Die International Financial Reporting Standards (kurz IFRS) sind internationale Rechnungslegungsvorschriften für Unternehmen,IAS 1.1; zu anderen internationalen Rechnungslegungsvorschriften vgl. International Standards für öffentlich rechtliche Körperschaften die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden.Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards müssen kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen ihre Konzernabschlüsse seit 2005 nach den internationalen Rechnungslegungsstandards, den sog. International Financial Reporting Standards (IFRS), aufstellen. Diese Standards werden vom International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz in London verabschiedet. Sie werden auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 von der Europäischen Kommission in das EU-Recht übernommen. Durch die Anwendung einheitlicher internationaler Rechnungslegungsstandards soll die weltweite Vergleichbarkeit der Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen gefördert werden. Sie sollen losgelöst von nationalen Rechtsvorschriften die Aufstellung international vergleichbarer Jahres- und Konzernabschlüsse regeln. Die IFRS werden von zahlreichen Ländern zumindest für kapitalmarktorientierte Unternehmen vorgeschrieben.Anerkennung der IFRS in verschiedenen Ländern Sie bestehen aus Standards und offiziellen Interpretationen dieser Standards. Für die IFRS gibt es ein Rahmenkonzept (Framework).
Aufbau Die IFRS bestehen aus den International Financial Reporting Standards des International Accounting Standards Board (IASB), den International Accounting Standards (IAS) des vorherigen International Accounting Standards Committee (IASC) sowie den Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC).
Die Standards Die IFRS sind eine Sammlung von Regeln für die Rechnungslegung von Wirtschaftsunternehmen. Mit IFRS werden in der deutschen Fassung sowohl die einzelnen, seit 2003 neu erstellten Standards (z. B. IFRS 3 – Unternehmenszusammenschlüsse) als auch die Gesamtheit aller Standards (IFRS und IAS) und Interpretationen (SIC und IFRIC) bezeichnet. Für diese Gesamtheit aller anzuwendenden Vorschriften wird in der englischen Fassung die Bezeichnung IFRSs zur Unterscheidung vom einzelnen Standard (IFRS bzw. IAS) verwendet.
Die Auslegungen Um eine einheitliche Auslegung und Anwendung der einzelnen Standards zu gewährleisten, wurde vom Board 1997 das SIC und spätere IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) gegründet. Aufgabe des IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) ist es, zeitnahe Lösungen von Problemen zu erarbeiten, die bei der Anwendung der IAS/IFRS in der Praxis auftreten.
Das Rahmenkonzept Das Rahmenkonzept (Framework) ist ein Rahmen, den sich das IASB für die Entwicklung der IFRS und Interpretationen selbst vorgegeben hat, und stellt keinen eigentlichen Standard dar. Es ist insoweit eine inhaltliche Zielsetzung, die an die Entwickler von Rechnungslegungsfragen adressiert ist, insbesondere das IASB selbst sowie nationale Gesetzgeber und Standardsetzer.
Das Framework nähert sich Begriffen wie den Abschlussposten (Vermögenswerte und Schulden) und gibt grundsätzliche Hinweise möglicher Bewertungskonzepte für diese Posten, allerdings ohne verbindliche Voraussetzungen vorzugeben. Es muss betont werden, dass das Framework selbst – außer in Ausnahmefällen zur Schließung von Regelungslücken (IAS 8.11 (b)) – keine Bedeutung für die Abbildung von Geschäftsvorfällen hat.
Im Rahmen eines Grundlagenprojekts arbeitet das IASB derzeit an einer Aktualisierung bzw. Neufassung des Frameworks. Hierzu wurden bereits einzelne Kapitel verabschiedet, andere befinden sich noch im Diskussions- bzw. Entwurfsstadium.
Sprache Die IFRS werden vom IASB in englischer Sprache verfasst. Zur Erleichterung der Anwendung werden sie von der IFRS Foundation (eine Stiftung mit Sitz im und nach Recht des US-Staates Delaware, die das IASB treuhänderisch organisiert), dem Eigentümer der Rechte an den IFRS, teilweise in verschiedene Sprachen übersetzt, u. a. ins Deutsche.
