Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ), auch (EGTC) genannt, ist eine juristische Person nach europäischen Gesellschaftsrecht. Die EVTZ wurde am 5. Juli 2006 mit der Verordnung (EG) 1082/2006 eingeführt. 2013 wurde deren Text durch die Verordnung (EU) 1302/2013 geändert, welche unter anderem die Einrichtung vereinfachen sollte.
Die EU finanziert gezielt Projekte für die territoriale Zusammenarbeit, mit deren Durchführung ein EVTZ betreut wird. So hat beispielsweise Luc Van den Brande, der Präsident des Ausschusses der Regionen, im Dezember 2009 vorgeschlagen, die Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft durch die Nutzung des EVTZ zu vertiefen.„Luc Van den Brande ruft vor den Außenministern zu einem ‚territorialen‘ Ansatz auf“, europa.eu, 11. Dezember 2009. Einem EVTZ-Projekt müssen Mitglieder aus dem Hoheitsgebiet von mindestens zwei EU-Mitgliedsstaaten angehören. Jedes potenzielle Mitglied muss bei dem betreffenden Mitgliedstaat die Genehmigung zur Teilnahme am EVTZ einholen. Verbindlich ist die Rechtsprechung des Mitgliedstaates, in dem der entsprechende EVTZ seinen Sitz hat.
Im April 2015 gründeten 13 lokale und regionale Körperschaften aus Deutschland, den Niederlanden und Italien in Mannheim die als ersten EVTZ mit Sitz in Deutschland.
Beispiele Europaregion Tirol–Südtirol–Trentino Eucor Eurodistrikt PAMINA Euregio Maas-Rhein Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau
Weblinks
Liste der Europäischen Verbünde für territoriale Zusammenarbeit
Einzelnachweise
Kategorie:Anstalts-, Gesellschafts- und Stiftungsrecht der Europäischen Union Kategorie:Rechtsform Kategorie:Regionalpolitik der Europäischen Union Kategorie:Ereignis 2006