Das Informationsmodell der Polizei (IMP) ist ein konzeptionelles Datenmodell, das den fachlich konsistenten Kern der polizeilichen IT-Anwendungen der Teilnehmer des INPOL-Verbundes repräsentiert. Es wurde im Rahmen einer Gesamtinitiative XPolizei entwickelt – angelehnt an die Deutschland-Online Standardisierung unter Beauftragung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Entstehung bis zum Programm P20 Im Jahre 2004 wurde ein erhebliches Optimierungspotential bei den Suchen in den verschiedenen polizeilichen Registern festgestellt und im Auftrag des Unterabteilungsleiter II der Polizeiabteilung im BMI die Arbeitsgruppe XÖS-Person zur Harmonisierung und Optimierung der Abfragealgorithmen für große Personendateien gegründet. Bei den Mitgliedern der AG Abfragealgorithmen handelte es sich um das Bundesministerium des Innern (BMI), das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesverwaltungsamt (BVA), das Amt für den militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Zollkriminalamt (ZKA). Zu den betroffene Registern gehörten das Ausländerzentralregister (AZR), das Informationssystem Polizei (INPOL), das Nachrichtendienstliches Informationssystem (NADIS) und das Migration Asyl Reintegration System (MARiS). Bis Ende 2008 fanden 28 Arbeitssitzungen statt, im Januar 2009 wurde der Abschlussbericht mit Datenmodell vorgelegt, der im März 2009 zur Beauftragung der Anwendung XÖV-Standard XÖS-Person auf Vorschlag des Referats ÖS I 3 durch Abteilungsleiter ÖS und IT-Direktor im BMI führte. Für ein Übergabeformat zu den Personengrunddaten Namen (in verschiedenen Ausprägungen), Geburtsland, -bezirk und -ort, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, Geburtsdatum, Anschrift, Personaldokumente wurden die bereits bestehenden XÖV-Projekten, wie z. B. XMeld und XAusländer berücksichtigt. Im September 2007 wurde das XÖV-Projekt Xpolizei begründet.

Die Entwicklung des Informationsmodells der Polizei erfolgte 2009 in einem gemeinsamen Projekt aller Teilnehmer des deutschen Polizeilichen Informationsverbundes INPOL unter Federführung des Bundeskriminalamtes. Basierend auf den Ergebnissen einer bundesweiten Bestandsaufnahme aller IT-Verfahren innerhalb der Polizeien wurde ein konsolidierter Kern entwickelt. Dieser wurde im Rahmen von Expertendiskussionen zu einem fachlich konsistenten Entwurf eines umfassenden Informationsmodells weiterentwickelt und im Rahmen einer bundesweiten Arbeitsgruppe aller INPOL-Teilnehmer als permanenter Arbeitsprozess fortentwickelt. Das Informationsmodell der Polizei ist der wesentliche Teil des Programms P20 (auch: Polizei 20/20, Polizei 2020) als Beitrag für die Umsetzung der Saarbrücker Agenda. Das Programms soll das Informationswesen der Polizeien des Bundes und der Länder vereinheitlichen und harmonisieren, indem die verschiedenen Systeme konsolidiert (verschiedene IT-Systeme werden zusammengeführt) und an zentraler Stelle einheitliche, moderne Verfahren entwickelt werden, die von allen Polizeien nach den gleichen Standards genutzt werden. Durch die Umsetzung soll die Polizeiarbeit im digitalen Zeitalter vorangetrieben werden. Durch eine gemeinsame, vernetzte und digitale Informationsarchitektur soll den Zugriff auf Informationen für alle Polizeien des Bundes und der Länder verbessern. Zentrale Maßnahmen sind die Entwicklung von zentralen, einheitlichen Programme, wie ein einheitliches Fallbearbeitungssystem (eFBS) und die digitale Tatortdokumentation mit der INSITU-App, die als mobile Anwendung zur digitalen Erfassung von Tatorten durch Einsatzkräfte, die Spuren mit Fotos, Skizzen und Notizen dokumentiert. Das Informationsmodell der Polizei soll den Weg für die digitale Transformation zur Modernisierung die Polizeiarbeit ebnen.