Die Überarbeitung der deutschen Fassung der IFRS wird zur Vermeidung von Auslegungsstreitigkeiten und diesbezüglicher prozessualer Folgen verstärkt gefordert. So kritisiert Niehus, dass die von der IFRSF veranlasste Übersetzung sprachlich mangelhaft, die Terminologie nicht konsistent und der Fremdartigkeit im Deutschen unbekannter englischer Rechtsbegriffe nicht Rechnung getragen worden sei (Stand: 2005).Niehus, Rudolf J., in: Der Betrieb 2005, S. 2477, 18. November 2005 Moniert werden Übersetzungsfehler, Unvollständigkeiten und terminologische Fehler. Zudem seien im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) und in der Sammlung der IFRSF unterschiedliche Textfassungen veröffentlicht. Von der IFRSF herausgegebene deutschsprachige Materialien zu den IFRS seien nicht amtlich, da keine offiziell transformierte Version im Amtsblatt existiere und sie jederzeit durch die IFRSF abänderbar seien. Auch dem Framework des IASB, die den Kommentaren der EU zu Einzelregelungen der IAS-VO beigefügt seien, käme keine Gesetzeskraft zu.
Ziele Abschlüsse, die nach den IFRS aufgestellt werden, sollen primär Informationen über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens liefern. Die herkömmliche deutsche Rechnungslegung nach dem 3. Buch des HGB bezweckt allerdings für Jahresabschlüsse vornehmlich den Gläubigerschutz und erst zweitrangig die Informationen zu Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens. Oberste Grundsätze der IFRS-Rechnungslegung sind der Grundsatz der Periodenabgrenzung und das Fortführungsprinzip. Verständlichkeit, Entscheidungsrelevanz, Wesentlichkeit, Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit sind die qualitativen Anforderungen, denen der Abschluss genügen muss.
Die IFRS sollen die Vergleichbarkeit der Abschlüsse kapitalmarktorientierter Unternehmen weltweit erleichtern und damit den Aufbau eines integrierten Kapitalmarkts gewährleisten, der wirksam, reibungslos und effizient funktioniert, den Schutz der Anleger verbessern, das Vertrauen in die Finanzmärkte und den freien Kapitalverkehr im Binnenmarkt stärken, Abschlüsse für grenzüberschreitende Geschäfte oder für die Zulassung an allen Börsen der Welt nutzbar machen.
Nach einem Bericht der Computer Zeitung vom 29. August 2005 unterstützen die zu den HGB-Abschlüssen parallel erstellten IFRS-Abschlüsse die Kreditverhandlungen mit den Banken aufgrund der erhöhten Transparenz bezüglich einiger Kennzahlen wie Liquidität, Eigenkapitalquote und Lagerumschlag.
Entstehung mini|Einbettung des IASB, des IFRS Foundation Trustees (ehemals Board of Trustees), des IFRS IC (ehemals IFRIC) und des IFRS AC (ehemals SAC) in die IFRS Foundation (ehemals IASCF) Dachorganisation ist die IFRS Foundation; sie wurde im März 2001 in Delaware, USA, errichtet und hat zwei Organe: das International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Foundation Trustees, sowie zwei Gremien: das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) und das IFRS Advisory Council (IFRS AC).
IFRS IC Das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) hat die Aufgabe, die Anwendung der IFRS (im Auftrag und in Abstimmung mit dem IASB) zu interpretieren.
IFRS AC Der IFRS Advisory Council (IFRS AC) steht dem IASB und dem IFRS Foundation Trustees als ein weiteres beratendes Gremium zur Verfügung. Es besteht aus mindestens 30 Mitgliedern.
