Das Feuerwehrwesen in Bayern ist ähnlich wie in anderen deutschen Ländern organisiert. Als Symbol für die bayerischen Feuerwehren dient das Bayerische Feuerwehrwappen, das in dieser Form seit dem Jahr 1947 verwendet wird. Nach Art. 30 GG und Art. 70 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Gemäß Art. 83, Abschnitt 1 der Bayerischen Verfassung obliegt die Aufgabe „Feuerschutz“ den Gemeinden. Die Schaffung einer Einrichtung für „Feuersicherheit“ ist zudem Aufgabe der Gemeinden gemäß Art. 57, Abs. 1 der „Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern“. Die Landkreise haben hier weitere Maßnahmen zu treffen im Sinne des Art. 51, Abs. 2 der „Landkreisordnung für den Freistaat Bayern“. Das Bayerische Feuerwehrgesetz (BayFwG) und die Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) sind die rechtlichen Grundlagen für das Feuerwehrwesen in Bayern.

mini|hochkant|Bayerisches Feuerwehrwappen

Organisation mini|Freiwillige Feuerwehr Hebertshausen mit Gruppenführer bei einer Vorführung In Bayern liegt die Organisation und Aufstellung der öffentlichen Feuerwehren primär bei den Gemeinden. So bestimmt Art. 4 Abs. 1 Satz 2 BayFwG: „Die gemeindlichen Feuerwehren sind öffentliche Einrichtungen der Gemeinden.“ Nach Art. 1 Abs. 1 BayFwG sind der abwehrende Brandschutz und der technische Hilfsdienst eine Pflichtaufgabe jeder Gemeinde. Das jeweils zuständige Landratsamt ist gemäß Art. 110 Satz 1 GO Rechtsaufsichtsbehörde der kreisangehörigen Gemeinde; die Regierung gemäß Art. 110 Satz 3 GO obere Rechtsaufsichtsbehörde. Für die kreisfreien Gemeinden ist die jeweilige Regierung nach Art. 110 Satz 2 GO Rechtsaufsichtsbehörde und das Innenministerium nach Satz 4 obere Rechtsaufsichtsbehörde. Nach Art. 108 GO beraten die Aufsichtsbehörden auch.

Die Landkreise beschaffen, unterhalten oder bezuschussen gemäß Art. 2 BayFwG die „überörtlich erforderlichen Fahrzeuge, Geräte und Einrichtungen“ (ebd.). In jedem Landkreis bzw. jeder kreisfreien Stadt sind als besondere Führungsdienstgrade zu bestimmen (vgl. III. Abschnitt des BayFwG): Kreisbrandrat (KBR) als oberste Führungskraft, Kreisbrandinspektoren (KBI) und Kreisbrandmeister (KBM). Die Landkreise werden zumeist in kleinere Bereiche, sogenannte Inspektionsbereiche eingeteilt. Diese wurden je nach Gegebenheit in den ehemaligen Verwaltungsgrenzen der Altlandkreise vor der Verwaltungsreform 1972, landschaftlichen, regionalen oder anderen Abgrenzungen gebildet. Pro Inspektionsbereich ist ein Kreisbrandinspektor zuständig. Innerhalb dieser Inspektionsbereiche gibt es weitere Unterteilungen in Kreisbrandmeisterbereiche, die innerhalb der Bereiche einer großen Gemeinde oder mehrerer Gemeinden gebildet werden. Selten gibt es auch andere Abgrenzungen. Pro Kreisbrandmeisterbereich ist ein Kreisbrandmeister zuständig. Die besonderen Führungskräfte besichtigen Feuerwehren, gestalten (überörtliche) Übungen bzw. die Ausbildung mit und stehen als Berater den Feuerwehren und der Kreisverwaltungsbehörde zur Verfügung (vgl. Art. 19 BayFwG). Neben den für die Bereiche eingeteilten KBM gibt es auch die Fach-Kreisbrandmeister, die direkt dem Kreisbrandrat unterstellt sind. Diese haben kein Gebiet zu betreuen, dafür ein spezielles Fachgebiet, das sie für den ganzen Landkreis wahrnehmen, z. B. als Kreisjugendfeuerwehrwart, Gefahrgut, ABC-Schutz, Funkwesen oder Atemschutz.

