Das Consistoire Straßburg (seit 1919 wieder Consistoire Israélite du Bas-Rhin; CIBR), mit Sitz in der französischen Stadt Straßburg, ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (établissement public du culte), die als staatlich anerkannte Dachorganisation der jüdischen Gemeinden im Département Bas-Rhin fungiert."Specificité du Consistoire", auf: Consistoire israélite du Bas-Rhein, abgerufen am 3. September 2011. Das Konsistorium wurde wie das Consistoire central israélite und weitere zwölf regionale Konsistorien von Napoleon durch ein kaiserliches Dekret vom 15. März 1808 geschaffen. Seit 1871 untersteht es nicht mehr dem Consistoire central.
Aufgaben Die Konsistorien, die einen halbstaatlichen Status erhielten, sollten nach protestantischem Vorbild die inneren Angelegenheiten der jüdischen Glaubensgemeinschaft regeln. In der dreistufigen hierarchischen Struktur stand oben das Consistoire central israélite (Zentrales Konsistorium) in Paris, dem die regionalen Konsistorien (Consistoires régionaux) unterstanden, und diesen waren die einzelnen jüdischen Gemeinden (communautés juives) untergeordnet. Das Konsistorium Straßburg hat die Aufgabe, die Religionsausübung innerhalb der staatlichen Gesetze zu überwachen und die Steuern festzulegen und einzuziehen, damit die Organe der jüdischen Konfession ihre Ausgaben bestreiten können.
Mitglieder Dem Konsistorium beigeordnet ist ein Großrabbiner und -rabbinat (grand-rabbin[at]), der geborenes Mitglied des Konsistoriums ist."Composition actuelle et domiciliation", auf: Consistoire israélite du Bas-Rhein, abgerufen am 3. September 2011. Dem Konsistorium gehören sechs Laienmitglieder an.Robert Weyl, "La communauté juive de Strasbourg entre le libéralisme et la tradition (1808-1988)", suite 4, auf: Consistoire israélite du Bas-Rhein, abgerufen am 3. September 2011. Sie wurden ursprünglich von jüdischen Notabeln der angeschlossenen Gemeinden gewählt. Heute wählen die Vertretungsorgane der jüdischen Gemeinden im Konsistorialbezirk die Mitglieder des Konsistoriums, die wiederum den Konsistorialpräsidenten wählen. Die Gewählten bedürfen der Bestätigung und Ernennung durch den französischen Premierminister. Den Vorsitz führt derzeit Konsistorialpräsident Francis Lévy.
Zuständigkeit Laut dem Annuaire israélite für 1855/56 war das Konsistorium von Straßburg ausschließlich für das Département Bas-Rhin zuständig. Die angeschlossenen jüdischen Gemeinden hatten insgesamt 22.800 Mitglieder.
1871 bis 1918 Nach dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 und der Annexion von Elsass-Lothringen durch das Deutsche Reich wurden die nun auf deutschem Gebiet liegenden regionalen Konsistorien Colmar, Metz und Straßburg beibehalten. Sie unterstanden nicht mehr dem Consistoire central in Paris, sondern regelten nach bisheriger Gewohnheit und vom deutschen Staat überwacht ihre Angelegenheiten. Wie auch Vertreter der ihrer zentralen Leitung ebenfalls verlustig gegangenen reformierten Konsistorialbezirke, mühten sich Vertreter der israelitischen Konsistorien in Elsass-Lothringen darum, eine neue zentrale Leitung für ganz Elsass-Lothringen zu bilden.Anthony Steinhoff, The gods of the city: Protestantism and religious culture in Strasbourg, 1870-1914, Leiden und Boston: Brill, 2008, S. 80. ISBN 9789004164055. Im Jahr 1872 lehnte Oberpräsident Eduard von Moeller beide Ansinnen ab, da er vor der Etablierung elsass-lothringischer legislativer Organe so wenig wie möglich die bestehende Rechtslage verändern wollte.Anthony Steinhoff, The gods of the city: Protestantism and religious culture in Strasbourg, 1870-1914, Leiden and Boston: Brill, 2008, S. 81. ISBN 9789004164055. Zu einem Dachverband kam es zwar nicht, aber die drei israelitischen Konsistorien galten als anerkannte Religionsgemeinschaft. Gemäß der neuen Verfassung Elsass-Lothringens von 1911 entsandten sie einen Vertreter als Mitglied der ersten Kammer des Landtags Elsass-Lothringens.Volltext (§ 6 II) Bis 1915 saß Adolf Ury für die israelitischen Konsistorien im Landtag, danach bis 1919 Nathan Netter.
