Peer-Beratung (englisch: peer counseling) bezeichnet die Beratung durch Menschen mit denselben Merkmalen bzw. in derselben Lebenssituation wie der Beratene.. Projekt psychenet – Hamburger Netz psychische Gesundheit Im deutschen Sprachraum wird der Begriff heute u. a. in Verbindung mit Menschen mit Behinderung,Berufsverband Peer-Counseling mit psychischen Problemen, bei Süchtigen, bei Jugendlichen, bei Studierenden und im LGBT-Bereich verwendet.
Das „peer counseling“ (siehe auch Co-Counseling) stellt einen Spezialfall des „peer involvements“ dar (was „Einbezug von „peer persons““ im o. g. Sinn bedeutet). Zum „peer involvement“ gehören neben dem „peer counseling“ auch die „peer education“ und der „peer support“. „Peer education“ besteht darin, dass Pädagogen im weitesten Wortsinn mit Hilfe von „peer persons“ das Verhalten einer Zielgruppe beeinflussen wollen, beim „peer support“ steht die praktische Hilfe durch „peer persons“ selbst (auch „peer help“ genannt) im Vordergrund, die aber auch zugleich beratende Funktionen erfüllen können.
Etymologie Das Attribut „peer“ in der englischen Sprache kann sowohl „gleichartig“ als auch „gleichrangig“ bedeuten. Dadurch, dass beim Sprechen über „peer groups“ meistens Gruppen Jugendlicher gemeint sind, hat das Attribut „peer“ die starke Konnotation „gleich alt“.
Geschichte des „Peer Involvements“ Erste schriftliche Hinweise auf ein „peer involvement“ lassen sich in der aus dem 1. Jahrhundert stammenden Schrift Institutio Oratoria des römischen Rhetorikers Quintilian finden. Dort ist die Rede von Kindern, die Jüngere unterrichtet haben. Ein derartiges „Tutorensystem“ hat es über Jahrhunderte hinweg in den verschiedensten Teilen Europas gegeben.Dieter Kleiber, Elke Appel, Petra Pfarr: Peer Education in der Präventionsarbeit. Entwicklungslinien, Begründungsmuster, Erfahrungen und Entwicklungsanforderungen. Freie Universität Berlin / Institut für Prävention und psychosoziale Gesundheitsforschung. Mai 1998, S. 3. Eine neue Blüte erlebten derartige Tutorensysteme in den 1960er Jahren; sie richteten sich meist an sozial benachteiligte, behinderte oder lernschwache Schüler.
Im Gesundheitsbereich wurde die Methode der „peer education“ erstmals in den USA im Kontext einer Grippewelle eingesetzt. Mit dem Aufblühen der Gegen- und Drogenkultur wurden in den 1960er Jahren in den USA zahlreiche Initiativen gestartet, Drogenkonsumenten bei akuten Drogenproblemen Hilfe zu leisten, auch durch den Einsatz von „peer persons“. Dabei enthielten Maßnahmen des „peer counseling“ bei Jugendlichen (wie auch heute noch) stets auch Elemente der „peer education“ in dem Sinne, dass die Angehörigen der Zielgruppe den „Pfad der Tugend“ nicht verlassen bzw. zu ihm zurückkehren sollten.
Ab den 1990er Jahren wurden im deutschsprachigen Raum „Peer involvement“-Ansätze, weitgehend nach US-amerikanischem Vorbild, praktiziert.
Österreich Seit 1994 laufen an der Karl-Franzens-Universität Graz Projekte zur HIV-Prävention mit Hilfe von Drogenerfahrenen.Hannelore Leicht: HIV-Prävention unter Bezugnahme auf das Peer-group-Education Projekt an der KFU-Graz. 1995.
Im Jahr 1997 war Karl Bohrn als Vertreter des „Vereins für Prävention und Psychosoziale Familienarbeit“ der erste Österreicher, der sich, unterstützt vom österreichischen Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie, systematisch wissenschaftlich mit der Methode des „Peer Involvements“ auseinandersetzte.Karl Bohrn: „Peer-education“ in Österreich – Eine Übersicht über innovative Projekte und Initiativen in der Präventionsarbeit. Institut für Sozial- und Gesundheitspsychologie, Wien 1997.