Verbindlichkeit Mitgliedstaaten der EU Rechtsverbindlichkeit erlangen die IFRS erst durch ihre Anerkennung („endorsement“) durch die Europäische Kommission. Die EU-Kommission hat mit Verordnung Nr. 1725/2003 vom 29. September 2003 alle internationalen Rechnungslegungsstandards, die am 14. September 2002 vorlagen, mit Ausnahme von IAS 32 und IAS 39, sowie die entsprechenden Interpretationen übernommen. Diese EU-Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat; damit wurden die Standards automatisch für folgende Abschlüsse zu anzuwendendem nationalem Recht: Nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 vom 19. Juli 2002 (ABl EG L 243/1 v. 11. September 2002) haben Gesellschaften ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2005 beginnen, nach IFRS aufzustellen, wenn sie dem Recht eines Mitgliedstaats unterliegen und deren Wertpapiere (z. B. Aktien, aber auch Anleihen) zum Handel in einem geregelten Markt in einem der Mitgliedstaaten zugelassen sind (kapitalmarktorientierte Unternehmen). Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Bilanzrechtsreformgesetz die Verpflichtung zur Anwendung der IFRS auch auf die Unternehmen ausgedehnt, deren Wertpapiere zwar noch nicht gehandelt werden, die sich aber im Zulassungsprozess befinden (vgl. insb. Absatz 2 HGB und HGB). Inzwischen ist die ursprüngliche Verordnung durch die Verordnung Nr. 1126/2008 ersetzt worden. vom 3. November 2008 Die Anerkennung neuer oder überarbeiteter IFRS zur Anwendung in der EU erfolgt im sogenannten Ausschuss-Verfahren der EU (Komitologie). Hierbei legt die Kommission ihren Vorschlag für die Anerkennung (oder Ablehnung) eines neuen oder geänderten IFRS einem Rechnungslegungsausschuss (Accounting Regulatory Committee – ARC) vor. Dieser besteht aus Vertretern der Mitgliedstaaten unter Vorsitz der Kommission. Stimmt der Ausschuss dem Anerkennungsvorschlag der Kommission zu, bereitet die Kommission Inkraftsetzung des neuen oder geänderten IFRS in der EU mittels EU-Verordnung vor.
Die EU-Verordnungen zur Anerkennung von IFRS werden rechtsverbindlich durch Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in allen Amtssprachen der Europäischen Union. Nach der EU-Verordnung sind die IFRS damit abweichend von der englischen Originalfassung jeweils in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedstaates verbindlich. Damit ist für deutsche Unternehmen die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte deutsche Fassung der EU-Verordnungen zur Übernahme von IFRS verbindlich. Die im Amtsblatt der EU veröffentlichten EU-Verordnungen zur Übernahme neuer oder geänderter IFRS enthalten jedoch nicht unmittelbar lesbare vollständige Texte der IFRS, sondern bestehen aus Anweisungen zu Änderungen der als Anlage zur Verordnung (EU) Nr. 1126/2008 übernommenen IFRS sowie der in nachfolgenden EU-Verordnungen übernommenen IFRS(-Änderungen). Zur praktischen Anwendung der IFRS sind daher konsolidierte Textversionen dieser EU-Verordnungen erforderlich (z. B. die in unten angegebene Literaturquellen und Weblinks angegebenen konsolidierten Textversionen).
Die EU nimmt die Übersetzung der IFRS in die Amtssprachen teilweise selbst vor. Es werden immer wieder Klagen über die mangelnde Qualität dieser EU-Übersetzung geäußert.
Freiwillige Anwendung von IFRS/IAS in Deutschland Alle anderen Unternehmen können ihren Konzernabschluss freiwillig nach IFRS aufstellen. Außerdem ist es diesen Unternehmen gestattet, ergänzend zu ihrem HGB-Jahresabschluss einen zusätzlich freiwillig erstellten IFRS-Einzelabschluss im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die meisten Mittelständler in Deutschland bereiten sich einer Umfrage zufolge auf die neuen internationalen Bilanzierungsregeln vor. Fast 60 Prozent der Unternehmen haben sich bereits mit IFRS befasst, ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers. 80 Prozent der 600 befragten Firmen wollen allerdings ihre Rechnungslegung nicht umstellen.
Schweiz In der Schweiz hat am 11. November 2002 die Zulassungsstelle der Schweizer Börse (SWX) entschieden, dass alle inländischen börsennotierten Nichtbanken des Hauptsegmentes ab 2005 die IFRS oder US-GAAP einzuhalten haben. Eine Ausnahme wurde allerdings der Swatch Group gewährt, welche seit dem Geschäftsjahr 2014 von IFRS auf Swiss GAAP FER umgestellt hat.Neue Zürcher Zeitung: Die Swatch Group tickt anders vom 7. Februar 2013