hochkant=1.2|mini|DRK-Schwestern in Danzig (1918)

Eine DRK-Schwesternschaft – die Schwesternschaft vom Deutschen Roten Kreuz – ist ein eingetragener Verein, in dem Krankenschwestern sowie Angehörige weiterer Gesundheits- und Pflegeberufe organisiert sind. Eine DRK-Schwesternschaft ist rechtlich selbstständig, aber organisatorisch eng eingebunden in das Netzwerk des Deutschen Roten Kreuzes. Es gibt 30 regionale DRK-Schwesternschaften in Deutschland. Ihr gemeinsamer Dachverband ist der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V.

Bedeutung Die Schwesternschaften als dauerhaft eingerichtete Organisationen gingen aus der Bewegung der Rotkreuzschwestern hervor, die zunächst als freiwillige Helferinnen Kriegsverwundete versorgten und später auch zivile Krankenpflege und Wohlfahrtsaufgaben übernahmen. Heutige Rotkreuzschwestern sind hauptberuflich als Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Operationstechnische Assistentinnen, Gesundheits- und Krankenpflegehelferinnen, Altenpflegerinnen und Hebammen tätig. Von den DRK-Schwesternschaften als Mitglieder organisiert, galten die Schwestern bis vor kurzem nicht als Arbeitnehmerinnen im Sinne des Gesetzes. Den DRK-Schwesternschaften gehören insgesamt rund 21.000 Schwestern an. Sie betreiben 59 Pflegeschulen mit rund 2.100 Ausbildungsplätzen für Pflegeberufe. Die DRK-Schwesternschaften sind ein marktrelevanter Anbieter von Leiharbeit im Gesundheitswesen, indem sie über Gestellungsverträge vollständig oder größtenteils das Pflegepersonal ganzer Krankenhäuser stellen. Sie betreiben außerdem selbst insgesamt 24 Krankenhäuser, 22 stationäre Pflegeeinrichtungen, 23 Kurzzeit- und Tagespflegezentren, 21 ambulante Pflegedienste, 11 Einrichtungen für Betreutes Wohnen, 5 Kindertagesstätten und 3 Hospize.

Geschichte der Rotkreuzschwestern Neutrale Hilfe für Kriegsverwundete

mini|Australisches Plakat zur Unterstützung des Roten Kreuzes (1914–1918) Nach der Schlacht von Solferino (1859) beging der Schweizer Geschäftsmann Henry Dunant das Schlachtfeld. Ihn erschütterten die 30.000 Toten und die 10.000 Schwerverwundeten, die von ihren Armeen einfach liegengelassen wurden und verbluteten oder verdursteten. Dunant eilte spontan den Verwundeten zu Hilfe und organisierte mit Freiwilligen aus der örtlichen Zivilbevölkerung, hauptsächlich Frauen und Mädchen, eine notdürftige Versorgung. Unter der Losung „Tutti fratelli“ („Alle sind Brüder“) kümmerten die Helferinnen sich ohne Ansehen der Nationalität um alle Verletzten. Allerdings war der Erfolg der Bemühungen begrenzt. Es fehlte an fast allem: an Helfern, an Fachwissen, an medizinischem Material und an Verpflegung. Dunant richtete Behelfskrankenhäuser ein und ließ auf seine Kosten Verbandsmaterial und Hilfsgüter herbeischaffen. Trotz der Hilfe starben viele Verwundete.

In den folgenden Jahren warb Dunant in ganz Europa für eine internationale Vereinbarung zur Versorgung verwundeter Soldaten. 1864 wurde von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention unterzeichnet. Dabei einigte man sich auch auf ein einheitliches Symbol zum Schutz der Verwundeten und der Helfenden: das leicht erkennbare Rote Kreuz auf weißem Grund, eine Umkehrung der Schweizer Flagge. Gleichzeitig bemühten sich Dunant und seine Mitstreiter um den Aufbau einer internationalen Organisation für die fachkundige Durchführung dieser Versorgung. Auf einer Basis von Neutralität und Freiwilligkeit sollten in allen Ländern Hilfsorganisationen gegründet werden. Die ausgebildeten Pflegekräfte sollten sich im Krieg neutral verhalten und allen verwundeten Soldaten unabhängig von deren Zugehörigkeit zur Seite stehen. 1863 gründete die Gruppe in Genf das Komitee der Hilfsgesellschaften für die Verwundetenpflege, das seit 1876 die Bezeichnung Internationales Komitee vom Roten Kreuz trägt.

