mini|Ständehaus in Kassel Die kurhessische Ständeversammlung entstand nach den Unruhen von 1830 im selben Jahr als konstituierende Ständeversammlung zur Beratung und Verabschiedung einer Verfassung. Die Verfassung wurde 1831 in Kraft gesetzt. Die Versammlung bestand bis zur Annexion des Staates durch Preußen im Jahr 1866. Sitz war seit 1836 das Ständehaus in Kassel.
Vorgeschichte In der Landgrafschaft Hessen-Kassel bestanden die Landstände der Landgrafschaft Hessen formal fort, auch wenn sie keine Bedeutung mehr hatten. Im restaurierten Kurfürstentum Hessen erklärte Kurfürst Wilhelm I. 1813 alle im Königreich Westphalen getroffenen Entscheidungen für ungültig. Rechtlich sollte der Stand von 1805 zurückgesetzt werden. Damit endete die Geschichte der Reichsstände des Königreichs Westphalen. Allerdings weigerte sich der Kurfürst, die Landstände der Landgrafschaft Hessen wieder einzusetzen. Stattdessen berief er mit Patent vom 27. Dezember 1814 auf den 1. März 1815 einen Landtag ein. Diesem sollten angehören: der Erbmarschall Carl Georg Riedesel zu Eisenbach, zwei Vertreter der Prälaten, fünf Vertreter der Ritterschaft, acht Vertreter der Städte und fünf der Bauernschaft. Der Landtag forderte die Rückkehr zur alten Verfassung und lehnte die Finanzpolitik ab. Trotz der Entwertung der Obligationen des Königreichs Westphalen und der Willkür bei der Restitution der unter der französischen Herrschaft enteigneten Besitztümer war die Finanzlage des Kurfürstentums schlecht. Der Landtag weigerte sich, dem Kurfürsten in finanziellen Fragen entgegenzukommen, und wurde zunächst vertagt und dann mit Reskript vom 2. Mai 1816 aufgelöst.Georg Leopold von Zangen: Die Verfassungs-Gesetze deutscher Staaten in systematischer Zusammenstellung: ein Handbuch für Geschäftsmänner. Band 1, 1828, S. 13–15. books.google.de.
Am Landtag von 1815/16 nahmen folgende Delegierte teil: Kurie Delegierter Anmerkung Erbmarschall als Präsident Prälaten Ritterschaftliches Stift Kaufungen Prälaten Philipps-Universität Marburg Ritterschaft Diemelstrom Ritterschaft Fuldastrom Ritterschaft Schwalmstrom Ritterschaft Lahnstrom Ritterschaft Werrastrom Städte Kassel Städte Marburg und die Städte des Lahnstroms Städte Grafschaft Katzenelnbogen Städte Homburg und die Städte des Schwalmstroms Städte Wolfhagen und die Städte des Diemelstroms Städte Schmalkalden und die Städte des Werrastroms (nach dessen Tod trat 1816 Johann Christoph Vogeley in den Landtag ein) Städte Hersfeld und die Städte des Fuldastroms (nach seinem Tod am 18. April 1815 trat Arnold Sinning in den Landtag ein) Städte Frankenberg und die Städte des Lahnstroms Bauernstand Fuldastrom Bauernstand Lahnstrom Bauernstand Schwalmstrom Bauernstand Diemelstrom Bauernstand Werrastrom Der Landtag war ein Partikularlandtag: Hanau war nicht vertreten (dort hatte es historisch keine Landstände gegeben), für die Grafschaft Schaumburg wurde ein gesonderter Landtag nach Rinteln einberufen.Verhandlungen den Kurhessischen Landstände in den Jahren 1815 und 1816. In: Allgemeines Staatsverfassungs-Archiv. Zeitschrift für Theorie und Praxis gemäßigter Regierungsformen, 1816, Erster Band, IV. Stück, S. 514 ff., Digitalisat.Winfried Speitkamp: Fürst, Bürokratie und Stände in Kurhessen 1813–1830. In: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde 91, 1986, S. 139 ff., Digitalisat.
Abgesehen von dem gescheiterten Landtag 1815/16 gab es im restaurierten Kurfürstentum Hessen keine Volksvertretung und auch keine Verfassung, obwohl Artikel 13 der Deutschen Bundesakte zur Einrichtung einer landständischen Verfassung verpflichtete.
