mini|Graffito, welches einen Priester darstellt, der zwei Kindern nachrennt (Lissabon 2011) Der sexuelle Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche bezeichnet das Phänomen der sexuellen Handlungen im kriminellen Sinne von Priestern, Ordensleuten und Erziehern im Umfeld der römisch-katholischen Kirche gegenüber ihren Opfern.
Kirchliche Maßnahmen gegen einen solchen sexuellen Missbrauch können bis ins 2. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Seit Mitte der 1980er Jahre erhält sexueller Missbrauch in der Kirche weltweit größere öffentliche Aufmerksamkeit, einerseits wegen der Häufigkeit der Taten, andererseits weil der Umgang der Kirche mit Opfern und Tätern unangemessen erscheint. Die Sensibilisierung für das Tabuthema hat viele Opfer ermutigt, auch mehrere Jahrzehnte nach den Übergriffen ihre oft traumatischen Erlebnisse öffentlich zu machen.
Dokumente enthüllen zudem, dass in Deutschland das nationalsozialistische Regime den sexuellen Missbrauch von Kindern als Druckmittel gegen den Papst einsetzte, um ihn davon abzuhalten, sich öffentlich gegen den Holocaust zu stellen (Papst Pius XII. und der Holocaust). https://evangelische-zeitung.de/arte-doku-ueber-papst-pius-xii-und-seine-rolle-im-holocaust/
Einführung Der National Catholic Reporter kritisierte im Juni 1985 in einem Editorial auf der Titelseite das System der Kirche zum Umgang mit Opfern und Tätern von Kindesmissbrauch als vollkommen unzureichend.Editorial: Pedophilia problem needs tackling und Artikel: Priest child abuse cases victimizing families; bishops lack policy response National Catholic Reporter, 7. Juni 1985. Seit den 1990er Jahren weitete sich der Skandal auf andere englischsprachige Länder aus, unter anderem nach Irland.
In den 1990er und 2000er Jahren lösten Erfahrungsberichte und Medienberichte über sexuellen Missbrauch im deutschsprachigen Raum zumeist noch keine nennenswerte Resonanz aus. Erst 2010 löste der Jesuit Klaus Mertes, Rektor des Canisius-Kolleg in Berlin, in Deutschland eine gesamtgesellschaftliche Debatte über Missbrauchsfälle in der römisch-katholischen Kirche aus. Er schrieb wegen mehrerer ihm bekannt gewordener Missbrauchsfälle an Kindern und Jugendlichen aus den 1970er und 1980er JahrenPater Mertes im Interview: "Der Mythos Canisius-Kolleg hat etwas so Lächerliches" tagesspiegel.de, 7. Februar 2010.Antje Schmelcher: Missbrauch an Jesuitenschulen: „Die Kirche hat nicht zugehört“ faz.net, 6. Februar 2010. einen BriefDokumentiert: Der Brief des Canisius-Rektors tagesspiegel.de, 29. Januar 2010. an die Absolventen der betroffenen Jahrgänge, um damit „beizutragen, dass das Schweigen gebrochen wird“. Dieser Brief wurde am 28. Januar 2010 über die Medien der Öffentlichkeit bekannt.Susanne Vieth-Entus: Schüler an Jesuiten-Gymnasium jahrelang missbraucht tagesspiegel.de, 28. Januar 2010.
Die Dunkelziffer wird bei Taten sexuellen Missbrauchs allgemein als sehr hoch eingeschätzt.David Costanzo, Christoph Lang, Claudius Haarmann: Missbrauch in der Kirche: Die ganze Wahrheit. In: tz. Bericht über das von Bischof Reinhard Marx in Auftrag gegebene Gutachten der Anwaltskanzlei Westpfahl, Spilker, Wastl, 3. Dezember 2010. „Die Gutachter gehen von einer riesigen Dunkelziffer aus: Die Kirche habe in der Vergangenheit Akten umfangreich vernichtet. Weitreichende Bestände seien außerdem in Privatwohnungen gelagert worden.“Christiane Ried: Sexuellen Missbrauch kann man nicht vergessen. In: Die Welt. 30. April 2010.Eckard Scheiderer: Die Dunkelziffer ist hoch. In: Schwäbische Zeitung. 4. Dezember 2013.dpa: „Für die Opfer hat sich nichts verbessert“. In: Kölnische Rundschau. 29. Dezember 2013.
Entwicklung und Situation in einzelnen Ländern Siehe dazu: Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland und Fälle des sexuellen Missbrauchs in der römisch-katholischen Kirche in Deutschland Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Irland Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in Österreich Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche in den Vereinigten Staaten Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche nach Ländern
Einschätzungen zum Ausmaß Angaben zu Deutschland sind hier zu lesen.
Laut der John-Jay-Studie gab es im Zeitraum 1950 bis 2002 in der katholischen Kirche in den USA insgesamt 10.667 Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs. Dem wurde gegenübergestellt, dass es allein im Jahr 1992 in den USA 149.800 Opfer von Kindesmissbrauch gab (Tendenz fallend, im Jahr 2000 waren es 89.355 Fälle).John Jay College of Criminal Justice: The Nature and Scope of Sexual Abuse of Minors by Catholic Priests and Deacons in the United States 1950–2002, Februar 2004 (PDF; 2,2 MB), S. 24. Charol Shakeshaft, Autorin einer Studie über sexuellen Missbrauch an staatlichen Schulen, schätzte, dass die Wahrscheinlichkeit an einer Schule missbraucht zu werden, 100-fach über der Wahrscheinlichkeit des Missbrauchs durch katholische Priester liege.Has Media Ignored Sex Abuse In School? CBS News, 24. August 2006.
Nach einer Erklärung des Heiligen Stuhls gegenüber der UN-Menschenrechtskommission, im September 2009 vorgetragen von Erzbischof Silvano Tomasi, zeigen die verfügbaren Nachforschungen, dass in den letzten 50 Jahren 1,5 bis 5 % des römisch-katholischen Klerus in sexuelle Missbrauchsfälle verwickelt waren, davon 80 bis 90 % in Fällen, bei denen die Opfer männlich und zwischen 11 und 17 Jahren alt waren. Tomasi zeigte auch auf, dass Missbräuche durch katholische Geistliche seltener seien als bei anderen Konfessionen, und dass nach dem U.S. Department of Education Missbrauchsfälle an Schulen etwa hundertfach häufiger wären, als durch Priester. Tomasi unterstrich, dass man bei sexuellem Missbrauch also nicht von einem speziellen Problem der katholischen Kirche ausgehen könne, die Kirche gleichwohl aber sehr bewusst und ernsthaft das Problem angehe.Vatican Sets Record Straight on Sexual Abuse catholiceducation.org. Wortlaut der Aussage von Erzbischof Tomasi vor der UN-Menschenrechtskommission am 22. September 2009.
Der Ankläger des Vatikans in der für Missbrauchsfälle zuständigen Glaubenskongregation, Monsignore Charles Scicluna, nannte in einem Interview mit der katholischen italienischen Tageszeitung Avvenire am 13. März 2010 folgende Zahlen: Im Zeitraum von 2001 bis 2010 habe der Vatikan rund 3.000 Beschwerden über Fälle aus den vergangenen 50 Jahren erhalten. In rund 30 Prozent handelte es sich um heterosexuelle Kontakte, in 60 Prozent der Fälle um gleichgeschlechtliche Kontakte und in zehn Prozent der Fälle gehe es um pädophile Übergriffe Geistlicher. Etwa 300 von weltweit 400.000 Priestern seien der Pädophilie bezichtigt worden.Vatikan: 60 % der Anzeigen im Zusammenhang mit Homosexualität kath.net, 13. März 2010.
Während der Vatikan bis dahin nur Angaben über die Anzahl der Ermittlungsverfahren gemacht hatte, wurde im Januar 2014 nach einer Anhörung Tomasis durch ein UN-Menschenrechtskomitee in Genf erstmals auch bekannt, wie viele Priester Papst Benedikt in den letzten Jahren seines Pontifikats wegen der Belästigung oder des Missbrauchs von Kindern ihres Amtes enthoben hatte. Es waren 171 Priester in den Jahren 2008/2009, 260 im Jahr 2011 und 124 im Jahr 2012. Die Zahl für 2010 wurde nicht bekannt.
Eine unabhängige Kommission, deren Gründung die französischen Bischöfe im November 2018 in Auftrag gegeben hatten, kommt in einem im Oktober 2021 veröffentlichten Untersuchungsbericht zu dem Fazit, dass seit 1950er Jahren 216.000 Kinder durch Priester, Ordensleute und andere Mitarbeiter der Römisch-katholischen Kirche in Frankreich missbraucht wurden. Unter Einbeziehung von weiteren Einrichtungen, die von der Kirche in Frankreich betrieben werden, geht die Studie der Kommission von insgesamt 330.000 Opfern aus. Die Kommission selbst habe etwa 2700 Opfer identifiziert. Der 2.500 Seiten umfassende Bericht zählt zwischen 2.900 und 3.200 potenzielle Täter, bei zwei Dritteln soll es sich um Priester oder ehemalige Priester handeln. 80 Prozent der Opfer seien Jungen im Alter zwischen zehn und 13 Jahren gewesen, 20 Prozent Mädchen unterschiedlicher Altersgruppen. Bei den Taten habe es sich in fast einem Drittel der Fälle um Vergewaltigungen gehandelt.
Kirchenrecht
Aktuelle Regelungen im Codex Iuris Canonici
Rechtliche Grundlagen
Seit der 2021 veröffentlichten apostolischen Konstitution Pascite gregem Dei ist die rechtliche Grundlage für die Verfolgung von sexuellem Missbrauch durch das Kirchenrecht unter dem Titel VI des Codex Iuris Canonici („Straftaten gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen“) geregelt. Einschlägig hierfür ist der Canon 1398:Codex Iuris Canonici 1983, Canon 1398 codex-iuris-canonici.de. § 1. Mit der Amtsenthebung und anderen gerechten Strafen, wenn es die Schwere des Falles nahelegt, die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen, soll ein Kleriker bestraft werden: 1° der eine Straftat gegen das sechste Gebot des Dekalogs mit einem Minderjährigen oder einer Person begeht, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist oder der das Recht einen gleichen Schutz zuerkennt; 2° der einen Minderjährigen oder eine Person, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist oder der das Recht einen gleichen Schutz zuerkennt, dazu verführt oder verleitet an echten oder simulierten pornographischen Darstellungen teilzunehmen oder diese umzusetzen; 3° der für sich gegen die guten Sitten in jedweder Form und mit jedwedem Mittel pornographische Bilder von Minderjährigen oder Personen, deren Vernunftgebrauch habituell eingeschränkt ist, erwirbt, aufbewahrt oder verbreitet.
Im weltlichen Sexualstrafrecht ist die sexuelle Selbstbestimmung das schützenswerte Rechtsgut. Markus Graulich, der an Pascite gregem Dei mitgearbeitet hat, stellt klar, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung „im Kirchenrecht aber keine Basis hat“.Bestrafen, wenn die Schuld erwiesen ist domradio.de, 8. Dezember 2021 Das Rechtsgut, das durch Canon 1398 geschützt wird, sind die Ehe und der Zölibat, somit gilt laut Doris Reisinger: „Stattdessen pflegt der kirchliche Gesetzgeber weiterhin ein Sittlichkeitsparadigma, mitsamt der ihm inhärenten Logik, wonach Betroffene mindestens potentiell immer Mitschuldige an einem Sittlichkeitsverstoß sind und ihnen nicht der Status von Geschädigten eingeräumt wird“.Doris Reisinger: Freiheit und Selbstbestimmung oder Sittlichkeit und Heil? Beobachtungen zur Divergenz säkularer und kirchlicher Systemlogiken und ihrer Auswirkungen auf das Sexualstrafrecht. In: Ursula Schattner-Ries / Wilhelm Rees (Hrsg.): Religion. Macht. Strukturen. Missbrauch. Innsbruck 2024, S. 301–331, das Zitat auf S. 321.
Sanktionierung und Verfahren Die höchste kirchliche Sanktion, die Exkommunikation, ist im Falle von sexuellem Missbrauch nicht vorgesehen. Die vorgesehene Höchststrafe, die Entlassung aus dem Klerikerstand, gilt im Kirchenrecht dennoch als schwerwiegende Sanktion, auch wenn sie in der Praxis selten angewandt wurde.