Viertelsmeister oder Viertelmeister, auch GassenmeisterFriedrich Gerhardt: Geschichte der Stadt Weißenfels a. S. mit neuen Beiträgen zur Geschichte des Herzogtums Sachsen-Weißenfels. Verlag R. Schirdewahn, Weißenfels 1907, S. 141, 226, 304; oder ViererThomas Kern: Geschichte der Stadt Kaub von 1350–1600. abgerufen am 1. Februar 2010., waren ab 1303Ernst Pitz: Schrift- und Aktenwesen der städtischen Verwaltung im Spätmittelalter. Stadtarchiv Köln, Verlag P. Neubner, Köln 1959, S. 227, 228, 299 (Mitteilungen aus dem Stadtarchiv von Köln, Band 45); books.google.de bis 1837 Gemeinde Hohenstein Ernstthal; abgerufen am 1. Februar 2010. Helfer der Exekutive und Judikative und eine früheste Form von Demokratie im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation.
Amt und Aufgaben Viertelsmeister oder Viertelmeister (deren Amthäuser als Viertelhäuser bezeichnet werdenWolfgang Schneider: Volkskultur und Alltagsleben. In: Ulrich Wagner (Hrsg.): Geschichte der Stadt Würzburg. 4 Bände. Band I-III/2. Theiss, Stuttgart 2001–2007, Band 1 (2001): Von den Anfängen bis zum Ausbruch des Bauernkriegs. ISBN 3-8062-1465-4, S. 491–514 und 661–665, hier: S. 501 und 663.) waren meist angesehene, gewählte Persönlichkeiten,„wofür hinlänglich qualifizierte Subjecte auszuersehen sind“. geschichte-pirna.de; abgerufen am 1. Februar 2010. welche über lokale Orts- und Bürgerkenntnisse verfügten, um in Stadt- oder Landvierteln folgende Aufgaben zu übernehmen: Vertretung der Rechte der Bürger im Stadtviertel und Anhörung vor RatsentscheidungenHelmut Bräuer Wider den Rat. Leipziger Universitätsverlag, Leipzig 1999, ISBN 3-933240-60-3, S. 57 (Zwickauer Arbeits- und Forschungsberichte, ) Band 1; books.google.de Aufsicht über das Gemeindegut Unterstützung der Landesgewalt und der Polizei bei der Ausübung ihres GewaltmonopolsJ. G. Krünitz: Oekonomische Encyklopädie, 1773–1858; uni-trier.de Erstellung von Bevölkerungslisten Unterstützung von Wahlen Ausübung von polizeilichen AufgabenDer Adelung. Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. Band 4, Leipzig, 1801, S. 1211; zeno.org Kontroll- und Meldepflicht über die Tätigkeit von Seuchen- und QuarantänebeamtenChristian Bergen (Hrsg.): Deß Raths zu Dreßden Ordnung. Wie bey ereignenden gefährlichen Seuchen und anderen ansteckenden Kranckheiten die Inwohner und Bürgerschafft hiesiger Churfl. Residenz-Stadt sampt denen hierzu bestalten Bedienten auff einen und den andern Fall sich zu verhalten. Bergen, Dreßden 1680, uni-halle.de Gerichtsschöppen Kommandant des VolksaufgebotesR. Fürnkranz: Weinviertel. Fragen zur Geschichte des Weinviertels, der Dorfgemeinschaften, des Weinbaues, der Kellergassen. abgerufen am 1. März 2010. Organisation der Wachen auf der StadtmauerHelmut Flachenecker: Eine geistliche Stadt. Eichstätt vom 13. bis zum 16. Jahrhundert. F. Pustet, 1988, ISBN 3-7917-1176-8, S. 226, books.google.de Verteidigung der Stadtmauer des StadtviertelsGenealogische Begriffe. Ahnenforschung Unger, 2005, ahnenforschung-unger.de abgerufen am 1. März 2010. Leitung des Aufgebotes zur Brandbekämpfung Aufbewahrung von Löschgeräten QuartiermeistereiWilhelm Heinrich Riehl, Wilhelm Maurenbrecher: Historisches Taschenbuch. F. A. Brockhaus, Leipzig, 1854, Seite 159, books.google.de Aufsichtspflicht über Schichtmeister im sächsischen SilberbergbauAdolf Laube: Studien über den erzgebirgischen Silberbergbau von 1470 bis 1546. Band 22: Von Forschungen zur mittelalterlichen Geschichte. G. Heitz (Hrsg.). Leipzig 1974, books.google.de
