Historisch betrachtet gibt es in Europa eine ganze Reihe von Familienformen. Hauptgegenstand der Betrachtung waren früher insbesondere das „Ganze Haus“ und die „Große Haushaltsfamilie“. Beide Formen werden auch als Großfamilie bezeichnet, wobei es erhebliche Variationen gibt, sowohl was die Zahl der Mitglieder, die einbezogenen Generationen oder Seitenlinien, als auch was den Einbezug Nicht-Blutsverwandter (Mündel, Gesinde, Haussklaven, Hauspersonal, au pair) angeht. Heute ist bekannt, dass diese Konstrukte auch in historischer Zeit keineswegs in dem Maße überwogen wie seinerzeit angenommen. Auch die Interpretation von „Abstammung“ unterscheidet sich (vergleiche zum Beispiel die Institutionen der Adoption und Pflegekinder/-eltern).
Zur Beschreibung der Familie benötigt die Familiensoziologie eine Reihe von Begriffen. Teilweise ist seit der Antike in Europa eine Entwicklung von der Groß- zur Kleinfamilie festzustellen. In der Soziologie ist das Gegenstück zur Großfamilie nicht die Kleinfamilie, sondern die „Kernfamilie“. Sie ist als Gattenfamilie,https://link.springer.com/chapter/10.1007/978-3-663-19652-5_14 die aus Eltern (Vater, Mutter) und Kindern besteht, die Basis aller Familienformen.
Dabei besteht das Problem, dass gleiche Begriffe zu ganz unterschiedlichen Epochen ganz Unterschiedliches umfassten; so ist die Kernfamilie im Feudalismus zwar in der Form mit jener in der Moderne gleich, im Machtgefüge und im sozialen Ansehen bestehen jedoch gravierende Unterschiede, Ähnliches zeigt sich durch die Epochen in der Großfamilie.
Antike Familie Familie bedeutete in der Antike eine umfassende Lebens- und Rechtsform zum Teil auch mehrerer Generationen – zum Beispiel Väter und Söhne – mit unter Umständen sehr vielen Sklaven bzw. Knechten und Mägden in einem „Haus“. Basis der „Antiken Familie“ ist die Rechtsform, die später als „Haus“ bezeichnet wird, in der der Hausvater (Pater familias) nach außen rechtlicher Vertreter und Schutzherr der Familie ist, nach innen als Patriarch Inhaber aller Machtbefugnis (bis hin zum Töten von Sklaven und vielem mehr).
Große Haushaltsfamilie Im Mittelalter entspricht dem die „Große Haushaltsfamilie“,Vgl. Ingeborg Weber-Kellermann: Die ›große Haushaltsfamilie‹ im christlichen Mittelalter und der frühen Neuzeit. In: Ingeborg Weber-Kellermann: Die deutsche Familie. Versuch einer Sozialgeschichte (= Suhrkamp-Taschenbuch. Band 185). Suhrkamp, Frankfurt am Main 1971. in der mehrere Generationen, zum Teil auch parallele Ehen (zum Beispiel von Brüdern) und gegebenenfalls Verwandte zusammen mit dem Gesinde eine Lebens- und Wirtschaftsform bilden. In der historischen Entwicklung ist die „Große Haushaltsfamilie“ eher in Ost- und Nordeuropa zu finden, seltener hingegen in Westeuropa.
Anwesen Das Zentrum des Familienlebens bildete vielfach das (bäuerliche) „Anwesen“, insbesondere in Regionen mit großbäuerlicher Landwirtschaft (zum Beispiel Nordwestdeutschlands; z. B. Haubarg). Hier lebte auf einem (Bauern-)Hof neben der „Kernfamilie“ auch das Gesinde bzw. Verwandte der Kernfamilie; alle gemeinsam bildeten einen „Erweiterten Haushalt“, dessen Oberhaupt der Hausvater war (siehe unten), andererseits aber weitere Haushalte einbezogen sein können, nämlich die von Insten und Altenteilern. Beide können wiederum „Erweiterte Haushalte“ sein. Während Inste zumeist Arbeitskräfte auf dem Hof waren, waren Altenteiler die früheren Hofhalter, üblicherweise Eltern und ggf. Großeltern eines Gatten des Haupthaushalts, seltener auch andere, nicht mit den Eigentümern verwandte Personen. Sie hatten zumindest Anteil an den Produkten des Hofes.
