Die Alte Gilde Schönkirchen von 1560 führt die Traditionen früherer Gilden weiter, indem sie Gildemitgliedern bei Knochenbrüchen ein Schadegeld zahlt, im Todesfall ein Sterbegeld gewährt und die Sargträger für die Beerdigung stellt und überdies die plattdeutsche Sprache und Kultur pflegt.

Vorgeschichte Ihr Ursprung liegt weit in der Geschichte zurück. Das Wort „Gilde“ bezeichnete ursprünglich in heidnischen Zeiten Opfer und Opfermahl und wurde später eine allgemeine Benennung für jede Art geselliger Veranstaltung.vergl. Sach, August: „Das Herzogtum Schleswig in seiner ethnographischen und nationalen Entwicklung“; Bd. 3; Halle/Saale: Verl. d. Buchh. d. Waisenhauses, 1896; S. 97 Der Gedanke, nicht nur gemeinsam zu feiern, sondern sich auch ansonsten in jeder Lage beizustehen, festigte sich im Laufe der Zeit immer mehr. Dabei stand weniger der christliche Gedanke der selbstlosen Nächstenliebe im Vordergrund – man gab nicht, um zu geben (weil etwa geben seliger denn nehmen sei), sondern um in gleicher Notlage wieder zu empfangen. Im Gegensatz zur Familie als Schicksalsgenossenschaft, in die man ohne besonderes Zutun hineingeboren wird, waren die Gilden die ersten Formen der Wahlgenossenschaft, der man aus eigenem Entschluss beitreten konnte. Die Verpflichtung zum gegenseitigen Beistand wurde häufig durch einen Schwur besiegelt, bis König Karl der Große im fränkischen Reich in einem Capitular von 779 den Gildeeid verbot und dabei ausdrücklich die Brandunterstützung erwähnte.

Die Gilden waren eine echt mittelalterliche Gemeinschaft, die in die Lücke trat, die sich infolge der allmählichen Abnahme der familiären Bindungen ergab, während weder die staatliche Organisation noch die auf dem Erwerbssinn beruhenden privatwirtschaftlichen Unternehmungen hinreichend entwickelt waren, um der Familie die Aufgaben abzunehmen, die zunehmend über ihre Kräfte hinausgingen.

Prägend für das Zusammengehörigkeitsgefühl insbesondere auf dem Lande waren seit jeher die Schützenfeste, die als Bauerngelage geselliger Höhepunkt des dörflichen Lebens waren. Je nach den örtlichen Gegebenheiten lag der Schwerpunkt des Gildelebens damit in der Brandunterstützung (Brandgilden, die sich insbesondere in den freien Bauerndörfern Dithmarschens bildeten), der Unterstützung der Kirchen (Kirchengilden, die regelmäßig unter der Leitung eines Priesters standen, sog. Kalanden) oder die Förderung der Waffenfähigkeit und der Geselligkeit der Gildebrüder (Schützen- und Lustgilden).

Die Große Brand- und Kirchengilde von 1560 miniatur|Feuer im Dorf Im Jahre 1544 wurden im Zuge der Regelung einer Erbfolgefrage die Herzogtümer Schleswig und Holstein unter den drei erbberechtigten Söhnen des dänischen Königs Friedrich I. aufgeteilt, wobei Schönkirchen dem Herzog Adolf I. von Schleswig-Holstein-Gottorf zugeschlagenen Landesteil angehörte. Dieser begab sich allerdings zunächst auf Reisen und ließ sein Land von Johann Rantzau verwalten, der zusammen mit seinem Sohn Heinrich Rantzau in Dithmarschen die in den dortigen Bauerndörfern verbreiteten Brandgilden kennengelernt hatte, die dort die Brandunterstützung leisteten. Im Osten Holsteins war die Brandunterstützung zu großen Teilen von den adligen Kirchspielsjunkern zu leisten, die auf diese Weise die Leistungsfähigkeit ihrer dienstpflichtigen Untertanen sicherten. Insbesondere Heinrich Rantzau sorgte für die Verbreitung der Gegenseitigkeitsidee der Brandgilden im übrigen Holstein.