In Deutschland wurde noch im Jahr 1859 in Karlsruhe der Badische Frauenverein gegründet. Daraus ging ein Jahr später die erste Schwesternschaft des späteren Roten Kreuzes hervor. Sie sollte die Ausbildung und den Einsatz der Krankenpflegerinnen organisieren. Bis dahin war in Europa die Pflege von Kranken nahezu ausschließlich von kirchlichen Einrichtungen und religiösen Gemeinschaften übernommen worden, als Form der Nächstenliebe und als Gelegenheit zur Bekehrung religionsloser Menschen. Die bis heute gängige Berufsbezeichnung „Schwester“ geht auf die Ordensschwestern zurück, die diese Aufgabe über Jahrhunderte wahrnahmen. Die Neutralitätsidee Dunants erforderte weltanschaulich und konfessionell unabhängige Organisationen. Die Rotkreuz-Schwesternschaften bildeten jedoch – in einer Art weltlichem Orden – die zu dieser Zeit üblichen Organisationsstrukturen der kirchlichen Krankenpflege nach. Die Krankenpflegerinnen wohnten unter einem Dach, wurden durch die Schwesternschaft versorgt, trugen einheitliche Kleidung, mussten ehelos bleiben und wesentliche Fragen ihres Privatlebens von der Vorgesetzten bestimmen lassen. Auch viele Begriffe wurden übernommen, die Leiterin einer Schwesternschaft hieß wie in religiösen Orden Oberin, die Schwesternschaft sowie ihr Hauptgebäude wurden häufig als Mutterhaus bezeichnet.

Im Deutschen Krieg stellten sich die rund fünfzig bis dahin ausgebildeten Schwestern in den Dienst der Badischen Armee. Gleichzeitig wurde der Badische Frauenverein vom Internationalen Komitee in Genf als nationale Hilfsgesellschaft anerkannt. Nach dem Karlsruher und den internationalen Vorbildern entstanden in Deutschland nach und nach mehr als dreißig regionale Schwesternschaften. 1869 bildeten die einzelnen Landesgesellschaften eine Dachorganisation der Deutschen Vereine zur Pflege im Felde verwundeter und erkrankter Soldaten.

Zivile Krankenpflege und Gesundheitsvorsorge mini|Krankenschwestern im OP-Saal, Frankfurt am Main (1910) mini|DRK-Sanitätskasten K50 Ebenfalls 1869 forderte der berühmte Arzt und Sozialreformer Rudolf Virchow auf der zweiten internationalen Rotkreuzkonferenz „den vollen Einsatz für ein Friedensprogramm auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege, unabhängig von der Bereitschaft für den Kriegsfall“. Außerdem setzte er sich für die Einführung einer Berufsausbildung zur Krankenpflege und für die flächendeckende Einrichtung von Krankenpflegeschulen an jedem großen Krankenhaus ein.

Nach der Grundsatzentscheidung, auch in Friedenszeiten Krankenpflege zu leisten, professionalisierten sich die Rotkreuz-Schwesternschaften. Einige waren an Universitätskliniken angeschlossen, die meisten errichteten mit der Zeit eigene Krankenhäuser. 1882 trafen sich fünfzehn Vereine und Institute zu einer Tagung, um über die Vereinheitlichung der Aufnahme, Ausbildung, Anstellung und Weiterbildung der Krankenpflegerinnen zu beraten. Zunächst sieben von ihnen schlossen sich zum Verband Deutscher Krankenpflegeinstitute vom rothen Kreuz zusammen. In den großen Cholera-, Typhus- und Tuberkulose-Epidemien am Ende des 19. Jahrhunderts erweiterten die Rotkreuzschwestern ihr Arbeitsfeld auf die gesundheitliche Aufklärung. Sie vermittelten Hygiene- und Ernährungswissen in die Bevölkerung. Für bereits Erkrankte richteten die Schwesternschaften Lungensanatorien, Genesungs- und Erholungsheime ein. Beim Erdbeben von Messina 1908, der mit rund 100.000 Opfern schwersten Naturkatastrophe Europas im 20. Jahrhundert, engagierten sich nach einem Aufruf des Internationalen Roten Kreuzes deutsche Rotkreuzschwestern in einer Expedition mit Hilfsgütern auch in der Katastrophenhilfe.

