Das Arbeitsgericht Neumünster ist ein Gericht der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein. Zum 1. Dezember 2026 wird das Gericht aufgehoben.§ 91 Abs. 1 Nr. 1 des Landesjustizgesetzes (LJG) vom 17. April 2018, GVOBl. 2018, 231, ber. 441.

Gerichtssitz und -bezirk

Das Gericht hat seinen Sitz in der Stadt Neumünster.§ 53 Abs. 1 LJG.

Der Gerichtsbezirk erstreckt sich auf die kreisfreie Stadt Neumünster und den Kreis Segeberg.§ 53 Abs. 2 Nr. 5 LJG. Er ist ungefähr 1420 km2 groß. In ihm leben etwa 352.000 Einwohner.Stand: 31. Dezember 2016, Statistischer Bericht (XLSX; 177 kB) des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. Februar 2018.

Mit der Aufhebung des Gerichts wird der Gerichtsbezirk zum 1. Dezember 2026 dem Bezirk des Arbeitsgerichts Kiel zugelegt.§ 91 Abs. 2 Nr. 2 LJG.

Gerichtsgebäude Das Gericht hat seinen Sitz in der Gartenstraße 24 im Kösterkontorhaus.

Übergeordnete Gerichte Dem Arbeitsgericht ist das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein übergeordnet, das seinen Sitz in Kiel hat. Im weiteren Rechtszug übergeordnet ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, bis 1999 in Kassel.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Kiel entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Kiel als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Kiel. In Neumünster entstand das Arbeitsgericht Neumünster. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Bad Bramstedt, Neumünster und Segeberg. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 111), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Bei den Beratungen über die Umsetzung wurde als Maßstab gewählt, dass die Bezirke der Arbeitsgerichte denen der Arbeitsämter entsprechen sollten. Danach wurde das Arbeitsgericht Neumünster neu gebildet.Werner Kind-Krüger: Der Wiederaufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit in Schleswig-Holstein nach 1945. Digitalisat

Richter Willy Moritz, Vorsitzender des Arbeitsgerichtes 1946 bis 1952 Ulf Kortstock, ab April 2021 Arbeitsgericht Neumünster, vom 1. Mai 2021 bis 31. Juli 2023 Direktor des Arbeitsgerichtes

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Schleswig-Holstein

Weblinks

Einzelnachweise

Neumunster Neumunster Kategorie:Organisation (Neumünster) Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gerichtsgründung 1946