Das Problem der Heterogenität von Eigenentwicklungen, Sonderlösungen, unterschiedlichen Dateiformaten und Erhebungsregeln sowie der mangelnden Verbundenheit soll mit dem Programm P20 gelöst werden. An ihm sind alle zwanzig deutschen Polizeien beteiligt: das Bundeskriminalamt, sechzehn Länderpolizeien, die Bundespolizei, das Zollkriminalamt und die Polizei beim Deutschen Bundestag. Für das Programm zentral verantwortlich ist das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Die circa 320.000 Polizeibeschäftigten sollen jederzeit und überall Zugriff auf die Informationen haben, die sie für ihre tägliche Arbeit benötigen, sofern sie rechtmäßig Zugriff haben dürfen.

Hintergrund Die IT-Landschaft der zwanzig deutschen Polizeien von Bund und Ländern ist stark fragmentiert. Sie basiert auf vielen unterschiedlichen, schlecht vernetzten Systemen sowie zahlreichen Eigenentwicklungen. Dies zwingt die Beamten, Daten mehrfach und oft händisch einzugeben, was nicht nur viel Zeit kostet, sondern auch Fehler begünstigt. Um diese Situation zu verbessern, wurde das Programm P20 von der Innenministerkonferenz ins Leben gerufen. P20 hat das Ziel, die polizeilichen Systeme und Prozesse zu optimieren und eine gemeinsame, harmonisierte IT-Grundlage für die Kriminalitätsbekämpfung zu schaffen. Die zersplitterte Datenhaltung wird damit überwunden. Die Einführung erfolgt schrittweise, um den unterschiedlichen Ausgangslagen der Polizeien gerecht zu werden. Dabei werden bereits bewährte Systeme einzelner Dienststellen bundesweit ausgerollt oder, wo nötig, neue Anwendungen entwickelt. Das Informationsmodell der Polizei wird in UML abgebildet, um polizeiliche Objekte wie Personen, Ereignisse und Gegenstände zu repräsentieren und die Interoperabilität der IT-Systeme zu optimieren. Es dient als semantischer Kern, der durch die Darstellung von Objekten und ihren Beziehungen einen bewerteten Kontext schafft. Diese einheitliche, aber flexible Darstellung basiert auf dem Vorbild der UN/CEFACT-Standardisierung. Technische Ableitungen und Transformationen basieren auf den dort festgelegten Klassen und Beziehungen, Sie wird bereits seit Mitte der 70er Jahre in polizeilichen Datenbanken angewendet.