Stellung der Viertelsmeister innerhalb des lokalen Herrschaftssystems Die Viertelsmeister standen den Interessen der Ratsvertreter als Vertreter der BürgerschaftRatsverwandte (sind) die buergerschaft, oder wenigstens ihre repraesentanten, ihre viertelsmeister, rathsverwandten oder zunftmeister gegenüber.„erhob sich gelegentlich der Widerstand der Gemeinde. Sprecher dieses Widerstandes waren die Viertelsmeister“. Klaus Gerteis: Die deutsche Stadt in der Frühen Neuzeit. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt, S. 65–84, 176–182, abgerufen am 1. März 2010. Die Stadträte sahen oft in der Bestellung von Viertelsmeistern eine Beeinträchtigung ihrer selbstherrlichen Stellung und wehrten sich gegen die Wahlen.Peter Blickle: Landgemeinde und Stadtgemeinde in Mitteleuropa: ein struktureller Vergleich R. Oldenbourg Verlag, München 1991, ISBN 3-486-55886-2, S. 138, books.google.de Trotz der gewählten Interessenvertretung wurden die Viertelsmeister von der Bevölkerung als Teil des herrschenden Systems verstanden und Ziel von Übergriffen aus der BevölkerungKleinstaatliche Revolution in Sachsen 1830–31. Volksbewegung und Obrigkeiten. Friedrich-Ebert-Stiftung, Bonn 2001; fes.de abgerufen am 1. Februar 2010. oder seitens des Staates.Kurz zuvor waren nämlich die Viertelsmeister der Stadt eingesperrt worden, weil sie sich wegen der gerade herrschenden Teuerungswelle geweigert hatte, die Seelenregister für eine neue Abgabe, den Hebammengroschen, zu fertigen. klassik-stiftung.de (PDF) Weimarer Topographie. Eine Residenz im Wandel. Abgerufen am 1. Februar 2010. Das Wahlamt wurde für eine bestimmte Zeit ausgeübt, in der Regel ein Stadt Kemberg: Eine Zeitreise. Internetseite der Stadt Kemberg, abgerufen am 1. Februar 2010. bis dreiDer Rat von Belgern. Belgern, stadtbelgern.de Stadt Belgern; abgerufen am 1. Februar 2010. Jahre. Oft wurde das Amt von ortsansässigen Handwerkern bekleidet und Viertelsmeister waren nicht selten Zunftmeister.Rudolf Schlögl: Interaktion und Herrschaft. Konstanz, 2004, abgerufen am 1. Februar 2010. Die Wahl und Funktion von Viertelsmeistern war nicht nur auf die Städte beschränkt, sondern fand auch im ländlichen Gebiet Anwendung, zum Beispiel in Schrebitz. Nach den revolutionären Unruhen von 1848 und 1849 wurde das Amt des Viertelsmeister in das eines Bezirksmeisters umgewandelt.Waldemar Wucher: Reuss jüngere Linie in der Bewegung der Jahre 1848–49. Dissertationsarbeit, Universität Jena, 1926, S. 52.
Siehe auch Achtmänner
Literatur Karlheinz Blaschke: Dorfgemeinde und Stadtgemeinde in Sachsen zwischen 1300 und 1800. Wissenschaftsverlag Oldenbourg, 1991
Einzelnachweise
Kategorie:Historische Amtsbezeichnung Kategorie:Historischer Beruf Kategorie:Recht (Heiliges Römisches Reich)