Nach 1918 Als 1919 das Elsass wieder an Frankreich kam, hatten dort bereits seit 1905 im Rahmen der Trennung von Kirche und Staat die Konsistorien ihren öffentlich-rechtlichen Status verloren. Seither bestehen diese israelitischen Konsistorien als rein privatrechtliche Organe der freiwilligen Verwaltungszusammenarbeit der einzelnen jüdischen Gemeinden, organisiert nach Konsistorialbezirken, die meist mehrere Départements umfassen.
Bei der Überführung der Rechtsverhältnisse der drei (Départements Bas-Rhin, Haut-Rhin, und Moselle), die das Gebiet des ehemaligen Elsass-Lothringens bilden, verfuhr die französische Republik nach dem Grundsatz, dass alle deutschen Regelungen als regionale Besonderheiten fortbestehen, die als vorteilhafter angesehen wurden, als die entsprechende Regeln im übrigen Frankreich. So blieben in den drei Départements unter anderem die Bismarcksche Sozialversicherung – im restlichen Frankreich entstand erst später etwas Vergleichbares – sowie die bestehenden Verbindungen zwischen Staat und Religion erhalten, so z. B. auch der 26. Dezember und Karfreitag als gesetzliche Feiertage. Die vom übrigen Frankreich abweichenden Rechtsverhältnisse gelten als Droit local en Alsace et en Moselle.
Daher erheben die Religionsgemeinschaften in den drei Départements (neben den jüdischen auch die katholischen, lutherischen und reformierten Gemeinden) auch weiterhin die Gemeinde- bzw. Kirchensteuer, die von den staatlichen Finanzämtern im Direktabzug mit der Einkommensteuer eingezogen wird. Zudem haben die drei israelitischen Konsistorien im Elsass (Bas-Rhin, Haut-Rhin) und in Lothringen (Moselle) weiterhin den Status von Körperschaften des öffentlichen Rechts und werden daher – im Unterschied zu den rein privatrechtlichen Konsistorien im übrigen Frankreich – als consistoires concordataires bezeichnet, da ihr Status – in Analogie zum Konkordat von 1801 mit dem Heiligen Stuhl – zwischen der Republik und der jüdischen Religionsgemeinschaft im Elsass und in Lothringen geregelt ist, wie bis 1905 auch im übrigen Frankreich.
Im Jahr 1939 wurden Konsistorium und Großrabbinat nach Westen und dann in die freie Zone Frankreichs evakuiert. Das Konsistorium nahm seinen Sitz in Périgueux.Robert Weyl, "La communauté juive de Strasbourg entre le libéralisme et la tradition (1808-1988)", suite 5, auf: Consistoire israélite du Bas-Rhein, abgerufen am 3. September 2011. Das Rabbinerseminar bestand, zusammen mit dem Pariser Rabbinerseminar, bis 1943 in Limoges. Großrabbiner René Hirschler amtierte ab 1940 für die exilierten Juden des Bas-Rhin von Marseille aus, bis er im Dezember 1943 verhaftet und deportiert wurde."René Hirschler 1905 - 1945", auf: Consistoire israélite du Bas-Rhein, abgerufen am 3. September 2011. Im Jahr 1945 kehrten überlebende Gemeindemitglieder und Funktionäre ins Elsass zurück.
Bis heute bewirkt die strenge Trennung zwischen Staat und Religion im übrigen Frankreich, dass die drei konkordatären israelitischen Konsistorien nicht dem seit 1905 privatrechtlichen geregelten Consistoire central unterstehen dürfen. Jede direkte Finanzierung religiöser Gemeinschaften aus staatlich erhobener Gemeindesteuer ist im übrigen Frankreich illegal. Daher können die konkordatären Konsistorien nicht zur Finanzierung der privatrechtlichen jüdischen Dachorganisation im übrigen Frankreich beitragen und sind folglich auch nur assoziiert und in Fachfragen beratend beteiligt. Die drei arbeiten aber zusammen und beschließen und finanzieren alles für ihre Konsistorialbezirke eigenständig.Das Gleiche gilt für die exempten Bistümer Metz und Straßburg, sowie die lutherische Landeskirche (EPCAAL, mit dem lutherischen Oberkonsistorium in Straßburg) und die reformierte EPRAL (mit dem reformierten Konsistorium), die ebenfalls juristisch streng getrennt sind von der konfessionsgleichen Kirchen im übrigen Frankreich.