In kreisfreien Städten ist nach Art. 21 BayFwG die Organisation vergleichbar, jedoch gibt es hier keine KBR, KBI oder KBM, sondern den Stadtbrandrat (SBR), Stadtbrandinspektor (SBI) und Stadtbrandmeister (SBM) als Stellvertreter. Sofern keine Berufsfeuerwehr existiert, ist der Kommandant der einsatzmittelstärksten (im Sinne von Art. 16 Abs. 2 BayFwG) Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Stadtbrandrat (oder im Fall, dass nur eine Freiwillige Feuerwehr existiert, der Kommandant derselben). Der Leiter der Feuerwehr (Kommandant) in kreisangehörigen Großen Kreisstädten führt den Titel Stadtbrandinspektor, dessen Stellvertreter ist der Stadtbrandmeister. Es gilt bei alledem im Detail Art. 21 BayFwG.

Über den Städten und Landkreisen gibt es keine feuerwehrinterne Führungsebene mehr, wie dies in anderen Bundesländern üblich ist. Hier erfolgt die Koordination und Führung nur noch auf der Verwaltungsebene bei den Regierungsbezirken und dem Innenministerium. Das Innenministerium gibt für die Feuerwehren und den anderen Katastrophenschutzorganisationen mit der Brandwacht eine eigene Zeitschrift heraus.

In größeren Städten mit über 100.000 Einwohnern können auch Berufsfeuerwehren gebildet werden. Hier ist der Leiter der Berufsfeuerwehr auch für die Betreuung der parallel existierenden Freiwilligen Feuerwehren zuständig und weisungsbefugt. Berufsfeuerwehren gibt es momentan in Augsburg, Fürth, Ingolstadt, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg.

Den einzelnen Feuerwehren stehen je ein Kommandant und ein stellvertretender Kommandant vor, in Ausnahmefällen auch zwei stellvertretende Kommandanten. Unterstützt werden diese – je nach Situation in der Gemeinde – durch Gruppenführer oder sogar Zugführer, Jugendfeuerwehrwarten, Gerätewarten, Atemschutzgerätewarten und weiteren Funktionsträgern.

Sind mehrere Freiwillige Feuerwehren in einer Gemeinde aktiv (was aufgrund der Gemeindegebietsreform der 1970er Jahre eher die Regel als die Ausnahme ist) ist der Kommandant mit dem größten Einsatzwert (normalerweise der Kommandant der Feuerwehr des Gemeindehauptortes) automatisch der „Federführende Kommandant“ der Stadt bzw. Gemeinde. Diese Position tritt der gewählte und bestätigte Kommandant der Feuerwehr, die sich durch ihre Mannschaftsstärke und Ausstattung von anderen Feuerwehren im Umkreis abhebt, automatisch an. Vom Amt des „Federführenden Kommandanten“ kann man alleine nicht zurücktreten, bzw. man kann dieses nicht ablehnen. Der federführende Kommandant ist für die Zusammenarbeit aller Stadt- bzw. Gemeindewehren zuständig. Nicht alle Gemeinden lassen die Funktion des federführenden Kommandanten jedoch aktiv ausführen, um eventuellen Unstimmigkeiten zwischen den Feuerwehren vorzubeugen.

Als Ausbildungsgrundlage gelten die Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) sowie die Merkblätter und Ausbilderleitfäden, die von der Staatlichen Feuerwehrschule Würzburg herausgegeben werden.

Die Feuerwehrdienstleistenden können verschiedene Dienstgrade führen. Sichtbar werden diese hauptsächlich auf der Uniform getragen.

Nahezu alle Freiwillige Feuerwehren haben zudem einen Feuerwehrverein. Wenngleich rechtlich ein Unterschied zwischen der öffentlichen Einrichtung Feuerwehr und dem Feuerwehrverein besteht, so sind diese meistens vor Ort eine Einheit. Laut Bayerischem Feuerwehrgesetz werden die Einsatzkräfte in der Regel von den Feuerwehrvereinen gestellt, dies ist aber keine zwingende Notwendigkeit. Neben der Aufgabe der Mitgliedergewinnung werden durch Abhalten von Veranstaltungen auch Mittel erwirtschaftet, die der Ausrüstung der Feuerwehren unmittelbar zugutekommen. Dadurch können Feuerwehren insbesondere bei finanzschwachen Kommunen den Standard aufrechterhalten. Viele Feuerwehrvereine verstehen sich darüber hinaus auch als Kulturträger insbesondere bei der Brauchtumspflege. Die Vereine sind nach den vereinsrechtlichen Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuches organisiert. Hierzu wurde vom Bayerischen Innenministerium auch eine Mustersatzung herausgegeben. Danach haben die Vereine in der Regel einen Vorsitzenden mit Stellvertreter, einen Schriftführer und einen Kassierer, die den Vorstand bilden (die Vorsitzenden werden daher auch umgangssprachlich oft als Vorstand bezeichnet). Darüber hinaus gibt es die Vorstandschaft, in der neben dem Vorstand auch Funktionen des aktiven Dienstes beinhalten, wie Kommandanten, Gerätewarte, Jugendfeuerwehrwart. Auch Aktiven- und Passivenvertreter sind in der Vorstandschaft, die die Interessen der jeweiligen Mitgliedsstände vertreten sollen.

