Eine Schulnote ( „Merkmal, Schriftzeichen“) oder Zensur (lateinisch censura) dient der Leistungsbeurteilung von Schülern. Sie wird in der Regel in einer stufenweise gestaffelten Wortbewertung (z. B. „sehr gut“ bis „ungenügend“) oder in einer entsprechenden Ziffer (z. B. 1 bis 6 oder A bis F) ausgedrückt. Das „Schulnoten-System“ findet jedoch auch außerhalb von Schulen Anwendung, insbesondere zur Leistungsbewertung von Prüfungen, etwa an Universitäten, oder aber auch auf Bewertungsportalen oder in Umfragen.

Schulnoten werden in den einzelnen Unterrichtsfächern erteilt, aber auch als sogenannte Kopfnoten zur allgemeinen Beurteilung von Verhalten und Mitarbeit genutzt.Notenbildungsverordnung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, § 6 (vom 5. Mai 1983, aktuelle Fassung vom 23. September 2015) Je nach Land und Schulform sind unterschiedliche Notensysteme in Gebrauch. Diese unterscheiden sich im Zahlenbereich: Reichweite der Notenskala in der Schrittweite: Vergabe ganzzahliger Noten oder mit Nachkommastellen in der Richtung: Verwendung der größeren Zahl für die bessere oder die schlechtere Leistung.

Funktion Die Schulnote soll den aktuellen Leistungs- bzw. Kenntnisstand eines Schülers bzw. Prüflings in einem bestimmten Bereich widerspiegeln.Notenbildungsverordnung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, § 3, § 8, Abs. 1 und 2 ( vom 5. Mai 1983, aktuelle Fassung vom 23. September 2015) Sie wird außerdem zum Vergleich von Lernenden eingesetzt und ersetzt in Schulkontexten oft Feedback. Noten sind Anreize, die sich deshalb auch auf die Motivation auswirken, oft negativ.Nölte, Björn und Wampfler, Philippe: Für eine Schule ohne Noten. Bern, HEP, S. 112f. Nach Vorgabe der Notenbildungsverordnung (NVO), etwa von Baden-WürttembergNotenbildungsverordnung des Kultusministeriums von Baden-Württemberg, § 1, § 5, Abs. 3, § 8, Abs. 1 und 2( vom 5. Mai 1983, aktuelle Fassung vom 23. September 2015) bzw. der Curricula der Länder, bemisst sich die Notenvergabe am Grad des Erreichens der Lernziel­vorgabe. Ihr kommt damit auch die Aufgabe zu, den Lernfortschritt zu dokumentieren. Maßstab für die Beurteilung durch den Lehrer sind theoretisch die Zielvorgaben des Lehrgangs und die entsprechende Einschätzung des individuellen Leistungsstands, nicht der Vergleich. Im pädagogischen Sinne dient die Notengebung darüber hinaus der Rückmeldung des festgestellten Leistungsniveaus an die Lernenden und ihre Eltern. Sie enthält im Wortlaut der Note (z. B. „gut“ oder „mangelhaft“) eine Bewertung und damit auch Lob oder Tadel, Erfolgs- oder Misserfolgsanzeigen. Der Lehrperson hilft sie über das Erfassen der einzelnen Schülerleistung und derjenigen der Lerngruppe, den Lernverlauf zu verfolgen, den eigenen Lehrerfolg zu bestimmen und über entsprechende Maßnahmen zum weiteren Bildungsprozess zu entscheiden. Die Schulnote bietet die Möglichkeit, eine Leistung knapp und allgemein verständlich zu bewerten.

Probleme In den Erziehungswissenschaften werden Noten empirisch und pädagogisch seit den 1970er-Jahren immer wieder stark kritisiert. Grundlage für die Kritik im deutschsprachigen Raum ist Die Fragwürdigkeit der Zensurengebung von Karlheinz Ingenkamp von 1971; Arbeiten der 2010er bis 2020er Jahre, die sich gegen Noten aussprechen, stammen von Felix Winter,Felix Winter: Lerndialog statt Noten. Neue Formen der Leistungsbeurteilung. Beltz, Weinheim 2015. Silvia Beutel, Hans Anand Pant,Silvia Beutel, Hans Anand Pant: Lernen ohne Noten. Alternative Konzepte der Leistungsbeurteilung. Kohlhammer, Stuttgart 2019. Björn Nölte und Philippe Wampfler.Björn Nölte, Philippe Wampfler: Für eine Schule ohne Noten. Bern, HEP. 2021

