Der Begriff Löschanspruch wird in verschiedenen Kontexten gebraucht:

Im Datenschutzrecht besteht nach BDSG ein Löschanspruch bei falschen Daten sowie bei unzulässigerweise gespeicherten Daten; siehe Datenschutz im Sachenrecht besteht ein Löschanspruch des Sicherungsgebers bei Rückzahlung der abgesicherten Schuld; siehe Grundschuld