Begriffsdefinitionen: Haus / Ganzes Haus / Erweiterter Haushalt
Das „Haus“ im Mittelalter – später als „Ganzes Haus“Vgl. Otto Brunner: Das ›Ganze Haus‹ und die alteuropäische ›Ökonomik‹. In: Otto Brunner: Neue Wege der Verfassungs- und Sozialgeschichte. 2., vermehrte Auflage. Göttingen 1968, S. 103–127.Vgl. auch Irmintraut Richarz: Das ökonomisch autarke »Ganze Haus« – eine Legende? In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 269–280. (ein von Wilhelm Heinrich Riehl Mitte des 19. Jahrhunderts geprägter BegriffHans-Joachim Raupp: Haushalt und Familie in der deutschen und niederländischen Kunst des 15. und frühen 16. Jahrhundert. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 245–268, hier: 279.) oder „Erweiterter Haushalt“ benannt – basierte auf der oben genannten Rechtsform des „Hauses“ (Hausvater als rechtliche Vertretung und Schutzherr …) und wird in Abgrenzung zu den anderen Formen als aus nur einer „Kernfamilie“ plus Gesinde bestehend definiert. Das „Ganze Haus“ bezeichnete den Haushalt als Rechts-, Sozial- und Wirtschaftseinheit. Der Soziologe Trutz von Trotha schreibt: Mit der Entwicklung der bürgerlichen und nachbürgerlichen Familie habe sich dies geändert. Das „Ganze Haus“ als SozialformVgl. etwa Margarete Zimmermann: Sages et prudentes mainagieres in Christine de Pizans »Livre des Trois Vertus« (1405). In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 193–206, hier: S. 204. wurde jedoch im 19./20. Jahrhundert, beispielsweise durch Otto Brunner, zum ideologisch eingefärbten Begriff, der eine idealisierte Harmonie von „Herr und Gesinde“ unter der Führung des Hausvaters betonte. Als „Ganzes Haus“ wird nach Wilhelm Heinrich Riehl die vor allem in „Westeuropa“ entstandene Familienform der Bauern und Stadtbürger bezeichnet, die neben der Kernfamilie primär durch den Einbezug von Gesinde und unverheirateten Verwandten ausgezeichnet war. Wenn auch der Anteil dieser Haushalte nur etwa ein Drittel aller ausmachte, lebten in ihnen doch bis zu 50 % der sesshaften Menschen. Mit der Industrialisierung ging diese Lebensform sehr stark zurück. Umstritten ist ihre „ideologische“ Bedeutung: Einerseits gilt sie als harmonischer Hort unterschiedlicher sozialer Stände, als vorbildhaftes Modell patriarchaler Lebensform, andererseits wird die soziale Kluft zwischen Herrschaft und Gesinde betont und die Bedeutung des „Ganzen Hauses“ gegenüber der Kernfamilie relativiert – die zahlenmäßig immer überwog, aber in einer mittelalterlichen oder frühneuzeitlichen Gesellschaft kaum mit der heutigen Kernfamilie gleichgesetzt werden kann. Erst ab dem 18. Jh. liegen Quellen vor, die Haushalte mit allen in ihr lebenden Mitgliedern verzeichnen (Kameralistik; Steuer- und Zensuslisten); zuvor weisen Quellen oft ausschließlich Großfamilien der Oberschichten aus. René König hat darauf verwiesen, dass die Geschichtsschreibung deswegen oft die frühere Bedeutung von Kleinfamilien vernachlässigt habe. Laut der Kulturwissenschaftlerin Evke Rulffes stütze sich Brunner auf die Hausväterliteratur, die er aber als Beschreibung der Wirklichkeit missdeutete, nicht als normative Texte. Die Theorie des ökonomisch autarken „Ganzen Hauses“ gilt heute, auch da die Mehrzahl aller Haushalte auch im Mittelalter in die Verkehrswirtschaft integriertTrude Ehlert: Einführung. In: Trude Ehlert (Hrsg.): Haushalt und Familie in Mittelalter und früher Neuzeit. Vorträge eines interdisziplinären Symposions vom 6.–9. Juni 1990 an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Mit einem Register von Ralf Nelles. Thorbecke, Sigmaringen 1991, ISBN 3-7995-4156-X, S. 9–13, hier: S. 13. war, durch zahlreiche Studien zum Alltagsleben als widerlegt.Evke Rulffes: Die Erfindung der Hausfrau. Geschichte einer Entwertung. HarperCollins, Hamburg 2021, ISBN 978-3-7499-0240-8, S. 41 f.Vgl. auch Barbara Becker-Cantarino: Vom »Ganzen Haus« zur Familienidylle. Haushalt als Mikrokosmos in der Literatur der frühen Neuzeit und seine spätere Sentimentalisierung. In: Daphnis. Band 15, 1986, S. 509–533. Der Begriff „Erweiterter Haushalt“ beschreibt (in der Rechtsform des „Hauses“) die Situation präziser, indem er methodisch eindeutig auf nur eine „Kernfamilie“ plus Gesinde und gegebenenfalls Verwandte verweist. Er bezieht sich nicht zuletzt auf das städtische Umfeld.
