mini|Ein Mann mit Down-Syndrom arbeitet in einer „Werkstatt für Behinderte“, 1994 Eine Werkstatt für behinderte Menschen (offizielle Abkürzung WfbM, früher auch „beschützende Werkstatt“, heute auch „Förderwerkstatt“ oder „Werkstatt für angepasste Arbeit“) ist eine Einrichtung zur „Eingliederung“ bzw. Integration von Menschen mit Behinderung in das Arbeitsleben in Deutschland („Berufliche Rehabilitation“, siehe Eingliederungshilfe).
In Deutschland sind entsprechenden Einrichtungen in der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG:WfbM) organisiert, auf europäischer Ebene besteht die European Association of service providers for persons with disabilities (Europäische Vereinigung der Dienstleister für Menschen mit Behinderungen, EASPD).easpd.eu
Geschichte Bis 1933 Unter dem Motto: „Arbeit statt Almosen“ ließ Friedrich von Bodelschwingh der Ältere ab 1898 Kolonistenhöfe in der Senne, in Freistatt und in Hoffnungstal-Lobetal errichten. Zielgruppe waren zunächst „Nichtsesshafte“.Lebendiges Museum Online (LEMO): Friedrich von Bodelschwingh 1831-1910. Deutsches Historisches Museum. Noch vor seinem Tod (1910) veranlasste von Bodelschwingh die Gründung von Arbeitsstätten speziell für Menschen mit Behinderung.Mario Schreiner: Sozialhistorischer Meilenstein oder soziale Isolation? – Werkstätten für behinderte Menschen im Zwielicht. Abschnitt „Entstehung einer fürsorgenden Behindertenhilfe im Deutschen Reich“. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR). 20. Oktober 2017, S. 2 f. Die Werkstätten für behinderte Menschen der Von Bodelschwinghschen Anstalten Bethel in Bielefeld-Gadderbaum gelten als älteste Werkstätten für Menschen mit Behinderung in Deutschland.Arbeiten in Bethel: Die Werkstätten für Menschen mit Behinderung. bethel.de
1933 bis 1945 Bodelschwinghs Konzept konnte in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland nicht weitergeführt werden. Stattdessen wurde seine Zielgruppe als „lebensunwertes Leben“ eingestuft und sollte im Rahmen der Aktion T4 systematisch ermordet werden.
1945 bis 1960 Vorläufer von Einrichtungen, die heute Werkstatt für behinderte Menschen genannt werden, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg Beschützende Werkstätten oder Geschützte Werkstätten genannt. Noch 1962 herrschte unter führenden Vertretern der Bundesvereinigung Lebenshilfe die Ansicht vor, Menschen mit Behinderung „sollten geschützt werden gegen den rauen Wind der Wirtschaft“.50 Jahre Heidelberger Werkstätten 1962–2012. Lebenshilfe Heidelberg. 2012, S. 39.
1961 bis 1973 In das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) wurde 1961 der Begriff Werkstatt für Behinderte (WfB) eingeführt, durch den erstmals ein verbindliches Regelwerk für die so bezeichneten Einrichtungen aufgestellt wurde.
1974 bis 2016 1974 verabschiedete der Deutsche Bundestag für die Bevölkerungsgruppe in den Werkstätten, der „mehrheitlich und zeitlebens keine Erwerbstätigkeit angeboten wird“, eine im Wesentlichen bis heute gültige Werkstattkonzeption.Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) e. V.: Was sind eigentlich "Werkstätten für behinderte Menschen"?. 14. Mai 2013.
Nach der Unterzeichnung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen der Vereinten Nationen durch Deutschland im Jahr 2009 haben die Forderungen in Art. 27 des Übereinkommens hier den Rang von Menschenrechten. Wesentlich für Werkstätten und ihre Beschäftigten ist die Aussage: „Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen [englische Fassung: ‚inclusive‘]‚ und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird.“ In der Folge gibt es immer wieder Mahnungen, dass Werkstätten für behinderte Menschen entweder aufgelöst oder so umgebaut werden sollen, dass sie den Vorgaben des Übereinkommens gerecht werden.
2017 bis 2019 Die Bezeichnung Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) ist seit dem 1. Juli 2001 durch das Neunte Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) gesetzlich verbindlich in , seit 2018 in SGB IX geregelt.
