Die österreichische Elektrizitätswirtschaft stellt die in Österreich tätige Elektrizitätswirtschaft dar. Sie weist eine Jahreserzeugung von rund 69 Terawattstunden auf und versorgt neben privaten Endverbrauchern Industriekunden und Gewerbe mit elektrischer Energie. Sie weist einem geschätzten Umsatz von rund 6,4 Milliarden Euro bei etwa 21.000 Beschäftigten auf. Website des Verbands der Elektrizitätsunternehmen Österreichs. Abgerufen am 28. Jänner 2010.. Die Interessenvertretung der österreichischen E-Wirtschaft ist Oesterreichs Energie (vormals Verband der Elektrizitätsunternehmen Österreichs).

Geschichte Anfang der 1880er Jahre begann die dezentrale Elektrizitätserzeugung in Fabriken und öffentlichen Gebäuden. Im Jahr 1886 wurde in der Gemeinde Scheibbs in Niederösterreich das Zeitalter der öffentlichen Stromversorgung eingeläutet. Bis zum Ersten Weltkrieg entstanden in der Folge hunderte kommunale und private E-Werke. Zwischen 1920 und 1924 kam es dann zur Gründung von sieben großen Elektrizitätsgesellschaften mit starker Beteiligung von Bundesländern, Landeshauptstädten, Banken und privaten Kapitalgebern in Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg, der Steiermark und Kärnten. Die Wiener städtischen Elektrizitätswerke wurden bereits 1899 gegründet, im Burgenland gibt es erst seit 1958 eine eigene Landesgesellschaft.

Bis 1938 ging ein Teil der privaten und kommunalen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) in Landesgesellschaften auf. Mit dem Anschluss an das Deutsche Reich wurde das deutsche Energiewirtschaftsgesetz auch in Österreich eingeführt (es galt teilweise bis 2009Erstes Bundesrechtsbereinigungsgesetz, In Kraft: 1. Jänner 2000) und im März 1938 die Alpen-Elektrowerke (AEW) gegründet. Ab diesem Zeitpunkt wurden viele große Wasserkraftwerksprojekte begonnen. Dabei wurden auch Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge, ausländische Arbeitskräfte und Kriegsgefangene eingesetzt.

Im Zuge des Zweiten Weltkrieges wurden zahlreiche Anlagen beschädigt. Einige Kraftwerke wurden nach 1945 durch Demontagen außer Funktion gesetzt. Gleichzeitig hatte sich der Strombedarf der Industrie und der Haushalte stark vergrößert. Die Lage der Energieversorgung in den ersten Nachkriegsjahren war daher sehr schwierig, und es kam zu zahlreichen Netzzusammenbrüchen, die immer wieder Produktionsausfälle in der Wirtschaft mit sich brachten.

Mit dem zweiten Verstaatlichungsgesetz von 1947 wurde eine richtungsweisende Organisationsform für die E-Wirtschaft Österreichs geschaffen: Die neu gegründete Verbundgesellschaft übernahm das österreichische Übertragungsnetz und die Verwaltung der Bundesmehrheit an Kraftwerkssondergesellschaften. Verbundgesellschaft und Sondergesellschaften übernahmen die Anlagen der Alpen-Elektrowerke und einzelne Kraftwerke und Leitungen von Landesgesellschaften. Die Landesgesellschaften sowie die fünf großen Stadtwerke in Graz, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Innsbruck erhielten die Aufgabe, die Verteilnetze zu betreiben und die Endkunden im jeweiligen Bundesland zu beliefern. Zudem wurden die meisten privaten und kommunalen EVU mit Ausnahme von Eigenversorgungsanlagen (Industrie, ÖBB) und Kleinsterzeugern verstaatlicht. Die Verstaatlichung hatte jeweils mit einem Bescheid des Landeshauptmanns zu erfolgen. Einzelne Landesgesellschaften haben aus triftigen energiewirtschaftlichen Gründen auf die Übernahme von EVU in ihrem Bundesland verzichten.