Bürgerliche Familie
Die „bürgerliche Familie“ entwickelte sich aus dem „Haus“ der städtischen Kaufleute und des sich bildenden Bildungsbürgertums in der Vormoderne. Hier wurde die Kernfamilie zum alleinigen Mittelpunkt des Hauses. Das vielerorts eingestellte Gesinde hatte eine andere Stellung als noch bei Handwerkern oder gar Bauern (bei denen das Gesinde oft aus der eigenen Schicht kam): Die Distanz zu den Dienstboten und Haushaltshilfen wurde stilbildend.
Charakteristisch für die bürgerliche Familie war die strikte Rollenverteilung in der Familie. So war der Mann für die außerhäuslichen Angelegenheiten verantwortlich, etwa die Sicherung des Einkommens oder das Pflegen der sozialen Kontakte, während die Frau vorrangig die Kindererziehung und den Haushalt übernahm.
Kernfamilie Am Ende der Entwicklung stand nach der Industrialisierung die Kernfamilie, d. h. die auf ihren eigentlichen Kern – Vater, Mutter und deren gemeinsame Kinder – reduzierte Familie, die die Funktion und die Rechte des „Hauses“ übernahm und in der zugleich beide Gatten als bürgerliche Individuen rechtsfähig wurden (Aufhebung des „Hauses“; wenn auch noch lange einseitig zugunsten des Mannes). Sie entsteht sowohl aus der „Bürgerlichen Familie“ des Bildungs- und Besitzbürgertums vornehmlich der Städte, aus dem Handwerk bei Ausgliederung der Werkstätten und Beschäftigten als auch aus der aufkommenden Arbeiterschaft. Die Kernfamilie ist begrifflich mit der traditionellen Familie vergleichbar.
Den universellen Sieg der Kernfamilie sagte – mit Blick auf die Entwicklung in den USA – der Soziologe William Josiah Goode 1963 voraus. Er sah darin eine Befreiung des Individuums.William Goode: World Revolution and Familie Patterns. New York 1963.
Traditionelle Familie Die traditionelle Familie besteht aus Eltern, die verheiratet sind, und ihren gemeinsamen Kindern, wobei alle in einem gemeinsamen Haushalt leben. Das ist die Idealvorstellung der letzten Jahrzehnte in Deutschland. Immer noch gibt es diese klassische Form des familiären Zusammenlebens. Allerdings haben sich die Rollenverteilungen weiterentwickelt. Früher sorgte sich die Frau meist um die Kinder, den Ehemann und den sonstigen Haushalt, der Mann ging arbeiten. Heute gehen auch die Mütter immer öfter arbeiten – oftmals suchen sie sich eine Halbtagsarbeit, sobald die Kinder im Kindergarten untergebracht sind. Auch Väter nehmen immer öfter ihr Recht auf Erziehungsurlaub in Anspruch bzw. arbeiten in Teilzeit. Die Zahl der Kinder ist stark zurückgegangen; brachte eine Frau in Deutschland vor 50 Jahren im Durchschnitt zwei oder drei Kinder zur Welt, sind es gegenwärtig nur noch 1,4 Kinder. Dies wird vielfach auf die Schwierigkeit für Frauen zurückgeführt, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Um diese Situation zu verbessern, werden Ganztagsschulen und Kinderbetreuungseinrichtungen ausgebaut.
Ein Vorteil der traditionellen Familie ist ihre gute rechtliche Absicherung: Vom Unterhaltsrecht bis zum Sorgerecht sind die gesetzlichen Regelungen für diese Familienform am umfangreichsten.