Obwohl die Notenbildungsverordnung keine Differenzierung oder gar eine Diskriminierung der Schüler untereinander vorsieht und es damit entsprechend heutigen pädagogischen Maximen nicht um das Schaffen einer Konkurrenzsituation in der Klasse geht, werden die Schulnoten im außerschulischen Bereich, etwa bei der Nutzung im Rahmen des Numerus clausus für den Zugang zu Hochschulen oder bei der Bewerberauswahl in Betrieben, bisweilen in diesem Sinne benutzt.Nölte, Björn und Wampfler, Philippe: Für eine Schule ohne Noten. Bern, HEP, S. 115. Dies wiederum führt rückwirkend in den Schulen zu der bekannten Schulnoteninflation, die verhindern will, dass die eigenen Schüler gegenüber milder zensierenden anderen Schulen beim Berufseinstieg benachteiligt werden. Damit entsteht eine Diskrepanz zwischen dem ursprünglichen Sinn der Notengebung und ihrer außerschulischen Verwertung. Probleme bei der Notenvergabe können sich auch ergeben, wenn statt der geforderten bestmöglichen Objektivität sogenannte „Gefälligkeitsnoten“ vergeben werden, die den tatsächlichen Leistungsstand beschönigen oder sachfremde Erwägungen einfließen lassen.

Schulnoten verführen oft zum Vergleich, sowohl hinsichtlich der individuellen Leistungsentwicklung als auch im sozialen Gefüge, etwa im Klassenverband. Im Gefolge der Notengebung bleibt es daher meist nicht aus, dass Schüler und Eltern über das eigentliche Notenverständnis der individuellen Leistungsfeststellung hinaus Vergleiche mit dem Leistungsstand der Mitschüler anstellen und diesen Gesichtspunkt teilweise sogar in den Vordergrund stellen. Eine Konkurrenzsituation zu schaffen, ist jedoch nicht der Auftrag der Notengebung.

Ein weiteres Problem beim Umgang mit Schulnoten ist die häufige Verkennung, dass es sich nur um in Worte gefasste grobe Schätzwerte (= Zensuren) handelt („gut“, „befriedigend“, „nicht ausreichend“ etc.). Noten bewerten Leistungen. Sie stellen keine exakten Messungen dar, die den Leistungsstand objektivieren und vergleichbare Informationen über das Leistungsvermögen von Lernenden bieten könnten. Ist schon deren einfache Übertragung in präzise Zahlenwerte nicht unproblematisch, so führt das Rechnen mit ihnen, gar mit Zehnteln oder Hundertsteln nach dem Komma, zu einer „Übermathematisierung“, die dem Ausgangsmaterial nicht mehr gerecht wird.Siegbert Warwitz: Das sportwissenschaftliche Experiment. Planung–Durchführung–Auswertung–Deutung. Hofmann. Schorndorf 1976, S. 48–62. Geschuldet wird diese Praxis dem außerschulischen Bedürfnis nach einer Klassifizierung der Schülerleistungen. Die Folge ist eine geringe Aussagekraft der Schulnoten hinsichtlich des objektiven Leistungsstands, was die Hochschulen und Firmen auf den speziellen Leistungsebenen durch ergänzende, in der Regel wissenschaftlich fundierte Leistungstests und Eignungstests auszugleichen versuchen.Heiner Rindermann, Viktor Oubaid: Auswahl von Studienanfängern durch Universitäten. Kriterien, Verfahren und Prognostizierbarkeit des Studienerfolgs. In: Zeitschrift für Differentielle und Diagnostische Psychologie. Band 20, Hogrefe & Huber 1999, S. 172–191.Gerd Reimann: Moderne Eignungsbeurteilung mit der DIN 33430. VS Verlag, Wiesbaden 2009.

Im internationalen Vergleich ergibt sich schließlich auch noch das Problem, dass gleiche inhaltliche Bewertungen in unterschiedliche Zahlenwerte konvertiert werden. So wird etwa in der Bundesrepublik Deutschland eine hervorragende Leistung mit der Ziffer eins und die schlechteste mit der Ziffer sechs gekennzeichnet, während in der Schweiz genau umgekehrt die Ziffer eins die schwächste und die Ziffer sechs die beste Leistung in der Skala darstellt, was Fehlinterpretationen und eine mangelnde Vergleichbarkeit zur Folge hat.

Deutschland mini|Volksschul-Entlassungszeugnis (anonymisiert) aus dem Jahre 1923 mit vierstufigen Prädikaten

Historische Notensysteme Das erste in Deutschland nachweisbare Zensursystem wurde in der sächsischen Schulordnung von 1530 definiert. Die Schüler sollten sich zweimal im Jahr in Gegenwart von Pfarrer und Bürgermeister einer Prüfung unterziehen. Gute Leistungen wurden mit Semmeln oder Ähnlichem belohnt.