miniatur|Der Stausee Mooserboden befindet sich in der Oberstufe des Kraftwerks Kaprun (eröffnet 1955). Zwischen 1948 und 1954 flossen drei Mrd. Schilling aus den Mitteln des Marshallplans in den Wiederaufbau der E-Wirtschaft. Damals wie heute hat elektrischer Strom eine wesentliche Schlüsselfunktion für die wirtschaftliche Entwicklung. Einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag für den Aufbau des Stromversorgungssystems leisteten die Elektrizitätsförderungsgesetze, welche steuerliche Begünstigungen für Investitionen in Kraftwerke und Leitungsarbeiten vorsahen. Als Symbol des Wiederaufbaus und individuellen Aufschwungs gilt das 1955 eröffnete Speicherkraftwerk Glockner-Kaprun. Weitere Großprojekte dieser Zeit waren das Kraftwerk Ybbs-Persenbeug, das Pumpspeicherkraftwerk Ottenstein und das Lünerseewerk, welches als damals leistungsstärkstes Pumpspeicherkraftwerk der Welt in Betrieb ging. Wegen der niedrigen Öl- und Gaspreise setzte man in der E-Wirtschaft zusätzlich auch auf thermische Kraftwerke, wie etwa das 1962 in Betrieb genommene Kraftwerk Zeltweg. Schließlich ließ der anhaltende Wirtschaftsaufschwung den Stromverbrauch immer schneller steigen: Während sich der Energieverbrauch zwischen 1937 und 1959 um 250 % erhöhte, konnte die Inlands-Stromproduktion im selben Zeitraum auf das Siebenfache gesteigert werden. In den 1960er Jahren wurde Österreich dadurch zu einem Stromexport-Land. Die Ölkrisen der 1970er Jahre waren in Europa der Auslöser für den verstärkten Ausbau der Kernenergie. Vor allem in Frankreich und Großbritannien hatte zu dieser Zeit der Ausbau von Atomkraftwerken bereits begonnen. In Österreich sah das Elektrizitätsförderungsgesetz von 1969 sogar eine Förderung von Investitionen für AKW vor. Das Kernkraftwerk Zwentendorf als erstes heimisches Projekt wurde zwar fertig gestellt, die Bevölkerung entschied sich bei der Volksabstimmung 1978 allerdings gegen die Inbetriebnahme. Als Ersatz wurden schließlich die Kohlekraftwerke Dürnrohr und Voitsberg III gebaut, und auch die Wasserkraft wurde wieder forciert.

Mit der wachsenden Bedeutung des Umweltschutzes wurde dann ab Anfang der 1980er-Jahre die Diskussion um alternative Energiequellen mit steigender Intensität geführt. Zeichen dieses neuen, öffentlichen Bewusstseins waren insbesondere die Besetzung der Hainburger Au und die Verhinderung des Donaukraftwerkes Hainburg im Jahr 1984. Bei Planung und Umsetzung von industriellen Vorhaben wurden damit auch in der Elektrizitätswirtschaft ökologische Gesichtspunkte beachtet. Die Nutzung von Sonne, Wind und Biomasse rückte seit den späten 1990er Jahren zunehmend in den Mittelpunkt des Interesses. Zunehmende Forschung und Investitionen in Windenergie-, Photovoltaik- und Biomasseanlagen sowie in die Nutzung der Geothermie waren das Ergebnis.

Mit der 1987 erlassenen Novelle zum 2. Verstaatlichungsgesetz wurden Teilprivatisierungen bis zu 49 % des Aktienkapitals möglich. Die damalige Österreichische Elektrizitätswirtschafts-AG (heute Verbund AG), Vorarlberger Kraftwerke AG (VKW) und Energieversorgung Niederösterreich (EVN) gingen zwischen 1988 und 1990 an die Börse, Anteile von anderen verstaatlichten Unternehmen wurden direkt verkauft. Ein weiterer wichtiger Meilenstein für die Elektrizitätswirtschaft war die Liberalisierung des Strommarktes. Die Grundlage dazu bildete eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1996, nach der die nationalen Monopole fallen und Strom zur freien Handelsware werden sollten. Die endgültige Liberalisierung des gesamten österreichischen Strommarktes erfolgte – früher als in anderen europäischen Ländern – am 1. Oktober 2001.Walter Starik. Lichtjahre. 100 Jahre öffentliche Stromversorgung in Österreich. Verband der Elektrizitätswerke Österreichs, 1973

Die Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 1996 verpflichtete die EU-Mitgliedstaaten und somit Österreich zunächst zur mehrstufigen – aber noch nicht vollständigen – Öffnung des jeweiligen nationalen Strommarktes. Nach diesem Konzept wurde der Netzzugang für Industrieunternehmen oder Kommunen ab einer gewissen Größe ermöglicht. Den Haushalten und sonstigen Kleinkunden blieb das Recht auf freie Lieferantenwahl vorerst verwehrt.