Durch peer support werden in Österreich systematisch Polizisten nach stark belastenden Einsätzen unterstützt.Gasexplosion bei Delogierung: Ein Toter. orf.at, 26. Jänner 2017, abgerufen am 26. Jänner 2017.Bundesministerium für Inneres: Sicherheitsakademie. Abschnitt Peer Support
Zielgruppe Unternehmen Peer-Beratung oder auch Peer Advisory wird von Unternehmern genutzt. Peer Advisory unterstützt Unternehmer vor allem in folgenden Bereichen:
Bessere und fundiertere Entscheidungen Persönliche Weiterentwicklung als Unternehmer Erreichen persönlicher Ziele und Visionen Ermöglicht proaktives Handeln Klarheit in der Unternehmensstrategie Verbesserung der work/life Balance durch Geschäftserfolge Neue „out of the box“ Lösungen Schaffung von Verbindlichkeit und Rechenschaftspflicht für Unternehmer Lebenslange Freundschaften durch die intime Zusammenarbeit
Deutschland Zielgruppe Menschen mit Behinderung Seit 1994 werden vom Bildungs- und Forschungsinstitut zum Selbstbestimmten Leben Behinderter (bifos) kontinuierlich Weiterbildungen zum „Peer Counselor/in ISL“ durchgeführt.
Organisation 1998 wurde der Berufsverband Peer Counseling e. V. (BVP) von Absolventen und Trainern der Peer-Counseling-Weiterbildung gegründet. Der BVP organisiert Fachtagungen und Seminare und berät Peer Counselors. Zudem betreibt der Verein Lobbyarbeit zur Berufsanerkennung.
Im BPV können behinderte Menschen Mitglied werden, die als Peer Counselor hauptberuflich oder ehrenamtlich tätig sind. Voraussetzung ist eine abgeschlossene Weiterbildung zum Peer Counselor. Die Weiterbildung soll Teilnehmer dazu befähigen, Kenntnisse über die eigene Lebensgeschichte als behinderter Mensch zu reflektieren, eigene Verarbeitungs- und Beziehungsmuster zu erkennen und Selbsterfahrungen in die Beratung einzubringen. Im Verlauf der Weiterbildung erwerben sie Beratungskompetenzen und üben Beratungsmethoden ein.Manfred-Sauer-Stiftung: Peer Counselor finden oder selbst einer werden. Februar 2017.
Daneben kann die Arbeit des BVP durch eine Fördermitgliedschaft unterstützt werden. Der BVP arbeitet eng mit der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e. V.) zusammen.
Rechtsgrundlagen UN-Behindertenrechtskonvention Seit dem 26. März 2009 besitzt die UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland Rechtskraft. In Artikel 26 Abs. 1 („Habilitation und Rehabilitation“) der Konvention werden „wirksame und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung des Teilhabegebots in die Praxis vorgeschrieben, einschließlich durch die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen“.Art. Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. „Bundesgesetzblatt“. 21. Dezember 2008, S. 1439. Damit ist die Bundesrepublik Deutschland rechtlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Menschen mit Behinderung Angebote des Peer Supports und damit der Methode des Peer Counselings gemacht werden.
Im Koalitionsvertrag, der am 14. Dezember 2013 für die 18. Legislaturperiode (2013–2017) von der CDU, der CSU und der SPD unterschrieben wurde, griffen die Regierungsparteien das Gebot der Konvention im Abschnitt „Menschen mit und ohne Behinderung“ auf und vereinbarten unter dem Motto: „Nichts über uns ohne uns“ eine Reform der Eingliederungshilfe. Die Koalitionsparteien bekundeten 2013, Menschen mit Behinderung „aus dem bisherigen ‚Fürsorgesystem‘ herausführen und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickeln“ zu wollen.Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU): Deutschlands Zukunft gestalten: Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 78. Ergebnis entsprechender Bemühungen ist das Bundesteilhabegesetz (offiziell: „Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“).