Um 1850 waren in preußischen Schulen drei Notenstufen üblich, die in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auf vier Prädikate (1. sehr gut; 2. gut; 3. genügend; 4. ungenügend), später auf fünf erweitert wurden. Auch in der DDR war ein fünfstufiges System üblich.

Das heute in Deutschland übliche sechsstufige Zensursystem wurde 1938 eingeführt.

Unter- und Mittelstufe Das in Deutschland am häufigsten benutzte Notensystem hat sechs Stufen. Die Notendefinition ist durch KMK-Beschluss vom 3. Oktober 1968 sowie im Hamburger Abkommen festgelegt und wird in allen Bundesländern wie folgt verwendet:

Zahl Note Prozent Beschreibung 1 sehr gut 85-100 wenn die Leistung den Anforderungen* in besonderem Maße entspricht. 2 gut 70-84 wenn die Leistung den Anforderungen* voll entspricht. 3 befriedigend 55-69 wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen* entspricht. 4 ausreichend 40-54 wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen* noch entspricht. 5 mangelhaft 20-39 wenn die Leistung den Anforderungen* nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. 6 ungenügend 0-19 wenn die Leistung den Anforderungen* nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. (Eine Arbeit wird auch bei nicht erbrachter Leistung bzw. Themaverfehlung oder bei einem Täuschungsversuch mit ungenügend benotet.)

*Der Begriff „Anforderungen“ bezieht sich auf den Umfang sowie auf die selbständige und richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie auf die Art der Darstellung.

Heute ist das Schulwesen Ländersache. Jedes Bundesland regelt die Notengebung eigenverantwortlich (z. B. in Baden-Württemberg mit der Notenbildungsverordnung).

Bei Abschlussprüfungen gilt die Prüfung als bestanden, wenn man eine Note von sehr gut bis ausreichend erhält, ansonsten hat man nicht bestanden.

In einigen Bundesländern ist eine Abstufung der vollen Notenwerte durch Zwischennoten offiziell zulässig. Die Zahlen können in einzelnen Leistungsbewertungen, nicht aber in Zeugnissen, mit einem Plus (+) oder einem Minus (−) auf- bzw. abgewertet werden. Dies kann auch durch Nachkommastellen ausgedrückt werden:

2+ ist also ein „voll“ gut und 2− ein „gerade noch“ gut. Bei Verwendung von Nachkommastellen entspricht z. B. eine 1,7 einer 2+ und eine 2,3 einer 2−. In manchen Bundesländern (z. B. Baden-Württemberg) wird das „+“ oder „−“ als exakte Viertelnote gewertet; eine „2+“ entspricht dann der 1,75 und eine 2− der 2,25. Eine „1 bis 2“ (auch „1–2“ oder „1/2“) entspricht einer Dezimalnote von 1,5. An manchen Schularten (z. B. Berufsschulen in Baden-Württemberg) dürfen Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle als Note vergeben werden.

In manchen Bundesländern wird das Plus auch durch die Bezeichnung „voll“ und das Minus durch die Bezeichnung „schwach“ oder „noch“ gekennzeichnet. Eine 2− entspricht dann einem „noch gut“ oder „schwach gut“, eine 2+ einem „voll gut“.

Die einzelnen Schulnoten werden, abhängig vom Bundesland, der Schulart und dem Schulfach, in unterschiedlichen Leistungsmaßstäben vergeben. Dazu wird die Leistung meist in die prozentual erbrachte Leistung umgerechnet und dann der entsprechenden Note zugeordnet. Oft wird die Umrechnung durch für Schulen entwickelte Leistungstabellen erleichtert.

Gymnasiale Oberstufe, Berufsoberschule, Fachoberschule Ab der Oberstufe gilt in Deutschland ein aufwärts zählendes Punktesystem, das im Abitur eingesetzt wird und der leichteren Vergleichbarkeit und Berechnung der Endnote dient. Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird das Punktesystem (abhängig vom Bundesland) ebenfalls an Fachoberschulen und Berufsoberschulen verwendet:Netzwerk Pro Beruf Halle: Untersuchung zu Möglichkeiten einer umfassenden Kompetenzbilanzierung, PDF, S. 8.

15 Punkte entsprechen der Schulnote 1+ (voll sehr gut); 14 Punkte entsprechen der Schulnote 1 (sehr gut); 13 Punkte entsprechen der Schulnote 1− (knapp sehr gut); 12 Punkte entsprechen der Schulnote 2+ (voll gut); 11 Punkte entsprechen der Schulnote 2 (gut);