Gemeinden Die angeschlossenen jüdischen Gemeinden und ihre Mitgliederzahl im Jahr 1855 (wohl Annäherungswerte und keine exakte Angaben laut Annuaire). Die nicht mehr bestehenden Gemeinden sind entsprechend ausgewiesen: Jüdische Gemeinde Straßburg, 2.400 Personen Jüdische Gemeinde Balbronn, 203 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Bassemberg, 43 Personen (Ende des 19. Jahrhunderts aufgelöst) Jüdische Gemeinde Batzendorf, 58 Personen (aufgelöst im späten 19. Jahrhundert) Jüdische Gemeinde Benfeld, Anzahl der Mitglieder nicht genannt Jüdische Gemeinde Birlenbach, 17 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Bischheim, 750 Personen Jüdische Gemeinde Bischoffsheim, 17 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Bischwiller, 94 Personen Jüdische Gemeinde Boesenbiesen, 28 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Bolsenheim, 84 Personen (aufgelöst im späten 19. Jahrhundert) Jüdische Gemeinde Bouxwiller, 390 Personen Jüdische Gemeinde Brumath, 452 Personen Jüdische Gemeinde Buswiller, 390 Personen (um die Jahrhundertwende von 19./20. Jahrhundert aufgelöst) Jüdische Gemeinde Dambach-la-Ville, 364 Personen (durch die Schoah ausgelöscht) Jüdische Gemeinde Dauendorf, 155 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Dehlingen, 121 Personen (Ende des 19. Jahrhunderts aufgelöst) Jüdische Gemeinde Dettwiller, 172 Personen Jüdische Gemeinde Diebolsheim, 61 Personen (Anfang des 20. Jahrhunderts aufgelöst) Jüdische Gemeinde Diemeringen, 135 Personen Jüdische Gemeinde Dossenheim-sur-Zinsel, 15 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Drachenbronn, 50 Personen (Mitte der 1930er Jahre aufgelöst) Jüdische Gemeinde Duppigheim, 151 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Duttlenheim, 170 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Eckwersheim, 35 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Epfig, 211 Personen (nach dem Zweiten Weltkrieg aufgelöst) Jüdische Gemeinde Erstein (1855 nicht genannt) Jüdische Gemeinde Ettendorf, 54 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Fegersheim, 553 Personen (durch die Schoah ausgelöscht) Jüdische Gemeinde Froeschwiller, 57 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Gerstheim, 176 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Gœrsdorf, 147 Personen (Anfang des 20. Jahrhunderts aufgelöst) Jüdische Gemeinde Gundershoffen, 93 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Haegen, 57 Personen (Ende des 19. Jahrhunderts aufgelöst) Jüdische Gemeinde Haguenau, 746 Personen Jüdische Gemeinde Harskirchen, 231 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Hatten, 231 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Herrlisheim, 163 Personen (Anfang der 1970er Jahre aufgelöst) Jüdische Gemeinde Hochfelden, 217 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Hœnheim, 110 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Illkirch, 28 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Ingenheim, 38 Personen (aufgelöst in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts) Jüdische Gemeinde Ingwiller, 490 Personen Jüdische Gemeinde Itterswiller, 202 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Kolbsheim, 119 Personen (Mitte der 1960er Jahre aufgelöst) Jüdische Gemeinde Krautergersheim, 117 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Kuttolsheim, 146 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Kutzenhausen, 47 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Langensoultzbach, 87 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Lauterbourg, 334 Personen (nach dem Zweiten Weltkrieg aufgelöst) Jüdische Gemeinde Lembach, 125 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Lingolsheim, 166 Personen Jüdische Gemeinde Mackenheim, 160 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Marckolsheim, 146 Personen (durch die Schoah ausgelöscht) Jüdische Gemeinde Marmoutier, 424 Personen Jüdische Gemeinde Matzenheim, 36 Personen (nicht mehr bestehend) Jüdische Gemeinde Mertzwiller, 217 Personen (nicht mehr bestehend)