Programmstruktur Zur Verwirklichung der strategischen Ziele des Vorhabens wird die Umsetzung in einer Programmstruktur gebündelt. Die laufenden Projekte PIAV und eFBS müssen in die INPOL-Modernisierung eingebettet werden. Eine enge Abstimmung mit den neunzehn INPOL-Teilnehmern ist zwingend erforderlich. Die aktuellen INPOL-Anwendungen müssen so lange parallel betrieben werden, bis ihre Komponenten schrittweise ersetzt sind. Diese Vielzahl komplexer Einzelprojekte erfordert eine zentrale Steuerung unter dem Dach eines Programms. Die Programmstruktur für baut auf erfolgreichen, etablierten Instanzen von PIAV auf (z. B. Bund-Länder-Lenkungsausschuss, Programmkoordination) und passt diese entsprechend an und erweitert sie. Die Programmsteuerung wird durch ein externes Controlling verstärkt. Dieses kontrolliert den Fortschritt des BKA-Zentralprojekts und dient der Programmkoordination als unterstützendes Instrument für das Risikomanagement gegenüber den Teilnehmern. Die enge Zusammenarbeit mit der vom AK II initiierten Bund-Länder Projektgruppe IMITAP (Informationsmanagement und IT-Architektur der Polizei) wird durch die Programmkoordination und den Bund-Länder-Lenkungsausschuss gewährleistet. Datenhaus – Modell Das Datenhaus-Ökosystem ist ein zentraler Bestandteil des strategischen Ziels des Programms P20 zur Modernisierung der Polizeiarbeit. Es handelt sich um eine komplexe Architektur aus sämtlichen Diensten und Funktionen, die für die polizeiliche Informationsverarbeitung notwendig sind. Dabei stehen Datenschutz und maximale Datensparsamkeit im Vordergrund. Das BKA übernimmt als starker zentraler IT-Dienstleister die Verantwortung für die Entwicklung einheitlicher, moderner Verfahren und die zentrale Datenhaltung. Dies schafft die Basis für eine standardisierte und effizientere polizeiliche Arbeit in allen Ländern und verbessert durch einheitliche Erhebungsprozesse die Datenqualität entscheidend. Das Datenhaus selbst bildet das Kernstück dieses Ökosystems: ein ausfallsicheres Netzwerk, das über die nächsten Jahre hinweg zum zentralen Knotenpunkt wird. Es vereinheitlicht die bisher heterogenen IT-Insellösungen der Polizeien bundesweit, indem es fachliche, organisatorische und technische Prozesse bündelt. Dies schafft die Grundlage für eine medienbruchfreie und durchgängig digitale Vernetzung der deutschen Polizei mit ihren nationalen und internationalen Partnern. Um die Funktionsfähigkeit der Polizeien jederzeit zu gewährleisten, erfolgt der Aufbau des Datenhauses schrittweise über mehrere Jahre nach einem Baukastenprinzip. Bestehende Systeme werden übergangsweise genutzt und modernisiert, während neue Module und Funktionalitäten nach und nach angebunden werden. Neue Anwendungen entstehen nur bei tatsächlicher Notwendigkeit. Das umfassende Digitalisierungsprogramm P20 wird die polizeiliche Arbeit in allen relevanten Bereichen durch Digitalisierung und kontinuierliche Verbesserung weiterentwickelt. Das Gesamtprogramm P20 setzt sich aus mehr als 45 Einzelprojekten zusammen. Behördenübergreifender Datenaustausch Die Daten des Datenhauses können für die Justiz, Ausländerbehörden oder im Falle grenzüberschreitender Delikte für internationale Partner relevant sein. Das Datenhaus-Ökosystem ist so konzipiert, dass es den notwendigen interbehördlicher Austausch von Informationen erst nach eingehender Prüfung und nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht. Alle Funktionalitäten werden zukünftig in einem zentralen System konsolidiert, um allen Teilnehmern eine einheitliche Nutzung zu ermöglichen. Mithilfe einer benutzerfreundlichen, individuell zugeschnittenen Oberfläche und einer effizienten Datenhaltung im Datenhaus wird die polizeiliche Sachbearbeitung vereinfacht und deutlich effizienter gestaltet. Datenschutz Die grundlegende Modernisierung der IT-Systeme des BKA und der damit verbundenen Verbundsysteme ist eine direkte Reaktion auf die geltende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Insbesondere das Grundsatzurteil vom April 2016 zum BKA-Gesetz hat die verfassungsrechtlichen Anforderungen an den polizeilichen Datenschutz neu definiert. Das BVerfG hat dabei die Grundsätze der Zweckbindung und Zweckänderung von Daten weiterentwickelt und klargestellt, dass die Nutzung und Weitergabe staatlich erhobener Daten sich an diesen Grundsätzen orientieren muss. Die Verhältnismäßigkeit einer Zweckänderung muss sich dabei am Maßstab einer hypothetischen Datenneuerhebung messen lassen. Die neue Informationsarchitektur des BKA setzt diese Anforderungen vollständig um und führt zu einem verbesserten, intelligenteren Datenschutz. Personenbezogene Daten werden nur einmal zentral gespeichert, anstatt mehrfach in verschiedenen Dateien. Ein grundrechtsschonender Zugriff wird durch dynamische und zielgerichtete Berechtigungskonzepte geregelt, die wesentlich differenzierter und grundrechtsschonender sind als die bisherigen Regelungen. Eine lückenlose und zentrale Protokollierung sämtlicher Zugriffe gewährleistet umfassende Kontrolle.

Beispiele von Einzelprojekte Biometrische Stimmerkennung in der forensischen Analyse Akustisches Spurenmaterial ist ein wichtiges Element zur Aufklärung und Prävention von Straftaten. Die eingesetzte Software nutzt biometrische Stimmprofile und Wahrscheinlichkeitswerte, um Sprecher zu identifizieren und Tatzusammenhänge aufzudecken. Diese Technologie kommt vor allem bei Straftaten zum Einsatz, bei denen die Stimme eine herausgehobene Rolle spielt. Die akustischen Spuren umfassen Aufzeichnungsdaten aus Telekommunikationsüberwachungen, Notrufen oder verdeckten Aufnahmen sowie Asservate (z. B. Anrufbeantworter). Ergänzende Analysen erlauben es, die Entstehungsumstände der Aufzeichnung zu ermitteln und spezifische Geräusche (z. B. Schüsse) zu analysieren, um die Rekonstruktion des Tathergangs zu unterstützen. Digitales Einsatzmanagement