Erbgenosse ist ein Rechtsbegriff, der vor allem im Mittelalter und in der frühen Neuzeit in unterschiedlichen, aber durchaus verwandten Bedeutungen Verwendung fand.

Erbgenosse bezeichnet dabei einen erblich Berechtigten, etwa eines Grundstücks oder eines Rechts (Hofgenosse, Marktgenosse). den Besitzer eines Erbes, insbesondere, wenn dieses Erbe aus einem Grundstück bestand. einen Miterben. einen erblichen Schöffen bzw. Eidgenossen.

Literatur Creifelds, Rechtswörterbuch, C. H. Beck Verlag.

Weblinks Deutsches Rechtswörterbuch auf der Homepage der Forschungsstelle Deutsches Rechtswörterbuch der Heidelberger Akademie der Wissenschaften

Kategorie:Privatrechtsgeschichte des Mittelalters