Das Dorf Schönkirchen war zu dieser Zeit ein Kieler Stadtdorf und wurde durch den Kieler Magistrat verwaltet. Die Einkünfte aus dem Dorf gingen zunächst an die mit dem Heiligengeistkloster verbundenen Armen- und Krankenhäuser, später zum überwiegenden Teil an die Nicolaikirche in Kiel.Prien, Brigitte, Vorreiter Hanns, Waldner, Jürgen H. (Hrsg.): Chronik 700 Jahre Schönkirchen; Kiel; Howaldtsche Buchdruckerei, 1993, S. 27

Soweit in Schönkirchen bereits vor 1560 eine Gilde existierte, war diese vermutlich nur eine Schützengilde mit Bauerngelag und hat erst 1560 auf Veranlassung der Gutsherrin von Schrevenborn zusammen mit den Kirchspielsjunkern Bartram Pogwisch auf Dobersdorf, Christopher Gadendorp auf Schönhorst und Gräfin Blome auf Oppendorf die Feuerversicherung aufgenommen. Die Versicherung indes muss zunächst aber belangloser Nebenzweck gewesen sein, während die anderen Zwecke, denen auch das vorhandene Gildehaus diente, also Gelage und Schützenfest, im Vordergrund standen.vergl. Helmer, Georg: Geschichte der Feuerversicherung in den Herzogtümern Schleswig und Holstein: insbesondere die Geschichte der Entstehung und Entwicklung der Brandgenossenschaften oder 'Brandgilden' in Schleswig-Holstein; Berlin: Verb. öffentl. Feuerversicherungsanstalten, 1925–1926; Bd. 1, S. 340 Die Feuerversicherung gedieh in den ersten Jahren auch nicht so recht und litt an mangelndem Enthusiasmus der Schönkirchener, so dass die Brandgenossenschaft im Jahre 1606 reformiert und bestätigt werden musste.Helmer, Georg: Geschichte der Feuerversicherung…, S. 283

Die Aufgaben der Gilde lagen sowohl in der Schadensverhütung als auch in der Schadensvergütung.Möller, Hans: „Zur Geschichte der Feuerversicherung in Hamburg“; ; S. 3 Alle vier Jahre wurden die versicherten Häuser von einer Kommission auf Schäden überprüft und vier Wochen später kontrolliert, ob die Beanstandungen durch den Eigentümer abgestellt waren. Kam es gleichwohl zu einem Brand, wurde dem Geschädigten schnelle Hilfe zuteil: durch tätige Mithilfe bei der Reinigung der Brandstelle, die Lieferung von dringend benötigten Haushaltsgegenständen, von Baumaterialien und nicht zuletzt durch Hand- und Spanndienste beim Wiederaufbau. Das Gildemotto: „Een för all – all för een“ hat hier seinen Ursprung.Prien, Brigitte et al.: Chronik 700 Jahre Schönkirchen; S. 240

Zu Pfingsten fand das Gildefest statt, bei dem Rechenschaft abgelegt, anstehende Entscheidungen getroffen und die Älter- und Schauleute gewählt wurden, die die Gildegeschäfte führten und Schäden taxierten. Abends nach dem Königsschießen auf den eisernen Vogel, der auf einer Stange befestigt war, ging man im Gildehaus beim selbstgebrauten Bier zum gemütlichen Teil des Gildefestes bei Musik und Tanz über. Die Aufsicht über Sitte und Anstand oblag bereits damals der Achtmannschaft.Prien, Brigitte et al.: Chronik 700 Jahre Schönkirchen, S. 241

Zunächst war das Brandgildewesen in Schleswig und Holstein unreguliert und von einer behördlichen Genehmigung nicht abhängig. Zunehmend wurde die landesherrliche Konfirmation der Satzungen neu gegründeter Brandgilden notwendig, bis im Jahre 1739 König Christian VI. für die dänischen Teile Holsteins verfügte, dass die Gebäudefeuerversicherung nur mehr in den durch königlich-herzoglichen Beschluss errichteten Brandgilden statthaft wäre, für die das Fortbestehen des Wettbewerbs durch private Feuerversicherungen recht lästig gewesen wäre. Als Begründung für diesen regulativen Eingriff wurde neben dem Vorwurf, dass die Gildefeste in wüste Gelage auszuufern pflegten, auch die übliche Überversicherung benannt, die teilweise dadurch erklärt war, dass der überschießende Teil die Schäden am lebenden und toten Mobiliar decken sollte, allerdings auch viele Fälle einer echten Überversicherung über den Wert von Haus und Mobiliar hinaus bekannt geworden waren.Helmer, Georg: Geschichte der Feuerversicherung, Bd. 2, S. 252 Viele Brandgilden gaben daraufhin die Gebäudefeuerversicherung auf und wandten sich der Mobiliarversicherung zu.

