Die DIN-Norm DIN 4713 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung ist eine Norm, die sich mit den für Deutschland gültigen Festlegungen zur Abrechnung von Wärmekosten beschäftigt. Die Norm besteht aus den beiden Teilen DIN 4713-1 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung; Allgemeines, Begriffe und DIN 4713-5 Verbrauchsabhängige Wärmekostenabrechnung; Betriebskostenverteilung und Abrechnung.
Die Norm wird unter anderem angewandt, um die Heizkosten für eine Mietwohnung aus den Messungen mit Wärmemengenzählern zu ermitteln.
Gradtagstabelle In DIN 4713-5 ist mit der so genannten Gradtagstabelle festgelegt, wie die Heizkosten bei jährlicher Ablesung auf die einzelnen Monate oder Tage verteilt werden.
Monat Anteil in ‰ Anteil je Tag in ‰ Januar 170 170/31 = 5,48 Februar 150 150/28 = 5,35 150/29 = 5,17 März 130 130/31 = 4,19 April 80 80/30 = 2,66 Mai 40 40/31 = 1,29 Juni bis August zusammen 40 40/92 = 0,43 September 30 30/30 = 1,00 Oktober 80 80/31 = 2,58 November 120 120/30 = 4,00 Dezember 160 160/31 = 5,16
Hinweis Juni bis August: In der Praxis existieren unterschiedliche Aufteilungen des gemeinsamen Sommeranteils von 40 ‰ auf die einzelnen Monate, beispielsweise 13/14/13 oder eine gleichmäßige Verteilung mit jeweils 40/3. Die DIN 4713-5 selbst nennt an dieser Stelle lediglich einen gemeinsamen Anteil für Juni bis August.
Berechnungsbeispiel Es seien über ein Jahr 1000 Euro Heizkosten für die Wohnung angefallen. Gemietet war die Wohnung für 15 Tage im November. Die Heizkostenaufteilung für diese 15 Tage ergibt sich dann laut Tabelle aus folgender Berechnung: 1000 Euro × (120 ‰ / 30 Tage) × 15 Tage = 60 Euro. Für den November sind laut Gradtagstabelle 120 ‰ der jährlichen Kosten aufgeteilt. Der November hat 30 Tage und für 15 Tage war die Wohnung gemietet. Daraus ergeben sich 60 Euro Heizkosten.
Anwendung der Gradtagszahlentabelle Die Gradtagszahlentabelle nach DIN 4713-5 kann eingesetzt werden, um Heizkosten zeitanteilig aufzuteilen, z. B. bei einem Mieterwechsel innerhalb eines Abrechnungszeitraums. Dabei werden die jährlichen Kosten anhand der Monats- oder Tagesanteile aufgeteilt. Hierdurch kann der Anforderung des §9b HeizkostenV entsprochen werden.
Die Tabelle enthält für die Monate des Jahres festgelegte Verteilungsfaktoren. Sie stellt keine Messung des tatsächlichen Energieverbrauchs eines konkreten Gebäudes dar, sondern dient als standardisierte Grundlage für die zeitanteilige Kostenverteilung.
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