Ständeversammlung von 1830/31 Sowohl Kurfürst Wilhelm I. wie auch sein Nachfolger Wilhelm II. lehnten den Konstitutionalismus ab. Im Zusammenhang mit der Julirevolution von 1830 kam es im Herbst des Jahres zu Unruhen in Kurhessen. Dabei spielten auch wirtschaftliche und soziale Probleme neben einer seit langem bestehenden politischen Unzufriedenheit eine Rolle. Auch die unpassende Beziehung des Kurfürsten zu seiner Mätresse trugen zu den Protesten bei. Die Unruhen nahmen solche Ausmaße an, dass der Deutsche Bund eine Bundesintervention plante. Der Kurfürst sah sich gezwungen, einen Landtag einzuberufen und eine Verfassung zuzugestehen. Eine konstituierende Ständeversammlung trat am 16. Oktober 1830 zusammen. Der Verfassungsausschuss wurde von Sylvester Jordan geleitet. Am 5. Januar 1831 trat die neue Verfassung in Kraft. Im Februar erschien ein Wahlgesetz. Die letzten Landtagssitzungen fanden im Februar 1831 statt.
Am konstituierenden Landtag von 1830/31 nahmen, aufgeteilt auf die drei Kurien Ritterschaft (11 Personen), Städte (11 Personen) und Bauernstand (8 Personen)Im Protokoll zur Berufung der Landstände vom 16. Oktober 1830 steht bei der dritten Kurie, anders als bei der ersten und zweiten Kurie, das Wort „Bezirk“ statt „Strom“ in der Ortsangabe, z. B. Diemel-Bezirk statt Diemelstrom., folgende 30 Delegierte teil: Kurie Delegierter AnmerkungBei den Berufen steht oft „Bürgermeister“ im Protokoll zur Berufung der Landstände vom 16.10. 1830, so wird es hier wörtlich wiedergegeben. Erbmarschall als Präsident Ritterschaft Ritterschaftliches Stift Kaufungen, Obervorsteher der adeligen Stifter Kaufungen und Stift Wetter Ritterschaft Philipps-Universität Marburg, Jura-Professor, Vorsitzender des VerfassungsausschussesDer „Ausschuss, welcher die nähere Prüfung der, in der landesherrlichen Proposition vom 7ten d. M. enthalten, Grundbestimmungen zu einer Verfassungs-Urkunde obliegen sollte“, wurde am 16. Oktober 1830 in der zweiten Sitzung eingesetzt. Sieben Mitglieder wurden durch „Stimmenmehrheit (...) hierzu ernannt“, es folgen die sieben Namen: Jordan, L. v. Baumbach, Waitz von Eschen, Schomburg, Eberhard, Jungk und Haberland im Protokoll der 2. Sitzung der „Landtags-Verhandlungen“ vom 22. Oktober 1830, S. 11. Ritterschaft Fuldastrom Ritterschaft Schwalmstrom, Mitglied des Verfassungsausschusses Ritterschaft Werrastrom, Kammerherr, Mitglied im Ausschuss zur „Sicherstellung der öffentlichen Ruhe“Am 17. Oktober 1830 wurde ein „Ausschuss“ eingerichtet, um „über die Anordnungen Berathung pflegen zu lassen, welche zur Sicherstellung der öffentlichen Ruhe erforderlich seyn möchten“. Protokoll S. 11. Von der Ständeversammlung bestellte Mitglieder waren von Eschwege, von Hammerstein, Auffarth, Schwabe, Stroh und Vogt (ebd., S. 11). Ergebnis des Ausschusses und einer „Berathung mit der kurfürstlichen Landtags-Kommission“ (ebd., S. 11) war die „Verordnung vom 22sten Oktober 1830 zur Sicherstellung der öffentlichen Ruhe“ (ebd., S. 12–15). Ritterschaft Lahnstrom Ritterschaft Diemelstrom, Mitglied des Verfassungsausschusses Ritterschaft Fuldische Ritterschaft Ritterschaft Schaumburgische Ritterschaft, aus Apelern (Grafschaft Schaumburg), Mitglied im Ausschuss zur „Sicherstellung der öffentlichen Ruhe“ und im so genannten „Geld-Ausschuss“So nennt ihn J. A. Vogt u. a. in seinen Erinnerungen, vgl. Geschichtsverein Helsa 1992, Abschrift der Helsa-Chronik des Bürgermeisters Vogt, S. 7. Ritterschaft Vertreter sämtlicher Standesherren Städte Kassel, Bürgermeister, Mitglied des Verfassungsausschusses und im Geld-Ausschuss Städte Marburg, Bürgermeister Städte Fuldastrom, Rathsverwandter aus Hersfeld Städte Werrastrom, Bürgermeister von Schmalkalden, Mitglied im Ausschuss zur „Sicherstellung der öffentlichen Ruhe“ und im Geld-Ausschuss Städte Schwalmstrom, Bürgermeister von Homberg (Efze) Städte Lahnstrom, Bürgermeister von Frankenberg Städte Diemelstrom, Advokat und 1814–1819 Bürgermeister von Wolfhagen Städte Fulda und Hünfeld, Stadtvorstand