miniatur|Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamm (vor 2008) Das Arbeitsgericht Hamm ist ein Gericht der ersten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind vier Kammern gebildet.Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015

Gerichtssitz und -bezirk Sitz des Gerichtes ist die kreisfreie Großstadt Hamm. Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichtes Hamm umfasst neben Hamm das Gebiet der Städte und Gemeinden Werl, Welver, Soest, Lippetal, Wickede (Ruhr), Bad Sassendorf, Ense, Möhnesee, Warstein, Rüthen, Lippstadt, Erwitte, Geseke und Anröchte. Für erstinstanzliche Verfahren aus den Städten und Gemeinden Lippstadt, Erwitte, Geseke und Anröchte findet im Amtsgericht Lippstadt ein Gerichtstag statt.Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012

Übergeordnete Gerichte Dem Arbeitsgericht Hamm ist das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Gebäude Das Arbeitsgericht ist zusammen mit dem Landesarbeitsgericht Hamm im Gerichtsgebäude Marker Allee 94 untergebracht.

Geschichte Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926RGBl. I S. 507 wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Dortmund entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Dortmund als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm. In Hamm entstand das Arbeitsgericht Hamm. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Ahlen, Hamm, Kamen, Soest (ohne das Amt Fröndenberg und die Gemeinden Hengsen, Holzwickede und Opherdicke), Merl (ohne die Gemeinde Wickede) und Werne. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 109), Digitalisat

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Hamm entstand so neu.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblinks Internetpräsenz des Arbeitsgerichtes Hamm Übersicht der Rechtsprechung des Arbeitsgerichtes Hamm

Einzelnachweise

Hamm Kategorie:Gericht (Hamm) Hamm Kategorie:Gerichtsgründung 1927 Kategorie:Aufgelöst 1945 Kategorie:Gerichtsgründung 1947