In dem 2016 verabschiedeten Bundesteilhabegesetz wird – von einigen Nuancen abgesehen – ein nahezu unveränderter Fortbestand der WfbM in ihrer herkömmlichen Form rechtsverbindlich verankert.Mario Schreiner: Sozialhistorischer Meilenstein oder soziale Isolation? – Werkstätten für behinderte Menschen im Zwielicht. Deutsche Vereinigung für Rehabilitation (DVfR). 20. Oktober 2017, S. 5.
Seit 2019 Im Jahr 2019 forderte der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf, „innerhalb von vier Jahren zu prüfen, wie ein transparentes, nachhaltiges und zukunftsfähiges Entgeltsystem entwickelt werden kann“. Damit gaben bereits Angehörige der die Große Koalition tragenden Parteien den Anstoß zu einer umfassenden Werkstattreform. Einen im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erarbeiteten Zwischenbericht „Studie zu einem transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystem für Menschen mit Behinderungen in Werkstätten für behinderte Menschen und deren Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ legten das Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik (ISG) und das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) in Zusammenarbeit mit Arnold Pracht und Felix Welti im Juni 2021 dem BMAS vor. Im September 2022 folgte ein zweiter Zwischenbericht. Den Abschlussbericht veröffentlichte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im September 2023. In Abschnitt 6.3 der Studie stellt das BMAS „Alternative Vergütungsmodelle“ für Personen vor, die in der WfbM verbleiben bzw. neu in sie eintreten. Mit dem Thema „Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt“ beschäftigt es sich in Abschnitt 4.
In den Abschlussbericht flossen Gedanken ein, die der Autorengruppe seit 2019 vorgelegt worden waren. So hatte im Juni 2022 die BAG WfbM ein erstes Arbeitspapier zur Reform des Entgeltsystems in Werkstätten veröffentlicht. Zwei Arbeitsgruppen innerhalb der BAG WfbM legten der Öffentlichkeit zwei Vorschläge vor, und zwar das Modell „Grundeinkommen für Werkstattbeschäftigte“ und das Modell „Arbeitnehmerstatus mit Teilhabeanspruch“. „Werkstatträte Deutschland e. V“, die bundesweite Interessenvertretung der Beschäftigten in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) fordert die Einführung eines „Basisgeldes zur Gleichstellung dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen“.Lulzim Lushtaku; Elisabeth Kienel, Katrin Rosenbaum: Die Zukunft der Arbeit für Werkstattbeschäftigte. In: Viviane Schachler, Werner Schlummer, Roland Weber (Hrsg.) Zukunft der Werkstätten. Perspektiven für und von Menschen mit Behinderung zwischen Teilhabe-Auftrag und Mindestlohn. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt, Lebenshilfe Verlag der Bundesvereinigung. 2023, S. 311–316 (Online, abgerufen am 14. September 2023)
Als Hauptproblem für die Umsetzung der Werkstattreform bewertete im Januar 2019 der Diplom-Psychologe Dieter Basener die „Sogwirkung“, die von Werkstätten ausgehe, indem (ohne Schutzmechanismen) „dauerhaft von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen nur hier ein Anrecht auf Arbeit genießen, eine Kündigung nahezu ausgeschlossen ist, hohe finanzielle Aufwendungen in das System fließen und eine Beschäftigung in der WfbM mit Vorteilen verbunden ist, die außerhalb der WfbM nicht gewährt werden.“
Im Februar 2020 änderte die Landesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Niedersachsen ihren Namen in Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe Niedersachsen. Der neue Name soll zum Ausdruck bringen, dass die LAG sich schon seit längerem nicht mehr nur als Interessensvertretung von Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) versteht, sondern sich im weiten Sinne für die Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung aktiv engagiert.Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit | Bildung | Teilhabe Niedersachsen: Neuer Name der LAG:WfbM Niedersachsen. 15. Februar 2020. Die LAG nennt seit 2020 die Klientel, in deren Namen sie auftritt, konsequent Menschen mit Beeinträchtigung.