Arten und Zahl der Feuerwehreinsätze Im Jahr 2018 rückten die bayerischen Feuerwehren zu 21.302 Bränden, 118.846 Technischen Hilfeleistungen und 25.062 Falschalarmen, sowie zu 68.437 medizinischen Notfällen aus.

Verbandswesen Bayerischer Dachverband der Feuerwehren ist der „Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. (LFV Bayern e. V.)“. Dieser hat als Mitglieder neben dem „Werkfeuerwehrverband Bayern e. V.“ und der „Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren Bayern (AGBF Bayern)“ die sieben Bezirksfeuerwehrverbände (BFV). Diese wiederum haben als Mitglieder die in ihrem Gebiet bestehenden Kreisfeuerwehrverbände (KFV). Die Kreisfeuerwehrverbände haben – im Unterschied zu den meisten anderen Bundesländern – als ordentliche Mitglieder die bestehenden Feuerwehrvereine der einzelnen Feuerwehren. Die Kommunen können nur fördernde Mitglieder sein. Die Feuerwehrverbände sind grundsätzlich immer gleich aufgebaut und bestehen neben der Vorstandschaft auch aus den diversen Fachbereichen, bei denen zu den verschiedenen Themen die Feuerwehr betreffend versucht wird Lösungen zu erarbeiten, Position zu beziehen und Einfluss zu nehmen. Dabei wird eng mit Behörden, den kommunalen Spitzenverbänden und anderen Katastrophenschutzorganisationen zusammengearbeitet. Die Jugendfeuerwehr Bayern ist der im LFV Bayern eingegliederte Dachverband der Jugendfeuerwehren. Der LFV Bayern e. V. ist als Landesfeuerwehrverband Mitglied des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV). Das Mitteilungsblatt des LFV Bayern ist die Zeitschrift Florian kommen.

Feuerwehrschulen Es gibt insgesamt drei Landesfeuerwehrschulen, die in Bayern als „Staatliche Feuerwehrschulen (SFS)“ bezeichnet werden. Sie liegen in Würzburg (SFS Würzburg), Lappersdorf bei Regensburg (SFS Regensburg) und Geretsried (SFS Geretsried) und unterstehen direkt dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und für Integration. Jede der drei Feuerwehrschulen deckt bei den sog. Grundlehrgängen nach Feuerwehrdienstvorschrift 2 (z. B. Gruppenführer, Zugführer, Gerätewarte) ein gewisses Gebiet in Bayern ab. So ist die SFS Würzburg vornehmlich für den Bereich Franken, die SFS Regensburg für Niederbayern und die Oberpfalz und die SFS Geretsried für den Bereich Oberbayern und Schwaben zuständig. Des Weiteren hat jede Feuerwehrschule spezielle Lehrgänge, die nur von der einen angeboten werden und daher Lehrgangsteilnehmer aus ganz Bayern kommen. Die SFS Geretsried ist außerdem noch spezialisiert auf den Gebieten der Katastrophenschutz-Ausbildung und der Ausbildung der Disponenten der Integrierten Leitstelle, da hier die Integrierte Lehrleitstelle (ILLS) beheimatet ist.

Integrierte Leitstellen In ganz Bayern wurden bis 2013 die Integrierten Leitstellen (ILS) aufgebaut. Davor wurden die meisten Feuerwehren von der Polizei alarmiert, was teilweise mit Problemen behaftet war. In einigen wenigen Städten gab es auch Feuerwehreinsatzzentralen (FEZ), die die Feuerwehralarmierung übernahmen. In München gibt es seit 1997 eine Integrierte Leitstelle, die von der Landeshauptstadt München (Berufsfeuerwehr München) betrieben wird. Ein Vorteil der ILS ist die einheitliche Rufnummer 112 sowohl für die Rettungsdienst- als auch für die Feuerwehralarmierung. Die alten Rettungsleitstellen mit der Servicenummer 19222 wurden bis 2004 alleine vom Bayerischen Roten Kreuz betrieben; Handyanrufe waren nur mit Vorwahl möglich. Mit der neuen einheitlichen Rufnummer 112 und der Installierung der Integrierten Leitstellen wird der Euronotruf umgesetzt. Die Betreiberschaft der neuen Integrierten Leitstellen ergibt sich aus der Liste der BOS-Leitstellen.