Rat in Fulda Städte Hanau, Windecken und Bockenheim, Bürgermeister von Hanau, Mitglied des Verfassungsausschusses und im Geld-Ausschuss Städte Gelnhausen, Salmünster Soden, Schlüchtern, Steinau und Wächtersbach, Postmeister aus Gelnhausen Städte Schaumburgische Städte, Bürgermeister von Rinteln (Grafschaft Schaumburg), Mitglied im Ausschuss zur „Sicherstellung der öffentlichen Ruhe“ Bauernstand Diemel-Bezirk oder Diemelstrom, Mitglied im Ausschuss zur „Sicherstellung der öffentlichen Ruhe“ und im „Geld-Ausschuss“ Bauernstand Fulda-Bezirk oder Fuldastrom, Gutsbesitzer von Oberrode, „Oberleutnant a.D.“„Ein einsichtiger praktischer Ökonom, der zuerst den Gedanken der Gründung einer Landeskreditkasse aussprach. Vgl. seinen Antrag vom 3. Mai 1831“ (Losch 1909, S. 32) in der nächsten Ständeversammlung, bis 1842 bzw. 1844 immer wieder gewählt., Mitglied des Verfassungsausschusses Bauernstand Lahn-Bezirk oder Lahnstrom, Schultheiß in Gisselberg (Marburg) Bauernstand Schwalm-Bezirk oder Schwalmstrom, Obergrebe in Hebel (Wabern) Bauernstand Werra-Bezirk oder Werrastrom, Postmeister aus Bischhausen Bauernstand Oberer Fulda-Bezirk oder Oberer Fuldastrom, Apotheker aus Eiterfeld, Mitglied des Verfassungsausschusses Bauernstand Main-Bezirk, Schultheiß in Marköbel bei Hanau, Mitglied im Ausschuss zur „Sicherstellung der öffentlichen Ruhe“ Bauernstand Grafschaft Schaumburg, Vorsteher aus Waltringhausen
Struktur im Vormärz Die Kurhessische Verfassung von 1831 war eine der fortschrittlichsten ihrer Zeit. Außergewöhnlich war das Einkammer- statt des sonst üblichen Zweikammer-Parlaments. Auch das Wahlrecht war bemerkenswert: für sechzehn Abgeordnete aus Stadt und Landgemeinden bestand das völlig freie Männerwahlrecht. Für diese bestanden keine Zensusschranken. Im Übrigen galt ein Zensuswahlrecht: Dienstboten, Gesellen, Arbeiter und vergleichbare Berufsstände blieben von der Wählbarkeit ausgeschlossen.
Insgesamt bestand das Parlament aus 53 Abgeordneten. Davon entfielen zwanzig Sitze auf die Prinzen des Herrscherhauses, die Standesherren, die Prälaten und Ritter oder deren Vertreter. 17 Mandate standen den Städten und der Universität Marburg zu. Hinzu kamen 16 Mandate für Vertreter der Bauern.
Die Kammer bestand gemäß § 63 der Verfassung im Detail aus den Prinzen des kurfürstlichen Hauses den Oberhäuptern der standesherrlichen Familien dem Erbmarschall, also dem Senior der Familie Riedesel einem der ritterschaftlichen Obervorsteher des Stiftes Kaufungen und Wetter einem Abgeordneten des Landesuniversität Marburg je einem Abgeordneten der fünf Bezirke der althessischen Ritterschaft (Diemel, Fulda, Schwalm, Werra und Lahn) einem Abgeordneten der Ritterschaft der Grafschaft Schaumburg einem Abgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren Adel in den Kreisen Fulda und Hünfeld einem Abgeordneten aus dem ehemals reichsunmittelbaren und sonst stark begüterten Adel in der Provinz Hanau 16 Abgeordneten der Städte nämlich je zwei aus Kassel und Hanau je einer aus Marburg, Fulda und Schmalkalden Hersfeld und Melsungen teilen sich einen Abgeordneten. Für jeweils zwei Landtage durfte Hersfeld, dann für einen Landtag Melsungen den Abgeordneten wählen ein weiterer Abgeordneter wurde in gleicher Weise von Hersfeld und Melsungen sowie den Städten Lichtenau, Rotenburg, Sontra, Spangenberg und Waldkappel bestimmt Jeweils einen Abgeordneten wählen Rinteln, Obernkirchen, Oldendorf, Rodenberg und Sachsenhagen Hofgeismar, Karlshafen, Grebenstein, Helmarshausen, Immenhausen, Liebenau, Naumburg, Trendelburg, Volkmarsen, Wolfhagen und Zierenberg Homberg, Borken, Felsberg, Fritzlar, Gudensberg, Neukirchen, Niedenstein, Schwarzenborn, Treysa und Ziegenhain Eschwege, Allendorf, Großalmerode, Wanfried und Witzenhausen Frankenberg, Amöneburg, Frankenau, Gemünden, Kirchhain, Neustadt, Rauschenberg, Rosenthal, Schweinsberg und Wetter Hünfeld, Salmünster, Schlüchtern, und Steinau Gelnhausen, Bockenheim, Wächtersbach und Windecken 16 Vertretern der Landbezirke