Nach der Aufhebung aller COVID-19-bedingten Beschränkungen der Arbeit in Werkstätten für behinderte Menschen im März 2023 (siehe den folgenden Unterabschnitt) knüpfte die Arbeit in ihnen einstweilen an die Bedingungen an, die bis zum März 2020 gegeben waren, da Pläne für eine Werkstattreform erst im Stadium der Vorplanungen waren. Die Monitoring-Stelle der UN-Behindertenrechtskonvention kritisierte im Juli 2023 die von ihr beobachtete „unveränderte, auch in den letzten Jahren wiederholt geäußerte grundsätzliche Positionierung der Bundesregierung, wonach WfbM Teil eines inklusiven Arbeitsmarktes im Sinne von Artikel 27 UN-BRK seien“.
Ausnahmesituation: Zeit der COVID-19-Pandemie (2020 bis 2023) Im Kontext der COVID-19-Pandemie in Deutschland wurde im März 2020 durch Verfügungen der zuständigen Länder den meisten WfbM-Beschäftigten das Betreten „ihrer“ WfbM verboten.Z.B. Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie: Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM), Tagesförderstätten (Tafö) und vergleichbarer Leistungsangebote. Rundschreiben. 19. März 2020. Beschäftigten wurde nur die Arbeit in Notgruppen erlaubt, und nicht zu Ende geführte Arbeitsaufträge wurden von Mitarbeitern der WfbM und von Hilfskräften ohne die Bescheinigung einer Schwerbehinderung ausgeführt. Das pauschale Betretungsverbot wurde im Mai 2020 aufgehoben. An seine Stelle standen Vorkehrungen, die in besonderem Maße die Einhaltung der „AHA-Regel“ (Abstand halten, auf Hygiene achten, Alltagsmaske tragen) gewährleisten sollten.
Im „Ärzteblatt“ wurde im Juni 2020 die weit verbreitete Haltung kritisiert, man müsse die Betreuten in Einrichtungen der Behindertenhilfe (also auch in den Werkstätten für behinderte Menschen) ähnlich rigoros schützen wie Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Zwar habe der durchschnittliche Mensch mit einer „geistigen Behinderung“ eine um zwölf Jahre verkürzte Lebenserwartung, sein Risiko, an COVID-19 zu sterben, sei aber deutlich geringer als das eines 75-Jährigen oder Älteren. Es seien „insbesondere die existenziellen Bedürfnisse nach Kontakt und gemeinsamer Zeit mit engen Vertrauenspersonen sowie das Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen zu berücksichtigen.“Corona: Geistige Behinderung bedeutet kein erhöhtes Risiko. aerzteblatt.de. 18. Juni 2020, abgerufen am 25. August 2020.
Der „Stufenplan der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Priorisierung der COVID-19-Impfung“ ging allerdings im Februar 2021 davon aus, dass zumindest Menschen mit Down-Syndrom durchweg so gefährdet seien, dass sie einen Anspruch darauf hätten, gemeinsam mit „Personen im Alter von 75–79 Jahren“ bereits in „Stufe 2“ gegen COVID-19 geimpft zu werden.Robert Koch-Institut: Grafisch gestalteter Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der COVID-19-Impfung (4.2.2021). 4. Februar 2021, abgerufen am 5. Mai 2021.
Beschäftigte in einer WfbM haben kein Anrecht auf Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Solche Leistungen nach dem SGB III stehen nur Personen zu, die als „Erwerbsfähige“ einen Arbeitnehmerstatus haben. Das gilt auch für – durchweg nicht arbeitslosenversicherte – arbeitnehmerähnliche Personen, die auf einem Außenarbeitsplatz tätig sind. Zunächst hatte es den Anschein, dass diese Personen wie auch die von einer Werkstattschließung Betroffenen, für die Zeit der Schließung auf Lohnzahlungen, aber auch auf Lohnersatzleistungen würden verzichten müssen. Allerdings bewertete es die Bundesregierung als „nicht angemessen“, wenn diese Konsequenz tatsächlich einträte. Sie ermöglichte es im Juli 2020 den Integrationsämtern, entsprechende Entgeltausfälle rückwirkend zum 1. März 2020 aus den ihnen zustehenden Mitteln der Ausgleichsabgabe zu kompensieren. Antragsberechtigt waren die Werkstätten.
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