In der französischen Strafrechtswissenschaft bezeichnet Diebstahl () ein Vermögensdelikt nach Art. 311-1 Code pénal. Dieser definiert den vol wie folgt
Voraussetzung ist dabei, dass Besitz im zivilrechtlichen Sinne erlangt wird. Es ist somit möglich, – im Gegensatz zum deutschen Recht, bei dem bloßer Gewahrsam ausreicht – dass ein détenteur noch Diebstahl begeht: In Deutschland entspräche dies einer Unterschlagung. Ferner ist der Tatbestand deutlich weiter gefasst als in Deutschland: Nach Art. 311-2 ist es der Entwendung der Sache gleichgestellt, wenn elektrische Energie arglistig entzogen wird. Der Diebstahl wird mit bis zu drei Jahren emprisonnement (Freiheitsstrafe) oder 45.000 € amende (Geldstrafe) bestraft. Der Raub existiert nicht als eigenständige Straftat, sondern wird als qualifizierter Diebstahl verstanden.
Literatur
Weblinks Du vol simple et des vols aggravés
Kategorie:Strafrecht (Frankreich) * Kategorie:Kriminalität in Frankreich