingerKatzer: Rainer Mössinger. In: Hanauer Anzeiger v. 12. Januar 2002, S. 18. 1. Dezember 2000 31. Mai 2010 Susanne Wetzel 2. August 2010 31. Januar 2022Wechsel als Präsidentin des Amtsgerichtes FrankfurtFrank RichterSeit 1. Oktober 2022

Instanzenzug Das Landgericht Hanau ist dem Bezirk des Oberlandesgerichtes Frankfurt am Main zugeordnet. Zum Gerichtsbezirk gehören heute die Amtsgerichte Gelnhausen und Hanau. Alle anderen ehemals im Bezirk des Landgerichtes Hanau bestehenden Amtsgerichte wurden mit diesen vereinigt. Das waren ursprünglich die 22 Amtsgerichte: