Der Journalismus in Österreich hat sich seit Beginn des 16. Jahrhunderts entwickelt.
Historischer Überblick Die Presse ist das älteste Massenmedium. Die älteste bisher aufgefundene gedruckte Zeitung, die gereimte „Hofmär aus dem Niederland“, soll aus der Druckerei Hanns Winterburger in Wien aus dem Jahr 1488 stammen. In ihr wird das Schicksal des in Brügge (Grafschaft Flandern) gefangenen römischen Königs Maximilian I. geschildert. 1493 wird in der Wiener Zeitung „Begencknus kaiserlicher Maiestat“ das Leichenbegängnis Friedrich III. beschrieben. 1540 wurde dem Drucker Johannes Singriener das Privileg „zur Veröffentlichung aller Novitäten, die den Staat betreffen“Ernst Victor Zenker: Geschichte der Journalistik in Österreich. K. k. Hof- u. Staatsdr., Wien, 1900, S. 3. erteilt.
1615 erhielten die Drucker Gregor Gelbhaar auf digitalisiertedrucke.de und Mathias FormicaZum Selbersuchen auf books.google.com die Bewilligung, „die eingelangten wochentlichen ordinari und extra ordinari Zeitungen und was denselben anhängig“Zenker, 1900, S. 3. zu drucken.
Um 1620 erschienen in Wien bereits drei regelmäßige Zeitungen: Die „Ordentlichen Postzeitungen auß Wien“ (Hrsg. Wiener Hofpostamt) erschien einmal wöchentlich und berichtete von lokalen Ereignissen in Wien und Österreich. Die „Ordinari Zeitungen“ erschienen, einen halben Bogen stark, ebenfalls einmal wöchentlich und brachten ausschließlich die aus dem Ausland einlaufenden Nachrichten. Die „ordentlichen Zeitungen aus Wien“ brachten einmal wöchentlich vorwiegend Hofnachrichten. Doch all diesen Zeitungen war nur ein kurzes Leben beschieden.
Während des 17. Jahrhunderts machte sich die Vorliebe des Hofes für die italienische Sprache auch im Journalismus bemerkbar. Italienische Relationen druckten Gregor Gelbhaar und J. J. Kürrner bereits 1637 und 1658. Aber erst 1671 durfte Giovanni Battista Hacque ein italienisches Blatt, den „Il Corriere ordinario“ zweimal wöchentlich herausgeben. Nach seinem Tod übernahm Johann van Ghelen die Firma.
Während des 18. Jahrhunderts konzentrierte sich die österreichische Journalistik fast ausschließlich auf Wien. Behindert wurde sie allerdings durch eine streng gehandhabte Zensur.
1703 erschien erstmals der „Posttägliche Mercurius“, der Vorläufer des „Wienerischen Diarium“, das von der Regierung zum offiziellen Organ, zur Staatszeitung erhoben wurde. Dies Zeitung nahm 1780 den Titel Wiener Zeitung an und existiert noch heute. 1863 schließlich erhielt die Wiener Zeitung noch eine halbamtliche „Schwester“, die Wiener Abendpost beigestellt.
Zwischen 1770 und 1795 erschienen zahlreiche Fachzeitschriften:Vgl. Zenker, 1900. S. 11–12. „Physikalische Arbeiten der einträchtigen Freunde in Wien“ (Hrsg. Freimaurerloge Zur wahren Eintracht), erstes medizinisches Fachblatt „Physikalisch-medicinisches Diarium“ (Hrsg. A. Kirchvogel), „Medizinisches Wochenblatt“ und „Wienerische Beiträge zur praktischen Arzneikunst und Geburtshilfe“ (Hrsg. Josef Mohrenheim), „Medicinische Monatschrift“ (Hrsg. G. E. Kletter), weiters eine „Bibliothek der mährischen Staatskunde“ und das erste rechtswissenschaftliche Fachblatt „Die österreichischen Rechte“. Landwirtschaftliche, wirtschaftliche und Gewerbefragen wurden behandelt in der „Wiener ökonomischen Zeitung“, der „Wiener Handlungs-Zeitung oder wöchentliche Nachrichten vom Handel, Manufacturwesen und Ökonomie“ sowie der „Wiener Mode-, Fabriken- und Gewerbezeitung“. Die Fachpresse bildete einen tröstlichen Gegensatz zu der durch die Zensur stark eingeschränkten politischen Journalistik. Joseph von Sonnenfels entfaltete eine reiche publizistische Tätigkeit im Sinne der Aufklärung.
Eine Lockerung der Zensur erfolgte durch das ZensurpatentZensurordnung 1781 (PDF; 86 kB) vom 11. Juni 1781. Kritik, die in einer heiteren Form verpackt war, brachten die von Josef Richteraeiou.at begründeten „Briefe eines Eipeldauers an seinen Herrn Vetter in Kakran, über d’Wienstadt“. Die Eipeldauer-Briefe wurden die langlebigste aller Wochenschriften und sind auch heute noch bekannt und werden gerne gelesen.
Mit dem Tod Josephs II. endete auch die Zeit einer relativen Pressefreiheit.Vgl. Zenker, 1900, S. 18–28. Die französische Revolution veranlasste die Herrscherhäuser zu einem restriktiven Vorgehen gegen die Presse. Ein Dekret vom 16. April 1803 verbot schließlich Zeitungen überhaupt, wenn sie nicht von Regierungsstellen autorisiert worden waren. Zusätzlich sorgte eine Besteuerung dafür, dass auch den Zeitungen die ökonomische Basis entzogen wurden. Diese Maßnahmen galten nicht nur für die inländische Presse, sondern betrafen auch die ausländischen journalistischen Erzeugnisse. Es gab daher um 1790 nur mehr wenige Monatsblätter, so zum Beispiel das „Historisch-politische Journal“ und die „Österreichische Monatsschrift“. Fürst Metternich und an seiner Seite einer der glänzenden Publizisten dieser Zeit, Friedrich von Gentz, verkannten keineswegs die Bedeutung der öffentlichen Meinung, meinten aber, sie manipulieren zu können. Die öffentliche Meinung, schrieb Metternich, ist das mächtigste Mittel … sie zu verachten ist … gefährlich … sie erfordert eine besondere Pflege, konsequente und ausdauernde Unterstützung.Vgl. Zenker, 1900. S. 24. Die wissenschaftlich Fachpresse des Vormärz verdient besondere Erwähnung, da sie von hoher Qualität war: „Archiv für Geographie, Historie, Staats- und Kriegswissenschaft“ (herausgegeben 1810 bis 1835 von Joseph von Hormayr), „Fundgruben des Orients“ (Hrsg. Joseph von Hammer-Purgstall) und die von Erzherzog Karl 1803 gegründete „Österreichische Militärische Zeitschrift“.
In der vormärzlichen Zeit erreichte die österreichische Publizistik einen absoluten Tiefstand. 1789 erschienen 3,5 Millionen Einzelnummern und etwa 50 politische Blätter. 1847 gab es in sämtlichen damals in Reichsrat vertretenen Königreichen und Ländern nicht mehr als 79 periodische Blätter, darunter bloß 19 politische Zeitungen, von denen 12 amtlichen Charakter besaßen – die Früchte des Metternichschen Zensursystems.Vgl. Zenker, 1900, S. 28.
Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden viele, nicht systemkonforme Journalisten ermordet, zum Berufswechsel oder zur Emigration gezwungen. Vor allem unter den jüdischen Journalisten war die Opferzahl sehr hoch. Dieser Wegfall des jüdischen Elementes hatte eine große Lücke im österreichischen Journalismus zufolge, welche bis heute nicht geschlossen werden konnte.Vgl. Hans-Heinz Fabris, 1991. In: Hans-Heinz Fabris, Fritz Hausjell (Hrsg.): Die Vierte Macht. Zur Geschichte und Kultur des Journalismus in Österreich seit 1945. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991, S. 2–3.
Die Journalistengewerkschaftgpa-djp.at führte ab 1945 die Entnazifizierung des österreichischen Pressewesens durch. Im Mai 1945 erfasste die Gewerkschaft mittels Anmeldebogen alle Journalisten in Österreich. Der Fragebogen diente dazu, die Anwärterschaft oder Mitgliedschaft in der NSDAP festzustellen.Vgl. Fritz Hausjell, 1991. In: Hans-Heinz Fabris, Fritz Hausjell (Hrsg.): Die Vierte Macht. Zur Geschichte und Kultur des Journalismus in Österreich seit 1945. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991. Die politischen Parteien schlossen jedoch noch 1945 ein Abkommen, dass keine Angriffe gegen ehemalige NS-Journalisten veröffentlicht werden sollten.Hans-Heinz Fabris, 1991. In: Hans-Heinz Fabris, Fritz Hausjell (Hrsg.): Die Vierte Macht. Zur Geschichte und Kultur des Journalismus in Österreich seit 1945. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991, S. 3.
Erst in den Siebzigerjahren begann in Österreich der sogenannte „Nachholprozess“. „Österreich hätte demnach den Schritt zu einem politischen System vollzogen, in dem die Massenmedien als quasi Vierte Gewalt fungieren“. Das äußerte sich auch in einer Zunahme des sogenannten Enthüllungsjournalismus. Der Aufschwung des Pressewesens hatte nicht nur den Inlandsmarkt belebt, sondern auch die ökonomische Basis einiger Medienunternehmen verbessert.Vgl. Hans-Heinz Fabris, 1991. In: Hans-Heinz Fabris, Fritz Hausjell (Hrsg.): Die Vierte Macht. Zur Geschichte und Kultur des Journalismus in Österreich seit 1945. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991, S. 13.
Den Journalisten wurden im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwunges einige Sonderrechte zugestanden, zum Beispiel steuerliche Vorteile, Erste-Klasse-Fahrten, sowie diverse andere Ermäßigungen.Vgl. Hans-Heinz Fabris, 1991. In: Hans-Heinz Fabris, Fritz Hausjell (Hrsg.): Die Vierte Macht. Zur Geschichte und Kultur des Journalismus in Österreich seit 1945. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991, S. 13–14.
Im Journalismus der Zweiten Republik tauchten nun auch sogenannte „Erscheinungsformen“ auf. „Verpackung“ und „Ausstattung“ der Medien wurde immer wichtiger und aufwändiger. Beispiele dafür sind die Wochenzeitschriften „Wiener“ oder „Basta“.Vgl. Hans-Heinz Fabris, 1991. In: Hans-Heinz Fabris, Fritz Hausjell (Hrsg.): Die Vierte Macht. Zur Geschichte und Kultur des Journalismus in Österreich seit 1945. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991, S. 21.
Der Journalismus war lange Zeit traditionell eine Männerdomäne. Noch 1982 zum Beispiel betrug der Frauenanteil der Belegschaft des ORF rund 30 Prozent. Frauen waren zudem meist in den schlechter bezahlten Jobs tätig.Gaby Schilcher 1991. In: Hans-Heinz Fabris, Fritz Hausjell (Hrsg.): Die Vierte Macht. Zur Geschichte und Kultur des Journalismus in Österreich seit 1945. Verlag für Gesellschaftskritik, Wien 1991, S. 218. „Was wir hingegen heute besser als früher sehen können, ist die ausgeprägte personelle Kontinuität zwischen dem Journalismus des Austrofaschismus, der NS-Herrschaft und der Nachkriegszeit – trotz verschiedener Entnazifizierungsbemühungen vor allem in Osten Österreichs“.
Mediensystem Österreich „Das österreichische Mediensystem ist zu einem guten Teil durch den kleinstaatlichen Charakter der Alpenrepublik und die Anbindung an einen großen gleichsprachigen Nachbarmarkt gekennzeichnet.“Thomas Steinmaurer: Das Mediensystem Österreich. In: Hans-Bredow Institut f. Medienforschung an der Universität Hamburg (Hrsg.): Internationales Handbuch Medien. Nomos, Baden-Baden 2009. S. 504–517 Daraus ergibt sich die Gefahr zu stark vom Markt des Größeren abhängig zu werden. Die Vorteile eines kleinstaatlichen Marktes (zum Beispiel korporatistische Regulierung und große Beweglichkeit) gehen durch die Liberalisierung und Marktöffnung zusehends verloren. „Am Beispiel Belgiens ließe sich gleichzeitig demonstrieren, daß die Politik eines Kleinstaates imstande ist einmal begangene Fehler (…) auch wieder zu korrigieren.Hans Heinz Fabris: Österreich und die europäische Medienentwicklung. In: Josef Trappel: Medien Macht Markt. Medienpolitik westeuropäischer Kleinstaaten. Österreichischer Kunst und Kultur Verlag, Wien, 1991, S. 11–18“ Der Markt ist durch eine überdurchschnittliche Verflechtung gekennzeichnet, was sowohl aus kartellrechtlicher Sicht problematisch ist, aber auch vom Gedanken her, dass Journalismus die 4. Säule der Demokratie ist. Mittlerweile wurde der Markt für einige deutsche Verlagshäuser eine willkommene Expansionsfläche (siehe die Beteiligung der WAZ-Mediengruppe). Im TV-Bereich hat der ORF nach wie vor seine klare Monopolstellung, wobei in den letzten Jahren die deutschen Privatsender ihr Programm dem österreichischen Markt angepasst haben (Nachrichten speziell für Österreich, Österreich-Wetter). Außerdem hat auch in Österreich eine Reihe von Privatsendern aufgesperrt.
Mediennutzung in Österreich Definition des Begriffs Mediennutzung Der Begriff Mediennutzung meint den Kontakt zwischen dem Kommunikationsmittel mit Breitenwirkung (Massenmedien) und seinem Publikum. Wer dabei wie lange mit welchem Angebot (Medium) warum in Berührung kommt, wird in der Mediennutzungsforschung analysiert.Meyen Michael: Mediennutzung. 2. Auflage. UVK Verlagsgesellschaft, Konstanz 2004, Google Books