Die Vorgaben der Elektrizitätsbinnenmarkt-Richtlinie 1996 wurden in Österreich 1998 mit dem Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) in das nationale Recht umgesetzt. Die unvollständige Marktöffnung des Ersten Liberalisierungspakets bewirkte europaweit eine politische Diskussion darüber, ob nicht allen Kunden, somit auch jedem Haushalt, der freie Netzzugang gewährt werden sollte. Dies mündete schließlich in die Verabschiedung der Elektrizitäts-Binnenmarkt-Richtlinie 2003 (Zweites Liberalisierungspaket) mit den folgenden Schwerpunkten:

vollständige Marktöffnung (europaweit bis 1. Juli 2007) Einrichtung unabhängiger Regulierungsbehörden (Gesellschafts-) rechtliche, organisatorische und buchhalterische Entflechtung der Netze von Wettbewerbsaktivitäten (Erzeugung, Vertrieb) der vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmen (Unbundling) Stärkung der Konsumentenrechte

In Österreich wurden die meisten europäischen Vorgaben mit dem Energieliberalisierungsgesetz 2000 zu einem bereits sehr frühen Zeitpunkt vorweggenommen. Insbesondere wurde die vollständige Marktöffnung auf Basis des so genannten skandinavischen Bilanzgruppenmodells schon für den 1. Oktober 2001 vorgesehen. Die Entflechtungsregelungen wurden mit einer weiteren ElWOG-Novelle im Jahr 2004 umgesetzt. Mit dem Energie-Liberalisierungsgesetz wurde auch die gesetzliche Grundlage für die Errichtung der Regulierungsbehörde Energie-Control Austria (E-Control) geschaffen.

Eine weitere wichtige ElWOG-Novelle erfolgte 2006 mit dem Energie-Versorgungssicherheitsgesetz, mit dem Regelungen zu einer Erhöhung der Versorgungssicherheit geschaffen wurden.

Die EU-Kommission betrachtete die Ergebnisse zur Energiemarktöffnung auf Grundlage des Zweiten Liberalisierungspakets als noch nicht ausreichend und schlug 2007 eine Reihe von Maßnahmen vor, die nach Abschluss von langwierigen Verhandlungen zwischen der Kommission, dem Rat und dem EU-Parlament im September 2009 in die Verabschiedung des Dritten Binnenmarktpakets mündeten. Das dritte Paket ist durch die folgenden inhaltlichen Schwerpunkte geprägt:

Eigentumsrechtliche Entflechtung bzw. gleichwertige Entflechtungsmaßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber Stärkung und Absicherung der Verbraucherrechte Stärkung der Unabhängigkeit und der Befugnisse der Regulierungsbehörden Gewährleistung des freien Marktzuganges für die Lieferanten und Erzeuger und Entwicklung neuer Erzeugungskapazitäten Wirksame Entflechtung der Verteilernetzbetreiber Weitere Vorschriften zur Organisation der Regulierungsbehörden

Mit dem ElWOG 2010 wurden diese EU-Vorgaben vollständig umgesetzt, das im März 2011 in Kraft getreten ist. Zur aufgrund der EU-Vorgaben notwendigen Neuorganisation der Regulierungsbehörde wurde das E-Control-Gesetz verabschiedet.

Strom in Österreich / Strom-Mix miniatur|Erzeugungsstruktur 2008 Die Stromerzeugung in Österreich betrug im Jahr 2009 69,0 Mrd. kWh.veoe.at: Davon stammen 69,7 % aus erneuerbaren Energiequellen.

Anzahl der meldepflichtigen Kraftwerke (einschließlich freiwilliger Meldungen):

673 Laufkraftwerke 107 Speicherkraftwerke 1.809 nicht zugeordnete Wasserkraftwerke 614 Wärmekraftwerke

Stromerzeugung

Wasserkraft miniatur|Der Stausee Kops Wasserkraft (auch: Hydroenergie) ist eine effiziente und nachhaltige Art, Strom zu erzeugen. Die Wasserkraft stellt 2019 mit 57,1 % den bei weitem höchsten Anteil an der österreichischen Stromerzeugung.

Wasserkraftwerke werden in Laufkraftwerke und (Pump-)Speicherkraftwerke unterschieden. Laufkraftwerke generieren rund um die Uhr Strom – sie sind für die Grundlastversorgung mit Strom zuständig. Kleinwasserkraftwerke sind kleinere Kraftwerke mit einer Leistung unter 10 MW. Auch sie arbeiten emissionsfrei und mit minimalen Umweltauswirkungen. Um Fischwanderungen zu ermöglichen, werden neue, aber auch bestehende Wasserkraftwerke sukzessive mit Fischaufstieghilfen ausgestattet.