Bundesteilhabegesetz Mit dem Bundesteilhabegesetz trat am 1. Januar 2018 in Deutschland ein neuer SGB IX in Kraft, durch den Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen „eine von Leistungsträgern und Leistungserbringern unabhängige ergänzende Beratung als niedrigschwelliges Angebot“ erhalten sollen (Absatz 1). „Das ergänzende Angebot erstreckt sich auf die Information und Beratung über Rehabilitations- und Teilhabeleistungen“. (Absatz 2). Angestrebt wird, dass dieses Angebot „möglichst“ flächendeckend bereitgestellt wird.Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung. Information für mögliche Anbieter. Juni 2017.
Die Beratung informiert über mögliche Leistungsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch, zu Ansprechpartnern und den zuständigen Rehabilitationsträgern. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung soll nicht nur im Vorfeld der Beantragung konkreter Leistungen erfolgen; vielmehr ist eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme des Beratungsangebotes im gesamten Reha- bzw. Teilhabeprozess möglich. Dies gilt insbesondere auch für die Teilhabeplanung. Die Beratung verfolgt einen niedrigschwelligen Ansatz und soll daher im Sozialraum der ratsuchenden Menschen barrierefrei zur Verfügung stehen.Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Häufige Fragen zum Bundesteilhabegesetz (BTHG). 12. April 2017, S. 15f. Ein „peer support“ im Sinne einer rechtlichen Vertretung Rat Suchender ist „peer counselern“ im Sinne des § 32 SGB IX verboten.
Für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Peer-Beratungseinrichtungen gewährt der Bund zwischen 2018 und 2022 eine Anschubfinanzierung in Höhe von geplant jährlich 58 Millionen €.Bundesministerium für Arbeit und Soziales: BMAS veröffentlicht Förderrichtlinie für die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. 30. Mai 2017. Vorrangig sollen bestehende Beratungsstrukturen gefördert werden.Landesverband Rheinland: Sachstand zur „Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung“. Vorlage 14/1930. 29. März 2017, S. 36 (31) Anträge potenzieller Fachstellenbetreiber auf die Förderung mussten bis zum 31. August 2017 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingereicht werden, wenn eine Förderung ab dem 1. Januar 2018 in Anspruch genommen werden sollte; bei später eingegangenen oder unvollständigen Anträgen wurde eine Förderung erst ab dem 1. April 2018 möglich. Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in Deutschland, die gewährleisten, dass die Beratung unabhängig von Leistungsträger- und Leistungserbringerinteressen erbracht wird und mit der Beratung keine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht verfolgen.Alfons Polczyk: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung - Fachtagung „Das Bundesteilhabegesetz – Chancen und Risiken“. Berlin, 11. Mai 2017. Falls in einer Region nur Leistungsträger bereit sind, Einrichtungen der Peer-Beratung aufzubauen, sollen sie ausnahmsweise nicht von einer Antragstellung ausgeschlossen werden. Die Zulassung von Leistungsträgern muss für eine „ausreichende Abdeckung an regionalen Beratungsangeboten und/oder an Angeboten für spezifische Teilhabebeeinträchtigungen erforderlich“ sein.Deutscher Gehörlosen-Bund e. V.: Leitfaden für Antragsteller zur Umsetzung der Richtlinie zur Förderung der „Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung“ für Menschen mit Behinderungen. 31. Mai 2017, S. 6f.
Für die Koordinierung der Arbeit der Beratungseinrichtungen wurde eine „Fachstelle für Teilhabeberatung (FTB)“ eingerichtet, die ihren Betrieb am 1. Dezember 2017 aufgenommen hat.Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) / Fachstelle Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung: Fachstelle Teilhabeberatung wird eingerichtetDeutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVFR): BMAS richtet Fachstelle für Teilhabeberatung ein. 21. September 2017. Sie unterstützt fachlich und organisatorisch die regionalen Beratungsangebote, die im Rahmen der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ab dem 1. Januar 2018 gefördert werden. Sie bietet unter anderem eine Grundqualifizierung an, die für alle EUTB-Beratende verpflichtend ist und fördert die Vernetzung der Beratungsangebote untereinander. Die EUTB wurde eingeführt, „um die Leistungsberechtigten im sozialrechtlichen Dreieck oder dem Wunsch nach einem Persönlichen Budget zu stärken“.