Die Schönkirchener Gilde blieb zunächst davon unbeeinflusst. Herzog Peter III. war von der kinderlosen Zarin Elisabeth zum russischen Thronfolger ernannt worden und regierte seine holsteinischen Besitzungen aus Petersburg. Mit seiner Thronbesteigung 1762 vereinigte sich der holsteinische Herzogstitel mit der russischen Zarenkrone, wodurch Schönkirchen zwischenzeitlich russisch wurde. Seine Gemahlin und Nachfolgerin Katharina II. hatte als Zarin indes nach ihrer Machtergreifung keine Verwendung für die schleswig-holstein-gottorfischen Landesteile und trat diese in Vertretung ihres Sohnes, Herzog Paul I., 1773 im Vertrag von Zarskoje Selo an König Christian VII. von Dänemark ab. Dieser dehnte die öffentlich-landesherrliche Gebäudefeuerversicherungspflicht auf seine neuerworbenen Ländereien aus, worauf die Schönkirchener Gilde die Feuerversicherung gänzlich aufgab und man sich fortan nur der Pflege der Dorfgemeinschaft widmete und die Gilde einstweilen als Lustgilde fortführte. Auch die Aufhebung des Versicherungszwanges 1878 führte nicht dazu, dass man sich wieder für die Feuerversicherung erwärmen wollte.

Die Windgilde für Schönkirchen und Umgegend von 1819 Im Jahre 1819 wurde die Brand- und Kirchengilde von 1560 durch sechs Schönkirchener Hufenbesitzer in eine Windgilde für Schönkirchen und Umgegend umgewandelt, die den versicherten Hausbesitzern Unterstützung bei Sturmschäden bieten sollte. Das Gebiet dieser Gilde erstreckte sich nach dem Statut über die Kirchspiele Schönkirchen, Schönberg, Probsteierhagen und Elmschenhagen, reichte aber später auch weiter darüber hinaus.

miniatur|250px|Statuten der Gilde Wer in die Gilde eintreten wollte, musste sein Haus durch einen Schaumann beschauen lassen, der daraufhin die Versicherungssumme festsetzte. Der Taxwert war wichtig für die zu zahlende Umlage. Im Gegensatz zum heute üblichen Verfahren der Zahlung von Versicherungsprämien im Voraus wurden die Gildebrüder damals nach einem Schadensereignis im Wege der Umlage in Anspruch genommen. Die Höhe der durch den einzelnen Gildebruder zu leistenden Umlage richtete sich dabei nach dem Verhältnis der von ihm versicherten Summe zur gesamten Versicherungssumme der Gilde. Im Jahre 1900 betrug die Versicherungssumme der Windgilde RM 37.400,00.Prien, Brigitte et al.: Chronik 700 Jahre Schönkirchen, S. 241 ff.

Bei öffentlichen Versicherungsanstalten und privaten Assekuranzen waren Sturmschäden lange nicht versicherbar. Erst um das Jahr 1900 nahmen diese auch die Sturmschäden in die Elementarschadenversicherung auf und gruben den zu dieser Zeit bestehenden 18 selbständigen Windgilden in Holstein das geschäftliche Wasser ab, da sie im Gegensatz zu den räumlich stark konzentrierten Windgilden das Risiko auf ihr gesamtes Geschäftsgebiet verteilen konnten. Dieser Nachteil der lokalen Windgilden wurde insbesondere im Jahre 1894 deutlich, als orkanartige Stürme zu einem Schaden von 2412,00 RM führten, der im Umlageverfahren nicht zu decken war und zu vier Fünfteln bei der örtlichen Sparkasse kreditfinanziert werden musste.

Doch auch die Windgilde hielt die dörfliche Gemeinschaft in hohen Ehren und hielt jährlich zu Pfingsten ihr Gildefest ab. Ab etwa 1840 wurde das Gildefest nach dem streng reglementierten Vogelschießen in der Gastwirtschaft Im Landhause gefeiert. Das 350-jährige Jubiläum der Gilde 1910 wurde mit einem großen Ball beendet. Vermutlich wegen des Ersten Weltkrieges wurde die Tätigkeit der Gilde geringer, bis sie in der Zeit nach 1927 in die Knochenbruchgilde überging. Die Alte Gilde Schönkirchen von 1560 pflegt und ehrt die Fahne der Windgilde jedoch auch weiterhin.

Die Knochenbruchgilde für Schönkirchen und Umgebung von 1875