mini|Gerichtsgebäude (2010) Das Amtsgericht Neuss (bis 1968 offiziell Amtsgericht Neuß) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Düsseldorf.

Gerichtssitz und -bezirk Sitz des Gerichtes ist Neuss in Nordrhein-Westfalen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Gemeinden Dormagen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss.

Über- und nachgeordnete Gerichte Dem Amtsgericht Neuss ist das Landgericht Düsseldorf übergeordnet. Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Geschichte Bis 1879 bestand in Neuss das Friedensgericht Neuss. Das königlich preußische Amtsgericht Neuss wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von zwölf Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Düsseldorf im Bezirk des Oberlandesgerichtes Köln gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Neuß. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Neuß ohne den Teil, der dem Amtsgericht Grevenbroich zugeordnet war.Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 560, Digitalisat Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war zugleich Rheinschifffahrtsgericht.Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 414 online

Durch das Gesetz zur Neugliederung von Gemeinden des Landkreises Grevenbroich vom 30. Juni 1969 wurde Dormagen dem Amtsgericht Neuss zugeordnet.

Siehe auch Liste deutscher Gerichte Liste der Gerichte des Landes Nordrhein-Westfalen

Weblinks Internetpräsenz des Amtsgerichtes Neuss Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichtes Neuss

Einzelnachweise

Kategorie:Gericht (Neuss) Kategorie:Baudenkmal in Neuss Neuss Neuss Kategorie:Gerichtsgründung 1879