Bereits Anfang des 20. Jahrhunderts entstand Unzufriedenheit mit den quasi-religiösen Organisationsformen der DRK-Schwesternschaften und ihren Vorschriften für die Lebensweise von Krankenschwestern. 1901 wandte sich die vormalige Rotkreuzschwester Agnes Karll auf einer Generalversammlung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins gegen den Vortrag einer Rotkreuz-Oberin, die eine Berufsausübung von Krankenpflegerinnen ohne Zugehörigkeit zu einem Mutterhaus und Unterordnung unter dessen Reglement als inakzeptabel und nicht praktizierbar ansah. Karll gründete in Abgrenzung zu diesen Vorstellungen 1903 die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands, in der sich freiberuflich arbeitende Krankenpflegerinnen zusammenschlossen. Als primäres Ziel gab der neue Verband an, die Krankenpflegerinnen zu Selbstständigkeit, Mitbestimmung und Mitverantwortung zu befähigen.Ruth Elster: Der Agnes-Karll-Verband und sein Einfluß auf die Entwicklung der Krankenpflege in Deutschland: Ein Beitrag zur Geschichte der Pflegeberufe und eines Berufsverbandes. Frankfurt am Main 2000.

Einsatz in den Weltkriegen mini|Empfang der ersten 27 sogenannten Austauschverwundeten aus Sibirien (Russland) in Lübeck am Sedantag 1915 mini|Typhuskranke Soldaten und DRK-Pflege im Seuchenlazarett Warschau mini|Bahnhof Weimar Truppenversorgung im Ersten Weltkrieg (1915) Der Erste Weltkrieg war der erste große Ernstfall im Sinne der Rotkreuz-Gründer. Zehntausende, später hunderttausende Krankenschwestern aus allen Ländern beteiligten sich an der Versorgung der Verwundeten. In Deutschland hielten sich zu Kriegsbeginn rund 6.000 voll ausgebildete Schwestern, 1.000 Hilfsschwestern und 7.000 Helferinnen bereit. Diese Stärke reichte nicht annähernd aus für die hunderttausenden Verwundeten des ersten großen Massenkriegs. Die Krankenschwestern berichteten von einem Versagen der vorbereiteten Logistik und davon, dass ein großer Teil der Verwundeten aus Personalmangel nicht angemessen versorgt werden konnte. Die Gesamtzahlen für das Deutsche Rote Kreuz werden mit 19.773 Schwestern im Heeressanitätsdienst und 85.858 Pflegekräften im Heimatgebiet angegeben.

Im NS-Staat wurden das Deutsche Rote Kreuz und mit ihm die DRK-Schwesternschaften nach und nach gleichgeschaltet. Bereits 1933 besetzten Nationalsozialisten alle wichtigen Positionen und schafften durch eine neue Satzung den zentralen Rotkreuz-Grundsatz der Neutralität ab. 1935 berief der Dachverband der DRK-Schwesternschaften die Nationalsozialistin Luise von Oertzen zur Generaloberin. Der 1935 zum „Reichsarzt“ der SS ernannte Ernst-Robert Grawitz wurde Anfang 1937 in das eigens für ihn eingerichtete Amt eines „Geschäftsführenden Präsidenten“ des Deutschen Roten Kreuzes eingesetzt. Er sollte die zivile Gesundheitspflege und Wohlfahrtsarbeit beschneiden und das Rote Kreuz für den Kriegseinsatz vorbereiten. Schwesternausbildung, Rettungsdienst und Sanitätskolonnen sollten ausgebaut und durch Drill und straffe Organisation „wehrmachtsgleich“ werden. Ohne Rechtsgrundlage ließ Grawitz alle zu diesem Zeitpunkt noch verbliebenen 400 selbstständigen Rotkreuzvereine, darunter auch die Schwesternschaften, auflösen und in die besser kontrollierbare Einheitsorganisation „Deutsches Rotes Kreuz e. V.“ eingliedern. Er berichtete darüber: „Heute steht ein neues, schlagkräftiges Deutsches Rotes Kreuz, in soldatisch-straffer Form organisiert und nationalsozialistisch geführt, zu jedem Einsatz bereit“.Zitat bei Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. Zweite aktualisierte Auflage. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2005, ISBN 3-596-16048-0, S. 198.

Mit dem am 9. Dezember 1937 inkraftgetretenen „Gesetz über das Deutsche Rote Kreuz“ wurde die Gesetzeslage nachträglich an diese Zwangsvereinigung angepasst. Die Rotkreuzschwestern wurden zentral über das „Amt für Schwesternschaften“ unter Leitung von Otto Stahl geführt. Generaloberin von Oertzen wurde zur „Generalhauptsturmführerin“ ernannt. Das von der SS kontrollierte DRK, aus dessen Vermögen die SS-Wirtschaftsbetriebe sich Millionenkredite verschafften, beharrte auf seiner organisatorischen Eigenständigkeit. Es verhinderte in der Folge eine Vereinigung der Rotkreuzschwestern mit den Krankenschwestern der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt, auch „Braune Schwestern“ genannt.