Im Rassismus-Turanismus-Verfahren (, auch Turkismus-Turanismus-Verfahren genannt) vom 7. September 1944 bis zum 29. März 1945 wurden 23 politische Persönlichkeiten des Turkismus und des Turanismus wegen angeklagt. Das Verfahren umfasste 65 Sitzungen und nimmt einen wichtigen Platz in der Geschichte der turkistischen Ideologen ein. Am Ende des Verfahrens wurden Zeki Velidi Togan, Alparslan Türkeş, Nihal Atsız, sein Bruder Nejdet Sançar, Reha Oğuz Türkkan, Cihat Savaş Fer, Nurullah Barıman, Fethi Tevetoğlu, Cebbar Şenel und Cemal Oğuz Öcal zu verschiedenen Strafen verurteilt. miniatur|Der Rechtsextremist Nihâl Atsız auf dem Weg zum Prozess
Vorgeschichte Der Publizist und Turkist Nihal Atsız glaubte das Land vom Kommunismus bedroht. Er warf der Regierung vor, nichts dagegen zu unternehmen und sogar kommunistische Kader in der Verwaltung zu installieren. So schrieb er zwei Artikel in seiner Zeitschrift Orhun. Im ersten Artikel vom 1. März 1944 zitierte Atsız eine Rede des Ministerpräsidenten Şükrü Saracoğlu vom 5. August 1942 im türkischen Parlament:
Trotz dieser klaren Haltung der Regierung beschuldigte Atsız die Regierung, gegen die Bedrohung nichts zu unternehmen. In seinem zweiten Artikel vom 1. April 1944 benannte Atsız einige Kommunisten und beschuldigte konkret das Bildungsministerium als kommunistisch. Unter den genannten Personen waren Giritli Ahmed Cevad Emre, Pertev Naili Boratav, Sabahattin Ali, Sadrettin Celal Antel und der Bildungsminister Hasan Âli Yücel, den er zum Rücktritt aufforderte. Darauf kam es in Ankara und Istanbul zu mehreren Protesten gegen diese kommunistische Bedrohung.
Sabahattin Ali stellte auf Anregung des Bildungsministers Hasan Ali Yücel und des Journalisten Falih Rıfkı Atay Strafantrag gegen Nihal Atsız. Das Verfahren gegen Atsız begann am 26. April 1944 in Ankara und fand unter Studenten reges Interesse, so dass der Gerichtssaal überfüllt war. Bei der ersten Sitzung bezichtigte Atsız Ali des Verrats und forderte ihn zu einem Geständnis auf. Das Verfahren wurde auf den 3. Mai 1944 vertagt.
Proteste am 3. Mai Am zweiten Sitzungstag fanden in Ankara Proteste von Tausenden für Atsız und gegen den Kommunismus statt. Die Demonstranten wurden daran gehindert, in den Gerichtssaal einzudringen. Daraufhin versammelten sie sich auf dem Ulus-Platz, wo sie die Nationalhymne sangen und antikommunistische Parolen skandierten.Orhun, 27 Nisan 1951, Sayı:30 Die Demonstranten wollten später Ministerpräsident Saracoğlu aufsuchen, wurden aber von der Polizei daran gehindert. Bei der Auseinandersetzung wurden 165 Personen festgenommen.Orhun, 4 Mayıs 1951, Sayı:31
Alparslan Türkeş sagte zu diesen Vorfällen:
Die Polizei ging hart gegen die Demonstranten vor, worauf Alparslan Türkeş, der auch unter den Demonstranten war, schrieb:
Atsız wurde nach Beendigung des ersten Verfahrens am 9. Mai 1944 erneut verhaftet. Diesmal wurde er mit den anderen Verhafteten des Landesfriedensbruchs und der Gründung einer Organisation zum Sturz der Regierung beschuldigt und angeklagt.…“counteracting national interests” and “setting up secret organizations to overthrow the government … for the realization of their racist and Turanist aims”, Arzu Öztürkmen, S. 195 Seine Zeitschrift Orhun wurde schon am 6. Mai 1944 verboten.
Rassismus- und Turanismus-Verfahren Das neue Verfahren begann am 18. Mai 1944 in Istanbul und sollte bis zum 31. März 1947 dauern. Es gab insgesamt 65 Sitzungen und 23 Angeklagte. 17 Monate nach Gerichtsbeginn wurden 13 Angeklagte freigesprochen und die restlichen zehn Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt.
In seiner Verteidigungsrede sagte Atsız, dass der Turanismus für das Fortbestehen des türkischen Volkes unerlässlich sei und zählte einige Beispiele aus der Geschichte auf, in denen die Türken wichtige Schlachten durch den Verrat oder Hinterhalt ihrer nicht-türkischen Soldaten verloren. So sagt er auch, dass der osmanischen Großwesir Damat Ferid Pascha, der nach dem Ersten Weltkrieg den Vertrag von Sèvres unterzeichnete, armenischstämmig sei. Zum Abschluss erklärte er:
Am 26. August 1946 begann vor dem Militärkassationsgericht wegen Beschwerden der Inhaftierten über Misshandlungen und Folter im Gefängnis das Verfahren erneut. Etwa ein Jahr später am 31. März 1947 wurden alle Angeklagten für unschuldig befunden und entlassen. In der Abschlusserklärung des Gerichtes hieß es, dass die Demonstrationen am 3. Mai 1944 ein Ausdruck einer nationalen Ideologie gegen eine nicht-nationale Ideologie gewesen sei.Arzu Öztürkmen, S. 196 Mit der nicht-nationalen Ideologie war der Kommunismus gemeint. Dieser Gesinnungswandel der Regierung zwischen 1944 und 1947 hing mit dem Kalten Krieg und der Gefahr durch die Sowjetunion zusammen, die im März 1945 erklärte, dass sie die Sowjetisch-Türkischen Grenzabkommen aus den Zwanziger-Jahren in Frage stelle.
Seit dem Verfahren gilt der 3. Mai als Turkisten-Tag () unter den Turkisten als Gedenktag.
Einzelnachweise
Quellen Irkçılık - Turancılık, Türk İnklâp Enstitüsü, 1944. Mustafa Müftüoğlu: Çankaya'da Kâbus - 3 Mayıs 1944, Fatih Gençlik Vakfı, 1974. Alparslan Türkeş: 1944 Milliyetçilik Olayı, Türk Federasyonu, Frankfurt. Reha Oğuz Türkkan: Tabutluktan Gurbete, 3.baskı, 1988. İlhan Egemen Darendelioğlu: Türk Milliyetçiliği Tarihinde Büyük Kavga, Burak Yayınevi, 1994. Arzu Öztürkmen: Folklore on Trial: Pertev Naili Boratav and the Denationalization of Turkish Folklore, Journal of Folklore Research, Vol. 42, No. 2 (May - Aug., 2005)
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