Parallelcousinenheirat bezeichnet die Eheschließung eines Mannes mit seiner parallelverwandten Cousine: mit einer Tochter des Vaterbruders (Parallel-Onkel) oder der Mutterschwester (Parallel-Tante). Die Parallelverwandtschaft besteht darin, dass entweder beide Väter oder beide Mütter des Ehepaares Geschwister sind (parallel: gleichen Geschlechts). Im folgenden Schaubild sind für den Sohn nur zwei Töchter der vier Elterngeschwister interessant:
Eine Heirat zwischen Parallelcousin und -cousine (Vetter und Base) kann auch entfernteren Grades sein und bezieht sich meist auf die Kinder des Vaterbruders oder des vaterseitigen Großvaters. Sie dient vor allem dem Zweck, durch die endogame Verbindung (innerhalb derselben Abstammungsgruppe) den Familienzusammenhalt zu stärken und den gemeinsamen Familienbesitz zu sichern. Auch wird erhofft, durch den Zusammenschluss zukünftige Streitigkeiten zwischen den beiden Familiengruppen zu verhindern.
Vaterseitige parallele Cousin-Cousinen-Ehen mit der Bint ʿamm (Tochter des Vaterbruders) sind vor allem im arabischen Kulturraum verbreitet; diese Heiratsregel hat sich im Nahen Osten und später darüber hinaus mit der Islamisierung ausgebreitet. Allerdings wird sie vom Koran in keiner Weise empfohlen, die 4. Sure an-Nisā' verbietet in Vers 23 sogar Onkel-Nichten-Verbindungen (siehe auch Islamisches Eherecht). Da die bint ʿamm als Cousine bereits zur Familie des Bräutigams gehört, ist für sie kein Brautpreis zu zahlen, der an ihre Familie ginge. Parallelcousinenheiraten finden sich auch im konservativen und im orthodoxen Judentum und werden schon im 1. Buch Mose (Genesis) in der Vätergeschichte beschrieben.
Im Gegensatz dazu sehen viele der weltweit 1300 indigenen Völker und Ethnien parallele Cousins und Cousinen als gleichgestellt zu eigenen Geschwistern. Entsprechend ist bei ihnen die Parallelcousinenheirat kaum verbreitet – im Gegensatz zur Kreuzcousinenheirat mit einer Tochter des Mutterbruders oder der Vaterschwester.
In Österreich wurde zum 1. August 2025 nach 87 Jahren das Verbot solcher Eheschließungen wieder eingeführt, anders als früher ist aber kein Dispens mehr möglich.
Genetische Beratungsstellen weisen darauf hin, dass Kinder von blutsverwandten Paaren ein erhöhtes Risiko von Erbkrankheiten oder Behinderungen haben (siehe Erbkrankheitsrisiken bei Verwandtenehen).
Beispiele
1742: Kurfürst Karl Theodor von der Pfalz und Bayern ⚭ Prinzessin Elisabeth Auguste von Pfalz-Sulzbach 1765: König Karl IV. von Spanien ⚭ Prinzessin Maria Luise von Bourbon-Parma (Eheschließungen über Generationen zwischen Cousins, Cousinen, Onkel und Nichten im spanischen Königshaus) 1790: Kaiser Franz I. von Österreich ⚭ Prinzessin Maria Ludovika Beatrix von Österreich-Este 1802: König Franz I. von Neapel-Sizilien ⚭ Prinzessin Maria Isabel von Spanien 1854: Kaiser Franz Joseph I. (Österreich-Ungarn) ⚭ Elisabeth von Österreich-Ungarn (Sisi)
Eine doppelte Parallelcousinenheirat war 1846 die Ehe zwischen Königin Isabella II. von Spanien und Franz d’Assisi von Bourbon-Spanien, deren beider Väter Brüder (aus dem Hause Spanien) und beider Mütter Schwestern waren (aus dem Hause Neapel-Sizilien). Zwei Brüder hatten zwei Schwestern geheiratet und verheirateten wiederum ihre Kinder miteinander, was von der katholischen Kirche verboten war, aber trotzdem ihren Segen erhielt (siehe auch Ehehindernis im kanonischen Recht, Blutschande).
Einige Beispiele sind aus Bürgerfamilien bekannt, so pflegte die Bankiersfamilie der Rothschilds Verwandtschaftsheiraten über viele Generationen, wie auch die Nachkommen des hanseatischen Unternehmers Johann Henry Schröder.
Nach der biblischen Erzelternerzählung heiratete Isaak, Sohn von Erzvater Abraham, mit Rebekka eine doppelte Parallelnichte, die über ihren Vater Betuël Enkelin des Abraham-Bruders Nahor und über ihre Mutter Enkelin des Abraham-Bruders Haran war. Demgegenüber sind Onkel-Nichten-Ehen in der Heiligen Schrift des Islam verboten (Koran, 4. Sure an-Nisā', Vers 23).
Literatur
Gabriele Paleczek: Einige Bemerkungen zur Problematik der Parallelcousinenheirat. In: Mitteilungen der anthropologischen Gesellschaft in Wien. Band 120, Wien 1990, S. 199–216.
Weblinks
Einzelnachweise . . Siehe auch: .
. Der enthält mittlerweile Datensätze zu 1300 Ethnien, Stand Dezember 2012 im . 1. Buch Mose (Genesis) : „Rebekka […] war dem Betuël geboren worden, dem Sohn der Milka, die die Frau Nahors, des Bruders Abrahams, war.“ Anmerkung: Rebekka (Schwester von Laban) war die Tochter des Aramäers Betuël (Sohn von Abrahams Bruder Nahor) und Milka. Milka wiederum war die Tochter von Abrahams jüngerem Bruder Haran, sie war also die Nichte ihres Ehemannes Nahor (Onkel-Nichte-Heiraten sind auch später im Gesetz Mose nicht verboten, im Islam allerdings schon). Rebekka war also eine doppelte Parallel-Nichte 2. Grades von Isaak: sowohl über ihren Vater wie über ihre Mutter mit seinem Vater in der Seitenlinie blutsverwandt. Hansjakob Müller u. a.: Medizinische Genetik. Familienplanung und Genetik. In: Schweizer Medizin Forum. Nr. 5, Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften, Basel 2005, S. 639–641, hier S. 640, Tabelle 2 Genetische Risiken bei Verwandtenehen (PDF-Datei; 123 kB; 3 Seiten): „Cousin-Cousine 1. Grades: 6 % | Cousin-Cousine 2. Grades:4 % [Risiko für nicht blutsverwandte Paare: 3 %] […] Studien haben gezeigt, dass die gemeinsamen Nachkommen von Verwandten höhere genetische Risiken tragen als diejenigen von Nicht-Verwandten. Bei Cousin und Cousine 1. Grades ist das Risiko für körperliche und geistige Behinderungen im Vergleich zum Risiko in der normalen Bevölkerung noch doppelt so gross.“
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